Beauftragter

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Beauftragter oder Sonderbeauftragter steht für einen im Rahmen eines Auftragsverhältnisses einmalig oder dauerhaft für einen Auftraggeber tätige Auftragnehmer.

Ein Beauftragter ist jemand, der mit einem Auftrag oder einer Aufgabe betraut ist, sie erledigen soll und den Auftraggeber eventuell dazu vertritt.

In Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beauftragte der Bundesregierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dort ist eine umfangreiche Liste mit Bundesbeauftragten.

Beauftragte des Deutschen Bundestages[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Allgemeine Beauftragte auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Allgemeine Beauftragte in Wirtschaft und Behörden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sonstige Beauftragte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Europäischen Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei den Vereinten Nationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim Heiligen Stuhl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Beauftragter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen