Benutzer:Phil Buchenrauch/Thilo

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Oberlausitzer Grenzurkunde[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Nr. 121. 1241. 7. Mai - K[önig] Wenzel von Böhmen bestätigt zur Beseitigung fernerer Streitigkeiten die von Eingesessenen der Oberlausitz festgestellten Grenzen der bischöflichen Güter und der der böhmischen Krone. In: Ernst Gotthelf Gersdorf (Hrsg.): Codex diplomaticus Saxoniae regiae (= Hauptteil II - Die Urkunden der Städte und geistlichen Institutionen in Sachsen). Band 2 - Urkundenbuch des Hochstifts Meißen. Giesecke & Devrient, Leipzig 1864, S. 109–112 (isgv.de – Text von Original A im Hauptstaatsarchiv Dresden).
  • Krzysztof Fokt: Terrra Zagozd - Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte der Oberlausitz. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte. Band 84, 2014, S. 223–239, doi:10.52411/nasg.Bd.84.1013.S.223-239. // S.226 Eine Entscheidung, ob der Name *Zagozd einen ganzen Gau oder lediglich Besitzungen der Bischöfe bezeichnet, „ist möglich, weil der uns überlieferte Text dieser Quelle grundsätzlich aus zwei Hauptschichten besteht. Das sind nämlich die eigentliche Grenzurkunde, die Ergebnis der kommissarischen Güterumrainung war,14 und die Bestätigungsurkunde, die zur Bekräftigung der 1223 durchgeführten Grenzscheidung diente. Dieser Zweischichtigkeit der Oberlausitzer Grenzurkunde verdankt die bisherige Forschung nicht nur zwei höchst interessante Zeugenlisten,15 sondern auch zwei unterschiedliche Begriffe von *Zagozd. … Es stellt sich demnach heraus, dass die Grenzscheidung von 1223 zwischen der bischöflichen und königlichen Herrschaft im Rahmen der bereits vorhandenen Territorialeinheiten Bautzen und *Zagozd erfolgte.“ S.227-229 Fehlinterpretation Meiches bei Abschnitt Ib der Grenzurkunde. Richtig ist nach Fokts Ansicht, den Abschnitt Ib als Südgrenze gegen Böhmen zu verstehen, sie endete westlich der Neiße, um Ostritz oder südlich von Zittau. Dass die Westgrenze der Gebiete meist nicht beschrieben wird, erklärt sich daraus, dass sie nicht umstritten waren. // S. 231 Grenze zwischen Zagost und Budissin lag vor Arbeit der Berainungskommission fest, wahrscheinlich schon bei Ersterwähnung von Zagost 1144, und entsprach vermutlich dem Jauernicker Urpfarrprengel, der sich demnach an Neiße, Pließnitz und Weißem Schöps ausdehnte, von Tauchritz im Süden bis Kunnersdorf im Norden (etwa 17 km). // S.231 „Vermutung, dass es die ganze Ostoberlausitz sei, die sich in den Jahren 1144 bis 1228 unter dem Begriff *Zagozd versteckt hat, wird auch dadurch untermauert, dass nach Aussage der Urkunde Königs Konrad III. von 1144 es dort nicht nur bischöfliche Besitzungen gab, sondern auch landesherrliche.“ // S.236 „Dieses Ergebnis deutet darauf hin, dass der Wald (*gozd), hinter dem Gau *Zagozd lag, sich westlich von dem Altsiedelland um Görlitz, Jauernick, Nieda und Ostritz erstreckte und eine Abgrenzung des Neißegebiets (*Zagozd) von dem Spreegebiet (Bautzener Land) bildete. Einen solchen Grenzwaldstreifen hat bereits 1923 Max Jänecke auf siedlungsgeschichtlichen Grundlagen rekonstruiert. Er soll sich im Süden über die Wasserscheide von Neiße und Spree und weiter nördlich von Weißem und Schwarzem Schöps ausgebreitet haben. Überreste dieses vermuteten Grenzwaldes sind bis heute erhalten: die Wälder um Kottmar und Sonnenhübel, der Berthelsdorfer Forst, der Große Nonnenwald, die Königshainer Berge. Der Verlauf dieses Grenzstreifens entsprach vermutlich im Wesentlichen der einstigen Grenzzone zwischen *Milcane und *Bûžuncane. … Dafür sprechen wenigstens siedlungsgeschichtliche Hinweise, die auf dem Gebiet der späteren Oberlausitz zwei Siedlungsinseln, auf dem Bautzener Gefilde sowie an der Neiße und an deren Zuflüssen (um Görlitz, Nieda, Ostritz und Seidenberg), rekonstruieren lassen, zwischen welchen sich ein Waldstreifen ausbreitete.“ // S.237 „Vermutlich erst die aus den Bedürfnissen der Landesverwaltung resultierende Neuschöpfung der Pfiemysliden, die nach 1142 auf Konrad den Großen übergegangen ist, wurde unter diesem neuen Landesherrn mit Bezug auf den um Bautzen üblichen Sprachgebrauch umbenannt. Bei der Ersterwähnung von *Zagozd 1144 wurde der Restteil des Reichslehens Milska als Miltse bezeichnet.“ // S. 238 Urkunden der Bischöfe von Meißen und Herrscher von Böhmen aus dem 12. und 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts, die Gebiete der späteren Oberlausitz betreffen, können uns für diesen Landstrich nur zwei Territorialbezeichnungen übermitteln, nämlich Bautzen und *Zagozd. Erst ab 1268 treten an ihre Stelle die bei einer Erbteilung der Askanier entstandenen Länder Bautzen und Görlitz. // zweite Přemyslidenherrschaft in Bautzen und Görlitz (1158–1253)
  • Alfred Meiche: Die Oberlausitzer Grenzurkunde vom Jahre 1241 und die Burgwarde Ostrusna, Trebista und Godobi. In: Neues Lausitzisches Magazin. Band 84, 1908, S. 145–251 ([2]).
  • Albert Schiffner: Die zwischen der Krone Böhmen und dem bischöflichen Meißnischen Stuhle in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts aufgerichtete vorzüglich die Oberlausitz betreffende Grenzbestimmungsurkunde. In: Neues Lausitzisches Magazin. Jahrgang 1834 Hefte I.,II.,III. Görlitz 1834, S. 42–69, 195–226, 320–355 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 7. Mai 2024]).
  • Jecht schreibt auf S.71 „Somit ist ganz sicher als Jahr, in welchem die Berainungskommission ihr Protokoll aufnahm, das Jahr 1223 erwiesen.“ „Somit kann kein Zweifel sein, daß die Männer schon vor ihrer Berainungsarbeit von 1223, die ihnen von den zwei Parteien anvertraut wurde, die Grenzen der Burgwarde innerhalb beider Länder [Zagost und Budissin] festgestellt haben.“ S.72: „Fassen wir unsere Ergebnisse zusammen:[1]
  1. 1215 fand durch 12 Männer eine Scheidung der Burgwarde innerhalb der Länder Zagost und Budissin statt.
  2. Darauf unternahmen 1223 dieselben Männer, offiziell von dem König Otakar und dem Kronprinzen Wenzel, der damals dux Budissinensis war, sowie von dem Bischof Bruno beauftragt, eine neue Berainung ähnlichen Inhalts. Sie fertigten darüber ein Protokoll, das sich auch auf ihre frühere Arbeit von 1213 stützt und uns in den späteren schriftlichen Niederschlägen erhalten ist.
  3. Auf Grund dieses Berainungsprotokolls von 1223 wurden 1228 durch Vermittlung des Bischofs Siegfried von Mainz behufs Vollziehung durch die beiden böhmischen Könige zwei Urkunden ausgefertigt, sie wurden aber nicht vollzogen.“ Jecht vermutet, dass 1228 die böhmischen Könige die Urkunde nicht ratifizierten, weil sie mit dem Ergebnis unzufrieden waren. Aber nach der Schlacht bei Wahlstatt am 7.April 1241 König Wenzel Einfälle der Mongolen in Mähren und der Oberlausitz fürchtete, Verbündete brauchte und deshalb am 7.Mai 1741 die Urkunde auf dem Königstein unterzeichnete gemeinsam mit dem Meißner Bischof Konrad. (Zeugen der Unterzeichnung s.S.77, Namen der Scheideleute S. 78)

[Die 4 erhaltenen Exemplare der Grenzurkunde wurde alle 1241 niedergeschrieben, Teile daraus entstammen aber Niederschriften aus den Jahren 1228, 1223 und 1213.]

  1. Im Jahr 1241 wurde endlich die (erhaltenen) Urkunden von dem König Wenzel vollzogen.“
  • S.84: Aufgabe der Grenzkommission war es, die Grenzen zwischen den Ländern Zagost und Budissin sowie die bischöflich meißnischen Grenzen zu bestimmen. Nach einhelliger Auffassung ist Zagost der Queiskreis, die Herrschaft Seidenberg und Friedland und das Weichbild Zittau. Der Zagost stand zunächst ganz unter der Herrschaft des Bischofs. 3 vollständig umzirkte Gebiete: Eigen, Dolgowitz und Doberschau.
  • S.85-86 Die Urkunde lässt erkennen, dass die Grenzfeststellung durch die als Folge der zunehmenden Kolonisation neugegründenten und nue zu gründenden Dörfer veranlasst ist. Deshalb vermeidet die Urkunde Ortschaften als Grenzscheiden anzugegeben. Unter den etwa 100 angegebenen Umrainungspunkten sind am häufigsten Wasserläufe (größere Bäche, kleine Rinnsale und deren Quellen), nämlich 45, dann folgen 20 Berge und Hügel, 12 Straßen, Wege und Steige,
  • S.87 Der König von Böhmen und der Meißner Bischof standen sich damals als zwei sich gleich dünkende Oberherrschaften gegenüber.
  • S.88-94 bringt den Wortlauft der Oberlausitzer Grenzurkunde mit Anmerkungen zu den Unterschieden zwischen den 4 Fassungen.

Domstift / Domkapitel Bautzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Domkapitel (obersorbisch Tachantski kapitl oder Domstift (obersorbisch Tachantstwo) Bautzen war die Leitungskörperschaft des Doms St. Petri zu Bautzen in administrativen und liturgischen Fragen. Es wurde zwischen 1213 und 1218 vom Meißner Bischof Bruno II. als Kollegiatstift gegründet. An der Spitze des Kapitels standen der Dompropst und sein Stellvertreter, der Domdekan. Das Domstift in Bautzen war nach dem Meißner Domstift die wichtigste Einrichtung des Bistums Meißen. Eine besondere Bedeutung erhielt es mit Einführung der Reformation als einzige weiter bestehende katholische Institution. Der letzte Bischof Johann IX. von Haugwitz ernannte vor seinem Rücktritt 1559 den Dekan des Bautzner Domstifts Johann Leisentrit zum Administrator der beiden zu Böhmen gehörenden Lausitzen und der Reste des Bistums Meißen, 1567 wurde Leisentrit durch den Papst in diesem Amt bestätigt. Bis zur Wiedereinrichtung des Bistums Meißen im Jahr 1921 hatte der Administrator seinen Sitz im Domstift Bautzen.

Das Ensemble der Domstifts-Gebäude in Bautzen wird verkürzt auch einfach als Domstift bezeichnet.

Hermann Kinne: Das Kollegiatstift St. Petri zu Bautzen von der Gründung bis 1569. In: Das (exemte) Bistum Meißen. Band 1. De Gruyter, Berlin 2014, ISBN 978-3-11-033223-0 (germania-sacra.de).

  • Die 1569 dem Bautzener Kapitel übertragene geistliche Administratur auf römisch-katholische Teile der Oberlausitz sicherte dem Stift den Fortbestand bis in die Gegenwart und zugleich die geschlossene Erhaltung seines Urkunden- und Aktenbesitzes. Der schriftlichen Überlieferung lassen sich detaillierte Informationen zum Stiftungswesen, dem Verhältnis zur Stadt, zum Landesherrn und zu anderen geistlichen Einrichtungen entnehmen. Nicht zuletzt dem Weiterbestehen des Bautzener Kollegiatstiftes unter Dekan Johannes Leisentritt verdankt die Oberlausitz ihre besondere Stellung als bikonfessionelles Nebenland der böhmischen Krone. Ein umfangreicher Besitzkatalog und die Viten der Dignitäre und Kanoniker bieten eine breite Materialbasis auch für weitergehende Fragestellungen.



Feudalwirtschaft, Geldwirtschaft im MA

  • Pfründe = Praebende, Tafelgut = Kammergut = Mensalgut
  • Abgaben: Gebühren für kirchliche Akte: z.B. Cathedraticum geht an den Bischof = Altarzins auch Gebühr für Priesterweihe, Spenden, Kollekten
  • Pachten, Feudalrente, Feudalabgaben
  • Zehnt, Zehntherrschaft: Das Recht auf Zehnterhebung wurde verpachtet, verkauft und verschenkt. Zehntherrschaft wurde ürsprünglich nur von Klöstern (Klosterzehnt), kirchlichen Stiftungen oder Domkapiteln ausgeübt. Zehnthof, Zehnscheuer, Großzehnt wird auf Großvieh erhoben, Kleinzehnt wird auf Feldfrüchte und Kleinvieh erhoben, Kreuzugszehnt zeitlich befristete Abgabe zur Finanzierung eines Kreuzzugs, Bergzehnt im Bergbau
  • Ablass, Stiftungen: Memorialwesen speziell Memorialstiftungen.
  • Kauf auf Zehnt (mit Rückkaufsrecht)
  • Zinskauf = Tausch eines Geldbetrags gegen ein jährliches Einkommen, galt eher als ein Kauf denn als ein Kredit
  • Rentenkauf, Ewiggeld
  • Steuer wurde meist vom weltlichen Landesherrn festgesetzt
  • Ämter mit Archidiakonen zur Verwaltung der Territorien des Hochstifts und der Einnahmen Amt (historisches Verwaltungsgebiet)

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Richard Jecht: Neues zur Oberlausitzer Grenzurkunde. In: Neues Lausitzisches Magazin. Band 95. Görlitz 1919, S. 63–94 ([1] [abgerufen am 6. Mai 2024]).