Benutzer:Tanneneichhorn/Debatte über die Aufnahme der deutschen Sprache im Grundgesetz (Quelltext)

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Originalartikel: Debatte über die Aufnahme der deutschen Sprache im Grundgesetz (Löschkandidat)


Die Debatte über die Aufnahme der deutschen Sprache im Grundgesetz bezeichnet die öffentliche Diskussion rund um solche Bemühungen, die für oder gegen die rechtliche Festschreibung der deutschen Sprache als Nationalsprache im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) betrieben werden. Die jeweiligen Anliegen werden von Vereinen und Initiativen sowie zahlreichen Politikern und anderen Personen des öffentlichen Lebens vertreten.

Für und Wider einer Grundgesetzergänzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unterschriftenliste an Bundestagspräsident Lammert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Initiative für das Festschreiben der deutschen Sprache im Grundgesetz trat 2010 in Erscheinung, als der Verein deutsche Sprache und der Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland den Anstoß zu einer entsprechenden Unterschriftenaktion gaben. Laut Boulevardzeitung Bild wurden dem damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert durch die beiden Vereine 46.317 Unterschriften überreicht. Bild unterstützte die Aktion.[1]

Initiative „Deutsch ins Grundgesetz“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Betreiber der die Grundgesetzänderung befürwortenden Kampagne Deutsch ins Grundgesetz sind die Sprachpflegerzeitung Deutsche Sprachwelt und der die Zeitung herausgebende gemeinnützige[2] Verein für Sprachpflege[3]. Die Initiatoren fordern, Artikel 22 GG (siehe [4]) um einen Absatz (3) mit dem Inhalt: „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“ zu ergänzen.[5] Zu dem Zweck wird eine Petitionsseite[5] betrieben, über die eine die Initiative begleitende Petition an den Bundestag ausgedruckt werden kann. Seit Juni 2018 besteht dort ferner die Möglichkeit des elektronischen Mitzeichnens der Eingabe.

Begründung für Grundgesetzänderung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Begründung für das Bewerben des Deutschen als geschützter Staatssprache nennt Deutsch ins Grundgesetz eine solche Gesetzesänderung als wichtig für die „Wertschätzung unserer Sprache“, als „Aufruf zur Integration“, eine „Achtung der Sprache“ erwirkend. Zudem werde so der mehrheitliche „Volkswille“ umgesetzt.[6] Die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz würde „die Sonderrolle der Bundesrepublik beenden, als einziges deutschsprachiges Land nicht die deutsche Sprache in der Verfassung zu nennen“,(siehe hierzu auch: Dt. Sprache in anderen Ländern) teilt die Initiative auf ihrer Petitionsseite mit.[5] Laut Holger Klatte vom Verein deutsche Sprache betont die Ergänzung des Grundgesetzartikels 23 „die herausragende Stellung des Deutschen als grundsätzliches Verständigungsmittel in unserer Gesellschaft“.[7]

Öffentliche Stimmen für die Ergänzung des Grundgesetzes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die CDU forderte 2008 auf ihrem Parteitag, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern.[8] Nach der Unterschriftenaktion 2010 äußerten sich Hartmut Koschyk (CDU), Peter Friedrich, Sebastian Edathy (beide SPD), der seinerzeitige bayerische Umweltminister Markus Söder und Alexander Dobrindt (beide CSU) entsprechend.[9][10]

2015 begründete der Deutsche Kulturrat dieselbe Forderung mit der Funktion der Sprache als „wesentliches kulturelles Bindeglied in Deutschland“, dem „eine besondere Beachtung“ beigemessen werden solle.[11]

Auf ihrem Essener Parteitag 2016 beschloss die CDU eine identische wie die von der Initiative Deutsch ins Grundgesetz geforderte Ergänzung des Grundgesetzes als Parteiziel.[12] Der CDU-Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein äußerte im Juni 2018 auf „abgeordnetenwatch.de“ dementsprechend, dass er das Anliegen des Vereins für Sprachpflege unterstützt.[13] Weitere Unterstützer sind Monika Grütters (CDU), Wolfgang Thierse (SPD), der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU)[14] und Stephan Brandner (AfD).[15]

Öffentliche Stimmen gegen die Ergänzung des Grundgesetzes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte 2008 den damaligen Vorstoß ihrer Partei für die Aufnahme des Deutschen ins Grundgesetz. Das Festschreiben zahlreicher Anliegen mit Verfassungsrang trage die Gefahr einer Inflation mit sich. Auch die Türkische Gemeinde und Teile von SPD, FDP, Grünen sowie der damalige CSU-Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg und der damalige NRW-Familienminister Armin Laschet (CDU) übten Kritik an dem CDU-Beschluss.[16][14] Der Sprachenexperte Rolf C. Peter sieht Sprache sich lediglich „verändern“ und betrachtet das Anliegen der Grundgesetzergänzung durch die Benennung der Staatssprache als auf einem „Aberglauben“ basierend, wobei „mit jedem neuen Fremdwort der Untergang der deutschen Sprache prophezeit“ werde.[17]

Während der Bundestagsdebatte am 2. März 2018 hielt der ostfriesische SPD-Abgeordnete Johann Saathoff eine Rede teilweise auf Platt, in der er betonte, dass Deutschland „nicht ärmer durch andere Sprachen“, sondern „reicher“ werde.[18][19]

Medien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die taz veröffentlichte am 2. Dezember 2008 ein Pro und Contra zur Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz.[20] Der Journalist Bastian Sick schrieb im Spiegel in seiner Zwiebelfisch-Kolumne am 3. Dezember 2008 eine satirische Abhandlung zu dem Vorstoß der CDU und der Kritik daran aus den eigenen Reihen.[21]

Status quo[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesetzgebung in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Grundgesetz und sämtliche Bundes- und Landesgesetze sind in deutscher Sprache geschrieben. Eine grundgesetzliche Festschreibung als Staats- oder Landessprache gibt es darüber hinaus nicht. Laut § 23 − Absatz (1) − des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist Deutsch die Amtssprache bei der Ausübung einer bestimmten Gruppe des Bundesrechts.[22] In anderen Bereichen der Ausübung von Bundesrecht gelten analoge Regelungen.[23] Auch die Landesverwaltungsverfahrensgesetze bestimmen Deutsch zur Amtssprache in Angelegenheiten der Länder.[24]

Weitere Sprachen in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zusätzlich sind in der Bundesrepublik Deutschland gebietsbezogen die Minderheitensprachen Dänisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Romanes, Obersorbisch und Niedersorbisch sowie (im Sprachgebiet nicht flächendeckend) die Regionalsprache Niederdeutsches Platt für die Verwendung im Schulunterricht, bei behördlichen Vorgängen, kulturellen Veranstaltungen sowie im sozialen und wirtschaftlichen Leben zugelassen.[25].[26]

Bundestag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 2. März 2006 erschien die Ausarbeitung „Sprache im Grundgesetz“, verfasst vom Fachbereich III Verfassung und Verwaltung des Deutschen Bundestages.[27] Am 7. November 2011 stieß die im Plenum behandelte Petition für die Grundgesetzänderung im Bundestag auf Reserviertheit. Ferner wurde über eine Petition mit gegenteiligem Anliegen debattiert. Das Parlament konnte sich dabei keine einhellige Meinung bilden.[28] 2018, ebenfalls am 2. März, war das Thema Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz Gegenstand der parlamentarischen Arbeit des Bundestages.[29] Der von der AfD-Fraktion eingebrachte Gesetzesentwurf[30][31] wurde an den zuständigen Innenausschuss, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.[32][33]

Die parlamentarische Abhandlung des Themas befindet sich seither in der Schwebe. (Stand: 20. August 2018)

Deutsche Sprache in anderen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. 46.317 Unterschriften für Deutsch ins Grundgesetz an Norbert Lammert überreicht, „Bild“ vom 9. November 2010
  2. Der Verein für Sprachpflege (Vereinsregisternummer 21539 bei dem Amtsgericht Fürth) bei firmenwissen.de
  3. „Wer wir sind“, deutsch-ins-grundgesetz.de
  4. Siehe auch: Artikel 22 GG bei dejure.org
  5. a b c Verein für Sprachpflege: Initiative „Deutsch ins Grundgesetz“, Petition und Positionen (deutsch-ins-grundgesetz.de)
  6. TU Dresden: 85 % der Deutschen für Aufnahme der deutschen Sprache im GG (2009)
  7. Holger Klatte: Staatsziel Deutsch, Bundeszentrale für politische Bildung (15. Oktober 2010)
  8. CDU fordert: Deutsche Sprache im Grundgesetz verankern, Der Tagesspiegel (2. Dezember 2008)
  9. Bild: „Abgeordnete wollen Deutsch ins Grundgesetz schreiben“, vom 9. November 2011
  10. Markus Söder: „Deutsch muss endlich ins Grundgesetz“, Bild vom 30. November 2010
  11. Deutscher Kulturrat: „Deutsch als gemeinsame Sprache im Grundgesetz“, vom 5. Oktober 2015
  12. Stuttgarter Nachrichten: CDU will Deutsch im Grundgesetz haben
  13. abgeordnetenwatch.de: CDU-MdB Volkmar Klein unterstützt „Deutsch ins Grundgesetz“
  14. a b RP Online: Argumente für und gegen die Festschreibung des Deutschen im GG, mit Pro- (Norbert Lammert) und Kontra-Argumenten (Armin Laschet, beide CDU), vom 4. Dezember 2008
  15. Verein deutsche Sprache: Auflistung von Befürwortern der Sprachkampagne − Infobrief 404 (10/2018) vom 9. März 2018
  16. Focus: „Merkel bedauert CDU-Entscheidung“ und Auflistung verschiedener Kritiker (2. Dezember 2008)
  17. Rolf C. Peters: Von Schimären und andere <sic> Aberglauben, Bundeszentrale für politische Bildung (15. Oktober 2010)
  18. NDR Niedersachsen: „So ernst, so heiter: AfD-Konter auf Plattdüütsch“
  19. YouTube: „Bundestag-Antrag: Johann Saathoff (SPD) kontert AfD auf Plattdeutsch aus“ <sic>
  20. Die CDU macht sich wichtig ... Aber hat dieser tendenziell volkstümelnde Gedanke nicht auch etwas für sich?“, taz.de vom 2. Dezember 2008
  21. Bastian Sick: „Deutch ins Grundgesätz!“ „Zwiebelfisch“-Kolumne, www.spiegel.de vom 3. Dezember 2008
  22. Deutschland Wortlaut § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz, www.gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17. August 2018
  23. Deutschland Analoge Regelungen in anderen Bereichen der Ausübung von Bundesrecht § 19 SGB X und in § 87 AO.
  24. Nordrhein-Westfalen Bayern Deutsch als Amtssprache von Bundesländern, in Nordrhein-Westfalen in § 23 und in Bayern in Artikel 23 ihrer Verwaltungsverfahrensgesetze.
  25. Europaische UnionEU, Europäische Union Deutschland Bundesministerium des Innern: Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, aus Nationales und internationales Minderheitenrecht, bezogen auch auf Art. 3 Abs. (3) Satz 1 GG (abgerufen am 17. August 2018)
  26. Schleswig-Holstein Zusätzlich einige regionale Sprachen zugelassen, etwa in § 82 b des Allg. Verwaltungsgesetzes Schlesw.-Holsteins
  27. Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag (Fachbereich III Verfassung und Verwaltung): „Sprache im Grundgesetz“ (2. März 2006)
  28. Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag (Dokumente): „‚Deutsch ins Grundgesetz‘-Petition stößt auf Skepsis“, zur Bundestagsdebatte am 7. November 2011
  29. Verein deutsche Sprache: Bundestag debattiert über „Deutsch ins Grundgesetz“, Infobrief 404 (10/2018) vom 9. März 2018
  30. Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag (Dokumente): „AfD will Deutsch als Landes­sprache gesetzlich fest­schreiben“
  31. Deutscher Bundestag Bundestags-Drucksache 19/951 vom 27. Februar 2018 (PDF)
  32. Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag: „Überweisung beschlossen“ (betr. 2. März 2018, 18. Sitzung, als Tagesordnungspunkt 14 für 9.50 Uhr angesetzt)
  33. Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag: Überweisungsbeschluss zu Tagesordnungspunkt 14 (Amtliche Protokolle)
  34. Osterreich Österreich: Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) schützt Deutsch und Minderheitensprachen, Rechtsinformationssystem des Bundes
  35. Schweiz Schweiz: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, unter Artikel 4: „Landessprachen“
  36. Luxemburg Luxemburg: Deutsche Sprache in Verwaltungs-, Gerichts-, Verwaltungsanfragen-Anliegen u. im Parlament dem Französischen und Luxemburgischen gleichgestellt, luxembourg.public.lu (offizielle Regierungsseite), abgerufen am 17.08.2018
  37. Belgien Belgien: „Jede Gemeinde des Königreichs gehört einem dieser Sprachgebiete an.“, betr.: Sprachgebiete, aus Artikel 4 der belgischen Verfassung (deutsches, französisches, niederländisches und zweisprachiges Sprachgebiet); „Der Gebrauch der in Belgien gesprochenen Sprachen ist frei; ...“, Artikel 30 der belgischen Verfassung
  38. ItalienItalien Italien (Südtirol): Artikel 99: Deutsche Sprache für Bürger der Prov. Bozen dem Italienischen gleichgestellt, aus: Sonderstatut für Trentino-Südtirol, vom 31. August 1972 (Tag der Dekretfassung)
  39. Rumänien Rumänien: „Multikulti − Rumäniens Völkervielfalt“; 18 anerkannte Minderheiten, jede im Parlament vertreten, betrifft u. a. Rumäniendeutsche in Siebenbürgen und dem Banat„Das Recht auf Unterricht in der jeweiligen Muttersprache ist seit 1999 gesetzlich verankert“ (planet-wissen.de, Stand: 2017)
  40. Namibia Namibia(1): Englisch alleinige Amtssprache, Chapter 1, Article 3-1 (Language), orusovo.com, auf Englisch abrufbar; abgerufen am 20. August 2018
  41. Namibia(2): verfassungsmäßige Ausnahmen vom Englischen für die ansässigen Sprecher anderer Sprachen, Chapter 1, Article 3-2 und 3-3 (Language), orusovo.com, auf Englisch abrufbar; abgerufen am 20. August 2018

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