Benutzer:Teddychen81/Haager

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Die Haager Friedenskonferenzen wurden aufgrund der Anregung des russischen Zaren Nikolaus II. und auf Einladung der niederländischen Königin Wilhelmina 1899 und 1907 in Den Haag einberufen. Der Anlass der Entwicklung hin zu den Konferenzen war das Ergebnis einer pazifistischen Bewegung im 19. Jahrhundert, die mit der Aufklärung begonnen hatte.

Erste Friedenskonferenz 1899[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit einer diplomatischen Note vom 24. August 1898 lud der russische Außenminister Im Namen Nikolaus II. alle Diplomaten am Zarenhof zu einer Konferenz, deren Hauptziel die Abrüstung und Entwicklung von Grundsätzen für die friedliche Regelung internationaler Konflikte sein sollte.[1] Nachdem die Einladung in Diplomatenkreisen wenig Zuspruch fand, wurde am 30. Dezember 1898 eine neue verschickt, wonach auf der Konferenz die Abrüstung eine wesentlich untergeordnetere Rolle spielen und der Fokus viel mehr auf der friedlichen Lösung internationaler Konflikte liegen sollte.[1] Dieses Programm erfuhr in Diplomatenkreisen weitgehenden Zuspruch, sodass sich am 18. Mai 1899 Juristen und Politiker aus insgesamt 26 Staaten auf dem Sommersitz der niederländischen Königin trafen. Die bis zum 29. Juli 1899 dauernde Erste Haager Friedenskonferenz war die erste internationale Zusammenkunft ihrer Art, die keinen internationalen Konflikt als unmittelbaren Auslöser hatte, sondern sich mit der Lösung zukünftiger Konflikte befasste.[2]

Delegierte zur Zweiten Haager Friedenskonferenz

Im Jahr 1899 tagten vom 18. Mai bis zum 29. Juli Juristen und Politiker aus insgesamt 26 Staaten. An der zweiten Konferenz vom 15. Juni bis zum 18. Oktober 1907 waren Vertreter aus insgesamt 44 Staaten beteiligt, um eine internationale Rechtsordnung auszuarbeiten und Normen für friedliche Lösungen bei internationalen Streitfällen zu erreichen. Sie konnten sich auf keine Abrüstungsschritte einigen und scheiterten bei der Einführung einer obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit wegen des Erfordernisses der Einstimmigkeit an der deutschen Ablehnung, der sich auch Österreich-Ungarn, die Türkei und einige kleinere Staaten anschlossen. Dennoch kam es zur Errichtung des Schiedsgerichtshofs in Den Haag. Auf einer ursprünglich für 1914, dann für 1915 geplanten dritten Friedenskonferenz wollte man über die obligatorische Gerichtsbarkeit nach dem Mehrheitsprinzip entscheiden und Fragen einer internationalen Exekutive erörtern, die dann im Völkerbund als kollektive Sicherheit erstmals institutionalisiert wurde. In den zwei Konferenzen entwickelten die Teilnehmer ein umfassendes Programm zur Friedenssicherung und Verhaltensregeln im Konfliktfall und arbeiteten Normen für die Land- und Seekriegführung aus. Der ständige Schiedsgerichtshof verfügt über ein internationales Büro in Den Haag. Der Internationale Gerichtshof als höchstes Rechtsprechungsorgan baut auf dem Schiedsgerichtshof auf. Deutschland, das maßgeblich für das Scheitern der Haager Friedenskonferenzen in der Frage der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit verantwortlich gewesen war, hat sich nach 1945 per Gesetz (in Bezugnahme auf Art. 24 Abs. 3 Grundgesetz) dazu verpflichtet, sich bei zwischenstaatlichen Streitigkeiten der Rechtsprechung des Haager Gerichtshofes zu unterwerfen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b James Brown Scott: The Work of the Second Hague Peace Conference. In: American Society of International Law (Hrsg.): American Journal of International Law. Vol. 2, Nr. 1. Baker, Voorhis&Company, 1908, ISSN 0002-9300, S. 8 f., doi:10.2307/2186556 (JStor [abgerufen am 20. Oktober 2014]).
  2. The Conference of 1899. In: Carnegie Endowment for International Peace (Hrsg.): The Proceedings of the Hague Peace Conference. Band 1. Oxford University Press, New York u.a. 1920, LCCN /2001/1565(?!), OCLC 1834168, S. 272 f.