Benutzer:Ludger1961/Liste der Flaggen im Landkreis Nordwestmecklenburg

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Die Liste der Flaggen im Landkreis Nordwestmecklenburg beinhaltet alle in der Wikipedia gelisteten Flaggen im Landkreis Nordwestmecklenburg. In Mecklenburg-Vorpommern spielen hochrechteckige Flaggen wie Banner eine untergeordnete Rolle, wenn überhaupt, dann nur als Hochformatflaggen.

Landkreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Landkreis Hissflagge Kommentare
Landkreis Nordwestmecklenburg
3:2
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 16. Februar 2012:

Der Landkreis Nordwestmecklenburg führt das folgende Wappen: „Gespalten; vorn in Gold ein halber hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf am Spalt mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern; hinten in dreifach geteiltem Feld von Silber und Rot, ein Krummstab in verwechselten Farben.“ […]

„Der Landkreis Nordwestmecklenburg führt eine Flagge. Die Flagge des Landkreises Nordwestmecklenburg ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs gespalten. Die Liekhälfte ist Gelb. Darauf liegt mittig am Spalt, 14/15 der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, eine Figur des Landkreiswappens: ein halber hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem rotem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern. Die Hälfte am fliegenden Ende ist gleichmäßig längsgestreift von Weiß, Rot, Weiß und Rot. Darauf liegt mittig nahe am Spalt, 14/15 der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, eine Figur des Landkreiswappens: ein Krummstab in verwechselten Farben. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 2 zu 3.“ [1]

Landkreis Nordwestmecklenburg
1996–2011

5:3
Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. Januar 2006:

Das Wappen des Landkreises Nordwestmecklenburg (Kreiswappen) zeigt: „In gespaltenem Schild vorn in Gold am Spalt ein halber herschauender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist; hinten in Blau ein stehender goldener Bischofsstab.“ (Wappen genehmigt am 1. Juli 1996)[2]

Der Landkreis Nordwestmecklenburg führt eine Flagge. „Die Flagge des Landkreises ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau und Gelb gestreift. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils ein Drittel der Länge des blauen und des gelben Streifens übergreifend, das Landkreiswappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 5:3.“[2]

Ämter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Folgende Ämter führen kein eigenes Wappen und keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen Sie das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg:

Städte und Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stadt oder Gemeinde Hissflagge Kommentare
Gemeinde
Bad Kleinen

Die Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[12]
Gemeinde
Boltenhagen

5:3
Genehmigt ????:
„Die Flagge der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist längsgestreift von Blau, Gelb und Blau. Die blauen Streifen nehmen jeweils eins Sechstel, der Gelbe Streifen nimmt zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt, 5/6 seiner Höhe einnehmend, das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[13]

Die Gemeinde führt das folgende Wappen: „In Blau unter zwei schräg gekreuzten goldenen Rodehacken ein silbernes achtspeichiges Steuerrad, begleitet beiderseits oben von zwei goldenen Blättern des Ahorns.“[13]

(Wappen genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 19. Mai 2014 und unter der Nr. 353 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Blowatz

Die Hauptsatzung der Gemeinde Blowatz führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[14]
Gemeinde
Brüsewitz

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 26. Okctober 2010 und unter der Nr. 333 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde Brüsewitz ist gleichmäßig längsgestreift von Blau und Gelb. In der Mitte liegt auf zwei Drittel der Höhe des blauen und gelben Streifens übergreifend das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich Länge wie drei zu fünf.“[15]

Die Gemeinde führt das folgende Wappen: „Geteilt durch einen Wellenschnitt, oben in Gold ein roter Dreieckschild, darin eine silberne heraldische Lilie, unten in Blau ein goldener Vierpass mit Rapsblüten.“[15]

Gemeinde
Carlow

5:3
Genehmigt ????:
„Die Flagge der Gemeinde Carlow besteht aus gelbem Tuch und ist am Liek oben und am fliegenden Ende unten mit jeweils einem blauen Schrägeck belegt, das die Hälfte der Höhe und die Hälfte der Länge des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[16]

„Das Wappen zeigt in Blau vorn einen rechten silbernen Wellenflankenpfahl, hinten einen aufgerichteten goldenen Bären, silberbewehrt, mit silbernem Halsband, mit silberner Schlinge.“[16]

Stadt
Dassow

Die Hauptsatzung der Stadt Dassow führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[17]
Gemeinde
Dorf Mecklenburg

3:2
Genehmigt ????:
„Die Flagge der Gemeinde Dorf Mecklenburg ist gleichmäßig längsgestreift von Rot und Gelb. In der Mitte der Streifen liegen jeweils die Figuren des Gemeindewappens: im roten Streifen eine weiße slawische Burg mit drei Türmen auf dem Wall, die 2/3 der Höhe des Streifens einnimmt, im gelben Streifen ein hersehender, gelbgekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem rotem Maul, weißen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen aufgerissenem Halsfell und weißen Hörnern, der 7/9 der Höhe des Streifens einnimmt. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich der Länge wie 2 zu 3.“[18]

Das Wappen wird wie folgt beschrieben: „Geteilt; oben in Rot eine silberne slawische Burg mit drei Türmen auf einem Wall; unten in Gold ein hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern.“[18]

(Wappen genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 21. November 1991 und unter der Nr. 7 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Glasin

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. Juli 2002 und unter der Nr. 265 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Rot, Gelb und Rot gestreift. Die äußeren roten Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der gelbe Mittelstreifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, das Wappen der Gemeinde. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[19][20]

Das Wappen wird wie folgt beschrieben: „In Rot eine aufrechte goldene Getreideähre mit acht Grannen, überhöht von einer silbernen heraldischen Lilie.“[19]

Gemeinde
Grambow

Die Hauptsatzung der Gemeinde Grambow führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[21]
Stadt
Grevesmühlen

5:3
Beschlossen von der Stadtvertretung Grevesmühlen am 28. April 2014:
„Die Flagge der Stadt Grevesmühlen ist gleichmäßig längsgestreift von Rot, Gelb und Rot. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils die Hälfte der Höhe der roten Streifen übergreifend, das gelb gesäumte Stadtwappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[22]

Die Stadt Grevesmühlen führt seit 1897 folgendes Wappen: „Im roten Schild ein goldenes Mühlrad, darauf ein hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell.“[22]

(Das Wappen wurde 1897 festgelegt, ist unter der Nr. 77 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und wurde 1996 neugezeichnet.)

Gemeinde
Hohenkirchen

Die Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[23]
Gemeinde
Insel Poel

5:3
Genehmigt ????:
„Die Flagge der Gemeinde Ostseebad Insel Poel zeigt dfrei gleiche Querstreifen, oben blau, in der Mitte goldfarben, unten grün; das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuchs verhält sich wie 3 zu 5; auf dem goldenen Querstreifen liegt in der Mitte, in den blauen und grünen Querstreifen jeweils bis zu einem Fünftel übergreifend, das Gemeindewappen.“[24]

Das Wappen wird wie folgt beschrieben: „Der Schild durch einen goldenen Strichbalken geteilt; oben in Blau ein voll besegeltes silbernes Zeesboot; unten in Grün eine goldene Rapsblüte.“[24]

(Wappen genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 16. September 1993 und unter der Nr. 175 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen)

Gemeinde
Jesendorf

5:3
Genehmigt im Jahre 2011:
„Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig längs gestreift von Blau und Gelb. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des blauen und gelben Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[25]

Das Wappen wird wie folgt beschrieben: „Geteilt, oben in Gold ein vierflammiges rotes Feuer, unten in Blau ein achtspeichiges goldenes Rad.“[25]

Gemeinde
Kalkhorst

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 25. März 2004[26] und unter der Nr. 235 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Blau; in der Mitte der Flaggentuchsliegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und blauen Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[26]

Das Wappen wird wie folgt beschrieben: „In Blau auf dreimal von Silber und Blau wellenförmig geteilten Wappenschildfuß ein schwimmendes Boot, darüber zwei schräggekreuzte goldene Giebelbretter mit abgewandten Pferdeköpfen.“[26]

Stadt
Klütz

5:3
Beschlossen von der Stadtvertretung Klütz am 16. Januar 2017[27], genehmigt ????:
„Die Flagge der Stadt Klütz ist längsgestreift von Grün, Gelb und Grün. Die grünen Streifen nehmen jeweils ein Zwöftel, der gelbe Streifen nimmt fünf Sechstel der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt, 2/3 seiner Höhe einnehmen, das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[28]

Wappenbeschreibung: „In Grün eine silberne Eule auf zwei schräggekreuzten, seitlich wachsenden, vierblättrigen goldenen Lindenzweigen sitzend, darüber zwei schräggekreuzte dreiblättrige goldene Lindenzweige.“[28]

(Wappen genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. April 1997 und unter der Nr. 123 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Gemeinde
Lübow

Die Hauptsatzung der Gemeinde Lübow führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[29]
Gemeinde
Lüdersdorf

5:3
Wappen und Flagge angenommen durch die Gemeindevertretung Lüdersdorf am 9. Mai 2008.[30][31] Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und unter der Nr. 317 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Rot, Gelb und Rot gestreift. Die äußeren roten Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der gelbe Mittelstreifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, das Wappen der Gemeinde. Die Höhe des Flaggentuchs verhält zur Länge wie 3 zu 5.[32]

Die Gemeinde Lüdersdorf führt das folgende Wappen: „Durch einen silbernen Wellenpfahlfaden gespalten; vorn in Rot ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Krone; hinten in Blau: oben neun (3:3:3) goldene Blüten, unten ein goldenes Zahnrad.“[32]

Gemeinde
Lützow

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 15. Dezember 2010 und unter der Nr. 334 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde Lützow ist längsgestreift von Gelb und Grün. Der gelbe Streifen nimmt ein Drittel, der grüne zwei Drittel der Höhe des Flaggentuches ein. In der Mitte des Flaggentuches liegt das Gemeindewappen, das die Hälfte der Höhe des gelben Streifens und drei Viertel der Höhe des grünen Streifens einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3:5.“[33]

„Unter grünem Wellenschildhaupt, darin zwei schräg gekreuzte goldene Schwerter, in Gold eine wachsende grüne Doppeleiche, belegt mit einem goldenen Schild, darin eine schräg gelegte viersprossige Sturmleiter.“[33]

Gemeinde
Metelsdorf

5:3
Genehmigt ????:
„Die Flagge der Gemeinde Metelsdorf ist gleichmäßig längsgestreift von Rot, Weiß und Rot. In der Mitte des Flaggentuches liegt, auf jeweils die Hälfte der Höhe der beiden roten Streifen übergreifend, das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[34]

Das Wappen wird wie folgt beschrieben: „Gespalten; vorn in Silber am Spalt ein halbes zehnspeichiges rotes Rad mit Nabe; hinten in Blau vier (1:2:1) silberne Wassertropfen.“[34]

(Das Wappen wurde am 20. April 1999 durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern genehmigt und unter der Nr. 186 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Stadt
Neukloster

5:3
Beschlossen von der Stadtvertretung Neukloster 1993, genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 25. Januar 1994:
„Die Flagge der Stadt Neukloster zeigt in zehn Längsstreifen gleicher Breite abwechselnd die Farben Gold und Rot, in einem Querstreifen längs des Flaggenstocks, der etwa ein Fünftel der Flaggenlänge einnimmt, die Farbe Schwarz und in der Mitte des von Rot und Gold längsgestreiften Feldes das Stadtwappen.“[35][36]

Das Wappen der Stadt Neukloster wird wie folgt beschrieben: „Im gespaltenen Schilde vorn in Gold ein halber, hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell am Spalt; hinten in Rot ein schrägrechter silberner Äbtissinnenstab mit goldener Krümme, begleitet oben und unten von je einer silbernen Lilie.“[35]

(Wappen genehmigt am 16. August 1903 durch Friedrich Franz IV., Großherzog von Mecklenburg [-Schwerin], und unter der Nr. 78 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen. Das Wappen wurde 1993 neu gezeichnet.)

Gemeinde
Pingelshagen

Die Hauptsatzung der Gemeinde Pingelshagen führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[37]
Stadt
Rehna

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. Februar 1998 und unter der Nr. 125 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Schwarz; in der Mitte liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und des schwarzen Streifens übergreifend, das Wappen der Stadt. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5:3.“[38]

Die Stadt Rehna führt folgendes Wappen: „In Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit goldener Krone, silbernen Hörnern, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt.“[38]

(Das Wappen wurde ursprünglich genehmigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858 und 1997 neu gezeichnet.)

Gemeinde
Roggenstorf

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 20. Juni 2014 und unter der Nr. 354 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde Roggenstorf ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Grün. In der Mitte liegt, auf jeweils 2/3 der Höhe des gelben und des grünen Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3:5.“[39]

„In Grün aus einem aufgeschlagenen silbernen Buch wachsend drei fächerartig gestellte goldene Roggenähren mit Halmblättern.“[39]

Gemeinde
Schlagsdorf

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. Oktober 2009 und unter der Nr. 328 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde Schlagsdorf ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Rot und Gelb gestreift. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils ein Drittel der Länge des roten und des gelben Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[40]

Die Gemeinde Schlagsdorf führt das folgende Wappen: „Über blauem Schildfuß, darin zwei silberne Wellenleisten, gespalten; vorn in Gold ein grüner vierblättriger Lindenzweig; hinten in Rot ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Krone.“[40]

Stadt
Schönberg

3:2
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 22. Oktober 1997 und unter der Nr. 139 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Stadt Schönberg ist gleichmäßig längsgestreift von Blau, Gelb und Rot. Auf der Mitte des gelben Streifens liegt, auf jeweils ein Viertel der Höhe des blauen und roten Streifens übergreifend, ein roter Schild mit einem schwebenden weißen Hochkreuz, das von einer gelben Fürstenkrone überhöht wird. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 3 zu 2.“[41]

Das Wappen der Stadt Schönberg zeigt: „In einem von Blau über Gold und Rot geteilten Schild ein roter Herzschild, darin ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Fürstenkrone.“[41]

Gemeinde
Selmsdorf

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 22. Oktober 1997 und unter der Nr. 136 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Gemeindeflagge ist gleichmäßig längs gestreift von Rot und Gelb. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des roten und des gelben Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[42]

Das Gemeindewappen wird wie folgt beschrieben: „gespalten von Rot und Gold; vorn ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Fürstenkrone; hinten eine grüne Ähre.“[42]

Gemeinde
Testorf-Steinfort

Die Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[43]
Gemeinde
Upahl

Die Hauptsatzung der Gemeinde Upahl führt nur Wappen und Dienstsiegel, aber keine Flagge.[44]
Stadt
Warin

5:3
Genehmigt ????:
„Die Flagge der Stadt Warin ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Rot, Gelb und Rot gesteift. Die äußeren roten Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der gelbe Mittelstreifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, das Wappen der Stadt Warin. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[45]

Das Wappen zeigt: „In Rot zwei schräg gekreuzte silberne Bischofsstäbe mit abgekehrten goldenen Krümmen.“[45]

(Wappen genehmigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858 und unter der Nr. 170 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen.)

Hansestadt
Wismar

5:3
Stadtfarben:
Wismar führt seit dem 15. Jahrhundert die Farben der Hanse:
„Die Farben der Hansestadt Wismar sind Weiß-Rot.
Die Flagge der Hansestadt Wismar zeigt die Stadtfarben abwechselnd in sechs Längsstreifen gleicher Breite.“[46][47]
Gemeinde
Zickhusen

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 12. Juni 2009 und unter der Nr. 324 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde Zickhusen ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs gestreift. Die Liekhälfte ist gleichmäßig längsgestreift von Rot und Gelb, die Hälfte am fliegenden Ende ist blau.Auf den Feldern liegen jeweils in der Mitte die Figuren des Gemeindewappens: Im Obereck ein weißer Ziegenkopf und im unteren Liekviertel zwei gekreuzte Torfspaten, die jeweils 2/3 der Höhe ihres Feldes einnehmen, und im Feld am fliegenden Ende die Turmansicht einer weißen klassizistischen Kirche mit betagleuchteten Rundfenster und mit offener Tür, die 5/6 der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“[48][49]

Das Wappen wird wie folgt beschrieben: „Halbgeteilt und gespalten. Vorne: oben in Rot ein silberner Ziegenkopf, unten in Gold zwei gekreuzte schwarze Torfspaten; hinten in Blau die Turmansicht einer silbernen klassizistischen Kirche mit drei betagleuchteten Rundfenster und offener Tür.“[48] Das Wappen wird wie folgt beschrieben: „Halbgeteilt und gespalten. Vorne: oben in Rot ein silberner Ziegenkopf, unten in Gold zwei gekreuzte schwarze Torfspaten; hinten in Blau die Turmansicht einer silbernen klassizistischen Kirche mit drei betagleuchteten Rundfenster und offener Tür.“[48]

Gemeinde
Zierow

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 5. Januar 1998 und unter der Nr. 146 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge ist quergestreift von Blau-Gelb-Blau. Die blauen Streifen nehmen je ein Fünftel, der gelbe Streifen nimmt drei Fünftel der Länge des Flaggentuchs ein. Auf dem gelben Streifen liegt in der Mitte, drei Fünftel der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5:3. “[50]

Das Wappen wird wie folgt beschrieben: „In Blau über silbernem Wellenschildfuß, darin fünf (3:2 gestellte) grüne Lindenblätter, ein springendes goldenes Pferd, oben links begleitet von einer sechsblättrigen silbernen Blüte mit sechzehnblättrigem Innenkranz.“[50]

Gemeinde
Zurow

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 16. Dezember 2002 und unter der Nr. 271 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
„Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Grün und Gelb gestreift. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils ein Drittel der Länge der beiden Querstreifen übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[51]

Das Wappen wird die folgt beschrieben: „Gespalten; vorn in Gold ein spitzbedachter roter Kirchturm mit drei (2 : 1) Spitzbogenfenstern, einer Luke und einer geschlossenen Spitzbogentür; hinten in Grün eine silberne Wellenleiste, begleitet: oben von einem goldenen Rad mit acht über die Felge ragenden Speichern, unten von einem goldenen Kleeblatt.“[51]

Ehemalige Städte und Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stadt oder Gemeinde Hissflagge Kommentare
Damshagen,
Gemeinde Damshagen

5:3
Wappen und Flagge genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 2. Mai 2005 und unter der Nr. 298 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen:
Gleichmäßig längsgestreift von Blau und Gelb. In der Mitte liegt auf zwei Dritteln der Höhe des gelben und des blauen Streifens übergreifend das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3:5.[52]

Das Wappen der Gemeinde Damshagen zeigt in dem durch einen Wellenschnitt geteilten Schild oben in Gold einen schreitenden schwarzen Stier; unten in Blau schräg gekreuzt: eine goldene Hacke und eine goldene Lanze, bewinkelt von vier goldenen Rüben.“

Zum 7. Juni 2009 schlossen sich die bisherigen Gemeinden Damshagen und Moor-Rolofshagen zur neugebildeten Gemeinde Damshagen zusammen. Der Gebrauch von Wappen und Flagge endete zu diesem Datum.

Einzelnachweise und Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg (Memento des Originals vom 5. August 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.nordwestmecklenburg.de
  2. a b § 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg in der Fassung vom 27. Februar 2006, zitiert nach kommunalflaggen.de: Landkreis Nordwestmecklenburg
  3. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen vom 5. Juni 2018.
  4. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Gadebusch vom 22. April 2013.
  5. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Grevesmühlen-Land vom 1. Dezember 2014.
  6. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel vom 31. Mai 2018.
  7. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Lützow-Lübstorf vom 15. Dezember 2011.
  8. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Neuburg vom 30. Mai 2017.
  9. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Neukloster-Warin vom 24. Mai 2016.
  10. § 2 der Hauptsatzung des Amtes Rehna vom 19. April 2013.
  11. § 1 der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land vom 4. Januar 2016.
  12. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen vom 27. März 2012.
  13. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 6. Februar 2019.
  14. § 1 der der Gemeinde Blowatz vom 2. Mai 2018.
  15. a b § 1 Absatz 2 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brüsewitz vom 25. April 2014
  16. a b § 3 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Carlow vom 28. März 2013.
  17. § 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 18. November 2014.
  18. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg vom 15. März 2016.
  19. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin vom 13. Dezember 2004.
  20. Abbildung der Hissflagge auf koenigsbanner.de
  21. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Grambow vom 3. August 2016.
  22. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 23. Mai 2017.
  23. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen vom 22. März 2018.
  24. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Insel Poel vom 13. Juni 2017.
  25. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Jesendorf vom 3. Dezember 2014.
  26. a b c § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kalkhorst vom 28. Dezember 2015 (PDF-Datei; 458.82 kB).
  27. Der Klützer Winkel Ausgabe 01/2017 vom 25. Januar 2017, Seite 4
  28. a b § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Klütz vom 22. Februar 2018 (PDF; (526.95 kB)).
  29. § 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Lübow vom 27. März 2012.
  30. Beschluss zur Annahme eines Wappens und einer Flagge für die Gemeinde Lüdersdorf (Vorlage: VO/1/557/2008)
  31. „Uns Amtsblatt“; Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schönberger Land, Jahrgang 11, 30. Mai 2008, Ausgabe 05/08
  32. a b § 1 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf vom 10. Dezember 2014.
  33. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Lützow vom 3. August 2016
  34. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Metelsdorf vom 7. August 2018.
  35. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Neukloster vom 23.10.2014.
  36. Abbildung der Hissflagge auf koenigsbanner.de
  37. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Pingelshagen vom 7. Juli 2015.
  38. a b § 3 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Rehna vom 14. Oktober 2014.
  39. a b § 1 Absatz 2 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Roggenstorf vom 12. August 2014.
  40. a b § 3 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Schlagsdorf vom 28. Mai 2013.
  41. a b § 3 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 16. Januar 2015.
  42. a b § 2 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 23. Februar 2016.
  43. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort vom 29. April 2014.
  44. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl vom 28. Dezember 2018.
  45. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Warin vom 31. Mai 2010.
  46. Stadtwappen der Hansestadt Wismar mit
    Abbildung des Stadtwappens und
    Abbildung der Hissflagge
  47. § 1 Absatz 4 und 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 25. August 1994 (Memento vom 28. Oktober 2011 im Internet Archive) (PDF; 22 kB).
  48. a b c § 1 Absatz 4 und 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Zickhusen vom 15. März 2010.
  49. Abbildung der Hissflagge auf koenigsbanner.de
  50. a b § 1 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Zierow vom 28. März 2018.
  51. a b § 1 Absatz 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Zurow vom 10. Oktober 2014.
  52. Abbildung der Hissflagge auf koenigsbanner.de

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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