Benutzer:Stolp/Adel nach 1918

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Übersichtsseite von Benutzer Stolp zum Thema Adel in Deutschland seit dem Jahre 1918
Um eine Übersichtlichkeit herzustellen, an welchen Stellen in Wikipedia ich auf Diskussionen zur Thematik „Den Adel gibt es seit 1918 nicht mehr“ gestoßen bin, richte ich nun diese Übersichtsseite ein. Sie ist momentan nur ein kleiner Anfang und wird mit der Zeit an Umfang zunehmen.
Da das Thema nicht unumstritten ist, bitte unbedingt auch die Kommentare zu dieser Darstellung auf der zugehörigen Diskussionsseite beachten.
Dort freue ich mich über Kritik und Hinweise auf mögliche Fehler.
Möge diese Seite uns weiterbringen im Erkenntnisprozess dieses eigentlich randständigen Themas,
welches in Wikipedia jedoch seit Jahren Zündstoff ohne Ende bietet.
Hier noch ein Hinweis auf meine thematisch-inhaltlich verwandte Benutzer-Seite Stolp/Erstgeburtstitel.
Vielen Dank für Euer Interesse. Stolp

Der Adel wurde 1919 in Deutschland abgeschafft, aber…[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

…Adel hat als Thema in den vergangenen Jahren in den Geschichtswissenschaften stark an Interesse zugelegt. Dabei tritt der Adel im 20. Jahrhundert immer mehr in den Fokus. Der Adel hat zwar 1919 seine politische Vormachtstellung mit dem Artikel 109 (WRV) eingebüßt, war aber als gesellschaftliche Gruppe insbesondere bis 1945 weiterhin präsent. Vor allem in Teilen Ostelbiens blieb der politische Einfluss des Adels bis 1933 und darüber hinaus bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs außerordentlich groß.

Obwohl der Adel eigentlich abgeschafft ist, gibt es ihn als privatrechtlich organisierte Gruppe bis heute und er existiert sowohl in den Köpfen und Publikationen der Adeligen selbst als auch in den Köpfen und Publikationen der Nichtadeligen, also den „Bürgerlichen“, weiter. Es gibt in Wikipedia derzeit einen erheblichen Dissens in der Frage, wie mit dem Phänomen Adel nach 1919 umzugehen wäre. Es gibt Benutzer, die eine sehr restriktive Auffassung der Art haben, dass es den Adel seit 1919 in Deutschland nicht mehr gibt. Es gibt andere Benutzer wie Jossi et al., die im September 2008 auf die soziologische Weiterexistenz des Adels auch nach 1919 hinweisen.

Es gibt viele private Gruppierungen in unserer Gesellschaft, die existieren, auch wenn man das persönlich im einen oder anderen Falle schlecht finden mag. Was die Angehörigen des „historischen Adels“ in den Augen mancher Zeitgenossen offenbar sehr unliebsam macht ist die Exklusivität ihrer bis heute tradierten Statuten. Als „Bürgerlicher“ hat man keine Chance, Teil des Adels zu werden, weil die Adelsvereine selbst peinlichst darauf achten, dass der Stammbaum stimmt, ehe man dazugehören darf. Das wird mitunter als undemokratisches Sektierertum empfunden, aber die Adelsvereine sind immerhin eingetragene Vereine und keine kriminellen Organisationen wie etwa die RAF, die nach Recht und Gesetz verboten war und bekanntlich dennoch existierte. Wenn man den Adel in seiner Form nach 1919 nicht mehr als Adel bezeichnen will, dann müsste man ein neues Wort dafür einführen, es hat sich aber bekanntlich die Kurzform „Adel“ auch für den „historischen Adel“ etabliert.

Dass es den Adel als gesellschaftliches Phänomen nach der Novemberrevolution gab und gibt, beweisen große Landesausstellungen zu dem Thema, die noch nicht lange zurückliegen. Im Jahre 2006 gab es diese Ausstellung in Sigmaringen. Sowohl die damalige Ausstellung als auch der dreibändige Katalog brechen bei der Beschreibung des Phänomens nicht 1918 ab, sondern erst in der Gegenwart. 2008 gab es in Bayern diese Landesausstellung. Im Begleitbuch zur Ausstellung (Walter Demel, Ferdinand Kramer (Hg.). Adel und Adelskultur in Bayern, Verlag C. H. Beck, München 2008) gibt es auf Seite 419 einen Artikel von Ferdinand Kramer, der mit folgendem Satz beginnt: „Der in Bayern immatrikulierte Adel zählte 1988 (!) etwas mehr als 600 Familien mit rund 8.800 Personen. Er sieht sich trotz der Abschaffung des rechtlich privilegierten Standes im Jahre 1919 vielfach in der Kontinuität des Adels, der die Geschichte des Landes über ein Jahrtausend in zahlreichen Funktionen mitgeprägt hat.“

Es gibt keine genauen Statistiken, welche Personen im Sinne des Adelsrechtsausschusses in ganz Deutschland zum „historischen Adel“ gehören. Deshalb kann man deren Zahl nur schätzen. Die Angaben in der Literatur bewegen sich von knapp unter 100.000 bis zu mehreren 100.000. Auf jeden Fall liegt der Anteil an der Gesamtbevölkerung deutlich unter 1 %.

Besonders umfangreich war der Adel bis 1945 in Norddeutschland, insbesondere in Preußen. Demgegenüber gab es zum Beispiel in Württemberg sehr viel weniger Adelige. Andreas Dornheim zählte 1914 in Württemberg 18 Familien mit staatlich anerkannter Standesherrschaft, 87 ritterschaftliche Familien und circa 300 Familien des nicht begüterten Erbadels.

Noch heute sehr viel wohlhabender als der Durchschnitt der deutschen Bevölkerung sind etwa 80 Familien des ehemaligen Hochadels. Innerhalb dieser Gruppe gibt es jedoch starke Unterschiede. Die vor 1945 schwerpunktmäßig in den Gebieten der früheren deutschen Ostgebiete und der neuen Bundesländer begüterten Familien haben durch die Ereignisse des 20. Jahrhunderts teils erhebliche Einbußen erlitten, während die west- und süddeutschen Familien relativ glimpflich durch den Zweiten Weltkrieg kamen.

Zu den größten Grundbesitzern im deutschen Südwesten zählen heutzutage die Häuser Baden, Fürstenberg, Hohenzollern-Sigmaringen, Thurn und Taxis, Waldburg-Wolfegg, Waldburg-Zeil und Württemberg. Das Bundesland Baden-Württemberg verfügt in seinen ländlichen Gebieten im Norden und Süden in den alten Residenzstädtchen des ehemaligen Hochadels noch über eine sehr lebendige und von den Medien reflektierte adelige Traditionspflege, wohingegen die Gebiete Altwürttembergs mit ursprünglich rein protestantischen, bürgerlich-pietistischen Traditionen eine quasi (hoch-) adelsfreie Zone sind.

Golo Mann schreibt in seiner Deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts über den Adel nach 1945: „Sie sind so harmlos geworden, dass man sie wieder gern zu haben beginnt.“ Vermutlich ist das u.a. der Grund, warum diese Gesellschaftsgruppe Dauerthema der Yellow Press ist und für den gebildeten Menschen eigentlich kein ergiebiges Gesprächsthema abgibt. 1946 waren sich die Abgeordneten der Verfassunggebenden Versammlung des Landes Hessen aber noch nicht so sicher, dass der Adel harmlos wäre und schrieben in den Artikel 101 der Verfassung des Landes Hessen den Satz: „Angehörige der Häuser, die bis 1918 in Deutschland oder einem anderen Land regiert haben oder in einem anderen Land regieren, können nicht Mitglieder der Landesregierung werden.“ 1946 waren die 1919 eigentlich abgeschafften „Häuser“ dann doch noch sehr präsent in der damaligen Vorstellungswelt!

Mir derzeit bekannte Links zu Diskussionen, die sich mit der Kritik zur Weiterexistenz des Adels nach 1919 befassen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diskussionen auf Benutzer-Diskussionsseiten:

Änderungen von Präsens nach Präteritum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Änderungen durch die IP 80.131…[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Geschichtswissenschaften ist es bislang eher Standard, nur die Adelsgeschlechter in der Vergangenheitsform zu bringen, deren sämtliche Mitglieder ausgestorben sind! Das ist auch im französischen so, wie die Beispiele Maison de Broglie, Maison de France oder Liste de maisons (généalogie) in der französischsprachigen Wikipedia zeigen. Bisher sind sehr viele deutschsprachige Wikipedia-Artikel zu Adelsgeschlechtern, die nicht ausgestorben sind, im Einleitungssatz (Artikelkopf) im Präsens verfasst, da die Erstautoren eines Wikipedia-Artikels in aller Regel nach Vorlage in der Literatur gearbeitet haben, wo ebenfalls Präsens vorherrscht! So beginnt z. B. der Wikipedia-Artikel Wittelsbach mit dem Satz: „Das Haus Wittelsbach ist eines der ältesten deutschen Adelsgeschlechter.“ So oder so ähnlich beginnen viele Wikipedia-Artikel zu „noch blühenden“ Adelsgeschlechtern, von wenigen prominenten Ausnahmen wie dem Wikipedia-Artikel Hohenzollern abgesehen. Seit einiger Zeit macht sich jedoch die IP 80.131… daran, dies zu ändern. Sollen nun wirklich alle Links der Liste deutscher Adelsgeschlechter systematisch durchforstet werden, um sie wegen der Abschaffung des Adels 1919 nur noch in der Vergangenheitsform zu bringen? Dass 1919 die Privilegien des Adels abgeschafft wurden weiß wohl jeder interessierte Leser und muss doch wohl nicht in jedem Adelsartikel explizit erwähnt werden? Oder doch? Was in Jahren von vielen unterschiedlichen Autoren begonnen und geschrieben wurde, soll nun systematisch in die Vergangenheitsform gebracht werden und mit dem Hinweis versehen werden, dass der Adel abgeschafft ist? Jedenfalls scheint das das Ziel einer IP 80.131… zu sein, wie die Liste folgender Änderungen belegt:

Wer weiß, wo die IP sonst noch überall dran war. Es lässt sich bei einer IP schwer verfolgen. Vielleicht ist es ja politisch super-korrekt, wenn die IP das macht. Nur welchen Mehrwert bringt uns das? In der Brockhaus-Enzyklopädie stehen auch alle bekannten Adelsgeschlechter im Präsens und nicht im Präteritum, wie die Liste weiter unten darlegt.

Anmerkungen von Benutzer B.Vetter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Benutzer B.Vetter fügte am 31. Mai 2011 folgende sehr gut belegten Anmerkungen zum Phänomen Adel in der Moderne in den Artikel Deutscher Adel ein, die ich hier gerne 1:1 übernehme:

Als Adel oder adelig werden auch heute die Angehörigen der Familien bezeichnet, die zu Ständezeiten qua Gesetz den Adel bildeten. Beispiele:

  • I. Die Definition von Adel verschiebt sich "von rechtlichen zu soziokulturellen Merkmalen". (Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 2006, S. 9)
  • II. "In der Gegenwart besitzen Adelige [in Deutschland] keine rechtlichen oder politischen Privilegien mehr. Trotzdem gehören überproportional viele Adelige zu den politischen oder wirtschaftlichen, zu den regionalen oder lokalen Eliten" (ebenda, S. 10)
  • III. "Nach vorsichtigen Schätzungen beträgt der Anteil des Adels an der deutschen Bevölkerung heute nicht mehr als 0,1%." (ebenda, S. 159)
  • IV. "Das Ende der Geschichte des deutschen Adels war dies aber nicht. Vielmehr gilt, wie Wienfort im Anschluss an Weber ausblickend urteilt, dass »der Adel auch im 21. Jahrhundert weiter besteht, solange er Glauben für seine Adelsqualität findet – in den eigenen Reihen und in der massenmedialen Öffentlichkeit«. Insofern bleibt der Adel auch ein Thema für die Zeitgeschichte. Zumindest in zweierlei Hinsicht eröffnet eine Geschichte des Adels in der Bundesrepublik Erkenntnischancen: zum einen als wesentlicher Bestandteil einer bundesrepublikanischen Elitengeschichte, zum anderen als geradezu Webersche Versuchsanordnung." (Martin Kohlrausch: Rezension des Buches "Adel in der Moderne" von Monika Wienfort (Verlag Vandehoeck & Ruprecht, Göttingen 2006), in: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2007-2-127)
  • V. "Auch die Geschäftspolitik der jungen Bundesrepublik erleichterte die Eingliederung des Adels in die sozialpolitische Ordnung. Denn auf der Linie einer honorigen Traditionsbildung wurde zu einer Zeit, als die Verschwörer des 20. Juli 1944 vielfach noch als «Landesverräter» stigmatisiert wurden, der auffällig große Anteil von Adligen an dieser Opposition anerkannt, damit aber auch der Adel insgesamt als widerstandsfähige Formation gewürdigt. Auch diese Einstellung versöhnte den Adel mit den neuen sozialpolitischen Bedingungen." (Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Fünfter Band - Bundesrepublik und DDR 1949-1990, Verlag C.H. Beck, München 2008, S. 166f.)
  • VI. "Politisch optierte der Adel im allgemeinen für die CDU/CSU, allenfalls die Freidemokraten gewannen einige adlige Außenseiter." (ebenda, S. 168)
  • VII. "Bekanntlich war ein Drittel der in diesem Zusammenhang hingerichteten Gegner des Nationalsozialismus adelig. ... Die mentale Ankunft des Adels in der Bundesrepublik verdankt sich damit auch einer standesbezogenen Geschichtspolitik, die einen als adelig definierten Tugendkanon mit der Bereitschaft zum aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus in Verbindung brachte." (Eckart Conze/Monika Wienfort: Einleitung - Themen und Perspektiven historischer Adelsforschung zum 19. und 20. Jahrhundert, in: Eckart Conze/Monika Wienfort: Adel und Moderne - Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert, Böhlau Verlag, Köln 2004, S. 4)
  • VIII. "Und gewährt nicht ein Blick auf den Adel nach 1945 auch Einsichten in die Sozialstruktur der Bundesrepublik? ... Und wenn man sich für diese Prozesse und Mechanismen interessiert, wird man auch das Jahr 1945 nicht als Endpunkt von Adelsgeschichte betrachten dürfen." (ebenda, S. 12)
  • IX. "Überlegungen wie die Schulenburgs oder Einsiedels, bei näherem Betrachten jedoch auch diejenigen Moltkes, verweisen auf die Fortwirkung eines spezifisch adeligen Selbstverständnisses, aber auch auf die Verknüpfung, wenn nicht die Identität von Standesethos und Eliteideal, von Dienstideologie und Herrschaftsanspruch. In dieser Perspektive gewinnt auch das Widerstandsdenken und -handeln des Attentäters selbst, von Claus Schenk Graf von Stauffenberg, eine adelshistorisch relevante Dimension." (Eckart Conze: Adel und Adeligkeit im Widerstand des 20. Juli 1944, in: Reif, Heinz (Hg.): Adel und Bürgertum in Deutschland II, Akademieverlag, Berlin, 2001, S. 282f.)
  • X. Dissertationsprojekt von Michael Seelig, M.A.: Der ostelbische Adel in der Bundesrepublik Deutschland 1945/49-1974 (http://www.uni-marburg.de/fb06/ng/forschung/laufende_projekte)
  • XI. Eckart Conze, : "Der Edelmann als Bürger? Standesbewußtsein und Wertewandel im Adel der frühen Bundesrepublik", in: Manfred Hettling/Bernd Ulrich (Hg.), Bürgertum nach 1945, Hamburg 2005, S. 347-371.
  • XII. Gudula Walterskirchen: Adel in Österreich heute. Der verborgene Stand, Haymon Verlag, Wien, Innsbruck, 2010

Was sagt die Brockhaus Enzyklopädie zum Adel nach 1918[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Brockhaus Enzyklopädie, 20. Auflage in 24 Bänden steht unter dem Stichwort Adel Geschichte – Regionale Entwicklungen zur Situation in Deutschland:

„1918 wurden die bis dahin noch bestehenden Vorrechte des Adels abgeschafft und die Neuverleihung des Adels verboten. Die Weimarer Verfassung von 1919 hob in Art. 109 zwar wie die Reichsverfassung von 1848 den Adel als Stand auf, ließ aber die Adelsbezeichnungen als Teil des bürgerlichen Namens bestehen. Die in Art. 155 vorgeschriebene Auflösung der Fideikommisse und das preußische Adelsgesetz mit seiner Abschaffung der Titulatur des Hochadels entzog wie die Inflation dem Adel weitgehend seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Grundlage. Die Vertreibung 1945 hat den besonders eigenständigen Adel der mittel- und ostdeutschen Gebiete entwurzelt. In Österreich ist durch das Gesetz vom 3.4.1919 der Adel aufgehoben; ebenso sind seine äußeren Ehrenvorzüge sowie die nur zur Auszeichnung verliehenen Titel und Würden abgeschafft worden; die Führung von Adelsbezeichnungen ist verboten, jedoch ist seit 1933 von einer strengen Einhaltung dieses Verbots abgesehen worden.“

Wie „Adel heute“ verschiedene auch öffentlich-rechtliche Medien darstellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einführende Lektüre zum Thema Adel im 20. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vertiefende Literatur zum Thema Adel im 19. und 20. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur zur Situation des deutschen Adels 1918 bis 1945[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Iris Freifrau v. Hoyningen-Huene: Adel in der Weimarer Republik. Die rechtlich-soziale Situation des reichsdeutschen Adels 1918–1933. Limburg: C.A.Starke Verlag 1992, ISBN 3-7980-0690-3
  • Larry E. Jones: Catholic Conservatives in the Weimar Republic. The Politics of the Rhenish-Westphalian Aristocracy, 1918–1933. In: German History 18/2000, S. 61–85, ISSN 0266-3554
  • Stephan Malinowski: Vom König zum Führer. Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat, Berlin: Akademie Verlag 2003, ISBN 3-05-004070-X
  • Adel und Nationalsozialismus im deutschen Südwesten, Herausgegeben vom Haus der Geschichte in Baden-Württemberg. DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2007, ISBN 978-3-7650-8373-0