Appellationsgericht Stettin

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Das Appellationsgericht Stettin war zwischen 1849 und 1879 ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Stettin.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die "Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte" vom 2. Januar 1849[1] hob die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Stettin geschaffen. Dem Appellationsgericht Stettin waren die Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Appellationsgericht Stettin war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.

Als Teil der Reichsjustizgesetze wurde durch das Gesetz vom 27. Januar 1877 die Gerichtsverfassung im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht Stettin wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Landgericht Stettin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin.

Sprengel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sprengel des Appellationsgerichtes Stettin umfasste den Regierungsbezirk Stettin ohne die Vorstadt Anclamer Peendamm. Es bestanden dort 8 Kreisgerichte in 3 Schwurgerichtsbezirken.

Kreisgericht Sitz Schwurgerichtsbezirk Gerichtskommissionen
Kreisgericht Anclam Anclam Anclam Gerichtsdeputation in Pasewalk, Swinemünde und Ueckermünde, Gerichtskommissionen in Neuwarp, Usedom
Kreisgericht Cammin Cammin Naugard Gerichtskommissionen in Stepenitz, Wollin
Kreisgericht Demmin Demmin Anclam Gerichtskommissionen in Jarmen, Treptow a.d. Tollense
Kreisgericht Greifenberg Greifenberg Naugard Gerichtsdeputation in Labes, Gerichtskommissionen in Regenwalde, Treptow a.d. Rega
Kreisgericht Greifenhagen Greifenhagen Stettin Gerichtskommissionen in Bahn, Fiddichow
Kreisgericht Naugard Naugard Naugard Gerichtskommissionen in Gollnow, Massow
Kreisgericht Stargard Stargard Stargard Gerichtsdeputation in Pyritz, Gerichtskommissionen in Jacobshagen, Nörenberg
Kreisgericht Stettin Stettin Stettin Gerichtskommissionen in Damm, Gartz, Pencun, Pölitz

Richter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 150, Digitalisat

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)