Benutzer:Fg68at/Baustelle/Verwaltung der verstaatlichten Industrie und Proporzsystem

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Österreichische Industrieholding[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Koordinaten: 48° 14′ 0″ N, 16° 23′ 3″ O

Österreichische Industrieholding AG

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Rechtsform Aktiengesellschaft
Gründung 2000
Sitz Wien 20, Dresdner Straße 87
Leitung Peter Michaelis
Branche Eigentumsverwaltung (in Bergbau und Industrie)
Website www.OeIAG.at

Die Österreichische Industrieholding AG, kurz ÖIAG, verwaltet die Beteiligungen der Republik Österreich an verstaatlichten und teilverstaatlichten Unternehmen. Die Zentrale befindet sich an der Dresdner Straße im 20. Wiener Gemeindebezirk Brigittenau.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Geburtsstunde der verstaatlichen Industrie Österreichs war der 26. Juli 1946, als der Nationalrat das erste Verstaatlichungsgesetz beschloss. Dieses erfolgte, um sie dem Einfluss sowjetischer Truppen zu entziehen, welche begannen, Unternehmen aus „Deutschem Eigentum“ zu beschlagnahmen. Als „Deutsches Eigentum“ galten nicht nur Betriebe, die von den Nationalsozialisten gegründet wurden, wie beispielsweise die Linzer Hermann-Göring-Werke (die spätere VÖEST), sondern auch alte österreichische Staatsbetriebe, die vom deutschen Reich übernommen wurden, wie beispielsweise die DDSG. In Summe handelte es sich um Betriebe, die ein Fünftel der österreichischen Wertschöpfung ausmachten (die drei größten Banken des Landes, der gesamte Kohle- und Metallbergbau, die gesamte Mineralölförderung und –verarbeitung, alle wichtigen Betriebe der Schwerindustrie). Da die Sowjetunion in ihrem Einflussbereich die Umsetzung des Gesetzes verhindert wird das eigentliche Ziel dort nicht erreicht. Erst nach dem Abzug der Besatzer können die Betriebe vom Staat übernommen werden. In den Zonen der drei West-Alliierten bekommt die verstaatlichte Industrie jedoch eine wichtige Rolle im Wiederaufbau.[1]


Soweit möglich unterstanden die Betriebe dem Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe, von 1949 bis 1956 Karl Waldbrunner (SPÖ). Er ermöglichte ein relativ autonomes wirtschaften, wesentliche Personalentscheidungen wurden jedoch von einer paritätischen Kommission (SPÖ/ÖVP) im Ministerium streng nach Proporzkriterien getroffen.

Nach der Nationalratswahl 1956 führte die ÖVP. Mit Kompetenzgesetz 1956[2]) wurden bis auf die Elektrizitätswirtschaft alle öffentlichen Betriebe aus dem Verkehrsministerium herausgelöst (das Amt in Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft umbenannt) und der Bundesregierung unter der Leitung von Julius Raab (ÖVP) unterstellt. Gleichzeitig wurde beschlossen die Betriebe in eine neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung einzubringen. Die Holding Österreichische Industrie- und Bergbauverwaltungs Ges.b.H. (IBV) wurde in einem Treuhandvertrag am 2. August 1956 mit ihren Aufgaben betraut. Die Organe Generalversammlung (Bundesregierung), Aufsichtsrat (sechs Regierungsmitglieder) wurden paritätisch besetzt. Die Geschäftsführung bestand aus zwei ÖVP-Mitgliedern (darunter Vorsitzender Hans Igler) und einem SPÖ-Mitglied, die aber Beschlüsse einstimmig fassen mussten, was die Ungleichheit in der Anzahl wieder aufhob. Formal bestellte die Geschäftsführung die Organe der einzelnen verstaatlichten Unternehmen. Es bestand jedoch ein Genehmigungsrecht des Aufsichtsrats der Dachgesellschaft und § 7 des Kompetenzgesetzes bestimmte: „Bei der Bestellung von Organen sind das Kräfteverhältnis und die Vorschläge der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien zu berücksichtigen.“ Praktisch lag damit die Macht bei den Parteisekretären. Igler verfolgte für die Betriebe eine Strategie der formalen Privatisierung durch privatrechtliche Unternehmensformen.[3][4][5]

Bei der Nationalratswahl 1959 lag die SPÖ in Führung, die ÖVP behielt mit Raab den Kanzler, Bruno Pittermann (SPÖ) blieb Vizekanzler. Mit dem Kompetenzgesetz 1959 wurde die Holding wieder aufgelöst, Eigentümer wurde der Bund und die Aufgaben wanderten teilweise zur Bundesregierung und teilweise zum Bundeskanzleramt. Dort wurde die Sektion IV eingerichtet, die dem Vizekanzler unterstand. Dieser war einerseits durch die privatrechtliche Organisation der Unternehmen eingeschränkt und andererseits durch die notwendige Zustimmung der Bundesregierung (Ministerrat), welche die Aktionärsrechte innehatte. Im Zweifelsfall hatte der Bundeskanzler (ÖVP) das Recht zu entscheiden, wovon er jedoch selten Gebrauch machte. Einzig reale Handhabe der Sektion war nur die Verwaltung des wiedergegründeten gemeinsamen Investitionsfonds. Durch die auch im Kompetenzgesetz 1959 aufgenommene Bestimmung über die Bestellung von Organen, lag diese Macht praktisch bei den Parteisekretären. Diese Konstruktion überlebte auch die Nationalratswahl 1962, wo die ÖVP in Führung ging.[3][4][5]

Bei der Nationalratswahl 1966 gewann die ÖVP die Mandatsmehrheit und sie bildete eine Alleinregierung.


Im Zuge von Reformen durch die Bundesregierung Klaus II wurde 1967 die Österreichische Industrieverwaltungs-GmbH (ÖIG) zur treuhänderischen Ausübung der Anteilsrechte der Republik an verstaatlichen Unternehmen gegründet. 1970 wurde sie in die Österreichische Industrieverwaltungs-AG umgewandelt, gleichzeitig wurden ihr auch die Anteilsrechte übertragen. Seit 1986 trägt sie ihren heutigen Namen. Als Generaldirektoren fungierten unter anderem Franz Geist (1971-78), der sich vergeblich um ein Weisungsrecht gegenüber den weitgehend autonom agierenden einzelnen Unternehmen bemühte, Oskar Grünwald (1978-86), der versuchte mit den beschränkten gesetzlichen Mitteln auszukommen, und Hugo Michael Sekyra (1986-93), der nach der Verstaatlichtenkrise von 1985-86 erfolglos versuchte, aus der ÖIAG einen börsengängigen Mischkonzern zu machen. Bis 1993 bildete die ÖIAG mit den in ihrem Eigentum befindlichen Unternehmen einen Konzern, die Austrian Industries AG. Danach wurde dieses Konzernverhältnis gelöst und die Holding damit beauftragt, die in ihrem Besitz stehenden Betriebe zu privatisieren.

Im November 2008 wurde, bedingt durch die Finanzkrise ab 2007, ein Tochterunternehmen gegründet, das die Kapitalzuschüsse des Staates an die einzelnen Banken koordiniert. Die Leitung dieser umgangssprachlich als Banken-ÖIAG (offizielle FIMBAG) bezeichneten Beteiligungsgesellschaft übernahmen Veit Sorger und Hannes Androsch.[6]

Beteiligungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

[…]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quelle

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Industrieholding, Osterreichische Kategorie:Behörde (Österreich) Kategorie:Wirtschaftspolitik (Österreich) Kategorie:Brigittenau

en:Österreichische Industrieholding sv:Österreichische Industrieholding AG


Verstaatlichung in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(von BKL Verstaatlichte Industrie)

Die Verstaatlichung in Österreich ist durch ein Auf und ab des staatswirtschaftlichen Sektors gekennzeichnet. Vor allem zu Beginn der Zweiten Republik kamen zahlreiche Schlüsselunternehmen in den Besitz der Republik Österreich. In der Periode um die Jahrtausendwende kam es zu weitgehenden Privatisierungstendenzen, im Gefolge der Weltfinanzkrise ab 2007 aber wieder zu erneuten, unfreiwilligen Verstaatlichungen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Donaumonarchie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

[…]

Erste Republik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

[…]

Zweite Republik - Besatzungszeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch: Besetztes Nachkriegsösterreich


Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurden diese Bestrebungen wieder aufgenommen, wobei sich diesmal die SPÖ und die ÖVP einig waren. Dabei standen pragmatische Überlegungen im Vordergrund, wie die Unmöglichkeit, in der durch den Mangel an Privatkapital gekennzeichneten Nachkriegssituation den im Krieg begonnenen Ausbau der Grundstoffindustrien (vor allem im oberösterreichischen Raum) auf privater Basis fortzusetzen. Ziel war es vor allem Unternehmen, die vorerst in deutschem Eigentum standen, zu verstaatlichen. Darunter wurden nicht nur Betriebe verstanden, die von den Nationalsozialisten gegründet wurden, wie beispielsweise die Linzer Hermann-Göring-Werke (die spätere VÖEST), sondern auch alte österreichische Staatsbetriebe, die vom deutschen Reich übernommen wurden, wie beispielsweise die DDSG. Dabei waren auch keine Entschädigungen zu zahlen. Für die aus privater Hand verstaatlichten Betriebe wurden jedoch Entschädigungen bezahlt. „In Summe handelte es sich um Betriebe, die ein Fünftel der österreichischen Wertschöpfung ausmachten (die drei größten Banken des Landes, der gesamte Kohle- und Metallbergbau, die gesamte Mineralölförderung und –verarbeitung, alle wichtigen Betriebe der Schwerindustrie).“[7] Die Anregung, zu versuchen, sie dadurch vor dem sowjetischen Zugriff zu schützen, kam von den Amerikanern.[8]

In den Besatzungszonen der westlichen Alliierten gelang die Verstaatlichung verhältnismäßig einfach, und die betroffenen Unternehmen kamen bald in den Genuss von Mitteln des Marshall-Plans. Anders war die Situation in der sowjetischen Besatzungszone, denn hier wurden die Unternehmen großteils unter die Verwaltung der USIA gestellt und unter dem Aspekt der Erzielung möglichst hoher Reparationen betrieben.

Durch die Verstaatlichung gelang es, große Teile des ehemaligen Deutschen Eigentums in österreichische und nicht in die Hand der Besatzungsmächte gelangen zu lassen. Die Sowjetunion, gegen die sich diese gesetzliche Maßnahme vorrangig richtete, erkannte sie allerdings in ihrem Besatzungsbereich nicht an.

Die Verstaatlichung erfolgte in mehreren Etappen und wurde in zwei Verstaatlichungsgesetzen festgeschrieben. Das erste Verstaatlichungsgesetz wurde am 26. Juli 1946 erlassen. Es betraf vor allem das Bankenwesen aber auch die Eisen- und Stahlindustrie. Dabei wurde die Creditanstalt-Bankverein, die Länderbank und das Österreichische Credit-Institut verstaatlicht. Auch die Chemie- und Erdölindustrie, sowie die Werften wurden im Vollzug dieses Gesetzes verstaatlicht.

Das zweite Verstaatlichungsgesetz wurde am 26. März 1947 beschlossen. Im Zuge dessen ging ein großer Teil der Elektrizitätswirtschaft in das Eigentum der Zweiten Republik über.

Dabei wurden nur die Eigentumsverhältnisse verändert, die Unternehmensformen blieben gleich. Für den Bereich der sowjetisch besetzten Zone wurden die Verstaatlichungen erst nach dem Staatsvertrag 1955 wirksam.

Die Verwaltung lag, soweit durch die Sowjets möglich, zuerst beim Staatsamt / Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung (Minister ab 26. September 1945: Vinzenz Schumy (parteilos), Unterstaatssekretär Alfred Neumann (KPÖ); ab 20. Dezember 1945: Peter Krauland (ÖVP), Staatssekretäre: Karl Waldbrunner (bis 28. März 1946), Franz Rauscher (bis 11. Jänner 1947), Karl Mantler (alle SPÖ)). Ab 8. November 1949 war das Ministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe zuständig, dessen Leiter Karl Waldbrunner (SPÖ) war, zeitweilig mit Staatsekretär Vinzenz Übeleis (SPÖ). Waldbrunner ermöglichte ein relativ autonomes wirtschaften, wesentliche Personalentscheidungen wurden jedoch von einer paritätischen Komission (SPÖ/ÖVP) im Ministerium streng nach Proporzkriterien getroffen.

Zweite Republik - Nach dem Staatsvertrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Nationalratswahl 1956 führte die ÖVP. Mit Kompetenzgesetz 1956[9]) wurden bis auf die Elektrizitätswirtschaft alle öffentlichen Betriebe aus dem Verkehrsministerium herausgelöst (das Amt in Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft umbenannt) und der Bundesregierung unter der Leitung von Julius Raab (ÖVP) unterstellt. Gleichzeitig wurde beschlossen die Betriebe in eine neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung einzubringen. Die Holding Österreichische Industrie- und Bergbauverwaltungs Ges.b.H. (IBV) wurde in einem Treuhandvertrag am 2. August 1956 mit ihren Aufgaben betraut. Die Organe Generalversammlung (Bundesregierung), Aufsichtsrat (sechs Regierungsmitglieder) wurden paritätisch besetzt. Die Geschäftsführung bestand aus zwei ÖVP-Mitgliedern (darunter Vorsitzender Hans Igler) und einem SPÖ-Mitglied, die aber Beschlüsse einstimmig fassen mussten, was die Ungleichheit in der Anzahl wieder aufhob. Formal bestellte die Geschäftsführung die Organe der einzelnen verstaatlichten Unternehmen. Es bestand jedoch ein Genehmigungsrecht des Aufsichtsrats der Dachgesellschaft und § 7 des Kompetenzgesetzes bestimmte: „Bei der Bestellung von Organen sind das Kräfteverhältnis und die Vorschläge der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien zu berücksichtigen.“ Somit wurde der aus den Vorkriegsquerelen und der Nachkriegssituation entstandene Proporz gesetzlich festgeschrieben. Praktisch lag damit die Macht bei den Parteisekretären. Igler verfolgte für die Betriebe eine Strategie der formalen Privatisierung durch privatrechtliche Unternehmensformen.[3][4][5]

Bei der Nationalratswahl 1959 lag die SPÖ in Führung, die ÖVP behielt mit Raab den Kanzler, Bruno Pittermann (SPÖ) blieb Vizekanzler. Mit dem Kompetenzgesetz 1959 wurde die Holding wieder aufgelöst, Eigentümer wurde der Bund und die Aufgaben wanderten teilweise zur Bundesregierung und teilweise zum Bundeskanzleramt. Dort wurde die Sektion IV eingerichtet, die dem Vizekanzler unterstand. Dieser war einerseits durch die privatrechtliche Organisation der Unternehmen eingeschränkt und andererseits durch die notwendige Zustimmung der Bundesregierung (Ministerrat), welche die Aktionärsrechte innehatte. Einzig reale Handhabe der Sektion war nur die Verwaltung des wiedergegründeten gemeinsamen Investitionsfonds. Durch die auch im Kompetenzgesetz 1959 aufgenommene Bestimmung über die Bestellung von Organen, lag diese Macht praktisch bei den Parteisekretären. Diese Konstruktion überlebte auch die Nationalratswahl 1962, wo die ÖVP in Führung ging.[3][4][5]

Bei der Nationalratswahl 1966 gewann die ÖVP die Mandatsmehrheit und sie bildete eine Alleinregierung. Im Zuge von Reformen durch die Bundesregierung Klaus II wurde 1967 die Österreichische Industrieverwaltungs-GmbH (ÖIG) zur treuhänderischen Ausübung der Anteilsrechte der Republik an verstaatlichen Unternehmen gegründet.


1970 wurde sie in die Österreichische Industrieverwaltungs-AG umgewandelt, gleichzeitig wurden ihr auch die Anteilsrechte übertragen. Seit 1986 trägt sie ihren heutigen Namen. Als Generaldirektoren fungierten unter anderem Franz Geist (1971-78), der sich vergeblich um ein Weisungsrecht gegenüber den weitgehend autonom agierenden einzelnen Unternehmen bemühte, Oskar Grünwald (1978-86), der versuchte mit den beschränkten gesetzlichen Mitteln auszukommen, und Hugo Michael Sekyra (1986-93), der nach der Verstaatlichtenkrise von 1985-86 erfolglos versuchte, aus der ÖIAG einen börsengängigen Mischkonzern zu machen. Bis 1993 bildete die ÖIAG mit den in ihrem Eigentum befindlichen Unternehmen einen Konzern, die Austrian Industries AG. Danach wurde dieses Konzernverhältnis gelöst und die Holding damit beauftragt, die in ihrem Besitz stehenden Betriebe zu privatisieren.


1959 wurden die verstaatlichten Industrieunternehmen in der Sektion IV des Bundeskanzleramtes zusammengefasst, Vizekanzler Bruno Pittermanan versuchte, sie als „Österreichische Nationalindustrie“ populär zu machen.

Da es sich um Schlüsselbetriebe handelte, waren die verstaatlichten Unternehmungen ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Wirtschaft. Vor allem bis in die frühen 1970er Jahre trugen sie durch ihre Gewinne auch zum Staatshaushalt bei. Noch 1970 waren mit etwa 125.000 Arbeitern rund 20 % der Industriebeschäftigten in der Verstaatlichten, die etwa 25 % der Exporterlöse Österreichs erzielten.[10]

1973 kam es zur ersten Großfusion im Stahlsektor, die steirischen Stahlbetriebe der Österreichischen Alpine Montangesellschaft wurden mit der VÖEST AG zur VÖEST-Alpine AG verschmolzen. Ab dem Konjunktureinbruch 1974-75 versuchte der Austrokeynesianismus Bruno Kreiskys, den verstaatlichten Sektor als Instrument der Beschäftigungspolitik zu nützen, und erzielte damit kurzfristige Erfolge, bewirkte aber auch nachhaltige Probleme. In den 1980er Jahren traten zunehmende Verluste auf. Anfang 1985 bezeichneten Medienberichte die verstaatlichte Industrie anlässlich des ersten Verstaatlichten-Rechnungshofberichts bereits als „Faß ohne Boden“.[11] Dazu kam im selben Jahr noch das Bekanntwerden riesiger Beteiligungsverluste im Zusammenhang mit dem Stahlwerk Bayou im US-Bundesstaat Louisiana und im November der Intertrading-Skandal, das Bekanntwerden riesiger Spekulationsverluste eines Tochterunternehmens der Voest-Alpine im internationalen Ölgeschäft. Dies führte zur Absetzung des gesamten Vorstands des Mutterunternehmens durch den zuständigen Minister Ferdinand Lacina. 1987 erhielt die Verstaatlichte Industrie nochmals Staatsgeld im Ausmaß von 33,6 Milliarden Schilling (ÖIAG-Finanzierungsgesetz 19/87). In der Folge wurden aber zahlreiche Betriebe seitens der ÖIAG schrittweise privatisiert.

Neben den enormen Verlusten rief auch die parteipolitisch motivierte Einflussnahme auf die Leitung der Verstaatlichten Industrie Kritik hervor. Zahlreiche Posten wurden politisch je nach Regierungszusammensetzung einseitig oder im Proporz besetzt. Außerdem wurde die Rolle mächtiger Betriebsräte („Betriebskaisertum“) kritisch hinterfragt.

Treuhand und Privatisierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

siehe auch Hauptartikel ÖIAG

1967 wurde die Österreichische Industrieverwaltungs-GmbH zur treuhändigen Ausübung der Anteilsrechte der Republik an verstaatlichen Unternehmen gegründet. 1970 wurde sie in die Österreichische Industrieverwaltungs-AG (ÖIAG) umgewandelt, gleichzeitig wurden ihr auch die Anteilsrechte übertragen. Seit 1986 trägt sie den heutigen Namen, Österreichische Industrieholding AG. Bis 1993 bildete die ÖIAG mit den in ihrem Eigentum befindlichen Unternehmen einen Konzern, die Austrian Industries AG. Danach wurde dieses Konzernverhältnis gelöst und die Holding damit beauftragt, die in ihrem Besitz stehenden Betriebe zu privatisieren.

Im Jahre 2000 wird unter der Bundesregierung Schüssel I beschlossen, die Privatisierung zu forcieren. Das ÖIAG-Gesetz 2000 wird verabschiedet. Durch Auftrag der Bundesregierung sollen sieben Betriebe vorrangig privatisiert werden. Beim Verkauf sind der bestmögliche Erlös bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Unternehmen und der Wahrung österreichischer Interessen zu erzielen.

Finanzkrise 2007/2008[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 präsentierte die Bundesregierung Gusenbauer ein Maßnahmenpaket, in dem 15 Milliarden Euro für Teilverstaatlichungen von Banken vorgesehen sind. Für diesen Vorgang wurde eine Banken-Tochter der ÖIAG (FIMBAG) gegründet. Am 26. Oktober 2008 fanden Verhandlungen mit der Kommunalkredit Austria statt. Die Bank nimmt das Rettungspaket in Anspruch, dafür übernimmt der Staat das Unternehmen zu 99,78 %. Auch im Falle der Hypo Group Alpe Adria kam es 2009 zu einer Notverstaatlichung.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Geschichte der ÖIAG. oeiag.at, abgerufen am 9. Mai 2011.
  2. BGBl. Nr. 134/1956; Bundesgesetz vom 11. Juli 1956 über die Errichtung eines Bundesministeriums für Landesverteidigung und üer die Neuordnung des Wirkungsbereichs einiger Bundesministerien, Ausgabe: 14. Juli 1956 (BGBl. Online im Rechtsinformationssystem des Bundes)
  3. a b c d Wilhelm Weber (Hrsg.): Die Verstaatlichung in Osterreich, Duncker & Humblot, Berlin 1964, S. 98-105 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
  4. a b c d Peter Berger: Kurze Geschichte Österreichs im 20. Jahrhundert, 2. Auflage, Facultas Verlag, 2008, ISBN 3708903544, S. 280 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
  5. a b c d Die Entwicklung der Verstaatlichten bis Anfang der 80er Jahre, 31. Mai 2006, KPÖ-Oberösterreich; Aus: Die Verstaatlichte. 35 Jahre Kampf um wirtschaftliche Unabhängigkeit, Sicherung der Arbeitsplätze, Neutralität. KPÖ und GLB, 1981, aktualisiert
  6. Kurier vom 30. Oktober 2008; Abgerufen am 4. November 2008
  7. Die Geschichte der ÖIAG. oeiag.at, abgerufen am 9. Mai 2011.
  8. Paul Lendvai 50 Jahre Österreich S.79
  9. BGBl. Nr. 134/1956; Bundesgesetz vom 11. Juli 1956 über die Errichtung eines Bundesministeriums für Landesverteidigung und üer die Neuordnung des Wirkungsbereichs einiger Bundesministerien, Ausgabe: 14. Juli 1956 (BGBl. Online im Rechtsinformationssystem des Bundes)
  10. Paul Lendvai: Mein Österreich, Seite 79 ISBN 978-3-902404-46-6
  11. Die Wirtschaft, Nr 6/1985

Literatur (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Edmond Langer: Die Verstaatlichungen in Österreich, Verlag der Wiener Volksbuchhandlung, Wien 1966
  • Wilhelm Weber/Stephan Koren: Die Verstaatlichung in Österreich, Duncker & Humblot, Berlin 1964
  • Diverse Aufsätze (B. und H.Kepplinger, F. Lacina, E. März etc),in: WISO - Wirtschafts- und Sozialpolitische Zeitschrift Nr. 2/86 – Ausbau statt Schrumpfung, Linz 1986

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kategorie:Österreichische Wirtschaftsgeschichte Kategorie:Öffentliche Wirtschaft Kategorie:Österreichische Geschichte (Besatzungszeit) Kategorie:Österreichische Geschichte (Zweite Republik) Kategorie:Wirtschaftspolitik (Österreich)