Benutzer:CTHOE/Unfertiges Lemma3

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Die Liste der Kulturdenkmale in XXXXX ist auf dem Stand vom XXXXXX und enthält gemäß dem Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale im Land Thüringen (ThüDSchG) in der geltenden Fassung vom 24. Februar 2016 bzw. dem Ersten Gesetz zur Änderung des ThüDSchG vom 23. November 2005 die Kulturdenkmale der Gemeinde XXXXX im thüringischen Landkreis Gotha.

Die Liste umfasst auch die Kulturdenkmale der Ortsteile von XXXXXXXXXXX.

Hinweis: Die Liste kann Änderungen unterworfen sein, die hier nicht erscheinen. In Einzelfällen kann die aktuelle Liste bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes oder beim Bauamt der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft eingesehen werden.

Definitionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Schutz der unbeweglichen Kulturdenkmale entsteht bereits durch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste des Landes oder der Gemeinden abhängig. Das bedeutet, dass auch Objekte, die nicht in einer Denkmalliste verzeichnet sind, durchaus Denkmale sein können.

Kulturdenkmale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Laut § 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes sind Kulturdenkmale alle Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, die aus geschichtlichen, künstlerischen, technischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der historischen Dorfbildpflege ein öffentliches Interesse besteht. Zu den Kulturdenkmalen werden auch Denkmalensembles und Bodendenkmale gezählt.

Denkmalensemble[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um ein Denkmalensemble kann es sich handeln bei:

  • baulichen Gesamtanlagen: Bauliche Gesamtanlagen sind insbesondere Gebäudegruppen, einheitlich gestaltete Quartiere und Siedlungen und historische Ortskerne einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen.
  • kennzeichnenden Straßen-, Platz- oder Ortsbildern: Ein kennzeichnendes Straßen-, Platz- oder Ortsbild ist insbesondere gegeben, wenn das Erscheinungsbild der Anlage für eine bestimmte Epoche oder Entwicklung oder für eine charakteristische Bauweise mit auch unterschiedlichen Stilarten kennzeichnend ist.
  • kennzeichnende Ortsgrundrisse: Ein kennzeichnender Ortsgrundriss ist gegeben, wenn das Erscheinungsbild der Anlage für eine bestimmte Epoche oder Entwicklung charakteristisch ist, insbesondere im Hinblick auf Orts- und Siedlungsformen, Straßenführungen, Parzellenstrukturen und Festungsanlagen.
  • historischen Park- und Gartenanlagen: Historische Park- und Gartenanlagen sind Werke der Gartenbaukunst, deren Lage sowie architektonische und pflanzliche Gestaltung von der Funktion der Anlage als Lebensraum und Selbstdarstellung früherer Gesellschaftsformen und der von ihr getragenen Kultur Zeugnis geben. Dazu zählen auch Tier- und botanische Gärten, soweit sie eine eigene historische und architektonische Gesamtgestaltung besitzen.
  • historischen Produktionsstätten und –anlagen.

Nicht alle Teile eines Denkmalensembles müssen Kulturdenkmal sein, um als Kulturdenkmal zu gelten.

Bodendenkmal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bewegliche oder unbewegliche Sachen, die im Boden oder unter Wasser verborgen waren oder sind und die Auskunft geben über tierisches oder pflanzliches Leben (paläontologische Denkmale) oder die Zeugnisse, Überreste oder Spuren der menschlichen Kultur (archäologische Denkmale) darstellen, sind Bodendenkmale.

Hinweis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die vorliegende Denkmalliste macht die beschriebenen Unterscheidungen nicht durchgängig.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzeldenkmale § 2 Abs. (1) Nr. ThürDSchG[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sakralbauten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bild Anschrift Denkmalbezeichnung Bemerkung Flur/Flurstück
Lage-Koord.
Weblink
Waldstraße 60 Pfarrkirche St. Trinitatis mit Ausstattung 1714 eingeweiht 3-842
Lage
St. Trinitatis-Kirche bei Wikipedia

Profanbauten (nach Straßen)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bild Anschrift Denkmalbezeichnung Bemerkung Flur/Flurstück
Lage
Weblink
Am Bahnhof 1 Bahnhof Ohrdruf 19-3758/17
Lage
Bahnstrecke Gotha-Gräfenroda bei Wikipedia

Denkmalensembles (Bauliche Gesamtanlagen) nach § 2 Abs. 2 ThDSchG[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bild Anschrift Denkmalbezeichnung Bemerkung Flur/Flurstück
Lage
Weblink
Bahnhofstraße 1a/1b Stadtmauer-Reste Sachteile der Baul. Gesamtanlage 2-226
Lage

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]