Amtsgericht Haslach

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Das Amtsgericht Haslach war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Haslach im Großherzogtum Baden. Zunächst gehörte es zum Bezirk des Hofgerichts des Mittelrheinkreises, später des Kreis- und Hofgerichts Offenburg.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amtsgericht Haslach wurde im Jahr 1857 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung in Baden während der staatlichen Neuorganisation nach der Revolution 1848/49 gegründet. Sein räumlicher Zuständigkeitsbereich umfasste mit Haslach, Bollenbach, Fischerbach, Hausach, Hofstetten, Mühlenbach, Schnellingen, Steinach, Sulzbach und Welschensteinach die 10 Gemeinden des 1857 aufgelösten Bezirksamtes Haslach.[1]

Dem Gericht war das Hofgericht des Mittelrheinkreises in Bruchsal übergeordnet.[2] 1864 nahm das Kreis- und Hofgericht Offenburg die Stellung des übergeordneten Gerichts ein.[3] 1872 wurde das Amtsgericht Haslach aufgehoben und das Amtsgericht Wolfach übernahm dessen Bezirk.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogthums Baden, Jahrgang 1858, S. 192f.
  2. Schaab, Meinhard: Die räumliche Entwicklung der Gerichtsorganisation in Südwestdeutschland im 19. und 20. Jahrhundert. In: Franz, Eckhard u. a.: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert, Hannover 1989, S. 4f., 21
  3. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend. Veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 25. Juli 1864, S. 312
  4. Entsprechende Verordnung vom 5. Januar 1872, veröffentlicht am 8. Januar 1872 im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden, Heft II, S. 8