Benutzer:Rainbowfish/Test1

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"Zigeunerlager Magdeburg Holzweg"

Gründung durch Beschluss des Stadtrats vom 04.März 1935. (Landesarchiv Sachsen-Anhalt (LHASA,MD), Abt. Magdeburg, Rep.C 29 Polizeipräsidium Magdeburg, Anhang II, Nr. Z 421) Das Gelände lag an der Sülze zwischen Holzweg und Ebendorfer Chaussee. Dort befindet sich heute ein Gewerbegebiet u.a mit HORNBACH. Quelle: Gabi Haas-Wittstock,"Die Verfolgung der Sinti und Roma im Dritten Reich, exemplarisch dargestellt am "Zigeunerlager Holzweg" in Magdeburg, Diplomarbeit an der Fachhochschule Magdeburg,Magdeburg, 1997


Gabi, Haas-Wittstock: "Die Verfolgung der Sinti und Roma im Dritten Reich, exemplarisch dargestellt am "Zigeunerlager Holzweg" in Magdeburg. Hrsg.: Diplomarbeit an der Fachhochschule Magdeburg. Magdeburg 1997.

Mal wieder Bruchmachtersen =

Seite: 468


5. Bruchmachtersen, einst auch Kleinmachtersen, an der Fuse, hat in 45 Feuerstellen 305 Einwohner, eine Pfarre, die sonst vom Kloster Dorstadt, jetzt von Hannover und eine Schule, die Gemeinde und Pfarrer besetzt. Jedenfalls ist Bruchmachtersen jüngeren Ursprungs als Lobmachtersen und ist dasselbe wahrscheinlich in einem an der Fuse gelegenen Bruche von den Fosen oder Sassen gegründet. Die Familie von Machtersen, Timmonis, Schwarz und von Astfeld trugen hier von den Edlen von Meinersen um 1266 bereits Land und Einkommen zu Lehen. Der Ort, woselbst die Grundstücke separirt, besteht aus 23 Kothhöfen und 8 Brinksitzer- und Anbauerwesen. Superintendentur: Thiede. Jahreseinkommen der Pfarre: 900 Thlr.; der Schule: 180 Thlr.

Gemeindebesitz: 1135 Morg. Gesammt - Areal, 734 Morg. Gärten, Aecker, Wiesen und 5 Morg. Holzung.“

August Lambrecht: Das Herzogthum Braunschweig: geographisch, geschichtlich und statistisch dargestellt zum Gebrauch für Haus und Schule. A. Stichtenoth, 1863, S. 468 (Faksimile auf Goggle Books – Original von University of Michigan Digitalisiert 21. Nov. 2005 Länge 739 Seiten).



Titel Das Herzogthum Braunschweig: geographisch, geschichtlich und statistisch dargestellt zum Gebrauch für Haus und Schule Autor August Lambrecht Verlag A. Stichtenoth, 1863 Original von University of Michigan Digitalisiert 21. Nov. 2005 Länge 739 Seiten


http://books.google.de/books?pg=PA468&dq=Bruchmachtersen&lr=&ei=4xkqS-zuM4S8ygThncDMAQ&cd=14&id=v9Q2DfO9tEwC&as_brr=0#v=onepage&q=Bruchmachtersen&f=false




112a StPO neue Fassung 01.10.2009

§ 112a StPO v. 01.10.2009

Neutralität des Gerichts

Die Neutralität des Gerichts ist ein zwingendes Gebot des Rechtsstaatsprinzips. Neutralität im Sinne der Gewaltenteilung setzt voraus,

  • dass Gerichte von Gesetzgebung und Verwaltung organisatorisch scharf getrennt sind.[1]
  • Weitere Voraussetzung ist, dass die handelnden Richter neutral und unparteiisch sind.[2]
  • Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss sichergestellt sein, dass der Richter unbeteiligter Dritter ist; der Rechtsuchende darf nicht vor einem Richter stehen, der wegen naher Verwandtschaft, Freundschaft oder Verfeindung oder auch mit Rücksicht auf andere rechtliche Beziehungen mit einem Verfahrensbeteiligten nicht unbeteiligt ist und die gebotene Neutralität und Distanz vermissen lässt.

Deshalb gehört die Möglichkeit der Ausschließung (Ausgeschlossener Richter) oder Ablehnung zu den Neutralitätsanforderungen an das Gericht. Entsprechende Vorschriften finden sich in den Gerichtsordnungen z.B. § 41 ZPO, § 22 StPO.

Weltweit ist das Prinzip der Neutralität des Gerichts in Demokratien mit Gewaltenteilung unterschiedlich stark ausgeprägt.

Einzelnachweise

  1. BVerfGE 3,377 = NJW 1954,833, st. Rspr, vgl. E 48,300 = NJW 1978,1795
  2. BVerfGE 21,139 = NJW 1967,1123

Literatur

  • Klaus Schlaich: Neutralität als verfassungsrechtliches Prinzip. Vornehmlich im Kulturverfassungs- und Staatskirchenrecht. In: Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Band 34. Mohr, Tübingen 1972, ISBN 978-3-16-634072-2 (XVIII, 298 pages. TübRA 34).
  • Oleg Jur´ewitsch Schirinsky: Die Umsetzung der Verfahrensgarantien aus Art. 6 EMRK in der russischen Rechtsordnung. (PDF) In: Jur. Diss. Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 12. Dezember 2006, S. 235, abgerufen am 16. November 2009 (Neutralität des Gerichts im Europäischen Recht).

Weblinks

Neuhegelianismus

ist eine zusammenfassende Bezeichnung für die vor allem von Kuno Fischer und Wilhelm Dilthey eingeleitete Bestrebung einer Erneuerung der philosophischen Gedankengänge Hegels. Ihr Ziel ist die Abwehr des Positivismus auf geisteswisschenschaftliche Gegenstandsbereiche.



Neukantianismus

ist die von Otto Liebmann und Friedrich Albert Lange eingeleitete philosophische Bewegung, welche sich unter Berufung auf die tranzendentale Logik und erkenntnistheoretischen Schriften Immanuel Kants gegen den Materialismus wendet.[1]

Einzelnachweise

  1. Hans-Ludwig Ollig: Der Neukantianismus. In: Sammlung Metzler ; M 187 : Abt. D, Literaturgeschichte. Metzler, Stuttgart 1979, ISBN 3-476-10187-8, S. ix, 175 p. (sankt-georgen.de [abgerufen am 15. November 2009]).


Observanz (Recht)

Als Observanz wird ein örtlich begrenztes Gewohnheitsrecht (Herkommen) bezeichnet. Dieses Recht braucht der Richter nicht zu kennen, er ist aber verpflichtet, es von Amts wegen zu ermitteln § 293 ZPO. Lokales Recht, das nur im Bereich eines Oberlandesgericht gilt, ist nicht mit der Revision angreifbar (revisibel) § 549 Absatz 1 ZPO.

Ob abgeleitetes Gewohnheitsrecht, das sich kraft Ermächtigung gebildet hat, wie die örtliche Observanz der Überprüfung im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO unterliegt ist umstritten.

Einzelnachweise


Literatur

  • Rolf Petersen: Die Observanz. Jur. Fachbereich, Diss. v. 20. März 1948. Leipzig 1948, S. 150 (XIV, 150 gez. Bl. ; 4 ,Maschinenschr.).
  • Richard Pawelitzki: Die Bedeutung der Observanz im preußischen Wegerecht. In: Hochschulschrift: Breslau, Univ., Diss., 1933. Gleiwitz 1933, S. 39.


Weblinks


Wohnungen in Bruchmachtersen

Wohnungen in Bruchmachtersen Anzahl[1]
Wohngebäude insgesamt 255
Wohngebäude mit 1 Wohnung 191
Wohngebäude mit 2 Wohnungen 41
Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen 23
Wohnungen Insgesamt 376


RA Zulassung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung -Anwaltsdichte

Verhältnis zugelassener Anwälte/Einwohner Deutschland von 1991 bis 2008[2][3]

Das Einwohner/Anwaltsverhältis ist ein wichtiger Indikator für die Auskömmlichkeit des Berufes. Das Einwohner/Anwaltsverhältnis hat sich in Deutschland seit 1991 fast halbiert. 2008 kamen auf einen zugelassen Anwalt 558 Einwohner vom Baby bis zum Greis, die den Anwalt ca. 30 Jahre lang Monat für Monat mir Mandaten versorgen müssen.

Zum Vergleich hierzu bezogen auf das Jahr 2006:

Staat Anwaltsdichte[4]
USA 270
Italien 454
England 490
Schweiz 1.032
Österreich 1.751
Russland + GUS 7.520
Vietnam 24.824


Note:

  1. Nds. Landesamt für Statistik Hannover / StadtSalzgitter: 7.1.3 Wohngebäudebestand in Salzgitter nach Stadtteilen /Stand: 31.12.2007. (PDF 47,7KB) In: Statitisches Jahrbuch. Abgerufen am 4. November 2009.
  2. Genesis-Online – Datenbank des Statistischen Bundesamtes Deutschland: Code 12411-0001 „Bevölkerung: Deutschland, Stichtag“ (Code in Suche eingeben!) (abgerufen am 1. Oktober 2009)
  3. http://www.brak.de/seiten/08_02.php Bundesrechtsanwlatskammer Zulassungszahlen
  4. Heussen, Die Anwaltsdichte in der Schweiz, Österreich und Deutschland im Verhältnis zu anderen Staaten – Ein internationaler Vergleich, in: Anwaltspraxis 2006, 392, 396 [1].


Idee

Obwohl ich auf Seiten, auf denen Fäkalsprache verwendet wird, nicht diskutiere 
eine Idee: Wirkung ist in der Wissenschaftstheorie das Ergebnis einer Ursache für die jemand
oder etwas kausal geworden ist.

Refaktie

Refaktie (holländ.; frz. réfaction),(engl. abatement), (lat. refectio= Wiederherstellung) ist ein Ausdruck aus der Kaufmannssprache für

  1. einen Abzug vom Nettogewicht und vom Kaufpreis. Der Abzug erfolgt für schadhafte oder unbrauchbare Teile der Ware (etwa bei Kaffe oder Tee) aufgrund Vertrages oder Handelsbrauch § 380 Abs. 2 Satz 2 HGB.
  2. Die ursprüngliche Bezeichnung der im Eisenbahnfrachtwesen Vergütung an einen einzelnen Befrachter am Schlusse des Jahres für starke Benutzung einer Bahn.[1]
  3. eine freiwillig oder unter besonderen Bedingungen vertraglich vereinbarte Rückvergütung (Bonifikation) bei der Frachtberechnung.

Einzelnachweise

  1. http://www.zeno.org/Brockhaus-1911/A/Refaktie

Weblinks




Seefrachtvertrag

Der Seefrachtvertrag ist ein Vertrag zwischen Befrachter und Verfrachter über die Beförderung von Gütern nach einem Ort über See gegen Bezahlung einer Vergütung (im Gegensatz zum Passagevertrag).

Der Verfrachter führt die Beförderung in eigenem Namen durch. Er wird häufig der [[|Reederei|Reeder]] oder Ausrüster sein. Der Befrachter ist Ladungsbeteiligter iSv. § 535 HGB.


Der Seefrachtvertrag ist ein Sonderfall des Werkvertrages und unterliegt zahlreichen Sonderregelungen in §§ 556 bis 663b HGB. Man unterscheidet gem. § 556 HGB nach Raumfrachtvertrag und Stückgüterfrachtvertrag.

Weblinks


Charter partie

Charter partie von (carta partita lat. geteilte Urkunde, im Zick-Zack zerschnittene Urkunde) ist eine schriftliche Urkunde über einen Raumfrachtvertrag, Seefrachtvertrag § 557 HGB. Die Chater partie ist eine Beweisurkunde, deren Errichtung beim Seefrachtvertrag von jedem Vertragspartner verlangt werden kann. Eine bestimmte Form ist für die Urkunde nicht vorgeschrieben, doch muss sie die wesentlichen Bestimmungen des Frachtvertrages enthalten, Ohne den Frachtbrief zu ersetzen. Maßgeblich für vereinheitlichte Ausarbeitung der Charterpartie ist die Baltic and International Maritime Conference (BIMCO).

Weblinks




Schweinekasse

Im südniedersächsichen Raum kam es ab 1874 zur Gründung von sogenannten „Schweinekassen“, lokalen Schweineversicherungsgesellschaften. Um den Fleisch-, Wurst- und Fettbedarf zu decken mästete fast jede Familie ein bis zwei Schweine. Bei Verendung, Notschlachtung oder seuchengesetzliche Zwangstötungeines der Tiere, wurde der Schaden aus der Schweinekasse bezahlt. Diese sehr einfache aber wirksame Art der Vorsorge war übrigens traditionell in vielen Dörfern vertreten und existiert heute noch, obwohl seine Grundlagen längst entfallen sind.

Schweineversicherungsgesellschaft zu Uefingen und Sauingen

135 Jahre bestand die „Schweinekasse“ von 1874 bis 2005. Gründung der sogenannten „Schweinekasse“ erfolgte 1874. Nach der Inflation erfolgte 1926 die Wiedergründung „Schweineversicherungsgesellschaft zu Uefingen und Sauingen [1] bei der Kreisdirektion in Wolfenbüttel geführt wurde.

Schweine- Versicherungs-Interessentschaft in Mascherode

Schweinekasse Mascherode[2]1. März 1906 genehmigte die „Herzogliche Kreis-Direktion“ eine Satzung für die „Schweine- Versicherungs-Interessentschaft in Mascherode“. 27. April 1980 die Auflösung der Schweinekasse. Jedes Mitglied erhält somit bei Abwicklung im Februar 1982 einen entsprechenden Abfindungsbetrag aus der Vereinskasse.

Schweinekasse Uehrde

Gründung 1889 fererte am am 1.Mai 2009 ihr 120 jähriges Bestehen. Schweinekasse Uehrde[3]

Literatur

Note:

  1. Schweineversicherungsgesellschaft zu Uefingen und Sauingen
  2. Schweinekasse Mascherode. PDF
  3. Schweinekasse Uehrde

Engerode

Engerode
Koordinaten: Koordinaten fehlen! Hilf mit.Koordinaten fehlen! Hilf mit.
Einwohner: 257 (30. Jun. 2009)
Eingemeindung: 1. April 1942
Postleitzahl: 38229
Vorwahl: 05341
Karte
Lage von Engerode in Salzgitter

Engerode ist ist einer der insgesamt 31 Ortsteile der kreisfreien Stadt Salzgitter in Niedersachsen, gelegen in der Ortschaft West.[1]


Geschichte

Engerode wurde erstmals 1080 urkundlich erwähnt.[2] Mittelpunkt des Ortes war ein Rittergut, dasd gleichzeitig die Gerichtsbarkeit für die gesamt Gemarkung besaß. Das Gut wurde 1842 von der Gemeinde erworben. 1938 erfolgt eine Umsiedlung der Landwirte bedingt durch den Erzabbau, gleichzeitig vceränderte sich die Einwohnerstruktur. Grubenpersonal wurde angesiedelt

Kirche

Vor 1236 wurde die Marienkirche erbaut, die älteste noch vorhandene Kirche in der Stadt Salzgitter. In der Apsis finden sich Reste gotischer Malerei, deren Ursprung im 15. Jahrhundert liegen. Die Freilegung erfolgte 1959/1960 zeigen Motive aus dem Leben Christi.[3]



Bevölkerungsentwicklung

Stand: 30. März 2009
Stand: 30. März 2009





Quelle: Statistische Monatsberichte der Stadt Salzgitter, Einwohner gemäß Melderegister zum Monatsende Dezember, für das laufende Jahr Monatende Juni.[4]


Die Bevölkerungszahlen von 1821 bis 2007 basieren auf dem Statistischen Jahrbuch Salzgitter, Quelle : Stadt Salzgitter; Referat für Wirtschaft und Statistik.[5]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Arbeitsmarkt, Bevölkerung und Umwelt – Monatsbericht. (PDF) Stadt Salzgitter – Referat für Wirtschaft und Statistik, Dezember 2008, S. 5f, abgerufen am 22. Januar 2009.
  2. Stadt Salzgitter: Salzgitter-Engerode. Abgerufen am 30. August 2009 (© Stadt Salzgitter).
  3. Engerode Webcam Wallfahrtskriche
  4. Stadt Salzgitter: Statistische Monatsberichte der Stadt Salzgitter. (PDF) Referat für Wirtschaft und Statistik, 2006, abgerufen am 16. August 2009 (Daten von 2006 bis 2009 © Stadt Salzgitter): „Die kreisfreie Stadt Salzgitter veröffentlicht monatlich einen statistischen Monatsbericht mit den jeweils aktuellsten Zahlen aus den Bereichen Bevölkerung und Arbeitsmarkt.“
  5. Referat für Wirtschaft und Statistik: Statistisches Jahrbuch Salzgitter 53. Jahrgang 2007. (PDF 434Kb) Stadt Salzgitter, 30. März 2009, S. 31–108, abgerufen am 14. August 2009 (Gesamtzahl Wohnberechtigter und Nebenwohnsitze): „Bevölkerung aller OT von 1821 bis 2007“

Siehe auch:




Siehe auch:




Weblinks

Kategorie:Energiewirtschaft