Amtsgericht Quakenbrück (Preußen)

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Das Amtsgericht Quakenbrück war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Quakenbrück.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von 1852 bis 1859 bestand in Quakenbrück ein Königlich Hannoversches Amtsgericht, das Amtsgericht Quakenbrück.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Quakenbrück wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Osnabrück im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Quakenbrück.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Bersenbrück den Stadtbezirk Quakenbrück, und aus dem Amtsbezirk Bersenbrück die Gemeindenbezirke Andorf, Badbergen, Borg, Borttorf, Gröhnloh, Grothe, Hahlen, Herbergen-Menslage, Langen, Lechterke, Großmimmelage, Kleinmimmelage, Renslage, Schandorf, Vehs, Wasserhausen, Wehdel, Wierup, Wohld und Wulften.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1972 wurden im Rahmen der landesweiten Auflösung kleinerer Amtsgerichte das Amtsgericht Quakenbrück aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Bersenbrück zugeordnet.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 514, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 410 online
  3. Geschichte Amtsgericht Bersenbrück