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Kommunalverfassung[Quelltext bearbeiten]

Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (GBl.I S.255)

vom 17.Mai 1990 in Verbindung mit GBl. I S. 357 vom 21.Juni 1990





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Dieser Artikel befaßt sich insbesondere mit der Situation in den "Neuen" Bundesländern.


Inhaltsverzeichnis

1. Begriff

2. Situation vor dem 03.Oktober 1990

3. Situation seit dem 03.Oktober 1990



Begriff

Als "Kommunalverfassung" werden die Gesetze bezeichnet, welche die Grundregeln für die kommunale Selbstverwaltung und die vor Ort gelebte Demokratie erhalten. Der Kommunalverfassung kommt hohe gesellschaftliche und politische Bedeutung zu. Sie gibt der Gemeinde und dem Landkreis nicht nur den rechtlichen Rahmen für deren Organisation vor und regelt ihren Status und ihre Stellung innerhalb des staatlichen Gesamtgefüges, sondern ist Bezugsmittel auf deren Gesetzgebung, die (Satzungen) und gestaltet auch die bürgerschaftliche Teilhabe am kommunalen Willensbildungsprozess.



Situation vor 03.10.1990

Vor der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten ,der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sowie der Deutsche Demokratische Republik (DDR) mit Wirkung vom 03.Oktober 1990 fanden vielseitige Bestrebungen zur Vorbereitung dieser Vereinigung statt. Das dies ein unbestritten schwieriges Unterfangen war ist einleuchtend. Allein am 22.Juni 1990 wurden 15 Gesetzesvorlagen von der Volkskammer beschlossen [1].


Ursprünglich mit Beendigung des Krieges Zweiter Weltkrieg und Recht der Besatzungsmacht hatte die DDR zunächst eine Gemeindeverfassung [2], mit ähnlichem Ziel wie der der Gemeindeordnungen in Deutschland. Diese fand nach Modifizierung ihren Ausdruck in dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen der DDR vom 4.Juli 1985.


Nachdem am 18.März 1990 die Volkskammerwahlen der DDR stattfanden, wurde am 06.Mai 1990 die Wahl zu den Gemeinde- und Stadtvertretungen durchgeführt [3].


Am 17.Mai 1990 wurde durch die Volkskammer das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise (GBl. I S.255) beschlossen[4]. Dies sollte Grundlage für eine neue Kommunalverfassung bilden.Hier wurde erstmalig wieder der Begriff "Landkreise" verwendet , der in vorherigen Verfassungen der DDR [5] [6] nicht vorkam , da die DDR territorial in "Bezirke" aufgeteilt war.


Dieses Gesetz , welches lediglich in einem Auszug dargestellt ist,indem etliche Paragraphen, wie § 101, der im Nachhinein auf das Gesetz als verfassungsänderndes Gesetz hinweist,§§ 6-9, § 15 (Anschlusszwang),§§ 14,16,29,31,43,45,46,50,51,53-56,59-62,73-93,95-98 fehlen, und einige , wie § 94 und § 18 mehrfach auftreten, wurde mit dem Satz : "Dieses von der Volkskammer am 17.Mai 1990 beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin,den 17.Mai 1990 " (im Orginal sind die Daten als Wort angegeben) beendet.


Wie diese Verkündigung umgesetzt wurde und ob sie stattfand , bleibt offen, da es keine Bestimmungen zur Bekanntmachung gab. Laut § 4 des Gesetzes über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der BRD in der DDR vom 21.Juni 1990 (GBl. I S. 357) [7], welches am 01.Juli 1990 in Kraft trat, ist eine derartige Bekanntmachung erst ab diesem Zeitpunkt vorgesehen und hätte,wenn es einem Bundesgesetz gleichstünde,welches als Bundesgesetzblatt bekannt gemacht würde, als Amtliche Bekanntmachung des Ministers der Justiz der DDR erfolgen sollen. Dieses DDR GBl.I S.255 ist selbst im Bundesarchiv nicht zu finden.


Änderungen erfuhr es durch den Einigungsvertrag vom 31.August 1990[8]. Diese Fassung ist in Quelle [9] nachzulesen. Als Quelle der Fassung wird nun das GBl. I S. 357 angegeben [10].


Bundesrecht konnte erst mit Wirkung vom 03.Oktober 1990 Recht der "neuen" Länder werden. Ob daher Inkraftsetzung Bundesdeutschen Rechts vor dem 03.Oktober 1990 rechtlich möglich war, bleibt offen.


Aus der Fassung lt.Quelle [11] [12] ist u.a. erstmalig der § 101 sowie § 15 ersichtlich.

Nach § 101 ist das Gesetz ein bis 03.Oktober 1990 verfassungsänderndes Gesetz.Mit § 15 wird der Anschluss- und Benutzungszwang eingeführt.

Dieser wiederum stammt aus Deutsche Gemeindeordnung von 1935 [13]wieder und stammt aus dem Ermächtigungsgesetz vom 23.März 1933 [14].


Zwar konnten die Gemeinden der DDR bereits vor der "Wende" Verbände (Quelle 2) bilden, der Terminus Zweckverband jedoch wurde erst mit Fassung [15] ersichtlich. Dieser Begriff wiederum stammt aus dem Reichszweckverbandsgesetz (Quelle 2) [RGBl. I S.979 und RGBl. I S. 464][16] von 1939.


Situation seit 03.10.1990

Nach Besiegelung der Deutschen Wiedervereinigung mit Datum vom 03.Oktober 1990 [17] fand diese Kommunalverfassung in den noch Bezirken der nun ehemaligen DDR seine Anwendung. Es wurde später erstetzt durch die von den Ländern selbst erlassenen Kommunalverfassungen. In z.B. Mecklenburg-Vorpommern durch Gesetzesverordnung vom 18.Februar 1994 (GVBl.S.249).

Gesetz-und Verordnungs Blatt (GVBl.) beeinhaltet die Begriffe Gesetz und Verordnung


Diese waren und sind möglich durch das Gesetz über Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen (RVErmG)[18], welches mit Wirkung vom 01.12.2010 durch Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.November 2007[19] aufgehoben wird.



Quellen:

Weblinks

http://www.verfassungen.de/de/mv/gemeindeverfassung46.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Volkskammerwahl_1990
http://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_der_Stadtverordnetenversammlung_von_(Ost-)Berlin_1990
http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/bln/andere/KommVf.html
http://www.verfassungen.de/de/ddr/rechtsuebernahmegesetz90.htm
http://www.verfassungen.de/de/ddr/einigungsvertrag90-anlage2.htm
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-kommunalverfassung.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Gemeindeordnung
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz
http://www.saarheim.de/Gesetze%20Laender/go_laender.htm


Literatur und Texte

Kommunale Kooperation,2004/2005,695 Seiten,Thorsten Ingo Schmidt, Seite 113 mit Anhang
Öffentliches Wirtschaftsrecht,1995,793 Seiten,Reiner Schmidt,Hartmut Bauer,Rudolf Mögele
Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland,2004,800 Seiten,von Jens Hesse,
Thomas Ellwein
Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus,
2001,733 Seiten,Tagung,Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer und Andere


RGBl. I S.979 und RGBl. I S. 464



Siehe auch :


http://kommunalverfassungddr.de.tl/
http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/vfddr1968/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweckverband
http://de.wikipedia.org/wiki/Wende_(DDR)
http://startext.net-build.de:8080/barch/MidosaSEARCH/da1_2/index.htm 
http://www.kas.de/wf/de/71.4487/
http://www.staat-deutschland.de/
http://www.staat-deutschland.de/downloads/deutschland1990.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rverm_g/gesamt.pdf
http://www.buzer.de/gesetz/7965/
https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/z07_2614.htm











--Felicic 15:45, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten


Hallo Felicic.
Herzlich willkommen in der deutschsprachigen Wikipedia!
Danke für dein Interesse an unserem Projekt. Ich freue mich auf deine Beiträge und hoffe auf eine angenehme Zusammenarbeit. Die folgenden Seiten sollen dich bei deinen ersten Beiträgen unterstützen und Dir den Einstieg erleichtern.

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Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mich auf meiner Diskussionsseite gerne ansprechen.
Freundliche Grüße und viel Spaß, Zollernalb 00:21, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Mentorenprogramm[Quelltext bearbeiten]

Hallo Felicic, du hast mich als dein Wunschmentor eingetragen, danke dafür! Allerdings bin ich gar kein Mentor, eine Liste der möglichen Mentoren findest du hier. Falls du irgendwelchen speziellen Fragen hast, stehe ich dir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Grüße --Zollernalb 14:39, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten


Willkommen beim Mentorenprogramm![Quelltext bearbeiten]

Hallo Felicic. Ich habe Dich soeben als meinen Mentee übernommen. Bei Fragen und Problemen schreibst du mir am besten gleich hier auf deiner Diskussionsseite (diese Seite hier), deren Änderungen ich sehe, da ich sie auf meine Beobachtungsliste gesetzt habe. Ich wünsche dir einen guten Start und möchte dich nochmal persönlich willkommen heißen.

Grüße von --ClemensFranz 15:32, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Analge eines Artikels[Quelltext bearbeiten]

Hallo, wenn Du einen neuen Artikel anlegen willst, und Du noch Fakten sammelst, dann lege diesen Artikel in Deinen Benutzernamensraum an. Eine Benutzerseite von Dir wäre zum Beispiel hier: Benutzer:Felicic/Testartikel. Klick auf den roten link und lege Deinen Artikel probehalber an. Wenn Du weitere Fragen hast stelle sie. --ClemensFranz 15:55, 7. Jun. 2009 (CEST) Unformatierten Text hier einfügen--Felicic 17:09, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

--Felicic 17:09, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Nun ist meine Danksagung doch verschwunden,also hier nocheinmal Dank für die Übernahme der Betreuung.Ich habe noch vor, an der Systematik zu arbeiten.Leider ist dies ein sehr Textlastiger Beitrag. Ob er bald ein Artikel wird ? Auch muß ich mich mit der Verlinkung der vorkommenden Begriffe mit bereits auf Wikipedia Befindlichen beschäftigen, was den Text lebendiger machen wird und leichter zu den Quellen führen kann. --Felicic 17:17, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Nun hoffe ich auf eine angeregte Diskussion.

--Felicic 21:03, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

--Felicic 21:10, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Dein Testartikel zur Kommunalverfassung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Felicic! Wie dein Mentor schon sagte, legt man dafür Unterseiten zu seiner Benutzer-Seite an. Also bei z. B. Benutzer:Felicic/Testartikel. Testartikel sollen auf keinen Fall auf deiner Diskussionsseite erscheinen. Hier ist nur Platz für die Diskussion zu deinen Beiträgen. Es wäre daher lieb, wenn du deinen Testartikel wieder verschieben könntest.

Nun aber zum Artikel selbst: Wie du vielleicht schon mitbekommen hast, hat Wikipedia eine ganz eigene Schreib- und Formatweise. Da muss man sich - zugegebenermaßen - erst mal reinfuchsen. Auf WP:TG gibt es eine gute Übersicht. Wenn du dir deinen Artikel durchliest, wirst du merken, wo es noch hapert (z. B. bei Links). Unter Siehe auch fallen nur Wikpedia-Artikel, sonst nichts. Unter Literatur fallen nur Bücher oder Zeitschriften-Artikel. Alle übrigen Links sind unter Weblinks o. Ä. aufzuführen. Gesetzesblätter sind gar nicht aufzuführen. Das Inhaltsverzeichnis wird von Wikipedia selbst kreiert, wenn genügend Unterpunkte vorhanden sind. Dann solltest du wesentlich weniger Absätze machen bzw. vieles in einen Absatz zusammenfassen. Das erhöht die Lesbarkeit. Wie du Quellenangaben am besten in den Text verpackst, erfährst du auf WP:REF.

Das war es erst mal grob von mir. Ich wünsche dir noch viel Spaß beim Erstellen neuer Artikel. Gruß --roblion 13:10, 8. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Der Artikel liegt jetzt hier. Bitte nur noch hier schreiben. Versuch mal das was mein Vorredner gesagt hat umzusetzen. --ClemensFranz 18:15, 8. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Jetzt las ich eure Hinweise, für die ich mich bedanke und sie umzusetzen versuche. --Felicic 11:11, 9. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich werde mich morgen mal ransetzen, und das Formale mal erledigen. Der Artikel ist noch nicht für die Wikipedia geeignet. --ClemensFranz 21:04, 9. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe mal damit angefangen, Foramt in den Artikel zu bringen. Das hat nichts mit dem Inhalt zu tun. Aber wenn Du das fortsetzt, sieht es eher aus wie ein Artikel. --ClemensFranz 20:33, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die Bearbeitung.Ich wüßte momentan nicht, was ich noch verbessern - verändern kann. Wann wäre der Artikel denn geeignet für die Wikipedia ? Und wie könnte der Titel lauten - den habe ich vermißt ? Nicht "Kommunalverfassung " ? --Felicic 08:27, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Da ich den Beitrag als Ergänzung des Artikels "Gemeindeordnungen in Deutschland" gedacht hatte, weil dort der Begriff erscheint ,der nicht weiter führt, könnte ich mir eine Wikipedia-Verlinkung vorstellen, sobald der Beitrag die Form eines Artikels hat - wie stehst Du dazu ?

--Felicic 08:31, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe den Artikel nicht fertig gestaltet. Gerade bei den Weblinks und „siehe auch“ ist noch einiges zu tun. Im Übrigen ist der Artikel nicht vollständig, wenn noch „Siehe auch“ Links vorhanden sind. Diese Links bitte im Text einarbeiten. Gemeindeordnungen in Deutschland ist nicht geeignet als Lemma (Titel) des Artikels. Wie viele Gemeindeordnungen gab es denn in Deutschland. BRD, DDR, Deutsche Reich usw. Und von welchen Artikel aus kann der Artikel verlinkt werden? Ein Artikel auf den kein anderer Artikel verlinkt ist verwaist und ist hier fehl am Platz. Schau doch mal nach naderen Artikel aus dem Bereich. --ClemensFranz 21:49, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
PS: Kommunlaverfassung als Lemma finde ich gar nicht so schlecht. Was stört Dich an dem Titel? --ClemensFranz 21:51, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Kommunalverfassung

Ich denke, wir haben uns mißverstanden. Mich stört es überhaupt nicht - ich hatte angenommen, da der Begriff oben als Überschrift nicht erschien, sei er nicht akzeptiert.Dies schien jedoch wohl nur so, weil es zunächst ein Testartikel ist. Ich meinte , er sei eine Ergänzung zum Artikel "Gemeindeordnungen..." ,der bereits besteht,indem die Artikel gegenseitig durch die dort jeweils erscheinenden Begriffe untereinander verlinkt werden können. Auch "Zweckverband","Deutsche Gemeindeordnung" u.v.a.habe ich ja in die Verlinkung bereits mit einbezogen.Verwaist wäre er also ganz und garnicht. Also - Titel(Lemma) : Kommunalverfassung . Ich habe auch schon unter anderen Artikeln Diskussionsbeiträge hinterlassen , z.B. Kommunalrecht.Vielleicht gibt es von dort noch Anregungen. Um "Siehe auch" werde ich mich kümmern - und vielen Dank für Deine Reaktion .

Gruß--Felicic 09:34, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

P.S.- Ich hatte am Testartikel [[20]] gearbeitet - könntest Du Dir diesen mal anschauen ? Hier sind die Änderungen ja nicht zu sehen. Gruß--Felicic 09:42, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo, hatte etwas Stress, und mein Monitor war kaputt. An Deinem Testartikel ist noch einiges zu verbessern. Weblinks gehören nicht in den Taxt, wenn sie Auslagen belegen sollten müssen sie eingeklammert werden. Schau Dir das mal an wie ich das bei den ersten Refs gemacht habe. --ClemensFranz 20:01, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo und vielen Dank. Habe die nächsten Tage saisonbedingt erst einmal einige andere wichtige Dinge zu tun - hoffe jedoch,bald wieder intensiver daran arbeiten zu können.Gruß--Felicic 23:52, 20. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe ab Mitte der Woche Urlaub bis 7. Juli. Du kannst Dich an Benutzer:Emes bei Fragen wenden. --ClemensFranz 22:15, 21. Jun. 2009 (CEST)Beantworten


Vielen Dank für den Hinweis und einen schönen Urlaub wünscht --Felicic 18:25, 24. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Austragung aus dem Mentorenprogramm[Quelltext bearbeiten]

Hallo Felicic!

Da du momentan keine Aktivität mehr aufweist und dich bei deinem Betreuer seit zwei Monaten nicht mehr gemeldet hast, habe ich dich aus dem Mentorenprogramm entlassen und die Mentorenvorlage von deiner Benutzerseite entfernt. Falls du die Wiederaufnahme deiner Betreuung wünschst, so sprich bitte deinen Mentor auf seiner Diskussionsseite darauf an. Grüße,--Tilla 2501 04:16, 13. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Hallo Felicic,

Bitte füge Weblinks ausschließlich als Einzelnachweise oder im Artikelabschnitt Weblinks in Artikel ein; Siehe auch WP:WEB.

Danke und viele Grüße, Martin1978 /± WPVB 20:21, 16. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis.--Felicic (Diskussion) 01:25, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten