Benutzer:Karsten11/Alex-Müller-Verfahren

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Die Behandelung von Sachanträgen in Parlamenten, auf Parteitagen oder Kongressen wird üblicherweise in Geschäftsordnungen geregelt und bietet umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach gewählter Gestaltungsmöglichkeit haben die Akteure (der Vorstand, die Versammlungsleitung, die Antragskommission oder der einzelne Delegierte) eine unterschiedlich große Einflussmöglichkeit auf die Ergebnisse der Beratung. Neben der Behandlung von Sachanträgen ist die Behandlung von Personalentscheidungen ein weiteres Aufgabenfeld.

Akteure[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der Behandlung von Sachanträgen spielen folgende Akteure eine Rolle:

Das Entscheidungsgremium[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Entscheidungsgremium ist dasjenige Gremium, dass die Entscheidung über die zu behandelnden Anträge trifft. Es handelt sich beispielsweise um ein Parlament, einen Parteitag, eine Mitgliederversammlung, eine Hauptversammlung oder ähnliches.

Antragsberechtigte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Vorstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bisheriger Text Alex-Müller-Verfahren (Antragsreihenfolge)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Alex-Müller-Verfahren ist ein Verfahren zur Festlegung der Antragsreihenfolge auf Kongressen. Es überlässt die Entscheidung über die Beratungsreihenfolge der Anträge der Versammlung selbst, anstatt sie an ein weiteres Gremium zu delegieren.

Motivation sowie Sinn und Zweck des Verfahrens[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Häufig kommt es bei Kongressen, Parteitagen oder sonstigen Versammlungen, auf denen die Antragsreihenfolge durch das Führungsgremium (z. B. Vorstand, Versammlungsleitung) der Versammlung festgelegt wird, zum Streit über die Antragsreihenfolge. Während die Versammlungsleitung gerne „unliebsame“ Anträge in der Reihenfolge nach hinten verlegt, damit diese aus Zeitgründen dann gar nicht erst zur Beratung kommen, versuchen übrige Versammlungsteilnehmer mit Geschäftsordnungsanträgen ihre Anträge in der Reihenfolge nach vorn gesetzt zu bekommen. Um solche zeitraubenden formellen Debatten von vorn herein zu verhindern, haben beispielsweise die meisten Parteien Antragskommissionen eingeführt, die ausschließlich dafür gewählt werden, um die Beratungsreihenfolge der Anträge festzulegen. Da sich die Antragskommissionen in der Regel aber aus den Führungsgremien der entsprechenden Versammlungen rekrutieren, ist der Beurteilungsmaßstab für die Antragsreihung, demjenigen sehr ähnlich, wie wenn das Führungsgremium selbst die Reihung vorgenommen hätte. Um dieser „von oben verordneten“ Beratungsreihenfolge, die damit den gesamten Verlauf inhaltlicher Debatten zementiert, etwas entgegenzusetzen, wurde das Alex-Müller-Verfahren eingeführt. Das Alex-Müller-Verfahren überlässt die Festlegung der Antragsreihenfolge den stimmberechtigten Versammlungsteilnehmern selbst.

Durchführung des Verfahrens[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Verfahren ist relativ simpel: Jeder stimmberechtigte Teilnehmer bekommt eine Liste mit allen aktuell eingereichten Anträgen, aus der er mehrere auswählen darf, die er mit Priorität behandelt sehen möchte. Die Anträge mit den meisten Stimmen werden zuerst behandelt.

Jeder Teilnehmer darf pro Antrag nur eine Stimme abgeben, d.h. das Häufeln von Stimmen ist nicht erlaubt. Vor Durchführung dieses Verfahrens wird die Zahl der zur Verfügung stehenden Stimmen pro Teilnehmer festgelegt und beträgt üblicherweise einen geringen Bruchteil (z.B. 10%) der Zahl aller Anträge. Die Teilnehmer müssen nicht alle ihre Stimmen verteilen. Nachdem alle Teilnehmer abgestimmt haben, werden die Abstimmungslisten eingesammelt und von der Zählkommission ausgewertet. Die Anträge werden dann abhängig von den jeweils auf sie entfallenen Stimmen gereiht, wobei der Antrag mit den meisten Stimmen an erster Stelle und der mit den wenigsten Stimmen an letzter Stelle steht. Entfallen auf Anträge gleich viele Stimmen, wird dieser Reihenfolge-Konflikt durch ein geeignetes, vorher festgelegtes Kriterium aufgelöst, z.B. über die Antragsnummer im Antragsbuch, das Datum der Einreichung des Antrags oder per Los.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das (ursprünglich scherzhaft auch „Dr.-Alex-Müller-Verfahren“ genannte) Verfahren wurde zum ersten Mal auf dem Landeskongress der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz in Worms am 24. und 25. April 1993 angewandt. Für die Erstellung von Präferenzlisten zur Behandlung politischer Anträge wurde es von Alexander Müller, der zur damaligen Zeit im Landesvorstand der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz war, entwickelt.

Seit ca. 1995 wird das Alex-Müller-Verfahren auf den Bundeskongressen und Landeskongressen der Jungen Liberalen verwendet. Die FDP und die Piratenpartei setzen das Verfahren in den meisten Verbänden und Ebenen ein.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

[[Kategorie:Demokratie]] [[Kategorie:Wahlverfahren]]