Benutzer Diskussion:Grüner Klee

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Grüner Klee in Abschnitt Schreibweise
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Begrüßung[Quelltext bearbeiten]

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Danke für dein Interesse an unserem Projekt! Ich freue mich auf deine Beiträge und hoffe auf eine angenehme Zusammenarbeit.
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Herzliche Grüße

Cepheiden 16:13, 19. Mai 2009 (CEST)Beantworten


Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Hallo Grüner Klee,

du änderst Groß-/Klein-Schreibweisen in den Artikeln und wunderst dich über die prompten Reverts? Wenn du die Stimmung in diesem Bereich besser kennenlernen willst, dann schau dir erst mal die jüngsten bildschirmkilometerlange Diskussionen im Rahmen der Namenskonventionen an. Ich bitte dich, erst mal abzuwarten und erst das Gespräch zu suchen... Freundliche (!) Grüße, Kein Einstein 16:00 und 16:22, 19. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Grüner Klee,
dir ist schon klar, dass du dich im Fall Cramersche Regel‎ an einen Edit-War beteiligst bzw. lostritts und dein Verweis auf die Diskussionsseite zwar deine Meinung zeigt, aber keine wirklich Begründung für die sturen Änderungen darstellen (Begründungen sie Diskussion dort). Grüße. --Cepheiden 17:35, 24. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Cepheiden, also ich habe meine Änderung jedenfalls im Gegensatz zu anderen Benutzern mit Verweis auf die Diskussionsseite wie ich meine überzeugend begründet, und der letzte Stand war, daß es sich bei "Cramersche Regel" um einen Eigennamen wie "Meyersches Lexikon" und "Halleyscher Komet" handelt, und diese werden nach den Namenskonventionen eindeutig groß geschrieben. --Grüner Klee 19:19, 24. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Gut, die unpräziesen Formulierungen ist immer noch ein Mangel der derzeitigen Regelung weil in monatelangen Diskussionen kein Konsens gefunden wurde, und ein Edit-War in den Namanskonventionen verhindert worden musst (deswegen auch das Beispiel ohmscher Widerstand anstatt der früheren Version mit ohmschen Gesetz, was eindeutiger gewesen wäre). Von daher gehören die Richtlinien wohl präzisiert. Ich vertrete hier die Meinung, die auch in Werken wie Brockhaus, Duden und in den Beispielen der Neuen deutschen Rechtschreibung gegeben werden. Die magst du zwar runterspielen, deine Gegenargumentation durch den Austausch der Begriffe war aber ehrlich gesagt ein Witz. Wie du aber unter Benutzer:Cepheiden/Recherchen sehen kannst gibt es hier auch bei neuerer Fachliteratur keine Einigkeit, sogar derselbe Autor schreibt es unterschiedlich. Bitte ändere daher nicht auch in anderen Artikeln die bestehende Schreibweise. Im übrigen bitte ich dich wirklich mit den Gründen für die Großschreibung nach der alten Rechtschreibung (nie amtlich gewesen) zu informieren, hier wird nie gesagt, dass es sich um Eigennamen handelt. --Cepheiden 19:45, 24. Mai 2009 (CEST)Beantworten
gudn tach!
das thema wurde schon sehr haeufig durchgekaut. die wesentliche diskussion mit den wichtigsten argumenten wurde bereits oben angegeben. anhand dieser kann man sehen, dass es einen grossen batzen an zweifelsfaellen gibt, bei denen man einfach fuer verschiedene schreibweisen argumentieren kann (so wie es zurzeit auch wieder im aktuellen auf passiert). deshalb und da derzeit kein konsens bzgl. einer einheitlichen schreibung in der wikipedia existiert, solltest du solche aenderungen unterlassen, siehe auch WP:RS. -- seth 23:08, 24. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Auch hier möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass das Abändern einer richtigen Schreibweise in eine andere, möglicherweise ebenfalls richtige Schreibweise keine Verbesserung des Artikels ist und so nicht geduldet wird. Bisher hast du in diesem Sinne keinen einzigen produktiven Beitrag zur Wikipedia geleistet. Vielleicht solltest du mal überdenken, was du zur Wikipedia beitragen möchtest. --Tolentino 07:03, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Es kann sicher immer mal Zweifelsfälle geben, aber hier liegt ganz eindeutig ein Eigenname vor wie bei "Meyersches Lexikon" und "Halleyscher Komet", und für Eigennamen ist nur Großschreibung richtig. Es handelt sich um eine ganz bestimmte Regel, der man eben diesen feststehenden Namen gegeben hat. Sie heißt einfach so. --Grüner Klee 11:11, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Warum bist du hier so sicher, dass deine These richtig ist? Die bisherigen Argumente sind schwach und werden weder durch NdR noch durch die AdR gestützt. Vielmehr ist es deine Interpretation und allgemeine Gewohnheit aus der AdR. leider gibt es hier keine einheitliche Form unter den Verlagen. Sonst wäre die Diskussion schnell vorbei. --Cepheiden 12:29, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Weil Eigennamen als "Bezeichnungen zur Identifizierung bestimmter einzelner Gegebenheiten (eine Person, ein Ort, ein Land, eine Institution usw." definiert sind und das hier ganz offensichtlich wie bei "Meyersches Lexikon" und "Halleyscher Komet" der Fall ist. Die "Cramersche Regel" ist eine feststehende Bezeichnung zur Identifizierung einer bestimmten einzelnen Gegebenheit, also gemäß Definition ein Eigenname, sie heißt eben so. Ich sehe da überhaupt keinen Interpretationsspielraum oder -bedarf. Was gibt es da eigentlich zu diskutieren? --Grüner Klee 13:46, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ebenen nicht, du weitest die Definition über die Klassen in §60 hinaus aus, das geht so nicht. Es gibt eben keine Klasse von Eigennamen gemäß NdR von physikalische Gesetzmässigkeit oder mathematischen Formeln. Entgegen fällt "Meyersches Lexikon" unter §60 (4.4) "von Zeitungen und Zeitschriften und dergleichen" und Halleyscher Komet unter §60 (3.1) "von Sternen, Sternbildern und anderen Himmelskörpern". Darüberhinaus gibt es direkte Gegenbeispiele die für die Kleinschreibung stimmen, da sie die Selbe Klasse von Begriffen sind. Dies ist unter §62 mit (direkt vergleichbaren) Beispielen zu "cramersche Regel" beschrieben. Oder wo liegt bei für dich der Unterschied zwischen "cramersche Regel" und "wackernagelsches Gesetz" oder "bernoullischen Gleichungen"? zu dikutieren gibt es deine Interpretation und Ausweitung der Regeln mit bezug auf Eigennamen die es nie in der AdR für diese Begriffe gab und auch in der NdR nicht unter die Klassen für mehrteilige Eigennamen fallen. Da du hier nicht einsiehst, dass es zumindest auch eine andere Schreibweise geben kann, und somit sturr bei deiner Meinung bleibst ohne auf Argumente einzugehen oder Versuchen sie zu verstehen hat es offensishctlich wenig Sinn mit dir weiter darüber zu schreiben. --Cepheiden 14:24, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Die möglichen Klassen von Eigennamen kann man doch nicht begrenzen. In § 60 stehen nur Beispiele für verbreitete Klassen. Natürlich gibt es aber auch physikalische Gesetzmäßigkeiten oder mathematische Formeln und Sätze oder andere individuelle Objekte, die feste Namen haben. Man könnte sie unter Absatz 3, "Eigennamen von Objekten unterschiedlicher Klassen", einordnen. § 62 bezieht sich auf "adjektivische Ableitungen von Eigennamen auf -(i)sch" isoliert betrachtet, z.B. "indischer Tee", aber man schreibt trotzdem "Indischer Ozean", weil es ein mehrteiliger Eigenname ist. Offenbar wurde bei der Auswahl der Beispiele nicht bedacht, daß diese wiederum Bestandteil eines mehrteiligen Eigennamens sein können. Außerdem gibt es da noch § 64 (3), der sich auf "fachsprachliche Bezeichnungen bestimmter Klassifizierungseinheiten" bezieht, in denen ausdrücklich Adjektive groß geschrieben werden, auch wenn es sich nicht um Eigennamen handelt. Die Regeln sind also eigentlich klar, nur einzelne Beispiele sind irreführend und widersprechen eigentlich sogar den Regeln. --Grüner Klee 16:40, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Lesen mein Lieber. § 64 (3) bezieht sich explizit auf biologische Begriffe aus der Botanik und Zoologie("fachsprachliche Bezeichnungen bestimmter Klassifizierungseinheiten, so von Arten, Unterarten oder Rassen in der Botanik und Zoologie". Den Autoren bei §62 Unwissenheit oder das Nichtbeachten zu unterstellen, wobei diese sich mehrere Jahre damit beschäftigt haben, halte ich für dreist und irrelvant, damit könnte man ja bei jeder Regel in der NdR kommen. Und sich auf die Überklasse (3) bei §60 zubeziehen bei der im Anschluss sofort klargemacht wird welche vier Klassen unter diese Regelung fallen ist auch kein gutes Argument. Auch wenn man hier sagen könnte die Liste ist unvollständig, wobei die Formulierungen eigentlich auf eine abgeschlossene Liste schleißen lassen. Aber ich seh schon, auch du suchst die kleinsten Sachen in den Regeln um allein die Großschreibung zu erlauben. --Cepheiden 17:18, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Selber lesen, mein Lieber! In § 60 (3) steht ausdrücklich "Eigennamen von Objekten unterschiedlicher Klassen, so ..." und nicht etwa "Eigennamen von Objekten der folgenden Klassen, nämlich ...". Die Formulierungen lassen daher gerade nicht auf eine abgeschlossene Liste schließen, und das wäre bei Eigennamen auch inhaltlich gar nicht sinnvoll. In § 64 (3) steht "fachsprachliche Bezeichnungen bestimmter Klassifizierungseinheiten, so von Arten, Unterarten oder Rassen in der Botanik und Zoologie". Auch hier steht wieder "so", d.h. es handelt sich um Beispiele. Das wird in der Erläuterung ausdrücklich hervorgehoben: "Die Großschreibung von Adjektiven, die mit dem Substantiv zusammen für eine begriffliche Einheit stehen, ist auch in Fachsprachen außerhalb der Biologie und bei Verbindungen mit terminologischem Charakter belegt". Und das trifft genau auf Fälle aus der Mathematik oder Physik wie "Cramersche Regel" und "Bernoullische Gleichungen" zu. --Grüner Klee 18:35, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten