Arbeitsgericht Mannheim
Das Arbeitsgericht Mannheim ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg. Es ist eines von neun Arbeitsgerichten im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.
Gerichtsbezirk und Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Arbeitsgericht hat seinen Sitz in Mannheim. In Heidelberg sind Kammern eingerichtet. In Mosbach werden Gerichtstage abgehalten. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Mannheim und Heidelberg sowie die Landkreise Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis. 2007 lebten knapp 1,14 Millionen Menschen in dem Bezirk.
Das Gericht ist innerhalb seines Gerichtsbezirks als erstinstanzliches Gericht zuständig für Arbeitssachen nach dem Arbeitsgerichtsgesetz. Seit 2004 ist es ein Präsidialgericht.[1]
Instanzenzug[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Dem Arbeitsgericht direkt übergeordnet ist das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Es hat seinen Sitz in Stuttgart, verfügt aber über Kammern in Mannheim. Diesem ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet.
Gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Seit den 1950er Jahren war das Arbeitsgericht im Quadrat L 4 untergebracht. Aufgrund des Fall- und Stellenzuwachses wurden die Räumlichkeiten immer beengter, so dass im Jahr 2002 das ehemalige Verwaltungsgebäude der Firma Klee im Quadrat E 7 bezogen wurde. Zugleich wurden dort die Mannheimer Kammern des Landesarbeitsgerichts untergebracht.[2] In den Fluren sind Fotografien von Horst Hamann ausgestellt.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Das Arbeitsgericht Mannheim, Organisation. Website Arbeitsgericht Mannheim, abgerufen am 24. Januar 2015.
- ↑ Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Kammern Mannheim. Website Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 30. Januar 2015; abgerufen am 24. Januar 2015.
Koordinaten: 49° 29′ 26,6″ N, 8° 27′ 32,8″ O