Benutzer:Willi The Kid/Liste der Naturdenkmale im Kreis Mettmann

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Kreis Mettmann

Die Liste der Naturdenkmale im Kreis Mettmann basiert auf dem Landschaftsplan des Kreises Mettmann mit Stand 2012:


Liste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Raumeinheit A (Mettmann, Erkrath, Haan)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nummer Objekt Erläuterungen
A2.6-1 1 Rosskastanie Umfang 3,50 m, bei „Kraumenhaus”
A2.6-3 1 Eiche Umfang 3,50 m, am „Hoshof”
A2.6-4 3 Rosskastanien Umfang 3,25 / 3,10 / 3,00 m, bei "Haus Laubach"
A2.6-5 6 alte Eiben südlich "Burwinkel"
A2.6-6 1 Linde ca. 150 Jahre alt, "Buschmanns Linde"
A2.6-7 1 Sommerlinde Umfang 4,45 m, Mettmann, Gemarkung Metzkausen, Flur 7, Flurstück 25

Mettmann

Gemarkung Metzkausen, Flur 8, Flurstück 4793

Mettmann

Gemarkung Mettmann, Flur 17, Flurstück 3904, 4377

Mettmann

Gemarkung Mettmann, Flur 15 |, Flurstück 801, 809

Mettmann

Gemarkung Mettmann, Flur 12 ||, Flurstück 821

Mettmann

„= Kreis Mettmann

- �350

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-8

A 2.6-9

A 2.6-1

A 2.6-1

‚V=

0

2

-

westlich "Hahnenfurth"

Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals ist folgende Maßnahme durchzufüh- ren:

a) de Baumschäden sind durch baumchirurgische Maßnahmen zu beheben.

1 Eibe, Umfang 2,15 m "Dammer Mühle"

Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals ist folgende Maßnahme durchzufüh- ren:

a) der Wurzelraum ist freizumachen und freizuhalten.

1 Birnbaum, Umfang 2,80 m nördlich Eisenbahn

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

1 Eiche, Umfang 4,15 m nördlich Eisenbahn

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

1 Eiche, Umfang 3,40 m bei "Weilenhaus"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Kreis Mettmann

Gemarkung Mettmann, Flur 10, Flurstück 278 Die Krone der Linde ist stark gestutzt.

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 18, Flurstück 96 im Naturschutzgebiet A 2.2-5

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 39, Flurstück 597

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 39, Flurstück 597

Haan

Gemarkung Gruiten, Flur 2 I, Flurstück 1408

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

351

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-13

A 2.6-14

A 2.6-15

A 2.6-17

A 2.6-18

A 2.6-19

A 2.6-20

1 dreistämmige Eiche nördlich "Rothenberg"”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

2 Blutbuchen

Umfang 4,70 m/ 2,35 m 2 Eiben

bei "Haus Unterbach"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

1 Birnbaum, Umfang 3,20 m "Rathelbeck"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Rosskastanien bei "Oetzbach"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Platane bei "Laubach"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Linde und Kastanie "Backesheide"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

3 Birnbäume Klevenhof

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 16, Flurstück 293

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 22, Flurstück 103

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 11, Flurstück 75

Mettmann

Gemarkung Mettmann, Flur 7 ||, Flurstück 1382, 1765

Mettmann

Gemarkung Mettmann, Flur 15 II, Flurstück 753

Haan

Gemarkung Haan, Flur 9, Flurstück 48

Haan

Gemarkung Obgruiten, Flur 1, Flurstück 517

„= Kreis Mettmann

- �352

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-2

1

A 2.6-22

A 2.6-23

A 2.6-24

‚V=

-

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Geologischer Aufschluss an der Kreis- straße 18n nördlich Nobbenhof

Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) die Wände sind von der Vegetati- on freizuhalten,

b) durch Wasser abgeschwemmtes, den Aufschluss verwischendes Bodenmaterial, ist von Zeit zu Zeit zu entfernen.

1 Kiefer, ca. 100 Jahre alt zwischen "Gut zur Mühlen" und Bir- schels

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

1 Eiche, ca. 150 Jahre alt Ehlenbeck

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

1 Winterlinde (Tilia cordata) nördlich des "Ötzbachtales”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild,

- aufgrund der prägenden und glie-

Kreis Mettmann

Mettmann

Gemarkung Mettmann, Flur 14 ||, Flurstück 5245

Haan

Gemarkung Obgruiten, Flur 2 ||, Flurstück 62/1

Haan

Gemarkung Gruiten, Flur 3, Flurstück 1677

Mettmann

Gemarkung Mettmann, Flur 7, Flurstück 74/1 Stammdurchmesser 1,00 m Kronendurchmesser 18,00 m

Die Linde steht auf einer Ackerfläche.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

353


TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN dernden Funktion für das Land- schaftsbild. A 2.6-25 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) Mettmann bei "Hof Lüttgesheide" Gemarkung Mettmann, Flur 6, Flurstück 436 Stammdurchmesser 1,10 m Schutzzweck: . Kronendurchmesser 14,00 m Die Festsetzung erfolgt gemäß > . . . . 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Bei dieser Linde handelt es sich um einen typischen "Hof- " " ' baum". insbesondere: - aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild, - aufgrund der prägenden und glie- dernden Funktion für das Land- schaftsbild. A 2.6-26 2 Esskastanien (Castanea sativa) Mettmann nördlich der Straßenkreuzung Gemarkung Mettmann, Flur 12, Flurstück 2290 "Potherbruch" Stammdurchmesser 0,80 m Schutzzweck: Kronendurchmesser 20,00 m Die Festsetzung erfolgt gemäß Die 2 Esskastanien sind als typische Hofbäume zu betrach- 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, insbesondere: - aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild, - aufgrund der prägenden und glie- dernden Funktion für das Land- schaftsbild. A 2.6-27 Eibenbestand (Taxus baccata) Mettmann bei "Latthahn" Gemarkung Mettmann, Flur 15 Ill, Flurstück 749 Stammdurchmesser 0,80 m Schutzzweck: . Kronendurchmesser 2,00 - 5,00 m Die Festsetzung erfolgt gemäß . . 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-14. insbesondere: Die ca. 150 Jahre alten Eiben befinden sich im Unterwuchs " eines lichten Buchenwaldes. - aufgrund der landeskulturellen Be- deutung, - aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild A 2.6-29 2 Zedern (Cedrus atlantica "Glauca") Mettmann

bei "Haus Böck"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Gemarkung Mettmann, Flur 10, Flurstück 148/80 Stammdurchmesser 1,00 m

Kronendurchmesser 16,00 m

„= Kreis Mettmann

- �354

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-30

A 2.6-32

A 2.6-33

‚V=

-

8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild,

- aufgrund der prägenden und glie- dernden Funktion für das Land- schaftsbild.

1 Blutbuche (Fagus sylvatica "Atropunicea") bei "Obenellsiepen"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild,

- aufgrund der prägenden und glie- dernden Funktion für das Land- schaftsbild.

1 Bachschwinde östlich "Jägerhof"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der besonderen naturge- schichtlichen Bedeutung,

- aufgrund der Seltenheit und Eigen- art

Dolinenbereich östlich "Hermgesberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund seines besonderen geo- logischen Werts,

- aufgrund seiner Seltenheit und Ei- genart.

Kreis Mettmann

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-12. Empfohlene Optimierungsmaßnahmen

- Anlage eines Schutzzaunes (Abstand Kronentraufe). Durch die Abzäunung sollen weitere Beeinträchtigungen durch parkende Kraftfahrzeuge vermieden werden.

- Der Boden innerhalb des abgezäunten Bereiches ist aufzulockern und zu verbessern.

Mettmann

Gemarkung Mettmann, Flur 21, Flurstück 242 Stammdurchmesser 1,20 m Kronendurchmesser 12,00 m

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-8.

Haan Gemarkung Gruiten, Flur 1, Flurstück 443 Durchmesser 0,60 m

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-12.

Haan Gemarkung Gruiten, Flur 1, Flurstück 795 Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-12

Der Dolinenbereich stellt eine durch unterirdische Auflösung von Kalkstein entstandene, trichterförmige Vertiefung dar, der einen dichten Laubmischbestand mit insbesondere Eschen und Hainbuchen aufweist.

Unter das Verbot A a) in den allgemeinen Festsetzungen für alle Naturdenkmale (siehe Kapitel 2.5) fällt auch die Durch- führung von Erdarbeiten und Sprengungen im Bereich des Naturdenkmales.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

355

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-35 Quellbereich des Stübbenhauser Ba- ches

A 2.6-36

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung und Entwicklung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefährdungspotential ge- genüber Verschmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) Anpflanzung von Ufergehölzen zur

Beschattung des Quellbaches,

b) Entbuschung der Feuchtbrache in

regelmäßigem Abstand.

Quellbereich des Benthauser Baches westlich der Homberger Straße

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung und Entwicklung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefährdungspotential ge- genüber Verschmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Mettmann Gemarkung Metzkausen, Flur 5, Flurstück 1665

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 04 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle eines Quellarmes des Stübbenhauser Baches tritt am Siedlungsrand von Metzkausen aus einer Betonfassung (Durchmesser ca. 1,5 m) hervor und durchfließt anschlie- Rend als unbefestigter Quellbach eine Feuchtbrache. Die Brache ist derzeit sehr stark mit Brombeergebüsch ver- buscht, es kommen hier jedoch auch typische Sumpfpflan- zen wie die Bachbunge, die Zweizeilige Segge, die Wald- Simse, die Flatterbinse und das Rauhaarige Weidenröschen vor.

Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums einer Quelle.

Durch die Entbuschungsmaßnahmen sollen die schützens- werten Arten feuchter Offenlandstandorte gefördert werden.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Beseitigung der Betonfassung. Die Entwicklung einer auf Quellfluren spezialisierten Flora und Fauna ist bei einer baulichen Einfassung nicht möglich.

Mettmann Gemarkung Metzkausen, Flur 1, Flurstück 329

Lage innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteiles A 2.8-1 „Schilfgürtel und Vernässung westlich Homberger Straße“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 05 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle des Benthauser Baches befindet sich in einem kleinen Quellsiepen westlich der Homberger Straße inner- halb eines landwirtschaftliich genutzten Umfeldes. Sie tritt aus einem Kunststoffrohr hervor und durchfließt anschlie- Rend als unbefestigter Quellbach eine Brachfläche mit einem Großseggenried, in dem u.a. die Sumpfsegge (Carex acuti- formis) vorkommt.

Erwähnenswert ist das Vorkommen des Bitteren Schaum-

„= Kreis Mettmann

- �356

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-37 Quelltopf südlich Karpendelle

A 2.6-38

‚V=

-

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) Nachpflanzung von Ufergehölzen zur Beschattung des Quellberei- ches.

Tümpelquelle des Meisenburg Bach mit umliegenden Baumbestand süd- westlich „Meisenburg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Kreis Mettmann

krautes (Cardamine amara) im Quellbereich. Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Beseitigung der künstlichen Einfassung. Die Entwicklung einer auf Quellfluren spezialisierten Flora und Fauna ist bei einer baulichen Einfassung nicht möglich.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 17, Flurstück 4165 Lage im Naturschutzgebiet Laubachtal

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 06 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Der Quelltopf befindet sich in einem Siepen am Siedlungs- rand von Mettmann oberhalb des Laubachtales innerhalb eines Knickfuchsschwanzrasens. Unterhalb der Quelle schließt ein Flurschwaden-Röhricht an. In der Umgebung befinden sich alte Kopfweiden, Weidengebüsch und weitere Gehölzbestände. Bemerkenswert ist das Vorkommen quell- typischer Strudelwürmer in der Quelle.

Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums einer Quelle.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Einzäunung des Quellbereiches. Die Maßnahme dient dem Schutz der Quelle vor Trittschäden und Nährstoffein- trag.

Mettmann

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-1 „Schwarzbach Oberlauf“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 07 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die stark beschattete, naturnahe Tümpelquelle des Meisen- burg Baches befindet sich innerhalb eines Wäldchens mit über 100-jährigen Stiel-Eichen und Rotbuchen. Das stellen- weise feuchte Wäldchen ist von landwirtschaftlichen Nutzflä-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

357

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-39 Quelle des Bülthausener Baches westlich „Kl. Bülthausen”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

A 2.6-40 1 Quelltümpel mit umgebender Feuchtwiese nordwestlich „Obermetzkes"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) wird folgendes Verbot fest-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

chen umgeben.

Mettmann Gemarkung Metzkausen, Flur 3, Flurstück 66

Lage im Landschaftsschutzgebiet A 2.3-8 „Außenbürger- schaft“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 08 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle des Bülthausener Baches liegt eingerahmt zwi- schen landwirtschaftlichen Nutzflächen, die derzeit als Acker- land genutzt werden. Die Quellschüttung erfolgt über ein Kunststoffrohr in einen nährstoffreichen Teich. Im Uferbe- reich des Teiches befinden sich Weiden und einige Fichten. Erwähnenswert ist hier insbesondere das Vorkommen der Bachbunge, des Froschlöffels, der Flatterbinse und der Ku- ckucks-Lichtnelke. In dem Teich befinden sich u.a. typischen Fließgewässerorganismen wie der Bachflohkrebs.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung im un- mittelbaren Umfeld der Quelle. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Quellbaches vor Nährstoffeinträgen.

- Beseitigung der künstlichen Einfassung. Die Entwicklung einer auf Quellfluren spezialisierten Flora und Fauna ist bei einer baulichen Einfassung nicht möglich.

Mettmann

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-1 „Schwarzbach Oberlauf“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 09 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Der Quellteich ist von einem Röhrichtgürtel und von Sumpf- pflanzen wie der für Quellfluren typischen Bachbunge, dem Froschlöffel und der Sumpfdotterblume umgeben. Er befindet sich in einer artenreichen Feuchtwiese mit vernässten Stel- len. Besonders erwähnenswert ist das Vorkommen der Zweizeillgen Segge und des Gifthahnenfußes in der von landwirtschaftlichen Nutzflächen eingerahmten Wiese.

„= Kreis Mettmann

- �358

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-41

A 2.6-42

‚V=

-

gesetzt:

a) die den Quelltümpel umgebende Feuchtwiese zu entwässern.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) Beibehaltung der extensiven Be- wirtschaftung der Feuchtwiese.

1 Quellsiepen östlich der Homberger Straße

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) Anpflanzung von einzelnen Erlen zur Beschattung des Quellberei- ches.

1 Quelltopf mit umgebenden Feucht- grünland südlich „Höflingshof”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

Kreis Mettmann

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Erweiterung der Pufferzone zu den ackerbaulich bewirt- schafteten Flächen. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Quellbaches vor Nährstoffeinträgen.

Mettmann

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 10 a im Quellkatas- ter Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Der unmittelbar am Siedlungsrand von Metzkausen gelegene Quellsiepen ist durch mehrere Sickerquellbereiche sowie durch Vernässungsflächen und eine Hochstaudenflur mit verschiedenen Feuchtezeigern gekennzeichnet. Hier ent- springt ein Nebenbach des Benthauser Baches. Im Randbe- reich des Siepens befinden sich einzelne Gehölzstrukturen. Erwähnenswert ist das Vorkommen der quelltypischen Bachbunge.

Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums einer Quelle.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Ergänzung der Umzäunung des Quellsiepens. Die MaR- nahme dient dem Schutz der Quelle vor Trittschäden.

Mettmann

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-1 „Schwarzbach Oberlauf“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 10 b im Quellkatas- ter Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

359

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-43

A 2.6-44

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) wird folgendes Verbot fest- gesetzt:

a) die umgebene Feuchtweide zu entwässern.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) Anpflanzung von Erlen zur Be- schattung des Quellbereiches.

Quellwald östlich „Rotelsberg" am Löffelbeckweg

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle des Hausmannsgrabens bei „Bröckelchen” mit umgebenden Quellwäldchen

Schutzzweck:

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle befindet sich in einer abschnittsweise verbrachten Viehweide, die von vernässten Rinnen durchzogen ist. Der einerodierte Quellbach wird von Schilfbeständen gesäumt. Eine Besonderheit der Quelle liegt darin, dass das Wasser von unten in den Quelltopf drückt.

Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums einer Quelle

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Einzäunung der Quelle und des Quellbaches. Die Maß- nahme dient dem Schutz der Quelle vor Trittschäden und Nährstoffeintrag.

Mettmann

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-1 „Schwarzbach Oberlauf“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 11 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

In dem von landwirtschaftliichen Nutzflächen umgebenen Quellsiepen befinden sich in einem Quellwald mit Erlen und Weiden mehrere kleinere, fächerförmige Quellaustritte. In der Krautschicht des Erlenbruches finden sich neben Brennnes- seln auch Feuchtezeiger wie die Gemeine Waldsimse, das Mädesüß und die Flatterbinse sowie typische Moosarten feuchter Laubwälder.

Mettmann

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-5 „An- ger / Laubecker Bach“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 12 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und

„= Kreis Mettmann

- �360

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-45

‚V=

-

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelltümpel des Scharpensteiner Baches bei „Hoppenhaus”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) wird folgendes Verbot fest- gesetzt:

a) der künstliche Besatz mit Fischen.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) Ergänzung des Kopfweidenbe- standes zur Beschattung des Tei- ches.

Kreis Mettmann

Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle entspringt in einem Quellwäldchen mit Weiden und Eschen. Die naturnahe Quellflora wird u.a. von dem Bitteren Schaumkraut, dem Mädesüß, der Gelben Schwertli- lie und der Sumpfsegge gebildet. Diese Arten dominieren auch in der Krautschicht des Quellwaldes. Angrenzend be- finden sich ein Gartengrundstück und Pferdekoppeln.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 3, Flurstück 1065

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-5 „An- ger / Laubecker Bach“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 13 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Der ca. 220 m? große Quelltümpel befindet sich neben einem Hofgebäude und ist stellenweise von alten Kopfweiden ge- säumt. Er wurde offensichtlich durch Grabung vertieft und weist eine starke Quellschüttung auf. Erwähnenswert ist das Vorkommen des Sumpf-Wassersternes in dem sehr klaren Quelltümpel sowie der Brunnenkresse und der Bachbunge im Uferbereich. Der Übergang zu dem naturnahen, von Kopfweiden gesäumten Quellbach ist teilweise befestigt.

Ein künstlicher Besatz mit Fischen führt zu einer Nährstoffan- reicherung im Teich, die aus ökologischer Sicht unerwünscht ist.

Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums einer Quelle.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Beseitigung des teilweise befestigten Überganges zum anschließenden Quellbach. Diese Maßnahme dient der Verbesserung der Wanderungsmöglichkeiten von Orga-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

361

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-46 Quelle nördlich „Neuenhaus”

A 2.6-47

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) Anpflanzung von Ufergehölzen im

Bereich der Quelle.

Quelle des Brebeckbaches bei „„teinshaus”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

nismen zwischen Quelltümpel und Quellbach.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 5, Flurstück 632

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 17 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle eines Nebenbaches des Schwarzbaches tritt östlich eines befestigten Weges aus einem Rohr aus. Neben Dominanzbeständen des Japanischen Staudenknöterichs finden sich im Umfeld der Quelle das Bittere Schaumkraut, einzelne Weiden und eine Brennnessel-Labkrautflur. An- grenzend befinden sich Ackerflächen. Im Bereich der Quelle konnten typische Fließgewässerorganismen und eine quell- typische Moosart nachgewiesen werden.

Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums einer Quelle.

Bis zur Etablierung der Gehölze sollte der Japanische Stau- denknöterich regelmäßig durch Mahd zurückgenommen werden.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Beseitigung der künstlichen Einfassung. Die Entwicklung einer auf Quellfluren spezialisierten Fauna und Flora ist bei einer künstlichen Einfassung nicht möglich.

- Erweiterung der Pufferzone zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Maßnahme dient dem Schutz vor Nährstoffeinträgen und der Entwicklung einer quelltypi- schen Flora.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 9, Flurstück 273, 31

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-2 „Spiekerbach“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 20 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Innerhalb einer Brache mit einer Brennnessel-Labkraufflur und Brombeeren befinden sich mehrere fächerförmige

„= Kreis Mettmann

- �362

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-48

art.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) Anpflanzung von Ufergehölzen zur Beschattung des Quellbereiches.

Quellsiepen des Hellenbrucher Baches

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

A 2.6-49 Quelle nördlich „Zum Löh” mit um-

‚V=

-

gebendem Quellwald

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Kreis Mettmann

Quellaustritte des Brebeckbaches. Unterhalb des Quellberei- ches durchfließt der Bach eine Fischteichanlage, die sich im Hauptschluss befindet.

Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums einer Quelle.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 11, Flurstück 928

Lage im Landschaftsschutzgebiet A 2.3-11 „Mettmann Süd- Ost‘

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 23 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle des Hellenbrucher Baches befindet sich am Sied- lungsrand von Mettmann-Ost in einem kleinen, bodenfeuch- ten Siepental unterhalb eines Gartengrundstückes. Das Quellwasser tritt am Hangfuß aus mehreren Kunststoffrohren hervor. An der Quelle und dem nachfolgenden Quellbach wachsen Eschen sowie Bestände des Sumpf-Wassersterns, der Bachbunge und einer für feuchte Laubwälder typischen Moosart. In dem Siepental befinden sich neben bodenstän- digen Gehölzen auch Hybridpappeln und einzelne Fichten.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Beseitigung der Kunststoffrohre. Die Entwicklung einer quelltypischen Fauna und Flora ist bei einer künstlichen Einfassung nicht möglich.

- Entfernung der nicht standorttypischen Hybridpappeln und Fichten und Nachpflanzung von Erlen, Eschen oder Weiden.

Mettmann

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-20 „Wiesenbach“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 24 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die episodisch schüttende Quelle entspringt am Hangfuß oberhalb eines kleinen Tümpels, der vermutlich auch durch Quellwasser gespeist wird. Sie ist von einem kleinen Quell-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

363

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-50 Quelltopf nördlich „Zum Löh”

A 2.6-51

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) Anpflanzung von Ufergehölzen zur

Beschattung des Quellbereiches.

Quellsiepen nördlich der K18 bei „Drinkhauserkuhle”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

wald mit Weiden, Eschen und Erlen und der Rot-Buche um- geben. In der Krautschicht dominieren Gräser. Erwähnens- wert ist das Vorkommen einer charakteristischen Moosart feuchter Laubwälder.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 10, Flurstück 73/1

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-20 „Wiesenbach“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 25 b im Quellkatas- ter Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Der Quelltopf befindet sich auf einer Pferdeweide neben einem alten Baumbestand. Im Uferbereich befindet sich neben Gräsern auch die Bachbunge. Beeinträchtigungen ergeben sich durch Trittschäden des \Weideviehs und durch Nährstoffeintrag.

Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums einer Quelle.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Einzäunung des Quellbereiches. Die Maßnahme dient dem Schutz der Quelle vor Trittschäden und der Entwick- lung einer quelltypischen Vegetation.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 11, Flurstück 876

Lage im Landschaftsschutzgebiet A 2.3-11 „Mettmann Süd- Ost‘

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 26 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die unbefestigte Quelle eines Nebenbaches des Hellenbru- cher Baches befindet sich in einem kleinen Quellsiepen innerhalb einer Feuchtbrache, die von Mädesüß, Schilf, Labkraut und Brennnesseln dominiert wird. Im Randbereich finden sich Weiden, Erlen und verschiedene heimische Sträucher. Besonders erwähnenswert ist das Vorkommen einer quelltypischen Moosart im Umfeld der Quelle. Der Quellsiepen wird von landwirtschaftlichen Nutzflächen einge- rahmt.

„= Kreis Mettmann

- �364

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-52

A 2.6-53

A 2.6-54

‚V=

-

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) Anpflanzung von Ufergehölzen zur Beschattung des Quellbereiches.

Quelle des Eulentaler Baches südlich „„chöne Aussicht"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle bei Bruchhausen

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle bei Bruchhausen

Schutzzweck:

Kreis Mettmann

Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums einer Quelle. Die Anpflanzung soll auf den unmittelbaren Quellbereich beschränkt bleiben, um eine zu starke Ver- schattung der Mädesüßflur zu vermeiden.

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 5, Flurstück 21

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-14 „Täler von Düssel und Mettmanner Bach“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 27 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Der sumpfige Quellbereich befindet sich in einem bewalde- ten Siepental mit einem Laubmischwald mit Rotbuchen und Eschen sowie reicher Strauchschicht. Besonders bemer- kenswert ist das Vorkommen quelltypischer Strudelwürmer in der Quelle. Erwähnenswert ist auch das Vorkommen der Bachbunge und der Sumpfsegge im weiteren Quellumfeld. Unterhalb der Quelle wird der Bach zu einer Teichanlage aufgestaut.

Erkrath Gemarkung Hochdahl, Flur 10, Flurstück 26/11

Lage innerhalb des Naturschutzgebietes A 2.2-4 „Schla- ckenhalde / Bruchhauser Feuchtwiesen“ in Erkrath

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 28 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die naturnahe Quelle entspringt in einem steilen Siepen mit Buchenhochwald. Sie stellt insbesondere einen wertvollen Lebensraum für zahlreiche Fließgewässerorganismen - u.a. auch quelltypische Strudelwürmer - dar. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen des gefährdeten Riesenschachtelhalm (Equisetum telmateia) im Umfeld der Quelle.

Erkrath Gemarkung Hochdahl, Flur 10, Flurstück 26/11 Lage innerhalb des Naturschutzgebietes A 2.2-4 „Schla-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

365

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-55

A 2.6-56

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle bei Bruchhausen

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle des Thekhauser Baches nörd- lich Thekhaus

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

ckenhalde / Bruchhauser Feuchtwiesen“ in Erkrath

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 29 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle befindet sich in einem lichten, noch relativ jungen Eichen-Birkenwald. Im unmittelbaren Quellumfeld dominieren Eschen und Buchen. Bemerkenswert ist hier insbesondere das Vorkommen des gefährdeten Riesenschachtelhalmes (Equisetum telmateia).

Erkrath Gemarkung Hochdahl, Flur 10, Flurstück 28/11

Lage innerhalb des Naturschutzgebietes A 2.2-4 „Schla- ckenhalde / Bruchhauser Feuchtwiesen“ in Erkrath

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 30 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Der quellige Vernässungsbereich befindet sich in einem lichten Buchenhochwald unterhalb eines gemauerten Einfas- sungsbauwerkes mit Rohraustritt. Er ist u.a. gekennzeichnet durch das Vorkommen feuchtigkeitsliebender Moosarten.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Beseitigung des gemauerten Einfassungsbauwerkes. Die Entwicklung einer auf Quellfluren spezialisierten Fauna und Flora ist bei einer baulichen Einfassung nicht mög- lich.

Erkrath Gemarkung Hochdahl, Flur 3, Flurstück 352

Lage innerhalb des Naturschutzgebietes A 2.2-3 „Neander- tal’

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 31 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle des Thekhauser Baches entspringt in einem Bu- chenmischwald mit Altholz. Im Quellumfeld befinden sich typische Moosarten der Quellen und der feuchten Laubwäl- der. Die Quelle weist insbesondere einen hohen Wert für

„= Kreis Mettmann

- �366

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-57 Quelle des Rehbockbaches östlich des Kalkmühler Weges

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

A 2.6-58 Quelle westlich des Kalkmühler We- ges

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

„V= Kreis Mettmann

-

Fließgewässerorganismen auf.

Erkrath Gemarkung Hochdahl, Flur 31, Flurstück 79

Lage innerhalb des Naturschutzgebietes A 2.2-3 „Neander- tal“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 32 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle des Rehbockbaches entspringt in einem bewalde- ten Siepental mit einem Buchenhochwald, dem Hainbuchen beigemischt sind. An der Hangoberkante des Siepens befin- det sich ein Streifen Grünland, an den Ackerland anschließt. Der Quellaustritt ist verrohrt, während sich der Quellbach als naturnah darstellt. Der Wald wurde im Bereich der Quelle teilweise aufgelichtet. WVertbestimmend für die Quelle ist insbesondere die reiche Fließgewässerfauna mit quelltypi- schen Arten.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen: - Entfernung der Verrohrung,

- Ergänzung der Bepflanzung im unmittelbaren Quellbe- reich zur Verbesserung der Beschattung der Quelle. Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die MaR- nahme dient der Förderung des natürlichen Artenspekt- rums einer Quelle.

Erkrath Gemarkung Hochdahl, Flur 31, Flurstück 79

Lage innerhalb des Naturschutzgebietes A 2.2-3 „Neander- tal“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 33 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

In einem bewaldeten Siepen mit Buchenhochwald und Ei- chen-Hainbuchenwald südlich des Wildgeheges befinden sich mehrere Quellaustritte eines Zuflusse des Rehbockba- ches. Im Quellbereich wurde ein gemauertes Einfassungs- bauwerk errichtet. Oberhalb des Quellsiepens wurde eine Aufforstungsfläche mit Stiel-Eichen angelegt. Der Wald wur- de im Bereich der Quelle teilweise aufgelichtet. Wertbestim- mend für die Quelle ist insbesondere die reiche Fließgewäs- serfauna mit quelltypischen Arten wie dem Alpen- Strudelwurm (Crenobia alpina).

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

367

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-59 Quelle des Nobbenhofer Grabens

A 2.6-60

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

1 Quelle westlich „Höchsten”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

A 2.6-61 Quelle östlich „Winkel”

Schutzzweck:

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

- Entfernung des Einfassungsbauwerkes am Quellaustritt,

- Ergänzung der Bepflanzung im unmittelbaren Quellbe- reich zur Verbesserung der Beschattung der Quelle. Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die MaR- nahme dient der Förderung des natürlichen Artenspekt- rums einer Quelle.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 14, Flurstücke 2, 24, 25

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 34 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die naturnahe Quelle des Nobbenhofer Grabens entspringt am Beginn eines bewaldeten Siepens mit einem alten Eschen-Eichenwald mit reicher Strauch- und Krautschicht. Im unmittelbaren Quellumfeld befinden sich Eschen und Traubenkirschen sowie eine quelltypische Moosart. Wertbe- stimmend ist insbesondere auch die artenreiche Fließgewäs- serfauna mit einem hohen Anteil quelltypischer Arten.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 13, Flurstück 99/1

Lage innerhalb des Naturschutzgebietes A 2.2-3 „Neander- tal’

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 36 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle eines Nebenbaches der Düssel tritt am Beginn eines bewaldeten Siepentales aus einem Kunststoffrohr hervor. Der folgende Quellbach stellt sich als naturnah dar. Im Umfeld befindet sich ein Laubmischwald mit einem alten Buchenbestand und Eschen. Oberhalb des Siepens grenzen Grünlandflächen an. Die Quelle zeichnet sich durch eine reichhaltige Fließgewässerfauna mit anspruchsvollen Arten aus.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Beseitigung der Verrohrung. Die Entwicklung einer für Quellfluren typischen Flora und Fauna ist bei einer künst- lichen Einfassung nicht möglich.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 13, Flurstück 164/1 Lage innerhalb des Naturschutzgebietes A 2.2-3 „Neander-

„= Kreis Mettmann

- �368

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-62

A 2.6-63

‚V=

-

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle südlich der Winkelsmühle

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle des Lindenbecker Baches

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen-

Kreis Mettmann

tal“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 37 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die naturnahe Quelle eines Nebenbaches der Düssel ent- springt östlich „Winkel“ in einem Siepental mit Laubmisch- wald. In der Baumschicht dominieren Rotbuchen und Eschen, denen einige gebietsfremde Nadelhölzer beige- mischt sind. In der Strauchschicht herrschen Holunder, Hasel und Stechpalme vor. Oberhalb des Siepentales befinden sich ein nitrophiler Hochstaudensaum mit Brennnesseln und landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Quelle ist insbesondere wertvoll für Fließgewässerorganismen. In ihrem Umfeld be- finden sich mehrere Moosarten feuchter bis nasser Standorte und eine quelltypische Moosart.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Entfernung der gebietsfremden Nadelhölzer aus dem unmittelbaren Quellumfeld.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 13, Flurstück 216

Lage innerhalb des Naturschutzgebietes A 2.2-3 „Neander- tal“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 38 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die naturnahe Quelle eines Nebenbaches der Düssel ent- springt in einem bewaldeten Siepental südlich der Winkels- mühle. Im Umfeld der Quelle befindet sich ein Laubwald mit Rotbuchen und Eschen in der Baumschicht sowie Stechpal- men in der Strauchschicht. Die Krautschicht weist neben dem Frauenfarn typische Arten eines Buchenwaldes auf.

Haan Gemarkung Gruiten, Flur 4, Flurstück 233

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-14 „Täler von Düssel und Mettmanner Bach“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 39 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

In einem Siepen mit Laubmischwald entspringt der Linden- becker Bach aus mehreren Quellaustritten, die teilweise

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

369

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-64

A 2.6-65

art.

Quellsiepen südlich „Groß Poth"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Nassbrache und Quellteich bei „Has- siepen"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

durch eine Pumpanlage gefasst sind. Die Baumschicht des Quellwaldes wird insbesondere durch Schwarzerlen, Eschen und Weiden gebildet. Die aus faunistischer Sicht wertvolle Quelle zeichnet sich aus durch eine starke Quellschüttung und das Vorkommen quelltypischer Strudelwürmer aus. Besonders hervorzuheben ist auch die artenreiche Moosflora mit dem quelltypischen Farnähnlichen Starknersmoos, dem Echten Lebermoos sowie drei weiteren quelltypischen Moos- arten.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Entfernung der technischen Anlagen.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 13, Flurstück 282/131, 752

Lage innerhalb des Naturschutzgebietes A 2.2-3 „Neander- tal’

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 41 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die naturnahe Quelle eines Nebenbaches der Düssel ent- springt in einem steilen Siepental unterhalb eines Garten- grundstückes. Im Umfeld der Quelle befindet sich ein Laub- mischwald mit Buchen, Eschen, Stiel-Eichen und Hainbu- chen sowie Brachflächen mit Gebüschaufwuchs. Besonders bemerkenswert ist das Vorkommen einer extrem seltenen und vom Aussterben bedrohten quelltypischen Wasser- moosart sowie einer weiteren quell-typischen Moosart.

Haan

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-12 „Gruiten Nordost / Hahnenfurth“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 45 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

In einer Feuchtwiesenbrache mit Mädesüß- Dominanzbeständen nordwestlich Hassiepen befinden sich mehrere fächerfömige Quellaustritte. Als weitere Feuchtezei- ger treten im Quellumfeld das Sumpfvergissmeinnicht, die Flatterbinse, der Wiesen-Fuchsschwanz und das Rauhaarige Weidenröschen auf. Südöstlich der Feuchtwiese befindet sich in einem Gartengrundstück ein Quellteich mit starker Quellschüttung. Der Quellbach quert einen angrenzenden \Veg mittels eines Rohrdurchlasses.

„= Kreis Mettmann

- �370

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-66

A 2.6-67

‚V=

-

pitel 2.5 A) werden folgende Verbote festgesetzt:

a) die Feuchtwiesenbrache brechen,

UMZU-

b) die Feuchtwiesenbrache zu ent- wässern.

Quellsiepen nördlich „Hassiepen”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere: - zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr-

dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle des Horster Baches

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Kreis Mettmann

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Ersatz des Rohrdurchlasses durch einen kastenförmigen Durchlass zur Verbesserung der Wanderungsmöglichkei- ten von Gewässerorganismen,

- Pflege der Feuchtwiesenbrache zur Erhaltung des Offen- landcharakters.

Haan Gemarkung Gruiten, Flur 2, Flurstück 201

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-12 „Gruiten Nordost/ Hahnenfurth“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 46 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die naturnahe Quelle eines Zuflusses der Düssel entspringt in einem steilen Quellsiepen, der mit einem Laubmischwald mit Eschen, Rot-Buchen und Vogelkirschen bestockt ist. Angrenzend an den Quellsiepen befinden sich landwirt- schaftliche Nutzflächen. Das Quellumfeld ist durch eine ar- tenreiche Moosflora mit typischen Arten der Gewässerufer und einer gemäß der Roten Liste NRW gefährdeten quellty- pischen Moosart gekennzeichnet. Die Quelle zeichnet sich insbesondere durch eine reichhaltige Fließgewässerfauna mit quelltypischen Strudelwümern und weiteren anspruchs- vollen Arten aus.

Haan Gemarkung Haan, Flur 23, Flurstück 36 Lage im Naturschutzgebiet „Ittertal*

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 48 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die naturnahe Quelle des Horster Baches - eines Nebenba- ches der Itter - entspringt in einem steilen Quellsiepen mit Laubmischwald. Im Quellumfeld befinden sich neben typi- schen Moosarten der Gewässerufer vorwiegend Eschen mit Wurmfarn, Frauenfarn und Brombeeren im Unterwuchs. Die Quelle ist insbesondere wertvoll für Fließgewässerorganis- men. Im weiteren Verlauf des Siepens stockt ein Buchen-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

371

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-68 Quelle des Bastianbaches

A 2.6-69

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle südlich „Vogelsang"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

A 2.6-70 Quelle südlich „Mahnertbusch”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

wald. Oberhalb des Siepens befinden sich Garten- und Park- flächen mit anschließender Wohnbebauung.

Haan Gemarkung Haan, Flur 19, Flurstück 26

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-26 „Itter / Haaner Bach“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 50 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die episodisch wasserführende Quelle des Bastianbaches- eines Nebenbaches der Itter- entspringt in einem Siepen mit einem alt- und totholzreichen Bucher-Eichenwald. Quelle und Quellbach stellen sich als naturnah dar.

Haan Gemarkung Haan, Flur 2, Flurstück 625

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-19 „Oberlauf des Hühnerbaches‘“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 52 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle des Vogelsangbaches - eines Nebenbaches des Hühnerbaches - entspringt östlich eines Weges in einem Siepen, der mit Buchen, Eichen und Eschen bestockt ist. Im Anschluss an die ehemals durch ein Fassungsbauwerk ge- fasste Quelle wurde im Hauptschluss des Quellbaches eine Teichanlage mit Fischbesatz angelegt. Im Quellumfeld befin- det sich eine artenreiche Moosflora mit einer gemäß der Roten Liste NRW gefährdeten quelltypischen Moosart und mehreren Arten der Gewässerufer.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Entfernung der Reste des Fassungsbauwerkes der Quel- le,

- Verlegung der Teichanlage in den Nebenschluss des Quellbaches. Teichanlagen im Hauptschluss eines Quellbaches führen zu einer Verschlechterung der Wasserqualität, die von anspruchsvollen Quellbacharten nicht toleriert wird.

Haan Gemarkung Haan, Flur 2, Flurstück 355 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-11 „Hühnerbachtal*

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 53 im Quellkataster

„= Kreis Mettmann

- �372

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-7

1

A 2.6-72

‚V=

-

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle des Kaiserbuscher Baches

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle nördlich „Mahnert”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Kreis Mettmann

Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle eines Nebenbaches des Hühnerbaches entspringt am Hangfuß eines Talhanges des Hühnerbachtales inner- halb eines Laubmischwaldes mit Eschen und Rot-Buchen. Der anschließende Talboden ist großflächig sickerfeucht. Wertbestimmend für die Quelle ist insbesondere die reiche Fließgewässerfauna mit einem hohen Anteil quelltypischer Arten wie der Quellschnecke, dem Alpen-Strudelwurm und quelltypischer Köcherfliegenlarven. Besonders erwähnens- wert ist auch das Vorkommen des Braunstieligen Streifen- farns und einer bemerkenswerten Moosflora mit zwei quell- typischen Arten im Umfeld der Quelle.

Haan Gemarkung Haan, Flur 3, Flurstück 44, 312 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-11 „Hühnerbachtal

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 54 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle des Kaiserbuscher Baches - eines Nebenbaches des Hühnerbaches - entspringt in einem bewaldeten Siepen- tal mit Weiden, Eschen und Rot-Buchen aus mehreren Sei- tenarmen. Der Boden ist im Umfeld der Quelle teilweise sickerfeucht. Oberhalb des Siepentales liegen ein landwirt- schaftliches Gehöft und Ackerflächen. Im Verlauf des Quell- baches befindet sich eine ehemalige Stauanlage. Erwäh- nenswert ist das Vorkommen des quelltypischen Gegenstän- digen Milzkrautes sowie des Braunstieligen Streifenfarns im Umfeld der Quelle.

Haan Gemarkung Haan, Flur 2, Flurstück 19 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-9 „Mahnerter Bachtal*

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 57 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die naturnahe Quelle eines Nebenbaches des Mahnerter Baches entspringt aus mehreren Quellaustritten am Hangfuß eines mit Buchenhochwald bestockten Talhanges des Mah- nerter Bachtales. Der anschließende Quellbach entwässert in eine feuchte Niederung mit einem Erlenbruchwald. Im

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

373

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-73

A 2.6-74

Quelle am Mahnerter Bach

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- gegenüber Ver-

dungspotential schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen-

art.

Quelle westlich der Eisenbahnlinie bei „Brill”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- gegenüber Ver-

dungspotential schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen-

art.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu-

führen:

a) Anpflanzung von Ufergehölzen zur

Beschattung des Quellbereiches.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Quellumfeld befinden sich u.a. die Bachbunge, der Sumpf- wasserstern, die Sumpf-Schwertlilie und die Sumpfdotter- blume. Wertbestimmend für die Quelle ist u.a. auch die typi- sche Fließgewässerfauna mit dem Vorkommen von quellty- pischen Strudelwürmern.

Erkrath Gemarkung Hochdahl, Flur 41, Flurstück 25 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-9 „Mahnerter Bachtal*

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 59 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die stark schüttende, naturnahe Quelle des Käshüttengra- bens - eines Nebenbaches des Mahnerter Baches - ent- springt am Hangfuß eines Talhanges des Mahnerter Bachta- les. Im Quellumfeld befindet sich ein Schwarz-Erlen-Bestand sowie Feuchtezeiger wie die Sumpfdotterblume, das Wiesen- Schaumkraut, der Frauenfarn sowie eine quelltypische Moosart. Wertbestimmend für die Quelle ist insbesondere die reiche Fließgewässerfauna mit einem hohen Anteil quelltypi- scher Arten wie der Quellschnecke und dem Alpen- Strudelwurm.

Haan Gemarkung Haan, Flur 3, Flurstück 446 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-9 „Mahnerter Bachtal*

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 60 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle eines Nebenbaches des Mahnerter Baches ent- springt in einem als Weideland genutzten Nebensiepen des Mahnerter Bachtales unterhalb einer Gehölzgruppe. Im Quellumfeld befinden sich Binsen und Gräser. Der sicker- feuchte Quellbereich weist deutliche Trittschäden auf; der anschließende Quellbach wurde begradigt und hat sich in die Weide einerodiert.

Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums einer Quelle.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

„= Kreis Mettmann

- �374

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-75 Quelle südlich „Klevenhof"

A 2.6-76

A 2.6-77

‚V=

-

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle südlich des Stindertalweges

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle südwestlich der Stindermühle

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

Kreis Mettmann

- Einzäunung der Quelle und des Quellbaches. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Quelle vor Viehtritt und vor dem Eintrag von Fäkalien,

- Renaturierung des Quellbaches.

Haan Gemarkung Obgruiten, Flur 1, Flurstück 517

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-12 „Gruiten Nord-Ost / Hahnenfurth“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 61 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Tümpelquelle eines Zuflusses des Bausenberger Baches befindet sich in einem Siepental am \WVestrand des Bausen- berger Busches. Im Quellumfeld stehen überwiegend Schwarz-Erlen und Hainbuchen. Südlich des Quellzuflusses wurde der Bausenberger Bach verrohrt. Der Westhang des Siepentales wird überwiegend als Grünland genutzt, wäh- rend der Osthang mit Laubwald bestockt ist.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Renaturierung des Bausenberger Baches unterhalb von Klevenhof.

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 6, Flurstück 95 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-7 „Stinderbachtal*

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 62 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die in einem Siepental mit Buchenhochwald gelegene Si- ckerquelle bildet einen Quellbach, der in ein Feuchtgebiet am Stinderbach abfließt. Angrenzend befindet sich eine Vieh- weide. Bemerkenswert ist das Vorkommen des quelltypi- schen Höhlenflohkrebses. Als Beeinträchtigung ist eine Reitwegefurt durch den Quellbach anzusehen.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Verlegung des Reitweges.

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 4, Flurstück 1 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-7 „Stinderbachtal*

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 63 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

375

ERLÄUTERUNGEN


insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

A 2.6-78 Quelle südlich „Kißberg"

A 2.6-79

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle südlich „Rolländerhof”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle entspringt am Beginn eines tief eingeschnittenen, bewaldeten Siepentales. Die Baumschicht wird überwiegend von Hainbuchen, Eichen, Eschen, Birken und Bergahorn gebildet. Oberhalb des Siepens befindet sich eine Pferde- weide. Das morastige Quellgebiet mit einer kleineren Fließ- quelle und mehreren Sickerquellen wurde zu einem flachen Quelltopf aufgestaut. Der anschließende Quellbach weist einen Sohlabsturz auf. Besonders bemerkenswert ist das Vorkommen des Alpen-Strudelwurmes und des Gegenstän- digen Milzkrautes, die für Quellen typisch sind.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Entfernung des Änstaus.

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 6, Flurstück 209 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-7 „Stinderbachtal‘

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 64 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die naturnahe Sickerquelle entspringt am Rand eines schmalen Buchenwaldbestandes am nördlichen Talhang des Stinderbachtales. Angrenzend befindet sich eine Wiesenbra- che, die von einem Reitweg gequert wird. Der anschließende Quellbach mündet in den Stinderbach. Wertbestimmend für die Quelle ist u.a. das Vorkommen quelltypischer Strudel- würmer und Köcherfliegenlarven. Als Störung ist ein alter Viehzaun anzusehen, der durch den Quellbereich verläuft.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Entfernung des Viehzaunes im Bereich der Quelle.

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 1, Flurstück 15 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-7 „Stinderbachtal‘

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 85 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Sickerquelle entspringt am Mittelhang einer Weidefläche oberhalb des Stindertalweges. Ängrenzend befinden sich ein Buchenwald und eine Hofstelle. Bemerkenswert ist das Vor-

-

„= Kreis Mettmann �376

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-80 Quelle nordwestlich „Koxberg"

A 2.6-8

‚V=

1

-

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

1 Quelle südlich „Ellersbusch"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Kreis Mettmann

kommen quelltypischer Köcherfliegenlarven sowie der Bach- bunge. Das unmittelbare Quellumfeld ist geprägt von einem kleinen Flutschwaden-Röhricht. Als Beeinträchtigungen der Quelle sind Trittschäden durch das Weidevieh zu verzeich- nen.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Einzäunung des Quellbereiches. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Quelle vor Viehtritt und vor dem Eintrag von Fäkalien.

Erkrath Gemarkung Erkrath, Flur 4, Flurstück 244 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-7 „Stinderbachtal*

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 66 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Der flache Quelltümpel mit kleinen Sickerquellen und einer kleinen Fließquelle befindet sich direkt an einem Wanderweg im Stinderbachtal. Die Quelle weist eine bemerkenswerte Fließgewässerfauna mit quelltypischen Arten wie dem Höh- lenflohkrebs, der Alpen-Planarie sowie quelltypischen Kö- cherfliegen auf. Erwähnenswert ist das Vorkommen des Aufrechten Merkes (Berula erecta). Im Quellumfeld befindet sich ein Gehölzbestand mit Rot-Buchen und Hainbuchen, der von Wiesenflächen umgeben ist.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Wiederherstellung der Einzäunung des Quellbereiches. Die Maßnahme dient dem Schutz vor Trittschäden.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 16, Flurstück 208 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-7 „Stinderbachtal*

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 67 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die nahe dem Stinderbach in einer Feuchtbrache gelegene Quelle zeichnet sich durch das Vorkommen quelltypischer Organismen wie dem Alpen-Strudelwurm und dem Höhlen- flohkrebs aus. Der Quellbach mündet in den Stinderbach. Die Quellflora ist geprägt durch die Echte Brunnenkresse und weitere Feuchtezeiger wie z.B. das Mädesüß. Oberhalb des durch Laubgehölze beschatteten Quellbereiches befin- den sich ein Wanderweg und ein Ahornwald.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

377

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-82 Quelle nordöstlich „Ellersbusch”

A 2.6-83

A 2.6-84

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle östlich „Großes Feld”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle östlich „Nösenberger Häu- schen"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 16, Flurstück 208 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-7 „Stinderbachtal‘

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 68 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle entspringt seitlich eines Nebenbaches des Stin- derbaches aus einem Gesteinsanschnitt am Waldrand. Im Quellumfeld befinden sich ein Trauben-Eichen-Wald mit Altholz, ein Ahornwald sowie eine Wiese. Erwähnenswert ist das Vorkommen der Bachbunge sowie einer artenreichen Gewässerfauna mit quelltypischen Strudelwürmern und anspruchsvollen Fließgewässerarten. Als Beeinträchtigungen des Quellbereiches sind Trittschäden durch das Weidevieh zu werten.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Abzäunung des Baches gegenüber der angrenzenden Weide. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Quelle vor Vieh- tritt und vor dem Eintrag von Fäkalien.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 16, Flurstück 35/1 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-7 „Stinderbachtal‘

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 69 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die kleinflächige Waldsickerquelle entspringt unmittelbar neben einem Wanderweg im Stinderbachtal. Das Quellwas- ser fließt in den angrenzenden Stinderbach ab. Im Quellum- feld befinden sich Buchen und Hainbuchen. Wertbestimmend für die Quelle ist insbesondere das Vorkommen quelltypi- scher Organismen wie der Quellschnecke und des Höhlen- flohkrebses. Das morastige Quellumfeld ist durch Trittschä- den beeinträchtigt.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Einzäunung der Quelle. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Quelle vor Trittschäden und der Entwicklung einer quelltypischen Vegetation.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 16, Flurstück 31 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-7 „Stinderbachtal‘

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 70 im Quellkataster

„= Kreis Mettmann

- �378

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


A 2.6-85

A 2.6-86

‚V=

-

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG, insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle westlich „Am Busch”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Quelle südlich „An der Hundskaul”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) Nachpflanzung von Ufergehölzen zur Beschattung des Quellberei-

Kreis Mettmann

Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle entspringt in einem bewaldeten Nebensiepen des Stindertales. Oberhalb des Quellsiepens befindet sich eine sickerfeuchte Hochstaudenflur mit Kohldisteln, seitlich gren- zen ein Wanderweg und Ackerflächen an. Wertbestimmend für den Quellbereich ist u.a. das Vorkommen der Quell- schnecke.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 16, Flurstück 35/1 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-7 „Stinderbachtal*

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 71 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle entspringt aus einem Gesteinsanschnitt am Mit- telhang des Stinderbachtales. Im Quellumfeld befindet sich Buchenhochwald. Bemerkenswert ist das Vorkommen der Quellschnecke.

Mettmann Gemarkung Mettmann, Flur 16, Flurstück 230 Lage im Naturschutzgebiet A 2.2-7 „Stinderbachtal*

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 72 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die von Weideflächen umgebene Quelle tritt aus einem Kunststoffrohr hervor und bildet einen kleinen Quelltopf. Der anschließende, abschnittsweise stark eingetiefte und stre- ckenweise trockengefallene Quellbach ist stellenweise mit Bachbunge und Binsen bewachsen.

Als Beeinträchtigungen sind Trittschäden durch das Weide- vieh sowie eine Nadelholzaufforstung am Quellbach zu ver- merken.

Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

379

ERLÄUTERUNGEN


ches

A 2.6-87 Quellbereich am „Hoshof”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) wird folgendes Verbot fest- gesetzt:

a) die Nasswiese zu entwässern.

A 2.6-88 Quellbereich des Stinderbaches süd- lich der B 7

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotential gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

einer Quelle. Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Einzäunung der Quelle und des Quellbaches. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Quelle vor Trittschäden und der Entwicklung einer quelltypischen Vegetation.

- Beseitigung der Verrohrung. Die Entwicklung einer für Quellfluren typischen Flora und Fauna ist bei einer künst- lichen Einfassung nicht möglich.

- Ersatz der Nadelgehölze am Quellbach durch boden- ständige heimische Ufergehölze.

Mettmann

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes A 2.3-9 „Oberlauf des Hasselbaches“

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 73 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Am Hasselbach befinden sich in einem Erlenbruch und einer angrenzenden Nasswiese z.T. großflächig ausgedehnte Sickerquellhorizonte. Der Erlenbruch ist durch das Vorkom- men des quelltypischen Gegenständige Milzkrautes, des Bitteren Schaumkrautes, der Sumpfdotterblume und des Teich-Schachtelhalmes gekennzeichnet. Die binsen- und seggenreiche Nasswiese entwässert in den Hasselbach.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Extensivierung der Nutzung der Nasswiese.

Mettmann Gemarkung Metzkausen, Flur 7, Flurstück 64

Der Quellbereich ist unter der Nummer X 74 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und Haan erfasst.

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Quelle des Stinderbaches entspringt südlich der B7 in einem strukturreichen Feuchtgebiet mit Rohrglanzgrasröh- richt, Feucht- und Nasswiesenfragmenten, Hochstaudenflu- ren, Ufergehölzen (Weiden, Erlen, Eschen) und Laubmisch-

„= Kreis Mettmann

- �380 Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN


wald. Besonders erwähnenswert ist das Vorhandensein von Fragmenten einer Kohldistelwiese und eines Flutrasens. Bemerkenswerte Pflanzenarten im Quellumfeld sind die Schnabel-Segge, die Sumpfdotterblume, das Sumpf- Weidenröschen und die Schlüsselblume. Der das Feuchtge- biet durchfließende Quellbach wurde zu zwei flachen Tei- chen aufgestaut und ist über kurze Strecken verrohrt. Die im Osten von einem schmalen Waldstreifen begrenzte Aue des Quellbaches ist ansonsten von ackerbaulich genutzten Flä- chen umgeben.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu-

führen:

a) Nachpflanzung von Ufergehölzen Quellstandorte sind von Natur aus beschattet. Die Maßnah- zur Beschattung des Quellberei- me dient der Förderung des natürlichen Artenspektrums ches. einer Quelle.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Beseitigung der stellenweisen Verrohrung des Quellba- ches,

- Verlegung der Teiche in den Nebenschluss des Quellba- ches. Teichanlagen im Hauptschluss eines Quellbaches führen zu einer Verschlechterung der Wasserqualität, die von anspruchsvollen Quellbacharten nicht toleriert wird.

A 2.6-90 1 Quelle bei Pfaffenhütte Haan

Gemarkung Gruiten, Flur 2, Flurstück 1414

Schutzzweck:

Lage im Naturschutzgebiet „Neandertal* Die Festsetzung erfolgt gemäß

$ 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG, Der Quellbereich ist unter der Nummer X 76 im Quellkataster

Kreis Mettmann für den Bereich Mettmann, Erkrath und

insbesondere: Haan erfasst.

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Quellbereiches mit hohem Gefähr- Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- dungspotential gegenüber Ver- ders schützenswert anzusehen. schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- Im unmittelbaren Quellumfeld finden sich die Bachbunge und art. Binsen. Innerhalb der Quelle konnte die Quellschnecke fest-

gestellt werden. Der naturnahe Quellbach verläuft am nord- östlichen Rand der Hochstaudenflur. Er wird von typischen Sumpfpflanzen wie der Sumpf-Schwertlilie, dem Wolfstrapp, dem Breitblättrigen Rohrkolben und dem Aufrechten |Igelkol- ben gesäumt und mündet in die Düssel.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Beseitigung der Verrohrung. Die Entwicklung einer für Quellfluren typischen Flora und Fauna ist bei einer künst- lichen Einfassung nicht möglich.

Raumeinheit B (Ratingen, Heiligenhaus)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nummer Objekt Schutzzweck Erläuterungen
B 2.6-3 1 Linde Ratingen

östlich „Howarth" im Wald Lage im Landschaftsschutzgebiet B 2.3-3

Die Linde befindet sich im Wald an einer alten Wegkreuzung

NM= Kreis M Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 AV Kreis Mettmann

- �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

381

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-5

B 2.6-6

B 2.6-7

B 2.6-8

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild,

- aufgrund der landeskulturellen Be- deutung.

Quellbereich mit umliegender Feuchtbrache bei „Blumenheide"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 BNatSch@G.

Quelle

neben "Rinderbach", unterhalb Kett- wiger Str., zwischen Klärwerk u. RRB, Wassermangel

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

8 Braunkohlequarzite "Am Stinkenberg", Tiefenbroich

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) wird folgendes Verbot fest- gesetzt:

Verboten ist:

a) Erdarbeiten oder Sprengungen im Bereich des Naturdenkmals vor- zunehmen.

3 Braunkohlequarzite südlich des Hölenderberges, Egger- scheidt

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

zwischen Schloss Landsberg, Kettwiger Str. und Blomericher Weg. Ein alter, zugeschütteter Brunnen und Reste eines Hauses deuten darauf hin, dass es sich um eine ehemals wichtige Wegekreuzung handelt.

Heiligenhaus

Es handelt sich um den Quellbereich des Brockhorstbaches und einem ehemaligem verlandeten Teich. Die ehemalige Teichfläche ist durch große Binsenflächen und einzelne Rohrkolben gekennzeichnet. Im Umfeld befindet sich eine nasse Brache mit Röhricht, Flutschwadenbeständen und typischen Feuchtezeigern wie Mädesüß und Wasserdost.

Heiligenhaus im Naturschutzgebiet B 2.2-10

Die Quellmulde ist durch einen Damm vom Rinderbach ab- getrennt. Der Bereich ist sehr sumpfig. Viel liegendes, mit Moos bewachsenes Totholz charakterisiert den Quellbereich.

Es ist eine artenreiche Flora und Fauna vorhanden.

Ratingen

Die Quarzitblöcke befinden sich auf der Kuppe des „Stinken- bergs*.

Es handelt sich um durch chemische Vorgänge in der Terti- ärzeit entstandene Quarzitblöcke.

Sie sind im Geotop Kataster des Geologischen Dienstes NRW unter der Nummer GK-4607-001 „Gesteinsblöcke am Stinkenberg“ verzeichnet.

Ratingen Lage im Landschaftsschutzgebiet B 2.3-17

Es handelt sich um durch chemische Vorgänge in der Terti- ärzeit entstandene Quarzitblöcke.

Sie sind im Geotop Kataster des Geologischen Dienstes NRW unter der Nummer GK-4607-004 „Gesteinsblöcke bei Auermühle, nordöstlich Ratingen“ verzeichnet.

„= Kreis Mettmann

- �382

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-1

3

B 2.6-14

B 2.6-1

B 2.6-1

‚V=

5

6

-

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) wird folgendes Verbot fest- gesetzt:

Verboten ist:

a) Erdarbeiten oder Sprengungen im Bereich des Naturdenkmals vor- zunehmen.

Zwei Tümpel bei "Bocksmaul“, Breitscheid

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zur Erreichung des Schutzzwecks und zur Erhaltung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

a) die Eutrophierung durch die an- grenzende Baumschule ist zu un- terbinden.

Esskastanie Abtsküche, Hetterscheid

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Esskastanie im Angertal/ Leubeck

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) der freie Stand ist zu erhalten.

Eiche bei "Berger Schule/ Baulofsgraben", Eggerscheidt

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Kreis Mettmann

Ratingen Lage im Landschaftsschutzgebiet B 2.3-3

Hierbei handelt es sich um zwei in einem Erlenbruch gelege- ne Tümpel.

Heiligenhaus

Die Esskastanie steht neben Fachwerkhaus und Kirche, gegenüber des Abtskücher Teiches.

Heiligenhaus

Die Esskastanie befindet sich direkt am Wanderweg zwi- schen Weinbeck und Bremenbusch auf einem Privatgrund- stück.

Ratingen Lage im Landschaftsschutzgebiet B 2.3-17

Die Eiche befindet sich direkt am \Veg an einem Graben. Sie ist umgeben von Pappeln, Weiden und Buchen.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

383


TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen: a) der freie Stand ist zu erhalten. B 2.6-17 Quellgebiet des Lengelshofer Baches Ratingen südlich Lengelshof, Eggerscheidt Lage im Landschaftsschutzgebiet B 2.3-17 . Die Festsetzung umfasst die Quellbereiche der Quellen 83, Schutzzweck: 130, 131, 137 des Quellkatasters Kreis Mettmann für die . 5 Städte Ratingen und Heiligenhaus einschließlich des feuch- Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG. ten Pappel-Eschenwaldes auf Auenstandort. . Das Quellgebiet des Lengelshofbaches teilt sich in verschie- Zur Erreichung des Schutzzwecks und dene Sicker-/Tümpel- und Sicker-/ Sturzquellen auf. Es han- zur Erhaltung des Naturdenkmals sind delt sich um Quellbereiche mit hohem Wert für quelltypische folgende Maßnahmen durchzuführen: Floren- und Faunenelemente. a) natürliche Entwicklung oder natur- nahe Bewirtschaftung des Pappel- Eschenwäldchens, b) Kontrolle der Niederschlagswas- sereinleitung der Höfe, c) Faulschlammentfernung in mehre- ren Teilschritten an der westlichen Tümpelquelle. B 2.6-18 Angeraltarm Heiligenhaus "Im Bruch ", hinter der Kläranlage Es handelt sich hierbei um einen Altarm der Anger mit wenig bei Hofermühle Flachwasserbereichen. Der Angeraltarm liegt innerhalb eines Winkelseggen-Erlen- Schutzzweck: Eschenwaldes bzw. Erlenbruches. Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG, insbesondere: - zur Sicherstellung der Leistungsfä- higkeit des Naturhaushaltes, - zur Abwehr schädlicher Einflüsse. B 2.6-20 Geologische Aufschlüsse Ratingen

am "Blauen See" (acht Teilflächen)

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) werden folgende Verbote festgesetzt:

a) die Wände zu verbauen,

b) das Betreten des felsigen Gelän-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Lage im Landschaftsschutzgebiet B 2.3-14

Sie sind im Geotop Kataster des Geologischen Dienstes NRW unter der Nummer GK-4607-002 „Aufschluss am Frei- lichttheater ‚Blauer See‘ bei Heiligenhäusch“ verzeichnet.

„= Kreis Mettmann

- �384

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-2

1

B 2.6-24

B 2.6-26

‚V=

-

des.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) die Wände sind von Vegetation freizuhalten,

b) die Aufschlüsse sind für geologi- sche Untersuchungen zugänglich zu halten.

Eiche südlich "Laubeck"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals ist folgende Maßnahme durchzufüh- ren:

a) Die durch Blitzschlag entstande- nen Schäden sind durch entspre- chende baumchirurgische MaßR- nahmen zu beheben.

1 Eiche (ca. 170 Jahre alt) „Weinberg” Leubeck

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild

Geologischer Aufschluss, Kiesgrube Steinberg

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 BNatSch@G.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) der geologische Aufschluss ist von Gehölzaufwuchs freizuhalten,

Kreis Mettmann

Heiligenhaus

Heiligenhaus Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-10 Die Eiche befindet sich direkt am Weg.

Ratingen Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-17

Es handelt sich hierbei um ein geologisches Profil. Dieses Profil ist für die Geschichte der Inlandeisvorstöße von be- sonderer Bedeutung, da hier nachzuweisen ist, dass das nordeuropäische Inlandeis in mindestens zwei Kaltzeiten bis an den Niederrhein gelangt sein muss.

Der Aufschluss ist im Geotop Kataster des Geologischen Dienstes NRW unter der Nummer GK-4607-009 „Ehemalige Kiesgrube am Steinberg, nordwestlich Laupendahl* ver- zeichnet.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

385

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-28

B 2.6-32

B 2.6-33

B 2.6-34

b) die Böschungsoberkante ist durch geeignete Maßnahmen vor Betre- tung zu sichern.

1 Stieleiche (Quercus robur) "Am Sinkesbruch", Hösel

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild,

- aufgrund der prägenden und glie- dernden Funktion für das Land- schaftsbild.

1 Stieleiche (Quercus robur) bei "Grütershäuschen"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild.

Zur Erreichung des Schutzzwecks und zum Erhalt des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

a) der Freistand ist zu erhalten.

Teich bei "Thomashof"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit von natur- nahen Kleingewässern.

2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum), Heiligenhauser Straße 47

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Durch die Anlage eines ortsüblichen Weidezaunes und das Anbringen von Hinweisschildern, ist das Betreten der Bö- schungsoberkante zu unterbinden.

Ratingen Stammdurchmesser 0,80 m Kronendurchmesser 16,00 m

Die Eiche befindet sich an einer Weggabelung zwischen landwirtschaftlichen Flächen und Wohnbebauung.

Ratingen

Lage im Landschaftsschutzgebiet B 2.3-20 Stammdurchmesser 1,10 m Kronendurchmesser 14,00 m

Die Eiche befindet sich am Böschungsfuß der L 239. Sie ist von Fichten umgeben.

Ratingen Lage im Landschaftsschutzgebiet B 2.3-20

Natürliche Kleingewässer sind in der heutigen Kulturland- schaft im Rückgang begriffen.

Der Teich bei "Thomashof" weist im Gegensatz zu zwei angrenzenden Teichen, die der Angelnutzung unterliegen, dichten Weiden- und Erlenbewuchs mit weit entwickelten Röhrichtbeständen auf.

Ratingen Stammdurchmesser 0,80 m Kronendurchmesser 12,00 - 15,00 m

Die beiden Kastanien befinden sich auf Privatgrund neben einem Fachwerkhaus. Die bis weit unten verzweigten Kasta- nien stehen eng beieinander und bilden zusammen ein dich-

„= Kreis Mettmann

- �386

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-3

B 2.6-3

B 2.6-3

5

7

8

8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, insbesondere:

- aufgrund der prägenden und glie- dernden Funktion für das Land- schaftsbild.

1 Pappelhybride (Populus spec.) "Am Sinkesbruch", Hösel

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der prägenden und glie- dernden Funktion für das Land- schaftsbild.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals ist folgende Maßnahme durchzufüh- ren:

a) Schaukel und „Baumbude“ sind zu entfernen.

1 Stieleiche (Quercus robur) am "Mintarder Berg" in der Nähe der A 52

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild.

1 Blutbuche (Fagus sylvatica "Atropunicea") Wittenhausweg 25

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild.

B 2.6-39 2 Rotbuchen (Fagus sylvatica)

‚V=

-

Kreis Mettmann

tes Kronendach.

Ratingen Stammdurchmesser 2,10 m Kronendurchmesser 16,00 m

Der Baum befindet sich direkt am Weg, gegenüber einem Fachwerkhaus. Mit ihrem ausgeprägten Habitus bildet die Pappel "am Sinkesbruch" ein markantes Landschaftsele- ment.

Ratingen

Lage im Landschaftsschutzgebiet B 2.3-3 Stammdurchmesser 1,30 m Kronendurchmesser 18,00 m

Die Eiche befindet sich auf einem Privatgrundstück.

Ratingen

Lage im Landschaftsschutzgebiet B 2.3-3 Stammdurchmesser 1,30 m Kronendurchmesser 16,00 m

Die Buche steht in einem Garten, der von dem Gartengestal- ter Maximilian Weyhe geschaffen worden ist.

Sie ist von zwei kleineren Buchen sowie einer Hängebuche umgeben.

Ratingen

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

387

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-41

B 2.6-43

B 2.6-44

bei "Neuenlohoff"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild,

- aufgrund der prägenden und glie- dernden Funktion für das Land- schaftsbild.

1 Steinbruch "Steinberg" in Isenbügel

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund seines besonderen geo- logischen Wertes,

- aufgrund seiner prägenden Funkti- on für das Landschaftsbild.

1 Steinbruch am Steinbergweg/ Sengenholzer Weg, Isenbügel

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund des besonderen geologi- schen Wertes.

1 Steinbruch nordwestlich "Wusten"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Stammdurchmesser 1,20 m Stammdurchmesser 1,30 m Kronendurchmesser 14,00 m

Die beiden Buchen bilden mit einer Platane, einer Kastanie, einer Hängebuche und einer Birke ein markantes Ensemble.

Heiligenhaus Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-16

Ein Eichen-Buchen-Mischbestand prägt die Kuppe sowie die Sohle des Steinbruchs.

Unter das Verbot A a) in den allgemeinen Festsetzungen für alle Naturdenkmale (siehe Kapitel 2.5) fällt auch die Durch- führung von Erdarbeiten und Sprengungen im Bereich des Naturdenkmales.

Empfohlene Nutzungsbeschränkung:

- Grillaktivitäten.

Heiligenhaus

Der Steinbruch grenzt zur einen Seite an ein Wohngebiet, zur anderen Seite an landwirtschaftliche Flächen.

Ein Buchen-Eichen-Mischbestand bestimmt die Gehölzar- tenzusammensetzung oberhalb der Abbruchkante, während die Bruchwand sowie die Hangbereiche von vereinzeltem Gehölzaufwuchs mit insbesondere Eberesche, Kirsche und Birke geprägt werden. Die Steinbruchsohle weist einen ho- hen Deckungsgrad der Brennnessel auf.

Unter das Verbot A a) in den allgemeinen Festsetzungen für alle Naturdenkmale (siehe Kapitel 2.5) fällt auch die Durch- führung von Erdarbeiten und Sprengungen im Bereich des Naturdenkmales.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen: - Gartenabfälle und Unrat sind zu entfernen,

- die Abbruchkante ist von Vegetation freizuhalten.

Heiligenhaus Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebiet B 2.3-5..

Dieser Aufschluss im devonischen Massenkalkzug weist eine stark zerklüftete Kalkwand mit mehreren kleinen Höhlen auf, die einen hohen Wert für höhlenbrütende Vögel besitzen.

Die Abbruchkanten sowie der Sohlenbereich des Stein- bruchs werden durch Buchen-Eichen-Hainbuchen-Aufwuchs

geprägt.

„= Kreis Mettmann

- �388

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


- aufgrund seines besonderen geo- logischen Wertes.

B 2.6-45 1 Steinbruch

B 2.6-46

B 2.6-4

‚V=

7

-

Flurweg, nach ca. 1,2 km

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund seines besonderen geo- logischen Wertes.

Aufschluss mit anschließendem Hohlweg südwestlich von "Wusten"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund seines besonderen geo- logischen Wertes,

- aufgrund der landeskulturellen Be- deutung.

1 Hainbuche (Carpinus betulus) westlich "Mittelvogelbusch"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild,

- aufgrund der prägenden und glie- dernden Funktion für das Land-

Kreis Mettmann

Unter das Verbot A a) in den allgemeinen Festsetzungen für alle Naturdenkmale (siehe Kapitel 2.5) fällt auch die Durch- führung von Erdarbeiten und Sprengungen im Bereich des Naturdenkmales.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Müllablagerungen sind zu entfernen.

Heiligenhaus Lage im Geschützten Landschaftsbestandteil B 2.8-31

Der Steinbruch liegt auf einer Kuppe zwischen landwirt- schaftlichen Flächen. In diesem Steinbruch sind schräg bis senkrecht stehende Tonschieferschichten aufgeschlossen, an denen alte Erdbewegungen nachvollziehbar sichtbar sind.

Vereinzelter Gehölzaufwuchs prägt die Abbruchkanten.

Unter das Verbot A a) in den allgemeinen Festsetzungen für alle Naturdenkmale (siehe Kapitel 2.5) fällt auch die Durch- führung von Erdarbeiten und Sprengungen im Bereich des Naturdenkmales.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- der Aufschluss ist von Vegetation freizulegen und freizu- halten

- Müllablagerungen sind zu entfernen.

Heiligenhaus Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebiet B 2.3-5

Bei diesem Aufschluss handelt es sich um stark zerklüftete Kalksteinwände, die als Relikt des Kalkabbaues im Angertal anzusehen sind. Oberhalb der Abbruchkante und entlang des Hohlweges hat sich ein Buchenmischwaldbestand ent- wickelt.

Unter das Verbot A a) in den allgemeinen Festsetzungen für alle Naturdenkmale (siehe Kapitel 2.5) fällt auch die Durch- führung von Erdarbeiten und Sprengungen im Bereich des Naturdenkmales.

Heiligenhaus

Dreistämmiger Baum

Stammdurchmesser 0,30 - 0,80 m Kronendurchmesser 18,00 m

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebiet B 2.3-12.

Die dreistämmige Hainbuche steht als Solitärbaum auf einer brachgefallenen Ackerfläche.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- die Ablagerungen am Stammfuß sind zu entfernen.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

389

ERLÄUTERUNGEN


schaftsbild.

B 2.6-48 3 Teiche und Quellgebiet mit Erlen- wald in "Wolterskothen”

B 2.6-50

B 2.6-51

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Sicherstellung der Leistungsfä- higkeit des Naturhaushaltes,

zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- u. Landschaftsbil- des,

zur Abwehr schädlicher Einwirkun- gen.

Quellen des Hustertbaches südwestlich „Krüselsberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Hansheiderbachquelle östlich „Am Sprung"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Heiligenhaus

Schließt sich nördlich an den Geschützten Landschaftsbe- standteil B 2.8-29 an.

Das ND ist im nördlichen Bereich geprägt durch einen natur- nahen Quellbereich mit mehreren Quellaustritten und Sicker- quellbereichen inmitten und am Rand eines Erlenwäldchens. Der Quellbereich ist unter der Nummer 115 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- natürliche Entwicklung oder naturnahe Bewirtschaftung des Erlenwäldchens.

Heiligenhaus

Das sechs Quellen umfassende Quellgebiet des Hustertba- ches erstreckt sich auf eine Wiesenbrache nordöstlich von ‚An der Hustert‘, die als Brache B 3.2-32 ausgewiesen ist. Eine der Quellen befindet sich im Laubwald südlich Krüsels- berg. Der Quellbereich ist unter den Nummern 106 und 107 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst.

Neben der Größe des zusammenhängenden Quellgebiets belegen quelltypische Floren- und Faunenelemente im feuchten Brachbereich und die Naturbelassenheit der Sturz- quelle im Laubwald die Schutzwürdigkeit.

Zwei der Quellen sind z.Z. gefasst. Eine dient durch Einlei- tung in eine Wanne der Viehtränkung, während an der ande- ren gefassten Quelle Wasser zur Gartenbewässerung ent- nommen wird.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Die beiden gefassten Quellen in der Brache sollen offen- gelegt werden. Die Einfassung der Quellen bedingt ebenso wie Trittschäden durch Vieh eine Beeinträchti- gung des gewünschten naturnahen Charakters.

Heiligenhaus

Der Quellbereich ist unter der Nummer 110 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst.

Die Quelle des Hansheiderbaches befindet sich am Hang östlich „Am Sprung“. Die Mittelgebirgsquelle tritt zunächst als Sturzquelle an der Hangkante hervor. Ein Teil des Quellwas- sers wird über ein Rohr in eine tiefer gelegene Fischteichan- lage geleitet und an der Sturzquelle ist ein kleines Erdbecken angelegt. Der Quellbach ist jedoch trotzdem noch existent und wird zusätzlich durch seitliche Sickerquellen gespeist. Obwohl der Quellbereich durch Überformung und Einträge beeinträchtigt ist, besitzt er eine quelltypische Fauna und ein hohes Entwicklungspotenzial.

„= Kreis Mettmann

- �390

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-52 Quellsiepen des Nohrbaches

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- wegen der Seltenheit und Eigenart des Quellbaches,

- zur Erhaltung des naturnahen

Waldbestandes,

- aufgrund seiner prägenden Funkti- on für das Landschaftsbild.

Gebote:

a) natürliche Entwicklung des Sie- pentales,

b) mittelfristig Ersatz der Hybridpap- peln durch heimische Gehölze der natürlichen Waldgesellschaft.

B 2.6-53 Schietenbachquelle östlich „Lücken"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

„V= Kreis Mettmann

-

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen: - Die Rohrleitung zum Fischteich soll entfernt werden.

- Die Drainagen und das Sammelbecken im Sturzquellbe- reich sollen entfernt werden.

Durch die beiden Maßnahmen soll die Entwicklung einer typischen Quellflora gefördert werden.

- Klär- und Oberflächenwasser sollte weiter unterhalb des Quellbereiches eingeleitet werden. Eine Verunreinigung des Quellbereiches ist im Hinblick auf die hohen Ansprü- che quelltypischer Tiere an die Wasserqualität nicht mit dem Schutzzweck vereinbar.

Heiligenhaus

Der Quellbereich ist unter der Nummer 112 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst.

Das oberhalb eines Hauses gefasste Quellwasser wird zu- nächst in einen Teich eingeleitet. Nach dem Teichauslass weist der Quellbach einen naturnahen Charakter auf und ist durch das Vorkommen quelltypischer Tierarten gekenn- zeichnet. Der Quellsiepen liegt zwischen einem ehemaligen Baumschulgelände und einer Ackerfläche. Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als besonders schützens- wert anzusehen.

Der Quellbach wird im südlichen Bereich durch Baumweiden und Weidengebüsche begleitet. Der südliche Bereich des Siepentals wird durch eine Hybridpappelreihe sowie dichten Weiden-Erlenunterwuchs geprägt.

Siepentäler sind innerhalb der intensiv genutzten Heiligen- hauser Terrassenlandschaft bedeutende Landschaftsstruk- turelemente.

Aus dem Gebot ergibt sich keine Verpflichtung des Grund- stückseigentümers zum Schlagen der Gehölze. Ein Verblei- ben der Pappeln im Bestand bis zur natürlichen Zerfallspha- se ist aus ökologischer Sicht vertretbar. Für die Verjüngung ist, soweit möglich, bereits vorhandener Jungwuchs von Erle und Weide zu nutzen.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- In einer Breite von 3 m ist um den Siepen ein Wildkraut- streifen zu entwickeln. Der Pufferstreifen soll das enge Siepental zu dem direkt angrenzenden Baumschulgelän- de und der Ackerfläche hin vor dem Eintrag von Dünger und Pestiziden abschirmen.

- Überprüfung der Möglichkeit einer Freilegung des ur- sprünglichen Quellbereiches und Verlegung des Teiches in den Nebenschluss des Quellbaches.

Heiligenhaus

Die Quelle des Schietenbaches befindet sich östlich „Lü- cken“. Der Quellbereich ist unter der Nummer 113 im Quell- kataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heili- genhaus erfasst. Die Sickerquelle entspringt auf einer hoch- staudenreichen Nasswiese in einer Senke zu Beginn eines

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

391

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-54

B 2.6-55

B 2.6-56

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Tüschener Bachquelle bei „Holzsiepen”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Quellsiepen des Römmersbaches am „Nassenkamp"”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Grenzbachquelle südlich „Blumenheide”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Siepens. Hervorzuheben ist das Vorkommen der Quell- schnecke. Bemerkenswerte Pflanzenarten im Quellumfeld sind u.a. die Sumpfdotterblume und die Schlanksegge.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Beibehaltung der extensiven Pflege der Feuchtwiese. Die Maßnahme dient der Erhaltung des Offenlandcharakters und hierdurch der Förderung der schutzwürdigen Pflan- zenarten.

Heiligenhaus

Die Quelle des Tüschener Baches befindet sich bei „Holzsie- pen“. Der Quellbereich ist unter der Nummer 114 im Quellka- taster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heili- genhaus erfasst. Die Sickerquelle entspringt in einer sumpfi- gen Wiese, die sich insbesondere durch das Vorkommen von Bachbunge und Sumpfvergissmeinnicht hervorhebt. Der weitere Bachverlauf ist von Kopfweiden gesäumt, bereits einige Meter nach Quellaustritt mündet der Bach in ein Fisch- teichsystem.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Beibehaltung der extensiven Pflege der Feuchtwiese. Die Maßnahme dient der Erhaltung des Offenlandcharakters und hierdurch der Förderung der schutzwürdigen Pflan- zenarten.

- Pflege der Kopfweiden am Quellbach. Die Schneitelmaß- nahmen sind im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28.02. durchzuführen.

Heiligenhaus

Die Quelle des Römmersbaches befindet sich nördlich der Losenburger Straße am „Nassenkamp*. Der Quellbereich ist unter der Nummer 118 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die Sicker- quelle weist quelltypische Floren und Faunenelemente wie die Quellschnecke und das Gegenblättrige Milzkraut auf. Der Quellbach fließt abwechselnd durch Bitterschaumkrautfluren und Weidengebüsch. Der schmale Siepen ist beiderseits von Ackerflächen umgeben.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Es sollten Pufferzonen zu den Ackerflächen in Form von Feldhecken oder ÄAckerrandstreifen angelegt werden. So wird die Einschwemmung von Dünger minimiert.

Ratingen

Der Quellbereich des Grenzbaches befindet sich südlich Blumenheide, an der Sackgasse Stieglitzweg. Er ist unter der Nummer 119 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Be- reich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die zwei Sicker- quellen liegen im Wald untereinander. Sie weisen im Umfeld Milzkraut und Hain-Gilbweiderich sowie weitere quelltypische Pflanzenarten auf.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen: - Die Beseitigung der Gartenabfälle soll veranlasst werden.

- Eine Überprüfung der vorhandenen Einleitung von Ober- flächenwassers soll eine eventuelle Schädigung aus-

„= Kreis Mettmann

- �392

Naturdenkmale


TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN schließen. B 2.6-57 Quellbäche des Schinnenburger und Ratingen

B 2.6-5

B 2.6-5

B 2.6-6

‚V=

8

9

0

-

Unterhöseler Baches nordöstlich „Schinnenburg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Hacklandbachquelle westlich „Scharpenhaus”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Scharpenhaus Bachquelle östlich „Scharpenhaus”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Quellsiepen des Brügelbaches nördlich Hülsenweg

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Kreis Mettmann

Die beiden Quellbereiche 54 und 121 des Quellkatasters Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus befinden sich nordöstlich „Schinnenburg*“. Der Schinnenbur- ger Bach entspringt in einem gehölzbestandenen Kerbtal und durchfließt im weiteren Verlauf bis zur Mündung in den Un- terhöseler Bach eine Feuchtwiese mit weiteren quelligen Bereichen und typischem Arteninventar. Der unmittelbare Quellbereich weist aufgrund einer Betonverrohrung und Halbschalenfassung keine typischen Pflanzenarten auf.

Der Unterhöseler Bach entspringt in einer Feuchtwiese und weist einige quelltypische Tier- und Pflanzenarten auf. Im weiteren Verlauf wird der Bach von Ufergehölzen und Sumpf- und Röhrichtpflanzen gesäumt.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Die Quelle des Schinnenburgbaches sollte durch Entfer- nung der Verrohrung und der Verschalung freigelegt wer- den, so dass sich quelltypische Florenelemente ansiedeln können.

Heiligenhaus

Die Quelle des Hacklandbaches befindet sich westlich von Scharpenhaus, im Naturschutzgebiet B 2.2-10 „Vogelsang- bachtal“. Sie ist unter der Nummer 122 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Nach einem Rohraustritt verläuft der Quellbach na- turnah über anstehendes Gestein durch einen Eschen- Ahorn-Schluchtwald. Er weist viele typische Moos-, Pflanzen- und Tierarten (u.a. Hirschzungenfarn) auf.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Bauschutt und Hausmüll soll vom Quellaustritt entfernt werden, da so eine Beeinträchtigung des hochwertigen Quellbaches verhindert werden kann.

Heiligenhaus

Die Quelle des Scharpenhausbaches befindet sich östlich „scharpenhaus“, im Naturschutzgebiet B 2.2-10 „Vogelsang- bachtal“. Sie ist unter der Nummer 123 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Nach einem Rohraustritt verläuft der Quellbach na- turnah durch ein mit Buchen bestandenes Kerbtal. Bemer- kenswert ist das Vorkommen quelltypischer Tierarten wie dem Höhlenflohkrebs.

Heiligenhaus

Der Quellsiepen des Brügelbaches ist unter der Nummer 124 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Das Wasser tritt quelltopfartig im Mittelhang hervor und durchfließt anschließend ein stark eingeschnittenes, bewaldetes Tal mit überwiegend heimi- schen Laubgehölzen.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

393

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-61

B 2.6-62

B 2.6-64

B 2.6-65

Selbecker Bachquelle westlich Selbeck

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Breckhauser Bachquelle nördlich „Knopshof”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Schwittenes Bachquelle nördlich „Schmalbeck”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Birther Bachquelle nördlich Langenbügler Straße, Höhe „Am Sprung"

Schutzzweck:

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

- naturnahe Bewirtschaftung des Waldbestandes,

- sukzessive Entnahme der Roteichen im Quellbachbe- reich und Förderung der natürlich aufkommenden Eschen und Erlen.

Heiligenhaus

Die Quelle des Selbecker Baches befindet sich westlich „Selbeck“, auf einer Schafweide. Sie ist unter der Nummer 125 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratin- gen und Heiligenhaus erfasst. Die Quelle ist durch ein Stein- becken gefasst, während der entspringende Quellbach als natürlicher, jedoch stark eingeschnittener Wiesenbach ver- schiedene Feuchtweiden durchfließt. Am Bach, der stellen- weise starke Trittschäden aufweist, wächst u.a. Flutender Schwaden. Bemerkenswert ist das Vorkommen quelltypi- scher Tierarten wie der Quellschnecke im Quellbach.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Entfernung der gemauerten Fassung der Quelle. Hier- durch soll die Entwicklung einer quelltypischen Flora er- möglicht werden.

- Einrichtung eines ungenutzten Uferrandstreifens zum Bach und Anlage einer Viehtränke in Abstimmung mit dem Eigentümer,

- extensive Nutzung der Feuchtweiden auf Basis vertragli- cher Vereinbarungen.

Ratingen

Der Quellbereich des Breckhauser Baches befindet sich nördlich Knopshof in einem Kerbtal. Er ist unter der Nummer 88 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratin- gen und Heiligenhaus erfasst und besteht aus insgesamt fünf kleinen Sturzquellen, wovon vier im obersten Bereich ange- siedelt sind. Dort existieren einige quelltypische Faunenele- mente wie der Höhlenkrebs, jedoch gibt es deutliche Beein- trächtigungen durch Müllablagerungen.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Beseitigung der Müllablagerungen. Hierdurch kann das vorhandene Entwicklungspotenzial des Quellbereiches ausgeschöpft werden.

Heiligenhaus

Die Sturzquelle des Schwittenes Baches befindet sich süd- lich der Wülfrather Straße am westlichen Mittelhang eines Kerbtals. Sie ist unter der Nummer 128 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. An der Quelle finden sich u.a. einige typische Moose.

Heiligenhaus

Der Quellbereich des Birther Baches befindet sich am Be- ginn eines bewaldeten Kerbtals. Er ist unter der Nummer 109 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst und besteht aus zwei Sturzquellen mit quelltypischen Tierarten, von denen die untere die stärke- re Schüttung aufweist. Im Umfeld stockt ein Quellwald mit

„= Kreis Mettmann

- �394

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-66

B 2.6-67

B 2.6-68

‚V=

-

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Hahner Bachquelle nordwestlich „Neuhaus”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Knevelsbachquelle nördlich „Knevels"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Wildgrathbachquelle westlich Titsrath

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Kreis Mettmann

Eschen, Schwarzerlen und Hainbuchen. Noch oberhalb der Quellbereiche befinden sich zwei Einleitungen von Oberflä- chenwasser und eine Steinschüttung.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Beseitigung der periodischen Einleitung von Nieder- schlagswasser und Überprüfung einer Beseitigung der Steinschüttung.

Ratingen

Der Quellbereich des Hahner Baches befindet sich nordwest- lich Neuhaus in einem bewaldeten Siepental. Der unter der Nummer 90 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasste Bereich ist durch einen Straßendamm von der A 44 getrennt. Am Beginn des schma- len Tales liegt eine Sturzquelle; der Quellbach wird zusätz- lich einige Meter weiter unterhalb von einer Sickerquelle gespeist und von Bitterschaumkrauffluren begleitet. Darüber hinaus finden sich weitere quelltypische Fauna- und Flora- elemente. Der obere Teil des Siepens ist mit Pappeln be- standen, im unteren Bereich befindet sich ein Hainsimsen- Buchenwald. Der Quellbach wird durch ein z.T. zerfallenes, gemauertes Dammbauwerk unterbrochen; ein Teil des Bach- wassers wird hier durch ein marodes Rohr geleitet.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Entfernung des Dammbauwerk sowie der maroden Ver- rohrung.

- Mittelfristig Entfernung der Pappeln im Quellbereich und Ersatz durch bodenständige heimische Gehölze.

Ratingen

Der Quellbereich des Knevelsbaches befindet sich nördlich Knevels, ca. 100 m unterhalb der Abzweigung zum Knevels- hof. Er ist unter der Nummer 85 im Quellkataster Kreis Mett- mann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die Sturzquelle entspringt unterhalb einer Straßenböschung und bildet dann einen kleinen Tümpel. Sie weist einige typi- sche Faunenelemente wie den Höhlenflohkrebs auf.

Ratingen

Der Quellbereich des Wildgrathbaches befindet sich westlich Titsrath, inmitten einer feuchten Wiese. Er ist unter der Nummer 15 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Der Quellsumpf bzw. Quelltümpel liegt in einem eingezäunten Bereich und ist so vor Viehtritt geschützt. Er ist geprägt von Beständen von Binsen und verschiedenen Sumpf- und Röhrichtarten. Es treten einige quelltypische Faunenelemente auf. Die das Naturdenkmal umgebende, extensiv genutzte Feuchtweide weist Bestände des Brennenden Hahnenfußes auf. Im südli- chen Bereich schließt sich eine Reihe von vier alten Kopf- bäumen an; der grabenartig ausgeprägte Quellablauf wird von einer \Weidenreihe gesäumt.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Die Einzäunung der Quelle und die extensive Nutzung des Feuchtgrünlandes soll beibehalten werden.

- Der derzeit als Graben ausgeprägte Quellablauf sollte

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

395

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-69

B 2.6-70

B 2.6-71

B 2.6-72

B 2.6-73

Steinhauser Bachquelle südöstlich „Weinberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Klusenbachquelle nordöstlich „Klusen”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Mückeshofer Bachquelle Südlich „Mückshof"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Steinsiepenbachquelle- Nord südwestlich Bahnhof Hösel

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Quellen des Linneper Baches östlich „Kirchfeld”

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

renaturiert werden.

Ratingen

Der unter der Nummer 94 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasste Quellbe- reich des Steinhauser Baches besteht aus mehreren Sicker- quellen, von denen die oberste auf einer Brache und weitere in einem Weidengebüsch liegen. Auch im anschließenden Buchenbestand finden sich einige kleine Sickerquellbereiche. Im Quellbereich sind einzelne typische Faunen- und Floren- elemente angesiedelt, insbesondere das Bittere Schaum- kraut.

Ratingen

Der Quellbereich des Klusenbaches befindet sich nordöstlich „Klusen“ am Mittelhang eines Kerbtales im Wald. Er ist unter der Nummer 18 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Das Quellwasser tritt aus einem Rohr unterhalb eines Weges hervor und ver- läuft dann als naturnaher Quellbach mit zahlreichen quellty- pischen Moos- und Gefäßpflanzenarten im Umfeld. Beson- ders erwähnenswert ist das Vorkommen bemerkenswerter Köcherfliegenlarven sowie der Quell-Sternmiere und des Gegenblättrigen Milzkrautes.

Ratingen

Der Quellbereich des Mückeshofer Baches befindet sich südlich „Mückshof“, auf Höhe der Flugsicherungsanlage. Er ist unter der Nummer 19 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die Sicker- quelle speist zunächst ein Sumpfgebiet mit u.a. Rohrglanz- gras, Waldsimse, Brennenden Hahnenfuß, Hain- Gilbweiderich und Teich-Schachtelhalm. Im weiteren Verlauf durchfließt der Quellbach ein Siepental mit Stiel-Eichen- Hainbuchenwald.

Ratingen

Der Quellbereich des Steinsiepenbaches — Nord befindet sich südwestlich des Bahnhofes Hösel am südlichen Mittel- hang eines steilen Kerbtales unterhalb einer Gastrasse. Er ist unter der Nummer 20 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die stark ausgeprägte Sturzquelle am Hangfuß enthält die typische und vollständige Faunenausstattung eines Mittelgebirgsba- ches. Besonders erwähnenswert ist das Massenvorkommen der Quellschnecke. Etwa 5 m unterhalb der Quelle wird durch einen Graben Niederschlagswasser eingeleitet. Der naturnah verlaufende Quellbach wird von Winkelseggenflu- ren und Beständen des Echten Springkrautes begleitet.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Überprüfung einer Verlegung der Niederschlagswasser- einleitung.

Ratingen

Die Quellbereiche des Linneper Baches sind unter den Nummern 9 und 10 im Quellkataster Kreis Mettmann für den

„= Kreis Mettmann

- �396 Naturdenkmale


TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN Schutzzweck: Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die südliche . \ Sickerquelle (Nummer 10) liegt in einer Erlen-Birken- Die Festsetzung erfolgt gemäß Schonung mit einzelnen Fichten-Überhältern. Der Quell- 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG. sumpf ist von Torfmoosen geprägt, während im weiteren

Verlauf große Winkelseggenfluren und Bestände von Fluten- dem Schwaden auftreten.

Die nördliche Sickerquelle liegt auf einer Hochfläche mit Erlen- und Eschenschonungen sowie einer Lichtung. Sie weist eine typische Quellflora auf. Östlich der Quelle stockt ein Fichtenbestand. 50 m unterhalb befindet sich in einem Buchenwald ein weiterer Quellaustritt. Zum Quellgebiet ge- hört weiterhin ein verlandeter Teich mit Seggen, Moosen und Flutendem Schwaden.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Fortsetzung der bereits begonnenen Bestockungsum- widmung (Fichten- in Erlen- und Eschenwald. Die MaRß- nahme trägt dazu bei, den derzeit sehr niedrigen pH-Wert anzuheben und hierdurch die Lebensbedingungen für ei- ne Quellfauna zu verbessern.

B 2.6-74 Sondertbachquelle Ratingen südlich der Kreuzung der B 227 mit Der Quellbereich des Sondertbaches ist unter der Nummer der L441 11 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratin-

gen und Heiligenhaus erfasst. Die in Tallage befindliche

Sickerqguelle liegt in einem Erlenwald. Der von ausgedehnten

Winkelseggenfluren gesäumte Quellbach sowie einige an-

Die Festsetzung erfolgt gemäß grenzende Entwässerungsgräben verlaufen durch einen

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG. torfmoosreichen Erlenwald mit Bruchwaldcharakter. Erwäh- nenswert ist das Vorkommen von Sumpfveilchen, Sumpf- Helmkraut und Feuersalamanderlarven.

Schutzzweck:

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Der westlich an das Gebiet angrenzende Fichtenbestand sollte in Erlen- und Laubwald umgewandelt werden.

B 2.6-75 Schlebrucher Bachquelle Ratingen

südlich Spielplatz „Am Sondert” Das Quellgebiet des Schlebrucher Baches befindet sich in einem Waldgebiet südlich des Spielplatzes „Am Sondert“ auf

Schutzzweck: beiden Seiten eines Wanderweges. Es ist unter der Nummer 12 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratin-

Die Festsetzung erfolgt gemäß gen und Heiligenhaus erfasst. Der östlich des VVeges gele-

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSch@G. gene Sickerquellbereich befindet sich in einem Laubmisch- wald mit Erlen und Eschen und ist u.a. durch Bestände von Winkelseggen, Hain-Gilbweiderich, Binsen und Flutendem Schwaden geprägt. Der Quellbach wird durch ein Rohr unter der Verwallung des Wanderweges hindurch geleitet. West- lich des \WVeges verläuft der von Winkelseggenfluren ge- säumte Bach durch einen Laubmischwald mit Stiel-Eiche, Buche und Bergaborn.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Nach Möglichkeit sollten bei Unterhaltungsmaßnahmen am Quellgraben eine weitere Eintiefung sowie Verwallung vermieden werden.

B 2.6-76 Steinsiepenbachquelle Ratingen

bei „Laupendahler Mark" Der Quellbereich des südlichsten Zweiges des Steinsiepen- baches ist unter der Nummer 45 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus er-

NM= Kreis M Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 AV Kreis Mettmann

- �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

397

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-77

B 2.6-78

B 2.6-79

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Steinsiepenbachquelle südlich Preußenstraße

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Steinsiepenbachquelle östlich „Am Knäppchen”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Plaggenbrucher Bachquelle nordöstlich „Kost"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

fasst. Die Sickerquelle weist Bestände von Winkelsegge, Flutendem Schwaden und anderen typischen Pflanzenarten sowie eine quelltypische Fauna auf. Im weiteren Umfeld befindet sich ein von Entwässerungsgräben durchzogener Feuchtwald mit Erlen und Birken, der u.a. Vorkommen von Winkelsegge, Hain-Gilbweiderich, Sumpf-Helmkraut und Torfmoosen aufweist.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Schließung der Entwässerungsgräben zur Förderung der typischen Pflanzenarten des schutzwürdigen Feuchtwal- des.

Ratingen

Der südlich der Preußenstrasse gelegene Quellbereich des Steinsiepenbaches befindet sich in einem Laub-Mischwald. Er ist unter der Nummer 42 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die in einem Geländeeinschnitt gelegene Quelle weist eine ausge- prägte, quelltypissche Fauna. So wurden hier Massenvor- kommen von quelltypischen Strudelwümern und die Quell- schnecke nachgewiesen. Der Quellbach jedoch endet bereits nach wenigen Metern in einem aufgestauten Bereich.

Ratingen

Der Quellbereich des westlichen Abzweiges des Steinsie- penbaches befindet sich östlich „Am Knäppchen“ in einem stark eingetieften Siepental mit Stiel-Eichen und Kiefern. Er ist unter der Nummer 31 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die Sicker- quelle entspringt unterhalb eines ehemaligen WWegedammes. Sowohl dieser Bereich als auch der Quellbach weisen eine ausgedehnte Milzkrautflur und zahlreiche weitere typische Pflanzen- und Tierarten mit zum Teil hohen Dichten auf.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Die nicht standortgerechten Nadelgehölze sollten im unmittelbaren Umfeld der Quelle und des Quellbaches durch bodenständige heimische Gehölze ersetzt werden.

Ratingen Lage im geschützten Landschaftsbestandteil B 2.8-71

Das Naturdenkmal umfasst die Quellbereiche 37 und 38 des Quellkatasters Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus. Die Quellbereiche befinden sich in zwei über- wiegend mit Eichen-Buchenwald bestandenen Siepentälern des Plaggenbrucher Baches. Die Sickerquellen des Berei- ches 37 liegen am Mittelhang des westlichen Abzweiges des Plaggenbrucher Baches. Die Obere hat eine so schwache Schüttung, dass sie zwar den umliegenden Sumpfbereich speist, jedoch kein Abfluss erkennbar ist. Die unterhalb lie- gende Sickerquelle weist einen deutlichen Abfluss und eine typische Quellflora und -fauna auf.

Die Sturzquelle des Bereiches 38 liegt zu Beginn eines leich- ten Geländeeinschnittes am südlichen Abzweig des Plag- genbrucher Baches. Die gut schüttende Quelle weist eine artenreiche Quellflora und -fauna auf.

„= Kreis Mettmann

- �398

Naturdenkmale


TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN B 2.6-81 Leversberger Bachquelle Ratingen westlich „Kost" Der Quellbereich des Leversberger Baches befindet sich westlich „Kost* in einem feuchten, von Entwässerungsgräben Schutzzweck: durchzogenen Erlen-Eschenwald, ca. 75 m entfernt vom Dickelsbach. Er ist unter der Nummer 39 im Quellkataster Die Festsetzung erfolgt gemäß Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG. erfasst. Die schwach schüttende Sickerquelle speist einen in einem Graben gefassten Quellbach. Innerhalb des Waldbe- standes befinden sich weitere Feuchtbereiche mit quelltypi- schen Floren- und Faunenelementen.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Verminderung des Abflusses der Entwässerungsgräben zur Förderung der schutzwürdigen Feuchtwaldgesell- schaften.

B 2.6-82 Quelle des Dickelsbachzuflusses Ratingen bei „Allscheiderbusch” Der Quellbereich des Dickelsbachzuflusses südlich „All- scheiderbusch“ ist unter der Nummer 40 im Quellkataster Schutzzweck: Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Der großflächige Sickerbereich liegt in einem Ei- Die Festsetzung erfolgt gemäß chenwald. Der Sickerquellbereich ist durch eine ausgedehnte 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG. Milzkrautflur geprägt, die mit Winkelseggen und Binsen durchwachsen ist. B 2.6-83 Kokeschbachquelle Ratingen südwestlich „Kokesch"” Der Quellbereich des Kokeschbaches befindet sich südwest- lich Kokesch auf einer Nassbrache. Er ist unter der Nummer Schutzzweck: 2 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Aus der Nassbrache sickert das Die Festsetzung erfolgt gemäß Wasser in einen westlich und einen nördlich angrenzenden 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG. Graben und fließt von dort ab. Auf der Nassbrache wachsen u.a. Binsen, Flutrasen, die Behaarte Segge und Rohrglanz- gras. B 2.6-84 Hennenbrucher Bachquelle Ratingen östlich „Hennenbruch” Östlich „Hennenbruch“ befinden sich in einem feuchten Pap- pel-Erlenwald mehrere Sickerquellen, die über naturnahe Schutzzweck: Quellbäche in den Bachlauf des Hennenbrucher Baches entwässern. Die Krautschicht ist im Umfeld der Quellberei- Die Festsetzung erfolgt gemäß che von Feuchtzeigern wie Sumpfdotterblume, Gelbe 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG. Schwerllilie, Wasser-Schwaden, Waldsimse, Rohrglanzgras und Wald-Sternmiere geprägt. In den Bachlauf des Hen- nenbrucher Baches mündet von Osten ein geradliniger Ent-

wässerungsgraben. Der Quellbereich ist unter der Nummer 3

im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen

und Heiligenhaus erfasst.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Eine binsenreiche Wiesenbrache im Süden des Gebietes soll als Puffer zu den Ackerflächen erhalten werden;

- mittelfristig sollten die Pappeln aus dem Wald entfernt werden.

B 2.6-85 Junkernbuschgrabenquelle Nord Ratingen

‚V=

-

östlich „Schöne Aussicht”

Kreis Mettmann

Der Quellbereich des nördlichen Abzweiges des Junkern- buschgrabens befindet sich in einem aufgelichteten Buchen-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

399

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-86

B 2.6-87

B 2.6-88

B 2.6-89

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Junkernbuschgrabenquelle Süd südöstlich „schöne Aussicht"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Baulofgrabenquelle Nord 1 und 2 östlich „Schlimmsfeld"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Baulofgrabenquelle Süd südwestlich „Schlimmsfeld"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Brinkelbachquelle Nord südlich „Schlimmsfeld"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

wald in Nähe des Waldrandes. Er ist unter der Nummer 69 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die drei Quellen -sowohl Sicker-, als auch Sturzquellen- sind naturnah und weisen typische Floren- und Faunenelemente auf, u.a. die Quell-Sternmiere, die Winkelsegge, den Hain-Gilbweiderich, den Höhlenfloh- krebs und eine quelltypische Köcherfliegenart. Da der Quell- bach an einem Wildwechsel in der Nähe eines Hochstandes liegt, liegt eine geringe Beeinträchtigung durch Trittschäden vor.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Verlagerung des Zuweges zum Hochstand.

Ratingen

Der Quellbereich des südlichen Abzweiges des Junkern- buschgrabens ist unter den Nummern 70 und 137 im Quell- kataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heili- genhaus erfasst. Es handelt sich um einen Quellsumpf seit- lich des Junkernbuschgrabens mit quelltypischen Pflanzenar- ten und um eine Sturzquelle nördlich des Quellsumpfes.

Ratingen

Die Quellbereiche des nördlichen Abzweiges des Baulofgra- bens befinden sich östlich „Schlimmsfeld“ in einem mit Eschen bestandenen Kerbtal mit zwei Seitenarmen. Sie sind unter den Nummern 74 und 132 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus er- fasst. In diesem Bereich liegen drei Quellen, die sowohl Sicker-, als auch Sturzquellcharakter haben. Ober- und un- terhalb des Zusammenflusses sind Fluren von Wechselblätt- rigem Milzkraut, Schaumkraut und Hain-Gilbweiderich ange- siedelt. Im unteren Bereich des Quellbaches stocken zwi- schen den Eschen auch Fichten.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Mittelfristig sollten die Fichten im unteren Teil des Quell- baches durch bodenständige, heimische Laubgehölze ersetzt werden.

Ratingen

Der Quellbereich des südlichen Abzweiges des Baulofgra- bens befindet sich südwestlich „Schlimmsfeld“ in einer Scho- nung. Er ist unter der Nummer 73 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus er- fasst. Die Sturzquelle mit geringem Sickerquellanteil liegt in einem kleinen Einschnitt; in dem naturnahen Quellbereich finden sich einige typische Floren- und Faunenelemente. Im Umfeld des oberen Quellbaches wurden Erlen aufgeforstet.

Ratingen

Der Quellbereich des nördlichen Abzweiges des Brinkelba- ches ist unter der Nummer 77 im Quellkataster Kreis Mett- mann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die insgesamt sieben Quellen des naturnahen Quellberei- ches entspringen in einem flachen Geländeeinschnitt, der von einer ca. 5 m hohen, steilen Abbruchkante begrenzt wird. Im Talkessel stockt ein feuchter Erlenwald, dem einzel-

„= Kreis Mettmann

- �400

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-90

B 2.6-91

B 2.6-92

B 2.6-93

‚V=

-

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Brinkelbachquelle Süd westlich „Auf'm Brinkel”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Heckerbergbachquelle 1 und 2 südlich „Heckerberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Knäppchenbachquelle östlich „Knäppchen"”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Loher Grabenquelle südlich „Kleine Langenberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Kreis Mettmann

ne Eschen und Bergahorn beigemischt sind. In der Kraut- schicht befinden sich u.a. der Königsfarn und die Hohe Schlüsselblume. Die verschiedenen Sickerquellbereiche weisen einige typische Floren- und Faunenelemente auf, so zum Beispiel Hain-Gilbweiderich, Gegenblättriges Milzkraut und quelltypische Köcherfliegenlarven.

Ratingen

Der Quellbereich des südlichen Abzweiges des Brinkelba- ches befindet sich westlich „Aufm Brinkel“ in einem flachen Geländeeinschnitt, der von einer ca. 5 m hohen, steilen Ge- ländekante begrenzt wird. Er ist unter der Nummer 78 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die insgesamt drei Sickerquellen liegen in einem Wald aus Bergahorn, Erle und Esche. Im Umfeld der Quellen sind verschiedene typische Pflanzenarten zu finden, u.a. Hain-Gilbweiderich und Schaumkraut. Auch quelltypische Faunenelemente sind vorhanden.

Ratingen

In einer Hangmulde mit Eschenwald befinden sich drei grö- ßRere Quellbereiches des Heckenbergbaches. Sie sind unter den Nummern 80 und 133 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Beson- ders erwähnenswert sind die ausgedehnten Milzkrauffluren im Quellumfeld. Daneben kommen weitere quelltypische Floren- und Faunenelemente wie der Hain-Gilbweiderich, der Höhlenflohkrebs und die quelltypische Köcherfliegenlarve vor.

Ratingen

Der Quellbereich des Knäppchenbaches befindet sich östlich „Knäppchen“ in einem breiten Hangeinschnitt mit einer Eschenaufforstung. Er ist unter der Nummer 81 im Quellka- taster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heili- genhaus erfasst. Der ausgedehnte Quellsumpf ist von Was- serrinnen durchzogen, die sich zum Quellbach vereinen. Er ist geprägt von Winkelseggenfluren, Schaumkraut, Sumpf- veilchen und stellenweise Waldsimsen-Röhricht. Im Quellbe- reich befinden sich einzelne quelltypische Tiere wie die Quellschnecke.

Ratingen Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-1 „Baulofsbruch“

Der Quellbereich des Loher Grabens befindet sich südlich „Kleine Langenberg“ in einem Waldgebiet. Er ist unter der Nummer 75 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die Sickerquelle liegt in einem Feuchtbereich mit ausgedehnten Moospolstern und stehendem Wasser. Der Feuchtbereich mündet in einen zwischenzeitig trockenen Graben, in dem aber nach einigen Metern ein deutlicher Abfluss erkennbar ist. Besonders er- wähnenswert ist das Vorkommen von Riesenschachtelhalm, Sumpfveilchen, Winkelsegge und Torfmoos im Quellumfeld. Im Feuchtbereich ist ein massenhaftes Vorkommen von Grasfröschen zu beobachten; auch Feuersalamander und

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

401

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-94

B 2.6-95

B 2.6-96

B 2.6-97

B 2.6-98

Fahrenkothener Bachquelle östlich „Kleine Langenberg”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Oberbuschgrabenquelle West und Nord nordwestlich „Kleinezuschlag"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Quellwald „Am trockenen Stiefel"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Quelle des westlichen Arms des Brockhorstbaches westlich „Großvogelbusch"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Quellgebiet eines Nebenbaches des Klusenbaches

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Fadenmolch kommen vor.

Ratingen Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-1 „Baulofsbruch“

Der Quellbereich des Fahrenkothener Baches befindet sich östlich „Kleine Langenberg“ in einem Waldgebiet. Er ist unter der Nummer 71 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Das ausgedehn- te Sickerquellgebiet weist großflächige Bestände des Rie- sen-Schachtelhalmes auf. Daneben kommen hier u.a. Kö- nigsfarn, Buchen- und Eichenfarn, Hohe Schlüsselblume, Hain-Gilbweiderich und Winkelsegge vor.

Im Quellbereich wurden quelltypische Tierarten wie Feuersa- lamanderlarven, Höhlenflohkrebs und Zweigestreifte Quell- jungfer nachgewiesen. In den Quellbach mündet ein Entwäs- serungsgraben, dessen östlicher Arm aus einem Sicker- quellgebiet in einer nassen Erlenaufforstung gespeist wird und im Umfeld ebenfalls Königsfarn, Riesen-Schachtelhalm sowie Hain-Gilbweiderich aufweist. Er wurde daher in die Abgrenzung einbezogen.

Ratingen

Die Quellbereiche des Oberbuschgrabens sind unter der Nummer 63 und 64 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Der geradlinige Bachlauf beginnt als trockener Graben. Im Umfeld wächst ein Buchenwald, am Bachlauf auch Schwarzerlen, Hainbu- chen und der Faulbaum. Es sind einzelne typische Floren- und Faunenelemente vorhanden. Wertbestimmend ist das Massenvorkommen des Höhlenflohkrebses. Ein weiterer Quellwasserzutritt erfolgt aus einem Seitengraben. Der Si- ckerquellbereich ist hier durch ausgedehnte Moospolster gekennzeichnet (u.a. Torfmoose) und weist ebenfalls Vor- kommen des Höhlenflohkrebses auf.

Ratingen

Der Quellwald eines Zuflusses des Dickelsbaches entspricht dem Typ des Milzkraut-Bach-Erlenwaldes. Aus dem Quell- sumpf mit großflächig vernässten Bereichen fließen mehrere Quellarme ab. Hier befinden sich Fluren des Gegenblättrigen Milzkrautes und des Bitterem Schaumkrautes, zudem Win- kelsegge, Gelbe Schwertlilie, Sumpfweidenröschen, Frauen- farn und Bittersüßer Nachtschatten.

Heiligenhaus

Die Quelle des westlichen Armes des Brockhorstbaches entspringt mit starker Wasserschüttung nach einem Gelän- deabsturz am Rand eines tief eingeschnittenen Siepentals mit Hainsimsen-Buchenwald. Der Quellbach stellt sich, ebenso wie das Siepental, naturnah dar. Der alte Gehölzbe- stand ist als Rückzugsraum für die Tierwelt bedeutend.

Ratingen

Der großflächige, naturnahe Sickerquellbereich eines Ne-

„= Kreis Mettmann

- �402

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


nordöstlich „Klusen”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-99 Quelle des Vogelbuschbaches westlich „Mittelvogelbusch"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-100 Quellbereich „Am Knäppchen"” südwestlich „Am Knäppchen”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-101 Quellsiepen bei „Kottenberg" nördlich „Kottenberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-102 Quellsiepen bei „Rosenthal" südlich der Walkmühle

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

„V= Kreis Mettmann

-

benbaches des Klusenbaches liegt innerhalb eines Winkel- seggen-Erlen-Eschenwaldes mit Übergängen zu einem Er- len-Bruchwald. Randlich stockt ein Hainsimsen-Buchenwald. Bemerkenswert ist insbesondere das Vorkommen einer gefährdeten Torfmoosart, einer weiteren Torfmoosart, des Sumpfveilchens sowie von Fluren des Hain-Gilbweiderichs, des Milzkrautes und der Winkelsegge.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Der Quellbereich sollte nicht forstwirtschaftlich genutzt werden.

Heiligenhaus

Die Quellmulde des Vogelbuschbaches liegt in einer kleinen Feuchtbrache mit randlichen Laubgehölzen, u.a. Weide, Buche, Vogelkirsche, Birke und Holunder. Der Bach ent- springt unter einer Baumwurzel und durchfließt anschließend ein Flutrasenröhricht und eine quellige Sumpffläche mit Teich-Schachtelhalm, Weidenröschen und Gelber Schwertli- lie.

Ratingen

An dem naturnahen Quellbereich eines Nebenbaches des Dickelsbaches mit verschiedenen Quellarmen befinden sich schutzwürdige Bestände der gemäß der Roten Liste NRW im vorliegenden Naturraum gefährdeten Hain-Gilbweiderich- Winkelseggengesellschaft sowie des im Naturraum stark gefährdeten Bach-Erlen-Eschenwaldes. Ein Quellarm ent- springt in einem in einer Feuchtwiese gelegenen Tümpel mit umgebendem Röhrichtbestand.

Heiligenhaus Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-10 „Vogelsangbachtal*

Der Quellsiepen eines Nebenbaches des Rinderbaches befindet sich nördlich des Hofes „Kottenberg‘. Der Bach entspringt aus zwei Quellarmen unterhalb des Hofes. Wäh- rend der unmittelbare Quellaustritt jeweils naturfern aus einem Rohr erfolgt, ist der weitere Verlauf des Quellbaches, der durch einen Hainsimsen-Buchenwald in Hanglage ver- läuft, naturnah.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Freilegung des Quellursprungs des westlichen Armes (Rohraustritt unterhalb eines trockengefallenen Teiches).

Heiligenhaus Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-10 „Vogelsangbachtal*

Das Siepental eines Nebenbaches des Rinderbaches befin- det sich südlich der Walkmühle, bei „Rosenthal“. Die verrohr- te Quelle liegt in einer Geländekerbe eines Buchen- Hangwaldes und speist einen durch den Buchen-Lärchen- Mischbestand verlaufenden Quellbach. Bis auf zwei kurze Verrohrungen im Quellbereich und unterhalb eines Zufahrt- weges weist der Bach einen natürlichen Verlauf auf. Stellen- weise teilt er sich in mehrere Arme auf. Bemerkenswert sind quelltypische Milzkrautfluren und Lebermoose am Quellbach sowie das Vorkommen quelltypischer Köcherfliegen und die

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

403

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-103 Quellsiepen bei „Stakenberg” südöstlich der Walkmühle

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-104 Quelle eines Nebenbaches des Schwarzbaches südlich „Götzenberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-105 Westliche Quelle des Stinshof- buschbaches nördlich „Weiersberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-106 Quellbereich eines Nebenbaches des Schwarzbaches nördlich „Stinshof”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-107 Quellbereich am Landsberger Gra- ben

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

hohe Gewässergüte von 1,5. Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Es sollte geprüft werden, ob ggf. die Verrohrung im Quellbereich beseitigt werden kann.

Heiligenhaus Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-10 „Vogelsangbachtal*

Das Siepental eines Nebenbaches des Rinderbaches befin- det sich südöstlich der Walkmühle. Die Quelle ist mittels eines Dammes zu einem kleinen Quellteich aufgestaut. Der temporär wasserführende Quellbach mit natürlichem Verlauf wird von Erlen-Eschen-Auenwald gesäumt. Im weiteren Umfeld befindet sich ein Hainsimsen-Buchenwald in Hangla-

ge.

Ratingen

Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-6 „Schwarzbachtal bei Götzenberg*

Der naturnahe Quellbach entspringt aus einem kleinen Quell- topf mit hoher Wasserschüttung am Grunde eines steilwan- digen Siepentales mit Laubmischwald.

Ratingen

Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-6 „Schwarzbachtal bei Götzenberg*

Das steilwandige Siepental befindet sich nördlich „Weiers- berg“. Im westlichen Arm entspringen zwei Quellen jeweils unter den Wurzeln von Eschen. Im Umfeld befindet sich Laubmischwald, in dem Eschen dominieren. Der Quellbach mit deutlicher Wasserschüttung verläuft naturnah entlang des Talbodens.

Ratingen

Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-6 „Schwarzbachtal bei Götzenberg*

Die Sickerquelle eines Nebenbaches des Schwarzbaches liegt in einer feuchten Grünlandweide. Sie wird begleitet von Fluren des Bitterschaumkrauts und Echter Brunnenkresse sowie weiteren Feuchtezeigern wie Bachbunge, Rohr- Glanzgras, Gelbe Schwertlilie und Zottigem Weidenröschen.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Der unmittelbare Quellbereich sollte aus der Weidenut- zung heraus genommen werden.

Ratingen Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-17 „Wälder bei Ratingen“

Die naturnahe Sickerquelle liegt in einer Ausweitung des Siepentals des Landsberger Grabens. Im Quellbereich befin- den sich Milzkrautfluren und Bestände des Echten Spring-

„= Kreis Mettmann

- �404

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG. B 2.6-108 Quellsiepen südwestlich „Esel”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-109 Westliche Quelle des Altenbruchba-

ches südlich „Im Ickt" Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-110 Quelle nordwestlich „QAuetthaas”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-111 Quellen des Galper Baches östlich „Galp”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-112 Quelle im Oefter Bachtal westlich von „Fauls”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

„V= Kreis Mettmann

-

krautes, im Umfeld ein Quellwald mit Esche und Hainbuche.

Ratingen Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-17 „Wälder bei Ratingen“

Der naturnahe Quellbach verläuft In dem tief eingeschnitte- nen, steilwandigen Siepental mit Buchenwald. Oberhalb des Quellursprungs befindet sich ein kleiner Kiefernbestand und im unteren Bereich des Siepentales etwas Fichtenwald. Erwähnenswert ist das Vorkommen des Gegenständigen Milzkrautes am Quellbach.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Mittelfristig Ersatz der Nadelholzbestände im Umfeld des Baches durch bodenständige, heimische Laubgehölze.

Ratingen Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-17 „Wälder bei Ratingen“

Die naturnahe Sickerquelle des Altenbruchbaches liegt in einem steilen Taleinschnitt, dessen Hänge überwiegend mit Buchenwald bestockt sind. In dem fächerförmigen, sumpfi- gen Bereich wachsen flächige Bestände der Winkelsegge, Frauenfarn, Erlen und Eichen.

Heiligenhaus

Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-13 „Oefter Bachtal mit Nebentälern“

Die Quelle befindet sich nordwestlich von „Quetthaas‘, am Beginn eines tief eingeschnittenen, steilen Siepentales mit Laubmischwald.

Heiligenhaus

Lage im Geschützten Landschaftsbestandteil B 2.8-53 „Bu- chenwald bei Galp*

Die Sickerquellen der beiden Quellarme des Galper Baches befinden sich östlich von „Galp* in einem tief eingeschnitte- nen Siepental mit Buchenmischwald. Weitere Sickerquellen befinden sich randlich der Quellbäche. Die Quellbäche wer- den von Winkelseggenfluren und einzelnen Erlen und Hain- buchen begleitet.

Heiligenhaus

Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-13 „Oefter Bachtal mit Nebentälern“

Die Quelle des Oefter Baches befindet sich westlich „Fauls“ in einem Gehölzbestand seitlich des Oefter Baches. Sie ist geprägt durch Bestände des Gegenblättrigen Milzkrautes. Laut Quellkartierung der Stadt Essen handelt es sich um einen schutzwürdigen Quellbereich nach $ 30 BNatSchG.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

405

ERLÄUTERUNGEN


B 2.6-115 Quellen am Birtherbach westlich des Klärschlammbeckens

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-116 Quelle am Birtherbach nordwestlich des Klärschlammbe- ckens

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-117 Quelle am Römmersbach nördlich Klärschlammteich an der Stadtgrenze

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-118 Quelle am Römmersbach nördlich des Klärschlammteiches

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-119 Quelle am Birtherbach bei Birth

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-120 1 Stieleiche nördlich „Am Drügen Emmer"

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Heiligenhaus

Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-13 „Oefter Bachtal mit Nebentälern“

Die zwei Quellbereiche am Birtherbach befinden sich nörd- lich Römmers in der Aue des Birther Baches. Sie liegen im Wald und weisen beide Bestände des Gegenblättrigen Milz- krautes auf. In den Quellbereichen wurden Erbsenmuscheln nachgewiesen. Es handelt sich laut Quellkartierung der Stadt Essen um schutzwürdige Quellbereiche nach $ 30 BNatSchG.

Heiligenhaus

Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-13 „Oefter Bachtal mit Nebentälern“

Die Quelle am Birtherbach befindet sich nordwestlich des Klärschlammbeckens bei Römmers in der Aue des Birther- baches. Sie liegt im Wald und weist Bestände des Gegen- blättrigen Milzkrautes auf. Zudem wurden hier Salamander- larven nachgewiesen. Es handelt sich laut Quellkartierung der Stadt Essen um einen schutzwürdigen Quellbereich nach 8 30 BNatSchG.

Heiligenhaus

Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-13 „Oefter Bachtal mit Nebentälern“

Die Quelle befindet sich in der Bachaue des Römmersba- ches nördlich des Klärschlammteiches bei Römmers, an der Stadtgrenze. Der im Wald liegende Quellbereich ist laut Quellkartierung der Stadt Essen schutzwürdig nach $ 30 BNatSchG.

Heiligenhaus

Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-13 „Oefter Bachtal mit Nebentälern“

Die Quelle befindet sich nördlich des Klärschlammteiches bei Römmers. Der in einem Erlen-Eschenwald liegende Quellbe- reich ist laut Quellkartierung der Stadt Essen schutzwürdig nach $ 30 BNatSchG.

Heiligenhaus

Lage im Naturschutzgebiet B 2.2-13 „Oefter Bachtal mit Nebentälern“

Die Quelle am Birther Bach befindet sich südlich Birth in einem Erlen-Eschenwald im Übergang zu einer Weidefläche. Laut Quellkartierung der Stadt Essen handelt es sich um einen schutzwürdigen Quellbereich nach 8 30 BNatSchG.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Schaffung einer Pufferzone zur Weidefläche.

Ratingen

Die Stieleiche befindet sich zwischen der Kalkumerstraße und ‚Am Drügen Emmer‘, mitten auf einer Brachfläche. Sie

„= Kreis Mettmann

- �406

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

B 2.6-122 1 ehemaliger Steinbruch südöstlich „Hülsbeck”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG,

insbesondere:

- aus naturgeschichtlichen, landes- kulturellen und erdgeschichtlichen Gründen.

B 2.6-124 Geologischer Aufschluss nördlich „Wusten”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aus naturgeschichtlichen, landes- kulturellen und erdgeschichtlichen Gründen.

B 2.6-125 Quellbach des Rehtalbaches südlich „Tannenbaum"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-126 Fuchslochquelle bei „Kronenberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

„V= Kreis Mettmann

-

ist leicht beschädigt, besitzt jedoch einen natürlichen Wuchs und ist bis zum Boden hinab beastet. Der Baum wird auf- grund seiner prägenden Funktion für das Landschaftsbild und wegen der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild festgesetzt.

Heiligenhaus

Der ehemalige Steinbruch befindet sich südöstlich von „Hüls- beck‘, unmittelbar an der Hülsbecker Straße. Der geologisch bedeutsame, jüngere Steinruch bildet im Gelände ein prä- gendes Landschaftselement. Der südöstliche Bereich ist mit Bäumen bewachsen, die an der Hangkante eine deutliche Abgrenzung bilden. Unterhalb der Gehölze liegen einige Feldwände offen. Die Sohle des ehemaligen Steinbruches liegt brach. Dort befinden sich einige Kalksteinbrocken und — schotter.

Heiligenhaus

Der geologische Aufschluss befindet sich nördlich „Wusten“, auf einer Weidefläche nördlich des Angerweges. Der gut erhaltene Aufschluss liegt am Hang und ist von Gehölzen umwachsen.

Ratingen

Die Quellbereiche des Rehbachtals befinden sich südlich von „Tannenbaum“, am Beginn eines Kerbtals. Sie wurden unter den Nummern 41 und 138 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die bei- den Sturzquellen speisen einen natürlichen Quellbach, dem auch einige Sickerquellbereiche zutreten. Unmittelbar hinter dem Quellaustritt ist der Bach zu einer Viehtränke aufge- staut; es gibt starke Trittschäden. Im weiteren Verlauf weist der Quellbach Bestände von Milzkraut auf.

Empfohlene Optimierungsmaßnahme:

- Die Viehweide sollte vom Quellbereich abgezäunt wer- den; auch der Wall sollte ggf. entfernt werden, so dass der Bach ungehindert abfließen kann.

Heiligenhaus

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

407

ERLÄUTERUNGEN


- zur Entwicklung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotenzial gegenüber Ver- schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art,

- zur Erhaltung gliedernder und prä- gender Strukturen.

B 2.6-127 Senke bei „Mühlenfeld”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-129 Quelle des Dickelsbachzuflusses südöstlich „Vogelshanten”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-130 Steinsiepenbachquelle am Bahn- damm nordwestlich Preußenstrasse

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-131 Quellgebiet südlich „Esel”

Schutzzweck:

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Fuchslochquelle befindet sich in einem tief eingeschnit- tenen Siepen, dessen Hänge durch einen Buchenmisch- waldbestand geprägt sind. Die Einfassung des Quelltopfs ist gemauert.

Innerhalb der durch überwiegend Wohnbebauung geprägten Umgebung stellt dieser Standort einen für den Naturhaushalt sensiblen Bereich dar.

In der heutigen Kulturlandschaft stellen Siepentäler eine bedeutende Bereicherung für das Landschaftsbild dar.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Die gemauerte Einfassung der Quelle ist zu entfernen. Die Entwicklung einer auf Quellfluren spezialisierten Flora und Fauna ist bei einer baulichen Einfassung nicht mög- lich.

- Der Quellbereich ist einzuzäunen. Die Einzäunung wird aufgrund der Nähe zu Wohngebieten notwendig.

Ratingen

Die Senke, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen Einsturz verkarsteter Gesteine oder durch Kalklösung im Untergrund entstanden ist, befindet sich westlich Mühlenfeld am Iibeckweg. In der Senke hat sich eine kreisrunde Was- serfläche gebildet. Die Unterschutzstellung erfolgt aufgrund der geologischen Besonderheit dieses Phänomens sowie aufgrund der Bedeutung für die Vogelwelt. Hier wurden u.a. Grünschenkel, Flussregenpfeifer, Steinwälzer, Kampfläufer und Waldwasserläufer nachgewiesen.

Ratingen

Der Quellbereich eines Dickelsbachzuflusses befindet sich südöstlich „Vogelshanten“. Er ist unter der Nummer 26 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die sumpfig-nassen Sickerquellberei- che liegen in einem Erlen-Quellwald, der flächige Bestände von Hain-Gilbweiderich und Winkelsegge sowie anderen typischen Pflanzenarten aufweist. Bemerkenswert ist das Vorkommen des Sumpfveilchens, der Quell-Sternmiere und des Höhlenflohkrebses.

Ratingen

Der Quellbereich befindet sich nordwestlich der Preußen- strasse, direkt am Bahndamm. Er ist unter der Nummer 30 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratingen und Heiligenhaus erfasst. Die Sickerquelle liegt zwischen Damm und Wanderweg. Sie weist einzelne quelltypische Floren- und Faunenelemente wie die Winkelsegge und den Höhlenflohkrebs auf.

Ratingen

Das Quellgebiet befindet sich südlich „Esel*, zwischen der S- Kurve der Essener Straße und einem Wanderweg, der im Südwesten der Straße verläuft In dem großflächigen

„= Kreis Mettmann

- �408

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-132 Quellsiepen nordöstlich „Howarth”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-133 Quellteich östlich „Am Hasenbruch”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-134 Quellbereich nördlich „Ridders”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-135 Quelle des Dickelsbachzuflusses

im Bereich der „Laupendahler Mark”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-136 Quellgebiet am Dickelsbach südlich der Bahnhofsstrasse

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

„V= Kreis Mettmann

-

Sumpfgebiet mit insgesamt 5 Quellarmen und mehreren fächerförmigen Sickerquellbereichen treten als quelltypische Pflanzen Milzkraut und Winkelsegge auf.

Ratingen

Der Quellbereich befindet sich nordöstlich „Howarth“, im oberen Teil eines Siepentals. Er besteht aus mehreren groß- flächigen Sickerquellbereichen mit Milzkrautfluren und Win- kelsegge sowie einem Erlen-Quellwald mit Sumpfdotterblu- men. Im Siepen stockt ein Mischwald mit Erlen, Eschen und Bergahorn.

Ratingen

Der eingezäunte Quellteich befindet sich östlich „Am Hasen- bruch“. Er weist große Bestände der Brunnenkresse auf. In der Umgebung des Naturdenkmals befindet sich eine Feuchtweide. Der verrohrte Quellabfluss entwässert in Rich- tung eines südöstlich gelegenen Siepens. In dem Quellteich wurden verschiedene Molcharten nachgewiesen.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Die Verrohrung der Quellabflüsse sollte aufgehoben werden.

- Die Feuchtweide sollte einer extensiven Beweidung zu- geführt werden. (z.B. KULAP)

Ratingen

Der Quellbereich befindet sich nördlich Ridders. \Vertbe- stimmend ist insbesondere das Vorkommen einer Stark- moos-Gesellschaft ($ 30 BNatSchG RL 2/1) und einer Win- kelseggen-Schaumkraut-Gesellschaft ($ 30 BNatSchG, RL 3/2).

Ratingen

Der Quellbereich des Dickelsbach-Zuflusses befindet sich südöstlich der „Laupendahler Mark“ in einem kleinen, mit Buchenwald bestandenen Siepen. Er ist unter der Nummer 46 im Quellkataster Kreis Mettmann für den Bereich Ratin- gen und Heiligenhaus erfasst. Der aus zwei Sickerquellen austretende Quellbach wird durch ein Rohr unter einem Weg hergeleitet. Es sind Winkelseggenfluren vorhanden, zudem ein großer Bestand von Sumpf-Labkraut an der unteren Sickerguelle.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Der Abfluss durch das Rohr sollte freigelegt werden, um die Stauwirkung aufzuheben.

Heiligenhaus

Der Quellbereich befindet sich südlich der Bahnhofsstrasse in einem Grünzug innerhalb einer Siedlung. In dem Gebiet liegen neben dem naturnahen Bachlauf des Dickelsbaches ausgedehnte Quellbereiche mit quelltypischer Vegetation - Milzkraut und Winkelsegge- und ein naturnaher alter Baum- bestand, u.a. mit mehrstämmigen Erlen. Die Sickerquellen entwässern über ein verzweigtes System von kleinen Zuflüs-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

409

ERLÄUTERUNGEN


8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-137 Quellsiepen des Holzsiepenbaches südlich „Holzsiepen”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-138 Quelle des Mühlenbaches südöstlich „Schmitzhaus"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-139 Quelle nördlich „Limberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-140 Quelle des Küppersbaches nordöstlich „Küppersbusch"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-141 Quellbereich westlich „Schellscheidt"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-142 Quellgebiet am Brachter Bach südlich „Am Klief" - 2 Teilflächen -

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

sen in den Dickelsbach. Auf den angrenzenden Feuchtberei- chen kommen weitere typische Pflanzen wie die Gelbe Schwertlilie vor.

Heiligenhaus

Der Quellsiepen des Holzsiepenbaches befindet sich südlich „Holzsiepen“. Der Schutzbereich besteht aus einer Nassbra- che (B 3.1-24) mit Sumpfpflanzen und Hochstauden sowie einem mit Laubgehölzen bewachsenen Siepen, der u.a. Vorkommen der Sumpfdotterblume aufweist. Der Bach ent- springt in einem verlandeten Teich mit Vorkommen der Gel- ben Schwerllilie. Zudem liegen in der Brache noch weitere Quelltöpfe; hier wachsen auch Bitteres Schaumkraut und Quell-Sternmiere.

Heiligenhaus

Die Quelle des Mühlenbaches befindet sich südöstlich Schmitzhaus, am Beginn eines flachen Muldentals. Der Sumpfquellbereich liegt auf einer Nassbrache, die u.a. mit Rohrkolben, Mädesüß, Wasserdost und Schaumkraut be- wachsen ist.

Heiligenhaus

Die Quelle befindet sich nördlich „Limberg* am Bahndamm. Durch den Einschnitt der Bahntrasse der Niederbergbahn wurde seinerzeit Felsgestein freigelegt, aus dem eine Sturz- quelle austritt und in einem kleinen Einschnitt als naturnaher Quellbach bis zum Bahndamm verläuft. Hier wird das Quell- wasser in einen Graben geleitet.

Heiligenhaus

Die Quelle des Küppersbaches befindet sich nordöstlich ‚„Küppersbusch“, zwischen Hausgärten und einer Grünland- fläche. Der kleine Quelltümpel weist Bewuchs mit Flutrasen und Sumpfpflanzen -u.a. Gelber Schwertlilie- im Uferbereich auf. Erhateine hohe Bedeutung für Amphibien.

Heiligenhaus

Der Quellbereich befindet sich westlich „Schellscheidt“ in einem Quellwald mit z.T. mehrstämmigen Eschen, Erlen und Weiden. Hier entspringen mehrere Quellen, die dann zu einem gemeinsamen Quellbach zusammenfließen. Der Bo- den ist z.T. anmoorig und sumpfig. Besonders bemerkens- wert sind große Bestände des Riesenschachtelhalms im Quellwald und an dem begradigten Quellbach sowie das Vorkommen von Sumpfdotterblume und Hoher Schlüssel- blume.

Heiligenhaus

Das Quellgebiet befindet sich südlich „Am Klief* in einem bewaldeten Abschnitt des Brachter Bachtales. Hier treten am Talhang und in der Aue zahlreiche Quellen zutage; etliche Quellbäche durchziehen das Gebiet, um schließlich in den

„= Kreis Mettmann

- �410

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

B 2.6-143 Aufschluss am Spiekershof

südlich Homberg-Meiersberg

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 BNatSch@G.

B 2.6-144 Schmalenbachquelle

westlich „Otterbeck"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotenzial gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art.

B 2.6-145 Ganslandbachquelle

‚V=

-

südlich "Meisenkothen"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiches mit hohem Gefähr- dungspotenzial gegenüber Ver- schmutzungen,

wegen ihrer Seltenheit und Eigen- art,

zur Erhaltung gliedernder und prä- gender Strukturen.

Kreis Mettmann

Brachter Bach zu münden. Große Teile der Fläche sind sickerquellnass und nicht trittfest. Die Baumschicht wird von Buchenwald sowie Laubmischwald mit z.T. mehrstämmiger Erle, Esche, Bergahorn und alten Eichen gebildet. Erwäh- nenswert ist das Vorkommen der Großen Schlüsselblume.

Ratingen

Der Aufschluss befindet sich südlich von Homberg- Meiersberg, hinter der Reithalle des Spiekershofes. Es han- delt sich um einen stark geschieferten und verfalteten Flinz- schieferaufschluss mit großer geologischer Bedeutung. Er ist Geotop-Kataster des Geologischen Dienstes NRW unter der Nr. 4707-008 „Aufschluss am Spiekershof, südlich Homberg- Meiersberg“ als Geotop festgesetzt.

Heiligenhaus

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Schmalenbeckbachquelle tritt südlich des Hofes vermut- lich als Schichtenwasser aus. Im weiteren Verlauf haben sich beidseitig des Bachlaufes bachbegleitende Hochstaudenbe- stände mit einem hohen Deckungsgrad an Brennnesseln entwickelt. Inmitten der landwirtschaftlich genutzten Umge- bung stellen diese Flächen einen wichtigen Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar.

Heiligenhaus

Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- ders schützenswert anzusehen.

Die Ganslandbachquelle befindet sich in einem tief einge- schnittenen Siepen, dessen Hänge durch einen Buchen- mischwald geprägt sind. Der engere Quellbereich ist von alten efeubewachsenen Hainbuchen umgeben.

In dem durch die Landwirtschaft geprägten Raum stellen Kleinstrukturen wie naturnahe Bachsiepen eine bedeutende Bereicherung für das Landschaftsbild dar.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

411

ERLÄUTERUNGEN

Raumeinheit C (Velbert, Wülfrath)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nummer Objekt Schutzzweck Erläuterungen
C 2.6-2

C 2.6-3

C 2.6-4

C 2.6-6

1 Linde östlich "Kommandeur"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

2 Hainbuchen, 1 Eiche östlich "Gauskamp"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und Sicherung des Naturdenkmals ist folgende Maßnahme durchzuführen:

a) Im Wurzelbereich ist der Unrat zu entfernen.

Aufschluss mit Rippelmarken Felderbachtal

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) wird folgendes Verbot fest- gesetzt:

Verboten ist:

a) Erdarbeiten oder Sprengungen im Bereich des Naturdenkmals vor- zunehmen.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) im Bereich des Naturdenkmals ist der Unrat zu entfernen,

b) die \WWestwand ist von der Vegeta- tion freizulegen und freizuhalten.

Siedequelle südöstlich "Sandkuhl"

Schutzzweck:

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Velbert Gemarkung Langenberg, Flur 3, Flurstück 236

Velbert Gemarkung Langenberg, Flur 9, Flurstück 17

Velbert Gemarkung Oberbonsfeld, Flur 2, Flurstück 75

Es handelt sich um einen Schiefertonaufschluss im Flözlee- ren (Karbon) mit gut sichtbaren Rippelmarken.

Velbert Gemarkung Oberbonsfeld, Flur 6, Flurstück 160

„= Kreis Mettmann

- �412

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

ERLÄUTERUNGEN

Naturdenkmale


C 2.6-7
C 2.6-8

‚V=

-

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) wird folgendes Verbot fest- gesetzt:

a) den Quelltrichter künstlich einzu- fassen.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) der Quellbereich ist einzuzäunen,

b) die Benutzung als Viehtränke ist aufzugeben.

Steinbruch westlich "Zippenhaus"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) wird folgendes Verbot fest- gesetzt:

Verboten ist:

a) Erdarbeiten oder Sprengungen im Bereich des Naturdenkmals vor- zunehmen.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) der Aufschluss ist von der Vegeta- tion freizulegen und freizuhalten,

b) die Abbruchkante und der Bereich am Fuße der Steilwand sind ein- zuzäunen.

Kleingewässer südöstlich "Jungholz"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals als Amphibienbiotop sind folgende

Kreis Mettmann

Velbert Gemarkung Bleiberg, Flur 3, Flurstück 303

Es handelt sich um eine Kohlenkalk-Kulm-Schichtung.

Wülfrath

Gemarkung Flandersbach, Flur 3, Flurstück 145

Es handelt sich um einen von Kopfweiden, Pappeln und dichtem Gebüsch umgebenen Tümpel, der mit einer ge-

schlossenen Wasserlinsendecke überzogen ist.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

413


TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN Maßnahmen durchzuführen:

a) das Gewässer ist zu entschlam- men,

b) die starke Eutrophierung ist durch Kontrolle des Pflanzenwuchses (Abernten der Wasserlinsen) ein- zuschränken,

c) die Kopfweiden sind zu schneiden,

d) der Unrat ist zu entfernen.

C 2.6-9 1 Eiche - Umfang 3,30 m Velbert

südwestlich Schloss Hardenberg Gemarkung Neviges, Flur 14, Flurstück 68 Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Zur Erreichung des Schutzzweckes

und zur Erhaltung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) die Asphaltdecke im Wurzelbe- reich ist in eine wassergebundene Decke umzuwandeln,

b) de Baumschäden sind durch baumchirurgische Maßnahmen zu beheben.

C 2.6-10 Rosskastanienallee, ca. 40 Bäume Velbert

bei "Zur Hellen" Gemarkung Windrath, Flur 2, Flurstück 40 Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Zur Erreichung des Schutzzweckes

und zur Erhaltung des Naturdenkmals

ist folgende Maßnahme durchzufüh-

ren:

a) Abgängige Bäume sind durch Neuanpflanzungen zu ersetzen.

C 2.6-11 1 Rotbuche, Umfang 4,10 m wülfrath

nordwestlich "Komberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Gemarkung Wülfrath, Flur 6, Flurstück 140

Die Buche ist überaltert und somit in ihrem Fortbestand ge-

fährdet.

V=

-

Kreis Mettmann �414

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


C 2.6-12 1 Rotbuche, Umfang 4,70 m

südlich "Beek"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

C 2.6-13 1 Linde, Umfang 3,30 m

östlich "Zur Mühlen”

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

C 2.6-14 1 Eiche, Umfang 3,85 m

westlich " Steinbruch"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

C 2.6-15 Geologischer Aufschluss

„Tillmannsdorfer Falte" an der Straße nach Wülfrath Unterdüssel

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) wird folgendes Verbot fest- gesetzt:

Verboten ist:

a) Erdarbeiten oder Sprengungen im Bereich des geologischen Auf- schlusses vorzunehmen.

C 2.6-16 Geologischer Aufschluss

am Kirchenfelder Weg

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) wird folgendes Verbot fest- gesetzt:

„V= Kreis Mettmann

-

Wülfrath Gemarkung Wälfrath, Flur 3, Flurstück 53

Velbert

Gemarkung Untensiepeneick, Flur 1, Flurstück 443

Wülfrath Gemarkung Wälfrath, Flur 10, Flurstück 251

Wülfrath Gemarkung Unterdüssel, Flur 1, Flurstück 551

Es handelt sich um einen geologischen Sattel und eine geo- logische Mulde bildende Faltung, die durch gebirgsbildende Kräfte vor ca. 280 Mio. Jahren entstanden ist.

Wülfrath Gemarkung Unterdüssel, Flur 4, Flurstück 539

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

415


TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN Verboten ist: a) Erdarbeiten oder Sprengungen im Bereich des geologischen Auf- schlusses vorzunehmen. C 2.6-17 Rosskastanie (ca. 100 Jahre) Velbert Hofraum "Hagenbockses" Gemarkung Langenberg, Flur 25, Flurstück 63 Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG. C 2.6-18 Kopfweidenreihe Velbert entlang des Rommelweges westlich Gemarkung Oberbonsfeld, Flur 6, Flurstücke 128, 130, 131, „Rommel“ 441 443, 451 Schutzzweck: Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG. Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals ist folgende Maßnahme durchzufüh- ren: a) Die Kopfweiden sind einmal in 10 Jahren zu schneiden.

C 2.6-19 Aufschluss Velbert

südlich „Dresberg" Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes C 2.3-11 Kohlenkalke des Dinantiums sind bei diesem Aufschluss Schutzzweck: ablesbar. Die Festsetzung erfolgt gemäß Moose, Flechten und Gräser erreichen in Teilbereichen ei- 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG, nen mittleren bis hohen Deckungsanteil auf der durch kleine . Felssimse und Felsspalten geprägten Bruchwand. insbesondere: . Unter das Verbot A a) in den allgemeinen Festsetzungen für - aufgrund des geologischen \Vertes. alle Naturdenkmale (siehe Kapitel 2.5) fällt auch die Durch- führung von Erdarbeiten und Sprengungen im Bereich des Naturdenkmales. Empfohlene Optimierungsmaßnahmen: - Der Aufschluss ist von Vegetation freizulegen und freizu- halten. C 2.6-21 1 Steinbruch Velbert

bei der ehemaligen Kopfstation in "Neviges"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes C 2.3-11

Der Aufschluss stellt ein Schlüsselprofil für die stratigraphi- sche Einstufung dar.

Einzelne Buchen und Kirschen mittleren bis hohen Baum- holzalters im Sohlenbereich sowie vereinzelt an den Ab- bruchkanten bilden ein dichtes Kronendach.

Vorhandene Leitungstrassen und diesbezügliche Schutzbe-

„= Kreis Mettmann

- �416

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN


C 2.6-22
C 2.6-25

‚V=

-

insbesondere:

- \Wegen seines besonderen geolo- gischen Wertes.

1 Teich mit Feldgehölzen nördlich "Waschenberg"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit von natur- nahen Kleingewässern,

- aufgrund seiner landeskulturellen Bedeutung.

Kopfweidenreihe (Salix alba) im "Bösebachtal"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der landeskulturellen Be- deutung,

- aufgrund der prägenden und glie- dernden Funktion für das Land- schaftsbild.

Kreis Mettmann

stimmungen sind zu berücksichtigen.

Unter das Verbot A a) in den allgemeinen Festsetzungen für alle Naturdenkmale (siehe Kapitel 2.5) fällt auch die Durch- führung von Erdarbeiten und Sprengungen im Bereich des Naturdenkmales.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Der Aufschluss ist von Vegetation freizulegen und freizu- halten.

Velbert

Natürliche Kleingewässer sind in der landwirtschaftlich ge- nutzten Landschaft im Rückgang begriffen. Sie stellen für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten einen wertvollen Rück- zugsraum dar.

Der Teich bei "Waschenberg" liegt isoliert innerhalb einer Ackerfläche und ist von einer Weidengruppe umgeben.

Es handelt sich um ein ehemaliges Mundloch einer Zeche.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen: - Unrat und Gartenabfälle sind zu entfernen.

- Ein Wildkrautstreifen in einer Breite von 3,00 m ist anzu- legen. Durch die Anlage eines Pufferstreifens soll der Eintrag von Dünger und Pestiziden verhindert werden.

Velbert

12 Kopfweiden Stammdurchmesser 0,60 - 0,80 m Kronendurchmesser 3,00 - 800 m

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes C 2.3-1

Kopfweiden sind als erhaltenswerte Kulturlandschaftsele- mente anzusehen.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Abgängige Bäume sind durch Neuanpflanzungen zu ersetzen.

- Die Kopfweiden sind alle zehn Jahre zu schneiden.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

417


TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN

C 2.6-26 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) Velbert

südwestlich "Drenk" Stammdurchmesser 1,20 m Kronendurchmesser 22,00 m Schutzzweck: . Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes C 2.3-11 Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, insbesondere: - aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild.

C 2.6-27 Steinbruch (nördlicher Bereich, Velbert

Westrand) Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes C 2.3-1 bei der ehemaligen Ziegelei "Klotz" Bei dem nördlichen Bereich sowie dem Westrand des Stein- bruches der ehemaligen Ziegelei "Klotz" handelt es sich um Schutzzweck: den einzigen Aufschluss im Zentrum des Stockumer Sattels. Die Festsetzung erfolgt gemäß Die steilen Abbruchkanten weisen ein Mosaik von vegetati- 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG onslosen Bereichen, lückigen Beständen mit Moosen, Flech- ' ten und Gräsern sowie Gehölzaufwuchs mit insbesondere insbesondere: Birke auf. - aufgrund seines besonderen geo- Der Standort hat nachweislich eine hohe Bedeutung als logischen Wertes. Amphibienhabitat. Unter das Verbot A a) in den allgemeinen Festsetzungen für alle Naturdenkmale (siehe Kapitel 2.5) fällt auch die Durch- führung von Erdarbeiten und Sprengungen im Bereich des Naturdenkmales. Empfohlene Optimierungsmaßnahmen: - Der nördliche Bereich sowie der Westrand sind von Ve- getation freizulegen und freizuhalten.

C 2.6-28 Siepen bei „Nieding" Velbert

Flächengröße: ca. 1,3 ha Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Eigenart dieses na- turnahen Waldbestandes,

- aufgrund der prägenden und glie- dernden Funktion für das Land- schaftsbild.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes C 2.3-11

Der Siepen wird durch einen dichten Gehölzbestand geprägt, der sich im Wesentlichen aus alten Hainbuchen sowie mit geringem Deckungsanteil Buche, Erle, Kirsche etc. zusam- menssetzt.

Im südlichen Bereich finden sich einige feuchte Bereiche, die neben typischen Arten der Quellfluren (z. B. Milzkraut) v. a. Farnarten aufweisen.

Siepen stellen in der heutigen Kulturlandschaft optische Leitlinien dar und dienen der Biotopvernetzung.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Unrat und Gartenabfälle sind zu entfernen.

„= Kreis Mettmann

- �418

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Naturdenkmale

ERLÄUTERUNGEN

Raumeinheit D (Hilden, Monheim, Langenfeld)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nummer Objekt Schutzzweck Erläuterungen
D 2.6-1
D 2.6-2
D 2.6-3

‚V=

-

1 (Lieven-) Eiche, Umfang 3,20 m östlich "Heiderfeld"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Erlenbruch bei "Götsche"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) die Entwässerungsgräben in dem Gebiet sind zu schließen,

b) der Bach ist aufzufächern, so dass das Gebiet von mehreren, kleinen Rinnsalen durchflossen wird,

c) das Gebiet ist aus der forstlichen Nutzung zu entlassen.

Amphibiengewässer und Erlenbruch bei "Haus Graven"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) unter dem Mirbach Weg ist ein Krötentunnel zu bauen oder der Weg ist zur Laichzeit zu sperren,

b) der Erlenbruch ist aus der forstli- chen Nutzung zu entlassen,

c) das Gebiet ist nicht zu entwäs- sern,

d) der Unrat ist zu entfernen.

Kreis Mettmann

Hilden Gemarkung Hilden, Flur 43, Flurstück 48

Langenfeld Gemarkung Richrath, Flur 3, Flurstück 21

Es handelt sich um einen typisch ausgebildeten Erlenbruch, der von einem kleinen Bach durchzogen wird.

Langenfeld Gemarkung Wiescheid, Flur 2 und 3, Flurstück 79 und 1

Bei den Amphibiengewässern handelt es sich um die Gräfte um Haus Graven sowie um 2 Kleingewässer nördlich des Graf von Mirbach-VWeges. Die Gewässer verfügen über Röh- richtzonen und sind z.T. von Wasserlinsen bedeckt.

Der Erlenbruch ist einer der aus vegetationskundlicher Sicht besten des Kreisgebietes.

Diese Maßnahmen sind notwendig.

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

419

ERLÄUTERUNGEN


D 2.6-4
D 2.6-5
D 2.6-6

2 Eiben und 4 Kopfweiden bei "Haus Graven"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Rosskastanienallee, ca. 33 Bäume Lindenallee, ca. 37 Bäume südlich "Gladbach"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) abgängige Bäume sind durch Neuanpflanzungen zu ersetzen.

Baggerloch "Hanke" südlich "Knipprath"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der besonderen Bedeu- tung für den Biotop- und Arten- schutz.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Sicherung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen:

a) der dichte Fischbestand ist durch Abfischen zu dezimieren,

b) die Verkippungsmaßnahmen sind einzustellen,

c) das Südufer ist zu befestigen und mit Schutzpflanzungen zu verse- hen,

d) der Unrat ist zu entfernen.

Zusätzlich zu den allgemeinen Verbo- ten für alle Naturdenkmale (siehe Ka- pitel 2.5 A) sind für dieses Natur- denkmal folgende Handlungen unter- sagt:

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Langenfeld Gemarkung Wiescheid, Flur 2 und 1, Flurstück 79, 104

Langenfeld Gemarkung Immigrath, Flur 10, Flurstück 167

Monheim Gemarkung Monheim, Flurstück 2223, 2224 Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes D 2.3-9

Es handelt sich um ein Baggerloech am Rande des Knipprather Waldes mit einem bedeutendem Amphibienvor- kommen. Das Gebiet ist für die Amphibienpopulation des Knipprather Waldes lebensnotwendig.

„= Kreis Mettmann

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Naturdenkmale


TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN a) die Ausübung der Angelnutzung sowie das Einbringen von Fischen.

D 2.6-7 Kleingewässer Langenfeld

westlich "Further Moor" Gemarkung Immigrath, Flur 17, Flurstück 104 . Es handelt sich um einen kleinen Tümpel und einen Erlen- Schutzzweck: bruch mit großem Amphibienvorkommen. Das Gebiet liegt Die Festsetzung erfolgt gemäß am Fuße der A 54. 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG. Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen notwendig: a) das Gewässer darf nicht verkippt und der angrenzende Bruchwald nicht entwässert werden, b) das von der Autobahn ablaufende Die Wasserqualität ist durch von der Straße ablaufendes Regenwasser ist vom Gebiet fern- Regenwasser möglicherweise gefährdet. zuhalten, c) das Gebiet ist einzuzäunen, Die Maßnahme ist notwendig, da dort spielende Kinder die Uferränder zerstören und Molche fangen. d) der Unrat ist zu entfernen.

D 2.6-8 Kleingewässer Monheim

am "Altjudenhof" Gemarkung Monheim, Flur 2, Flurstück 103 . Es handelt sich um einen kleinen Teich mit Röhrichtbestän- Schutzzweck: den, Schwimmblattpflanzen und Amphibienvorkommen. Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG. Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals sind folgende Maßnahmen durchzu- führen: a) das Gewässer ist in momentaner Größe offenzuhalten, b) der Unrat ist zu entfernen, c) der übermäßige Bestand an Raub- fischen ist einzuschränken. D 2.6-9 Rosskastanienallee, ca. 65 Bäume Langenfeld

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nördlich "Wieddauen"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSch@G.

Zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Erhaltung des Naturdenkmals ist folgende Maßnahme notwendig:

a) abgängige Bäume sind durch

Kreis Mettmann

Gemarkung Reusrath, Flur 19, Flurstück 251, 252, 429, 465

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012 �Naturdenkmale

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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN Neuanpflanzungen zu ersetzen.

D 2.6-10 Baumreihe aus Eichen Hilden

entlang dem alten Hoxbachgra- Gemarkung Hilden, Flur 32, Flurstücke 27, 28, 30, 32, 34,

ben/Hilden 36, 38, 39, 41, 42, 43, und 44

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG.

D 2.6-11 Baumreihe aus Eichen Hilden

entlang dem alten Hoxbachtal/ Hil- Gemarkung Hilden, Flur 32, Flurstücke 34, 50, 64

den

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG.

D 2.6-12 1 Quelle Hilden

in Hilden "Kolksbruch" Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes D 2.3-6

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß

8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- zur Erhaltung des hochsensiblen Quellbereiche stellen für den Naturhaushalt Standorte hoher Quellbereiches mit hohem Gefähr- Sensibilität dar und sind aufgrund ihrer Seltenheit als beson- dungspotential gegenüber Ver- ders schützenswert anzusehen. schmutzungen,

- wegen ihrer Seltenheit und Eigen- Die Quelle befindet sich innerhalb eines großen zusammen- art. hängenden Buchenmischwaldbestandes, der in den feuchten

Bereichen auch Weiden und Erlen aufweist. Bereits im 14. Jahrhundert erwähnt, stellt sie vermutlich die größte Quelle Hildens dar. Vorhandene Leitungstrassen und diesbezügliche Schutzbe- stimmungen sind zu berücksichtigen.

D 2.6-14 1 Winterlinde (Tilia cordata) Langenfeld

am Wegkreuz der "Alten Schulstra- Be"

Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild,

- aufgrund der prägenden und glie-

Landschaftsplan Kreis Mettmann - Stand 2012

Stammdurchmesser 1,20 m

Kronendurchmesser 15,00 m

Bei der alten Linde handelt es sich um einen sehr schönen Einzelbaum der in diesem intensiv landwirtschaftlich genutz- ten Bereich einen optischen Bezugspunkt darstellt.

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Naturdenkmale


TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN dernden Funktion für das Land- schaftsbild.

D 2.6-15 Bruchwald "In der Hardt" Langenfeld

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westlich von Wiescheid

Flächengröße: ca. 2,1 ha Schutzzweck:

Die Festsetzung erfolgt gemäß 8 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG,

insbesondere:

- aufgrund der Seltenheit dieser ge- fährdeten Pflanzengesellschaft.

Kreis Mettmann

Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes D 2.3-3

Der Tiefenrather Wald, der neben größeren und kleineren Aufforstungsflächen vor allem im südlichen und östlichen Teilbereich alte Buchen-, Eichenbestände aufweist, besteht im westlichen Bereich aus Feuchtwaldgesellschaften unter- schiedlicher Ausprägung.

Der abgegrenzte Bereich ist als Birkenbruch anzusprechen, der vor längerer Zeit auf Stock gesetzt wurde. Die Baumar- tenzusammensetzung wird durch Birken sowie vereinzelt Erlen und Kiefern bestimmt; alte Eichen stehen als Überhäl- ter in der Baumschicht. In der Krautschicht erreicht das Pfei- fengras einen hohen Deckungsanteil.

Empfohlene Optimierungsmaßnahmen:

- Der Bruchwaldbestand ist in seinen Abgrenzungen mit seiner charakteristischen Artenzusammensetzung zu er- halten.

- Die Waldbestände sind naturnah zu bewirtschaften.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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