Benutzer:SonniWP/Zwischenspeicher

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Netzgruppe Weilheim, Volker Arzt, Kategorie:Technikmuseum

Kopie von Benutzer_Diskussion:Berlin-Jurist#Jurist

Jurist[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hallo, Ich habe (in Hamburg) Mathe studiert und war mit mehreren Jurastudenten befreundet, die mich allerdings einer fruchtlosen Diskussion über logisches Denken aussetzten. Seit damals habe ich eine ziemliche Aversion gegen Juristen. Wo kann ich deine Einstellung zur juristischen Logelei am besten nachlesen? Einerseits merke ich bei der innerdeutschen Grenze, dass du da recht rigoros mit juristischen Begriffsbildungen nachkorrigierst, andererseits sind mir die Grundsätze immer noch etwas schleierhaft. --SonniWPschiene 10:17, 19. Sep. 2007 (CEST)

Es wird behauptet, dass die Rechtswissenschaft streng logisch sei. Dies ist leider unrichtig. Über andere Juristen möchte ich mich diesbezüglich nicht äußern, aber im Gegensatz etwa zu naturwissenschaftlichen Grundlagen ist die Rechtsordnung ein vom Menschen willkürlich geschaffenes System, wobei Ergänzungen zu unterschiedlichen Zeiten, an unterschiedlichen Stellen und durch unterschiedliche Beteiligte dazu führen, dass oft gerade keine Binnenlogig hinsichtlich der gesamten Rechtsordnung vorhanden ist. Der Vorteil der Mathematik - in diesem Fach habe ich viele Jahre Nachhilfe gegeben - gegenüber den Naturwissenschaften, aber erst Recht gegenüber der Rechtswissenschaft, ist, dass sie axiomatisch aufgebaut ist, neue Gesetze müssen hingegen keinerlei Bezug zur bestehenden Rechtsordnung haben. "Juristische Logelei" gibt es nicht. Logisch denken kann man oder eben nicht, aber unabhängig davon, in welchem Fachbereich man studiert; man wird lediglich bei einem Studienfach wie Mathematik schneller die Segel streichen müssen als anderswo, wenn man nicht logisch denken kann. Übrigens: Meiner ganz persönlichen Beobachtung nach scheinen in manchen "kreativen" Studiengängen Leute, die streng-logisch denken, deutlich im Nachteil zu sein.
Bei der innerdeutschen Grenze wurde ein großes "Sperrgebiet" geschaffen und so bezeichnet und dieses willkürlich in drei Unterabschnitte aufgeteilt. Das ist keine Frage der Logik, sondern muss in einer Enzyklopädie so hingenommen werden. Im enzyklopädischen Sinne liegt es nahe, diese Unterabschnitte nunmehr so zu bezeichnen, wie die Ersteller sie aufgrund der damals geltenden rechtlichen Bestimmungen benannt haben. Selbst wenn man in diesen rechtlichen Regelungen oder in der tatsächlichen Unterabschnittsaufteilung logische Fehler entdecken würde (die ich konkret nicht sehe), so wäre das hier hinzunehmen und der damalige Status rein deskriptiv wiederzugeben. Anschließend könnte auf die Unlogik - so sie denn belegbar wäre (keine Theoriefindung!) ergänzend eingegangen werden.
Gruß, Berlin-Jurist 10:40, 19. Sep. 2007 (CEST)
Ich würde dies eher pragmatisch als logisch nennen. Bei Juristen habe ich bisher zwei "Denkschulen" kennengelernt - eine nach dem ursprünglich wohl römischen Recht, die andere argumentative geht wohl mehr vom angelsächsischen bzw. amerikanischen Rechtsbegriff aus. In solcher Kategorisierung scheint mir die aus der DDR-Zeit von dort ausgehende Argumentation eher der argumentativen Seite zuzurechnen zu sein. Mit "juristischer Logelei" meinte ich "von Juristen gebrauchte Argumentationsform" mit Rückbezug auf verschiedene Gesetzessysteme. Da steckt eher eine mit Humor gemeinte Formulierung eines Studienfreundes dahinter als ein enzyklopädiewürdiger Begriff. Ich habe den Eindruck, dich und deine Argumente besser zu verstehen. Danke für die Ausführungen. --SonniWPschiene 14:24, 19. Sep. 2007 (CEST)