Benutzer:Bobo11/Kirchhöri Appenzell

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Arbeitstitel Lemma noch unklar

Als Kirchhöri werden in Appenzell die Pfarrgemeinden bezeichnet, die bis zur Trennung zwischen Kirche und Staat durch die neue Bundeverfassung auch weltliche Aufgaben übernahm. Es waren gerade in Ausserrhoden in der Regel die direkte Vorgänger der heutigen politschen Gemeinden. Es finden sich aber auch die Bezeichungen Gemeinde und Rhoden, im Vorderland auch «Gegni» oder «Nachbarschaft» für die Vorgänger der heutigen Gemeinden. Denn Rhoden und Pfarrbezirk waren in der Regel deckungsgleich.

Als ältere Pfarrei werden die bezeinchte, die vor denn Appenzellerkriegen schon bestanden haben. Mit welchem das Land Appenzell unabhängig wurde, und der Kanton Appenzell seine Formen an nahm. Die neuen Pfarreien alle die, die danach von einer bestehenden Pfarrei abgespallten wurden.

Geschichtlicher Aspekt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In römischer Zeit war das Appenzellerland nicht wirklich besiedelt, die Besiedelung erfolgte mit grosser Wahrscheinlichkeit erst mit den Allemannen. Am Rand gab es alerdings ältere Siedelungen mit römischen Wurzeln, hier ist vor allem Arbon (Arbor Felix) erwähneswert. Da sich die sogenannten Uhrpfarreien, aber in der Regel aus alten römischen Siedlungen entwickelt haben, heisst dies für das Appenzellerlang das es eben kein solche Urpfarrei besitzt. All seine Pfarreien sind Abspaltung älterer Pfarreien. Einzig bei der Pfarrei von Herisau, ist die vorangehende Zugehörigkeit unklar. Wobei bei Herisau die Zugehörigkeit zur Gebietseinheit der Gossauer Mark nachgewiesen ist, war allerdings schon im Besitz des Kloster von St. Gallen. Aus der selben Zeit der Fränkischen Herrschaft sind eigentlich so gut wie alle Pfarreien bekannt. Da Herisau in diesen Dokumenten fehlt ist eher davon auszugehen das es damals gar keine Pfarrei Herisau gab. Es kann einfach nicht mehr nachgeweisen werden, dass Herisau in Gossau pfarrgenössig war.

Bevor es eigene appenzelische Pfarreien gab, waren folgende Pfarreien für Gebiete von Appenzell zuständig.

  • Die Pfarrei Montlingen (8. Jahrhundert) mit dem Pfarrsprengel «villa Montigels», hat bis in die Senke von Eggerstaden gereicht.
  • Die Pfarrei Marbach, als Eigenkirche des Kloster St.Gallen, war nachweislich für Zwiseln (Gais), Eugst (Trogen) und Oberegg zuständig.
  • Die Pfarrei Berneck, zuständig für das Tal des Littenbach
  • Die Pfarrei Höchst, mit ihrer linkrheinischen Filialkirche St. Margreten war für den unteren Hirschberg (Walzenhausen) zuständig.
  • Die Pfarrei Thal (1163), war zuständig für Lutzenberg, Wolfhalden und Heiden.
  • Die Pfarrei Rorschach, war für Grub zuständig.
  • Die Pfarrei Goldach, reicht bis in die Gegend von Wald.
  • Die Pfarrei des Kloster St. Gallen (um 700) war ursprünglich 250 Quadratkilometer gross. Es umfasste das Appenzeller Mittelland, Appenzell Innerrhoden (ohne Oberegg), und den Teil des Hinterland östlich der Urnäsch.
  • Die Pfarrei Gossau (vor 910) für den restlichen Teil des Appenzeller Hinterlands.

Davon waren Montligen und Höchst königliche Eigenkirche. Goldach und Thal waren dem Bischof von Konsanz unterstellt. Die übrigen, Marbach, Berneck, Rorschach, St.Gallen und Gossau, waren allesamt Eigenkirchen des Klosters St. Gallen. Somit ist auch klar, warum das Kloster St. Gallen für des Appenzellerland so prägend war, denn es war der Eigentümmer der Kirchen. Nicht nur das mit dem Schiedspruch vom 16. November 1379, in Buchhorn durfte der Abt von St. Gallen in den Ämtern Appenzell, Hundwil, Urnäsch und Teufen den Ammmann setzen und Gericht halten. Das Kloster St. Gallen war somit der weltliche Herr im Appenzellerland. Deshalb gab es damals keine klare Trennung zwischen Kirche und Staat. Die Kirche war der Staat. Womit es eben diesen Gebieten problemlos die Pfarrer ein- und absetzen konnte, ohne auf einen "weltlichen Herrn" Rücksicht nehmen zu müssen, denn man war ja der "weltlichen Herrn".

Genau diese Abhängigkeit vom Kloster St. Gallen führte auch zu den Appenzellerkriege, man konnte bei Problemen mit der weltlichen Macht nicht die Kirche um Hilfe bitten, wie auch im umgekehrten Sinn nicht. So gesehen gab immer nur Konflikte mit dem Kloster St. Gallen, es konnte sich so gesehen nie Mildtätig zeigen, in dem es gegen den weltlichen Herrn half. Es konnte auch nicht als weltlicher Herr, bei Problemen mit einer Kirchenperson helfen.

Nach der Landteilung

Katholische Rhoden
Appenzell, Rinkenbach,
Gemischte Gebiete
Oberegg und Stechlenegg
Reformierte Rhoden (6 1/2)
Urnäsch, Herisau, Oberhundwil, Unterhundwil, Teufen, Trogen und Gais (1/2).

Ausserrhoden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Trennung von Kirche und Staat erst mit der neuen Kantonsverfassung von 1876.

Die «Ordnung für die evangelisch-reformierte Landeskirche des Kanton Appenzell A.Rh.» wurde von allen 19 Kirchgemeinden angenommen und am 12. November 1877 vom Kantonsrat genemigt.

Appenzell Innerrhoden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

ursprüglicher Kirchhöri Appenzell = Kanton Innerrhonden (Aufteilung später)

Appenzell[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Älteste Pfarrei Appenzells Innerrhodens

Siehe auch: Pfarrkirche St. Mauritius (Appenzell)

Im Jahr 1071 Stifftung der Pfarrikirche Appenzell als Eigenkirche des Abt von St. Gallen, durch Abt Nortpert. Spätestes mögliches Datum der Gründung als Pfarrei. Am 23. April 1248 Inkorperation durch Kardinaldiakon Petrus in die Abtei St. Gallen.


Gonten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neue Pfarrei

1453 Kapelle 1624 Erweiterung zur Kirche 1647 Pfarrei

Oberegg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neuere Pfarrei

1515-1519 erst Pläne für eien eigen Parrei

1652-1655 Bau einer Kirche

1658 Pfarrei

Haslen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neue Pfarrei

1648/49 Bau einer Kirche

1666 Pfarrei

Brülisau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neue Pfarrei

1478 Kapelle

1647 Filialkirche

1845 Pfarrei

Schwende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neue Pfarrei

1623 Kapelle,

1766 Bau einer 2. Kapelle, seit Anfang Nutzung als Filialkirche

1914 Pfarrei

Appenzell Ausserhroden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herisau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Älteste Pfarrei beider Appenzell.

Eine Kirche in Herisau ist schon seit 907 bekannt. Gründung der Pfarrei nicht bestimmbar. Ob mit Bau der Kirche oder erst nachträglich. Wenn nachträglich, dann war Kirche mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit der Pfarrei Gossau unterstellt gewessen, da die Gegend zu Beginn des 10. Jahrhunderts zur Mark Gossau gehörte. Und nicht St. Gallen.

Als Patronatspfarrei bestätigt im 12. Jahrhundert.

Pfarrei umfasste anfänglich ursprüglich das ganze Hinterland, ausgenommen Stein und Hundwil.

Auslössungen in eigenständige Pfarreien;

  • 1417 Urnäsch, bis 1720 mit Schönengrund
  • 1649 Schwellbrunn
  • 1719 Waldstatt

Hundwil[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ältere Pfarrei

Eigene Kirche oder Kapelle schon im 13. Jahrhundert, aber noch immer Filiallkirche. Die Kirchengütter gehörte anfänglich der Klosterpfarei St. Gallen, später den Pröpsten von St. Leonard betreut.

Festlegung der Grenzen des Amts Hundwil 1323, durch Abt Hiltpolt.

Vor 1380 Erhebung der Kirche zur Pfarrkirche. Unklar ist die Pfarr-Zugehörikeit davor, ob zur Pfarrei Appenzell oder Pfarrei Gossau.

Urnäsch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neuere Pfarrei.

Vor der Trennung von der Kirchhöri Herisau, war Urnäsch schon ein eigener Rhoden. Und zwar wurde es zusammen mit Hundwil verwaltet. Der vom Kloster eingesetzte Ammann, war der «Ammann zu Hundwil und Urnäsch ».

Die Kirche wird 1414 als «kilch ze Urnäschen kurzlich von nüwen dingen gebuwn und gmacht» erstmals urkundliche erwähnt. Und zwar als Filialkirche. Mit dem Stiftungbrief vom 5. Oktober 1417 wurde zur Pfarrkirche mit eigenem Friedhof erhoben.

Eigene Pfarrkirche 1417, und in der Folge Trennung von Herrisau. Ab da eigene Gemeinde, unter der Beizeichung «rod zu Urnäsch» «Kilchspiel Urnäsch» oder «gemeine Kirchhörie Urnäsch» . Wobei Urnäsch zu dieser Zeit noch gern Urnäschen geschrieben wurde (abgeleitet von «Urnasca»).

Vermutlich am 30. April 1525, entschied sich die Pfarrei die rtevormation. In der Folge gingen die Kollatur, die Einsetzung des Pfarres und der Besitz der kirchlichen Gebäude de Facto auf die Kirchhöre über. Dieser Zustand der Vereinigung der kirchlichen und weltlichen Funktion in der Kirchhöre dauerte bis 1877. Bei der Trennung in die politische Gemeinde und evangelisch-reformierte Kirchgemeinde, bleiben die Gebäude im Besitz der politschen Gemeinde die kirchlichen Geräte kamen aber in den Besitz der Kirchgemeinde.

Seit 1911 gibt es auch eine römisch-katholische Kirchgemeinde Urnäsch-Hundwil-Waldstatt, mit einer 1911/12 erbauten Kirche mit angebauten Pfarhaus.

Schwellbrunn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neuerer Pfarrei

Im Vertrag von 7. Februar 1649 wurde Abtretung die Gründung der Kirchhöre Schwellbrunn von Herisau beurkundet. Die Kirche wurde darauf in der Hofstadt Schwellbrun 1648 erreichtet. Um die Kirche endstand in der Folge das Dorf.

Es wurde ein Teil der Jespergerschar und ein Teil der Rutzenschar der neuen Kirchehöri zugeteilt. In dieser wurde die Jespergerschar zur Unteren Schar, sie Rutzenschar zu Oberen Schar.

Die Kirchhöre war von Beginn weg für die gesamte politische und kirchliche Verwaltung zuständig. Erst am 29.April 1877 wurde die heutige politsche Gemeinde Schwellbrunn gegründet. Die Kirchengebäude sind damals im Besitz der politischen Gemeinde übergegangen, und nicht in den Besitz der zeitgleich gegründeten evagelisch-reformierte Kirchgemeinde Schwellbrunn.

Rehetobel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neuere Pfarrei

Eine Pfarrkirche 1669, in Folge Trennung von Trogen.

Wald[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eigene Pfarrei seit 1686

Schönengrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eigene Pfarrei seit 1720

Waldstatt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eigene Pfarrei seit 1719, Grenzfestlegung dieser erst 1721.

Der kleine Rat ermäschtgte am 12. November 1719 das Gesuch der Ratsherren Baschon Steiger und David Zuberbühler, zum Bau einer Kirche im Namen «ihrer Gegengenossen aus Wahlstatt» dem Grossen Rat vorzubringen. Der Grosse Rat stimmte am 24. November 1719 zu. Die Auslösseurkunde aus der Pfarrei Herisau wurde am 9. Dezember 1719 unterzeichnet, darin wird auch der zukünftige der Kirchhörie Waldstatt festgelegt.

Die Urkunde in der unter anderem die Grenzen festgelegt wurden, wurde erst am 8. Mai 1721 ausgestellt.

Baubeginn der Kirche am 28. April 1720, Einweihung am 30. Oktober 1720

Die Kirchhöre Waldstatt wurde 1877 auf gelösst und in eine politische Gemeinde und eine Kirchgemeiden überführt. Die Eigetumsverhältnisse wurden durch einen Vertrag am 6. Dezember 1908 neu geregelt. Darin geht das Pfarrhaus und die kirchlichen Geräte in den Besitz der Kirchgemeinde über, die Kirche selber bleibt im Besitz der politischen Gemeinde.

Seit 1911 gibt es auch eine römisch-katholische Pfarrei Urnäsch-Hundwil-Waldstatt.

Bühler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eigene Pfarrei seit 1723

Stein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eigene Pfarrei seit 1749

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Rainald Fischer, Walter Schläpfer, Franz Stark; Appenzeller Geschichte Band 1; Das Ungeteilte Land (Von der Urzeit bis 1597) Herausgegeben von den Regierungen der Beiden Halbkantone Appenzell 1964, Keine ISBN
  • Walter Schläpfer; Appenzeller Geschichte Band 2; Appenzell Ausserrhoden(von 1597 bis zur Gegenwart) Herausgegeben vom Regierungsrat des Kanton Appenzell Ausserhoden 1972, Keine ISBN


  • Rainald Fischer, Die Kunstdenkmäler des Kantons Appenzell Innernhoden, Birkhäuser 1984 ISBN 3-7643-1629-2
  • Eugen Steinimann Die Kunstdenkmäler des Kantons Appenzell Ausserrhoden Band I. Der Bezirk Hinterland. 61. Band der Reihe Die Kunstdenkmäler der Schweiz Birkhäuser Verlag Basel, 1973 Keine ISBN
  • Eugen Steinimann Die Kunstdenkmäler des Kantons Appenzell Ausserrhoden Band II. Der Bezirk Mittelland. 70. Band der Reihe Die Kunstdenkmäler der Schweiz Birkhäuser Verlag Basel, 1980 ISBN 3-7643-1174-6
  • Eugen Steinimann: Die Kunstdenkmäler des Kanton Appenzell Ausserrhoden Band III. Der Bezirk Vorderland; Band 72 der Reihe Die Kunstdenkmäler der Schweiz, Birkhäuser Verlag Basel 1981, ISBN 3-7643-1251-3