Benutzer:Lucius Castus/Deutsch-Wituland

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Deutsch-Wituland war die Bezeichnung für eine Gesellschaftskolonie während der Schutzherrschaft durch das Deutsche Reich über das Sultanat Witu von 1885 bis 1890.


Benadirküste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Küstenregion von der Osi-Mündung bis nach Warsheikh stand vor dem Einfluß deutscher Kolonialunternehmungen ab 1884 zum größten Teil unter der Oberherrschaft des Sultanats Sansibar, das von 1870 bis 1888 von Barghasch regiert wurde. Die sansibarische Herrschaft an der Benadirküste (Küste von Kismaayo bis Warsheikh) war auf die einzig wichtigen Hafenstädte Kismaayo, Baraawe, Merka, Mogadischu und Warsheikh beschränkt.[1] Das Hinterland war von somalischen Nomadenstämmen bevölkert.[2] Die Küste südlich von Kismaayo bis Mkowa an der Mandabucht war von den Bajun besiedelt, deren Scheich, Mzee bin Saif al-Istanbuli, die Oberherrschaft Sansibars anerkannte. Die in der Mandabucht vorgelagerten Inseln Patta und Lamu wurden direkt verwaltet. Der Abschnitt von Mkowa bis nach Kipini war durch sansibarische Militärstationen gesichert. Im Hinterland herrschte Ahmad bin Fumu Lut, genannt Simba, der ehemalige Sultan von Patta, der von Sansibar vertrieben wurde und mit seinen Anhängern 1862 Witu gründete.[3] Das nördlich an der Osi-Mündung gelegene Kipini und das etwas landeinwärts auf einer Insel im Osi gelegene Kau wurden direkt verwaltet.[4]

deutsche Forschungsexpeditionen hier erwähnen. Brenner, Fischer, Denhardt, von der Decken

Als Vertreter des Tanakomitees ursprünglich damit beauftragt an der Tana-Mündung (südlich der Osi-Mündung) eine Station zu errichten, was aber durch die militärische Präsenz Sansibars undurchführbar war, suchten die Brüder Denhardt im April 1885 den Herrscher von Witu auf. Dieser verkaufte den Brüdern 25 Quadratmeilen Land ab, dass bis zur Küste reichte, aber faktisch im Besitz von Sanisbar war. Außerdem ernannte Ahmed Clemens Denhardt zu seinem Stellvertreter mit Generalvollmacht. Angesichts einer bevorstehenden Invasion durch Sansibar bat Ahmed den Brüdern Denhardt ein Protektoratsgesuch an die deutsche Regierung zu übermitteln. In seinem Schreiben an die deutsche Regierung, den er dem deutschen Generalkonsul in Sansibar Gerhard Rohlfs zur Weiterleitung überreichte, stilisierte Clemens Denhardt den lokalen Herrscher von Witu zum rechtmäßigen Sultan aller Swahilis, der einen legitimen Anspruch auf das Gebiet zwischen Mogadischu und Tanga habe, hoch.[5] Dem Gesuch wurde am 27. Mai 1885 entsprochen, aber der Sultan Sansibars weigerte sich den Protektoratstatus Witus anzuerkennen und setzte seine Invasionsvorbereitungen fort. Erst unter Druck einer im August 1885 vor Sansibar erscheinenden deutschen Geschwaders unter dem Befehl von Karl Paschen und Eduard von Knorr erkannte er die deutsche Schutzherrschaft über Witu an.[6] Der erste offizielle Besuch des Deutschen Reichs fand am 31. August 1885 durch den Kapitän der SMS Gneisenau, Victor Valois, statt. Das Tanakomitee konnte die Denhardts finanziell nicht unterstützen, weshalb sie das erworbene Land (Deutsch-Witu-Land) im Juni 1886 an das Witukomitee (später umbenannt in Witu-Gesellschaft) verkauften.[7]

Im Mai 1885 erreichte eine Expedition der DOAG unter der Leitung von Gustav Hörnecke Sansibar, mit dem Ziel entlang des Flusses Tana Gebiete zu erwerben. Die Expedition wurde bei Ngao durch Sansibaris aufgehalten. Klaus von Anderten konnte während der Expedition dort am 18. Mai 1885 ein Vertrag mit lokalen Herrscher Dadi Abbadaddah abschließen, wonach er der DOAG das westlichen Hinterland Witus beiderseits des Tana abtrat.[8][9] Im Juni 1885 besuchte Hörnecke Witu und versuchte vergeblich Ahmed für die DOAG zu gewinnen.[10] Hörnecke und seine Expedition versuchten darauf ihr Glück in Nordsomalia.[11]

Im Oktober 1886 wurde zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien der Londoner Vertrag unterzeichnet. Er steckte die Interessensphären zwischen beiden Staaten in Ostafrika ab. Außerdem wurden die Besitzungen von Sansibar basierend auf den Ergebnissen einer zuvor beauftragten multinationalen Grenzregulierungskommission festgelegt.[12] Durch den Vertrag wurden die Grenzen Witus auf den Küstenabschnitt nördlich von Kipini bis zur Insel Kiwayu, dem Nordende der Mandabucht, ausschließlich den vorgelagerten Inseln, erweitert; ein Gebiet, das der Herrscher von Witu nie zuvor kontrollierte.[13] Das Gebiet von der Nordgrenze Witus bis südlich von Kismayoo wurde von der Grenzregulierungskommission nicht überprüft und im Londoner Vertrag nicht als sansibarischer Besitz anerkannt. Der im Sommer 1886 von der DOAG entsandte Karl Jühlke sah sich deshalb berechtigt das als herrenloses Gebiet betrachtete Port Durnford im Oktober 1886 in Besitz zu nehmen und taufte es in Hohenzollernhafen um. Unter Druck des Deutschen Reichs und Großbritanniens erkannte der Sultan von Sansibar die Grenzfestlegung des Londoner Vertrags am 29. Dezember 1886 an und zog aus dieser Region seine Beamten und Soldaten ab, worauf Jühlke begann dort mit Stammesfürsten über Konzessionen zu verhandeln. [14]

Das Witugebiet stellte sich alsbald als unrentabel heraus. Im Mai 1890 löste sich die Witugesellschaft auf, zuvor übertrug sie im Januar 1890 das Witugebiet an die DOAG auf.[15]

Ahmed starb im Januar 1889. Sein Nachfolger Fumo Bakari entließ bald darauf Clemens Denhardt als Generalbevollmächtigten und übertrug dieses Amt dem Vertreter der Witugesellschaft Kurt Toeppen.[16]

Oktober 1889 deutsche Kriegsschiffe bei Wubuschi annektieren Küste.

Protektorat auf Vorbehalt. Erst im März 1889 Besuch des Generalkonsuls Gustav Michahelles um Schutzvertrag zu unterzeichnen.

  1. Andreas Birken: Das Sultanat Zanzibar im 19. Jahrhundert. S. 155-161.
  2. Franz Ferdinand Müller: Deutschland - Sansibar - Ostafrika. S. 331.
  3. Andreas Birken: Das Sultanat Zanzibar im 19. Jahrhundert. S. 144-155.
  4. Andreas Birken: Das Sultanat Zanzibar im 19. Jahrhundert. S. 143.
  5. Franz Ferdinand Müller: Deutschland - Sansibar - Ostafrika. S. 297-303.
  6. R. Coupland: The Exploitation of East Africa, 1856-1890. S. 429-436.
  7. Franz Ferdinand Müller: Deutschland - Sansibar - Ostafrika. S. 309-310.
  8. Franz Ferdinand Müller: Deutschland - Sansibar - Ostafrika. S. 352.
  9. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Wagner.
  10. Franz Ferdinand Müller: Deutschland - Sansibar - Ostafrika. S. 300-306.
  11. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Herzog.
  12. Beleg
  13. Beleg
  14. Andreas Birken: Das Sultanat Zanzibar im 19. Jahrhundert. S. 154.
  15. Franz Ferdinand Müller: Deutschland - Sansibar - Ostafrika. S. 325.
  16. Franz Ferdinand Müller: Deutschland - Sansibar - Ostafrika. S. 321.