Benutzer:Papachiuk/IBAN-Diskriminierung

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Unter IBAN-Diskrimierung versteht man die Ablehnung einer IBAN aus dem EU-Ausland oder einem anderen Land im SEPA-Raum durch einen Gläubiger oder Schuldner.

Einheitlicher Europäischer Zahlungsraum

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Siehe auch: SEPA
Traditionell bestanden in Europa verschiedenartige, innerstaatliche Lastschriftverfahren und unterschiedliche Geschäftsmodelle für Banküberweisungen, die nicht vereinheitlicht waren. Dies erforderte es in der Vergangenheit in der Regel, dass Finanztransaktionen ins EU-Ausland manuell bearbeitet wurden. Dabei entstanden großer Zeit- und Kostenaufwand für die beteiligten Banken, die diesen wiederrum an ihre Kunden weitergaben. Mit Verordnung (EG) 924/2009[1] wurden im Einheitlichen Europäischen Zahlungsraum (Single European Payment Area, kurz: SEPA), einheitliche Bearbeitungsverfahren und Höchstsätze der Interbankenentgelte für Auslandsüberweisungen EU-weit festgelegt, um schnelle und kostengünstige Finanztransaktionen durchführen zu können.

Verbot der IBAN-Diskriminierung

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Verordnung (EU) 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro[2] regelt in Artikel 9 Absatz 2, dass ein Zahler, der eine Überweisung an einen Zahlungsempfänger vornimmt, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, nicht vorgibt, in welchem EU-Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto erreichbar ist. Gemäß Absatz 2 der genannten Vorschrift gilt das umgekehrt auch für einen Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist. Diese Vorschrift ist jedoch nicht sanktionsbewährt, es droht also bei Zuwiderhandlung kein Bußgeld.

Erscheinungsformen der IBAN-Diskriminierung

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Es gibt in der Praxis verschiedene Formen der IBAN-Diskriminierung, so z. B. wenn in Papierformularen bereits der Ländercode der IBAN vorgedruckt ist. In anderen Fällen wird softwareseitig die Eingabe einer bestimmten IBAN erzwungen, die z. B. eine vorgeschriebene Länge haben muss. Es kommt auch vor, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen Bankkonten im Ausland ausschließen[3].

Die luxemburgische Zentralbank hat 2015 in einem Kommuniqué auf die Problematik der IBAN-Diskriminierung hingewiesen. Auch die Presse hat dieses Problem wiederholt beschrieben[4]. In den Niederlanden wird ebenfalls davon berichtet, dass Unternehmen aus Unkenntnis oder Ignoranz ausländische Bankkonten ablehnten[5] [6].

Situation in Deutschland

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In den vergangenen Jahren haben sich Beschwerden über eine bestehende IBAN-Diskriminierungspraxis gehäuft[7]. Neben den zuständigen Stellen nach dem Unterlassungsklagengesetz[8] wurde deswegen im Jahr 2017 eine neue Beschwerdestelle bei der Wettbewerbszentrale eingerichtet, die Verbrauchern im Falle von IBAN-Diskriminierungen helfen kann[9]. Diese Beschwerdestelle meldete unter anderem, dass bei der Überprüfung von Versicherungsgesellschaften in neun von dreißig Fällen IBAN-Diskriminierungen festgestellt wurden[10].

Situation in Frankreich

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In Frankreich bezahlen Verbraucher traditionell mit Schecks, sodass Lastschriften und Überweisungen bisher nicht sehr verbreitet sind[11]. Sofern französische Unternehmen Lastschriften von Kundenkonten vornehmen, bestehen sie häufig auf einer französischen Bankverbindung, oft mit der Begründung, Betrug, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung vorbeugen zu wollen.

  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009R0924
  2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32012R0260
  3. http://www.austrianaviation.net/detail/eurowings-will-nur-deutsche-bankkunden abgerufen am 31.07.2018
  4. https://www.wort.lu/de/business/single-euro-payments-area-bcl-kritisiert-iban-diskriminierung-55082a1e0c88b46a8ce55962?fb_comment_id=890740494301828_891071317602079 abgerufen am 31.07.2018
  5. https://www.geldburger.nl/iban-discriminatie-probleem abgerufen am 31.07.2018
  6. https://www.banken.nl/nieuws/2420/iban-uit-ander-land-wordt-niet-overal-geaccepteerd abgerufen am 31.07.2018
  7. Die Welt: Das IBAN-Versprechen wird jeden Tag gebrochen https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/plus164105514/Das-IBAN-Versprechen-wird-jeden-Tag-gebrochen.html abgerufen am 31.07.2018
  8. https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Dossier/Aufgaben/zahlungsverkehr_newsletter_2017_06.html?docId=403142&notFirst=true abgerufen am 31.07.2018
  9. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2017/meldung_170601_SEPA_Diskriminierung.html abegrufen am 31.07.2018
  10. https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/wettbewerbszentrale-ruegt-iban-diskriminierung-im-bereich-deabgerufenerungsbranche abegrufen am 31.07.2018
  11. https://www.cbanque.com/actu/67534/impots-caf-edf-telecom-pourquoi-votre-compte-bancaire-est-peut-etre-blackliste abgerufen am 31.07.2018