Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz

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Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz (auch als Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung bezeichnet) ist ein im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angesiedelter Bundesbeauftragter. Erste und derzeitige Beauftragte ist seit dem 12. Juni 2023 Ariane Kari.

Das Amt wurde am selben Tag durch Beschluss der Bundesregierung geschaffen. Die Beauftragte ist mit Themen der Tierschutz-Politik befasst und soll unter anderem den für Tierschutz zuständigen Bundesminister zu tierschutzrelevanten Fragestellungen in Form von Empfehlungen und Stellungnahmen beraten und bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene mitwirken.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amt ist konzipiert als unabhängige Stimme für Tiere und ihre Interessen in der Bundesregierung. Formell angegliedert ist das Amt am Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und hat dort seinen Sitz. Die Beauftragte wird an Gesetzesinitiativen zur Stärkung des Tierschutzes auf Bundes- und EU-Ebene beteiligt und kann eigene Öffentlichkeitsarbeit zu Missständen und Initiativen im Tierschutz betreiben. Die Beauftragte ist zuständig für das Wohl und die Belange sämtlicher Tiere in Deutschland:

  • Wildtiere,
  • Tiere in der Ernährung und Landwirtschaft, sogenannte „Nutztiere“ (ca. 200 Mio. individuelle Tiere),
  • Tiere in der Forschung und in Tierversuchen,
  • Heimtiere,
  • Tiere in der Unterhaltung und im Sport.

Ernennung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich für das Amt starkgemacht.[1] Befürworter des Amtes mussten sich gegen Widerstände vor allem aus dem Bereich der Agrarlobby durchsetzen.[2] Hinsichtlich der Befugnisse des Amtes sowie den zur Verfügung stehenden Ressourcen bleibt die aktuelle Ausgestaltung des Amtes aber hinter den Erwartungen zurück. Trotz des großen Umfangs der Zuständigkeiten verfügt das Amt bei seiner Schaffung über ein deutlich geringeres Budget, weniger Befugnisse und weniger Mitarbeitende als andere Beauftragte der Bundesregierung. Die Schaffung des Amtes war auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen in den Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode des Bundestages aufgenommen worden.[3] Das Amt wird seit Längerem als ein erster Schritt gefordert, Tieren in Deutschland stärkere Rechte und eine Stimme im Staatswesen zu verschaffen.[4][5]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Belege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Tierschutzbeauftragter Jetzt! In: Animal Society. 11. August 2022, abgerufen am 31. Juli 2023.
  2. Agrarlobby und CDU/CSU gegen staatlichen Tierschutz. 29. Juni 2023, abgerufen am 31. Juli 2023 (deutsch).
  3. Koalitionsvertrag 2021, S. 44. Abgerufen am 31. Juli 2023.
  4. Bernd Ladwig: Nichtideale Theorie der Gerechtigkeit für Tiere. In: Zeitschrift für Praktische Philosophie. Band 8, Nr. 2, 2022, S. 143–174.
  5. Philipp von Gall: Agrarwende auch für Tiere. Gesellschaftliche Grundlagen und Herausforderungen. In: Elke Diehl und Jens Tuider, (Hrsg.): Haben Tiere Rechte? Aspekte und Dimensionen der Mensch-Tier-Beziehung. Bundeszentrale für politische Bildung., Bonn 2019, S. 191–202.