Benutzer Diskussion:Klein R.

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Klein R. in Abschnitt Du wirst vermisst!
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Ortsgemeinderat?[Quelltext bearbeiten]

Hallo Klein R., ich halte die Bezeichnung "Ortsgemeinderat" bei rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden zwar nicht für grundsätzlich falsch, weil in der Gemeindeordnung RLP das Wort insgesamt vier mal vorkommt, trotzdem bin ich der Meinung, dass "Gemeinderat" (bei RLP-Ortsgemeinden) die zutreffende Bezeichnung ist. Begründung: In der Gemeindeordnung sind die diversen Bezeichnungen für die Gemeinden (Ortsgemeinden, Städte, verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden usw.) die Gemeinderäte (bzw. Stadträte, Verbandsgemeinderäte) und die Bürgermeister (Ortsbürgermeister, Stadtbürgermeister, "nur" Bürgermeister, Oberbürgermeister) genau geregelt. "Orts..." ist geregelt bei der Ortsgemeinde (§ 64 Abs. 2 GemO) und Ortsbürgermeister (§ 64 Abs. 3 GemO). Dagegen ist bezüglich der "Ortsgemeinderäte" nichts entsprechendes geregelt, im Gegenteil: § 28 GemO sagt "Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister... Der Gemeinderat führt in den Städten die Bezeichnung Stadtrat." Also ist "Gemeinderat" (ohne Orts...) bei den Ortsgemeinden der zutreffende Begriff!

Weiterhin: im Kommunalwahlgesetz RLP kommt das Wort "Ortsgemeinderat" nicht vor, der Landeswahlleiter (Beispiel) redet auch nur von "Stadt- und Gemeinderatswahlen" und nicht von "Stadt- und Ortsgemeinderatswahlen".

Dagegen ist in vielen rheinland-pfälzischen Ortsartikeln immer noch nicht das Verhältnis einer Ortsgemeinde zur Verbandsgemeinde klargestellt. Beispiel Nittel: da steht "Nittel an der Obermosel ist eine Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Konz...". Wie versteht das ein Leser, der die "Spezialität" Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) nicht kennt? Ist dann eine "Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde" so etwas ähnliches wie ein Ortsteil einer Verbandsgemeinde? Nach wie vor finde ich auch Aussagen wie "ist Teil der Verbandsgemeinde" (Beispiel). Das dollste Stück was ich mal gefunden hatte, lautete "... ist Hauptstadt der Verbandsgemeinde". Oder Einheitsgemeinde.

Gruß --Update 13:07, 25. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Update, ich finde es ja grundsätzlich gut, wenn man versucht, eine einheitliche Struktur hier in gleiche Sachverhalte zu bekommen und ich habe leider erst im Nachhinein bemerkt, dass Du ja hier eine richtige Fleißarbeit am machen warst. Bevor man aber großflächig Änderungen in Angriff nimmt, sollte man das doch vielleicht erst mal hier zur Diskussion stellen. Deine Auffassung zum Begriff "Ortsgemeinderat" ist bei allem Respekt schlichtweg falsch! Die in § 28 I GemO gewählten Organbezeichnungen sind Grundbezeichnungen, die ohne Veränderung nur für verbandsfreie Gemeinden (ohne Stadtrechte) gelten. Abweichende Bezeichnungen für die übrigen Gemeinden ergeben sich aus Abs. 2 Satz 1 für Gemeinden mit Stadtrechten, aus Abs. 2 Satz 2 für kreisfreie und große kreisangehörige Städte und aus § 64 Abs. 2 und 3 für Ortsgemeinden. Danach ist die Organbezeichnung für Ortsgemeinden ohne Stadtrechte definitiv "Ortsgemeinderat" (vgl. Organbezeichnungen in KVR RP / GemO / 5.96 - Lukas - Praxis der Gemeindeverwaltung).
Auch die VV zu § 64 GemO bestätigt dies in Ziffer 1, die da lautet: Auch bei Wortverbindungen tritt jeweils an die Stelle des Wortteils "Gemeinde-" bei Verbandsgemeinden der Wortteil "Verbandsgemeinde-", bei verbandsangehörigen Gemeinden der Wortteil "Ortsgemeinde-".
Zudem wird ja auch der Begriff "Ortsgemeinderat" richtiger Weise in Wikipedia beim Stichwort "Verbandsgemeinde" angeführt. Dass das Kommunalwahlrecht nicht mit den jeweiligen Spezialbezeichnungen sondern mit den Grundbegriffen arbeitet, ist legal und sinnvoll, da es sich hier im Wahlrecht um generelle Aussagen und nie um spezielle und auf eine bestimmte Gemeinde bezogene Regelungen handelt.
Was den Bezug zur Verbandsgemeinde angeht, halte ich die Form " .... ist eine Ortsgemeinde im Kreis .... . Sie gehört der Verbandsgemeinde ..... an" eigentlich für ganz akzeptabel, zumal es strittig ist, ob es sich bei der Verbandsgemeinde um einen Gemeindeverband oder um eine Gemeinde zweiter Stufe handelt, die zusammen mit den Ortsgemeinden eine zweistufig aufgebaute (Föderal-)Gemeinde bildet. Natürlich ist der Begriff "Hauptstadt" für die Sitzgemeinde Unsinn, aber es bleibt nicht aus, dass in einer offenen Enzyklopädie auch schon mal Unsinn steht. Dagegen ist der Ausdruck "Teil der Verbandsgemeinde" zumindest sachlich nicht falsch. Wenn die Verbandsgemeinde aus mehreren Ortsgemeinden besteht, ist die einzelne Ortsgemeinde ein Teil der Verbandsgemeinde. Aber ich gebe Dir recht, man kann es sicher besser ausdrücken.
Allerdings kann ich bei Deinen Änderungen leider auch noch keine wirkliche Struktur erkennen. Du hast bei den Angaben zu den Ortsgemeinderäten die Tabellen entfernt, wenn es sich um Wählergruppen handelte. Wo liegt in diesem Zusammenhang der Grund für die unterschiedliche Behandlung einer Partei und einer Wählergruppe? Dann hast Du die Sitzverteilung der Wählergruppen erst entfernt und dann später wieder eingefügt. Zudem blähen die vielen Einzeländerungen hier das System unnötig auf und man verliert den Überblick.
Also wie schon gesagt, ich finde eine vernünftige Neustrukturierung bei den Ortsgemeinden sicherlich gut, aber sie sollte vielleicht am besten vorher hier irgendwie abgestimmt werden. Immerhin gibt es 2.257 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz, das sind zu viele, um ständig grundlegend verändert zu werden. Viele Grüße -- Klein R. 18:07, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Danke erst einmal für die Rückmeldung, ungefähr die erste überhaupt, was einen kompetenten Ansprechpartner zum Themenkomplex Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden anbetrifft. Das Thema "Ortsgemeinderat" will ich auch nicht weiter vertiefen. Meine Motivation, die Artikel zu den Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden halbwegs auf die Reihe zu bekommen hat ganz verschiedene Ursachen. Unlägst hatte ich eher zufällig zu diesem Thema ein Gespräch mit einem engen Verwandten, der gerade einmal rund 5 km von der Landesgrenze nach RLP in NRW lebt und dem ich keineswegs für "doof" halte. Dem war der "Konstrukt" Verbandsgemeinde - Ortsgemeinde unbekannt. Seine Meinung ging dann auch in die Richtung "es gibt grössere Einheiten, und die Dörfer gehören dazu, Ortsteile halt". Dann, bzw. vorher gab es in WP z.B. eine Anfrage, die darauf hinauslief, dass der Artikel zur Stadt Altenkirchen (Westerwald) wohl scheinbar das selbe bedeute oder beschreibe wie der Artikel zur Verbandsgemeinde Altenkirchen (Westerwald) (Link). Live, das heißt heute 26.10., finde ich in Wikipedia immer noch einen solchen Unfug: "Der Gemeinderat besteht aus 9 Ratsmitgliedern, einschließlich des nebenamtlichen Bürgermeister" Link. Das brauche ich wohl nicht kommentieren, solche Einträge gab es bis vor weniger als einem halben Jahr hunderte! Ja, über 2000 Ortsgemeinden in RLP. Ob ich den Ehrgeiz habe, zumindest die Basisinfos auf die Reihe zu bekommen, weiß ich noch nicht. Wählergruppen (Schmitz, Meier, Müller) interessiern ausserhalb der Ortsgemeinde niemanden und ich glaube nicht, dass so etwas vorher herausgenommen habe und später wieder eingesetzt. Das macht eine IP (91.9...) aus der Gegend von Trier/Hunsrück, die mir inzwischen auch als Benutzername bekannt ist und die mich wohl ärgern will. "Teil der Verbandsgemeinde": im Rest der Welt (außerhalb von RLP) kann und wird das als "Ortsteil" einer Verbandsgemeinde verstanden, Beispiel: Link. Vorher Abstimmen? Mit wem? Wo? Ich hatte z.B. am 17. Sep. 2009 im Portal Eifel nach einer Qualitätssicherung nachgefragt Link. Interessiert niemanden. Gruß --Update 22:12, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Du ärgerst Dich über die vielen falschen Einträge zum Themenkomplex OG/VG hier in Wikipedia. Ich weiß jetzt nicht, woher Du Deine Kenntnisse zu diesem Thema beziehst. Fakt ist, dass ich mich auch über die falschen Aussagen ärgere und leider dabei feststellen muss, dass einige dieser Falschbehauptungen von Dir stammen, sorry!
Ich hatte vor einiger Zeit die mich immer wieder störenden Falschbezeichnungen der Ortsgemeinderäte als Gemeinderat angepasst und musste jetzt feststellen, dass ein Großteil dieser Arbeit von Dir wieder zunichte gemacht worden ist. Insoweit hat mich Deine groß angelegte Qualitätssicherungsaktion natürlich nicht gerade begeistert.
Du behauptest unter anderem, dass der Ortsbürgermeister nicht dem Ortsgemeinderat angehört und dass die Ortsgemeinderäte in Rheinland-Pfalz immer eine gerade Mitgliederzahl haben. Dies wäre zum einen unlogisch, da so regelmäßige Pattsituationen bei Abstimmungen vorprogrammiert wären und ist zum anderen schlichtweg falsch. Lediglich die Zahl der gewählten Ratsmitglieder ist eine gerade Zahl.
Der Ortsgemeinderat aber besteht nach § 29 I GemO aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden. Da gem. § 36 I GemO Vorsitzender der Ortsbürgermeister ist, gehört der Ortsbürgermeister also auch dem Rat an und die Mitgliederzahl des Rates ist - soweit nicht im Vertretungsfall ein Ortsbeigeordneter mit Stimmrecht oder das älteste Ratsmitglied den Vorsitz innehaben - auch immer eine ungerade Zahl.
Auch ist die häufig genutzte Schreibweise "... ist eine Ortsgemeine in der Verbandsgemeinde ... im Kreis .... in Rheinland-Pfalz" nicht falsch. Da die Verbandsgemeinde eine Gebietskörperschaft wie auch der Kreis und das Land ist, kann sie auch in der gleichen Form aufgeführt werden. Ob ein Satz mit drei "in" noch gut aussieht, ist eine eher kosmetische Frage.
Auch ist die Aussage, dass die Ortsgemeinde ein Teil der Verbandsgemeinde ist, generell nicht falsch. Im Rahmen der Gebietsreform 1969/70 haben sich bzw. wurden die benachbarten Gemeinden eines Kreises zu Verbandsgemeinden zusammengeschlossen. Die Teile eines solchen Zusammenschlusses kann man also auch als Teil bezeichnen, so wie die Gemeinde auch immer ein Teil des Kreises, des Landes oder der Bundesrepublik ist. Gebietskörperschaften sind nun mal immer Teil der übergeordneten Ebene. Wer das Konstrukt Verbandsgemeinde nicht kennt, wird dabei immer Verständnisprobleme haben, deshalb ist ja dort auch das Lemma Verbandsgemeinde in der Regel verlinkt.
Das ganze Engagement deshalb in allen Ehren, aber man muss dabei immer aufpassen, dass man bei dieser Mission nicht neue Fehler großflächig verbreitet.
Bei Fragen zu diesem Themenkomplex stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Gruß -- Klein R. 02:01, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Das ist ja schlicht ein Skandal, dass die Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden nicht in der Lage sind, die richtigen Bezeichnungen zu verwenden. Das müsste dann wohl dem Landeswahlleiter mal gemeldet werden.
Und die Behauptung "musste jetzt feststellen, dass ein Großteil dieser Arbeit von Dir wieder zunichte gemacht worden ist" muss ich aufs energischste zurückweisen. Wenn ich das richtig gezählt habe, stammen 2 ( in Worten Zwei) der Veränderungen von "Ortsgemeinderat" auf "Gemeinderat" von mir, ansonsten waren die Änderungen vor einem viertel Jahr durch jemand anderen erfolgt. Eine Entschuldigung halte ich für angebracht, ansonsten fasse ich das als WP:KPA auf --Update 15:10, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Skandal würde ich das hier nicht unbedingt nennen, dazu fehlt die Aufregung in der Gesellschaft (Du schreibst ja selbst oben: Interessiert niemanden). Aber der Landeswahlleiter weiß ohnehin darüber Bescheid. Es liegt bei den genannten Beispielen nämlich nicht an der Unwissenheit der Verbandsgemeinde oder den Ortsgemeinden, sondern schlichtweg an der benutzten Wahl-Software PC-Wahl 8.0, die keine Unterscheidung zwischen den einzelnen Gemeindearten macht und deshalb einheitlich die Grundbezeichnungen verwendet.
Aber es ist auch viel Unwissenheit bei Betroffenen vorhanden, das stimmt. Viele Ortsbürgermeister benutzen selbst für sich die Bezeichnung Bürgermeister und wissen nicht, dass sie sich somit unberechtigt mit einem "höheren" Titel schmücken. Das liegt aber wohl auch daran, dass umgangssprachlich der Begriff "Bürgermeister" wohl üblich ist.
Du fragst nach einer Entschuldigung wegen meiner Aussage, dass Du einen Großteil meiner Arbeit wieder zunichte gemacht hast? Na gut, ich würde ja sonst auch meine Arbeit durch diese Aussage schmälern ;-)
Aber jetzt ganz ernsthaft: Ich bin ja hier nicht auf dem Kriegspfad und wollte Dich keineswegs beleidigen, schließlich arbeiten wir doch hier alle ehrenamtlich am gleichen Ziel. Ich hatte nur bei der Verbandsgemeinde Saarburg angefangen und da hattest Du bei den Orten Ayl, Kirf, Schoden und Freudenburg meine Einträge wieder geändert. Bei den weiteren hatte ich dann nicht mehr so genau darauf geachtet, wer die Änderungen gemacht hat und da hatte mich wohl Dein überall auftauchender Eintrag "‎("Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde" ist irreführend, Klarstellung der "Rollenverteilung" Ortsgemeinde + Verbandsgemeinde = verbandsangehörige Gemeinde, vergl. Gemeindeordnung RLP)" zu der Annahme verleitet, dass die anderen Änderungen auch von Dir sind.
ICH ENTSCHULDIGE MICH DAFÜR IN ALLER FORM UND BEDAUERE, DASS ICH MICH DA IRRELEITEN LIESS!
Da nutzen anscheinend andere Wiki-Teilnehmer die Muster Deiner QS Gemeinden. Du hast zwar auf diesen Seiten darauf hingwiesen, dass es keine offiziellen Richtlinien sind, aber die Professionalität Deiner Seiten verleitet natürlich sehr zum "Abschreiben". Das ist ja auch grundsätzlich eine gute Sache. Aber deshalb wäre es vielleicht auch ganz gut, wenn Du in diesen Regeln das Thema "Ortsgemeinderat" entsprechend der Rechtslage anpassen würdest, damit das nicht weiter falsch verbreitet wird.
Also nochmals sorry, wenn ich Dich gekränkt haben sollte, das war keineswegs meine Absicht. -- Klein R. 00:25, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Ort im Hunsrück[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe die Kategorie:Ort im Hunsrück erstellt und im Portal:Hunsrück eingebunden. Ich weiß aber nicht genau wie weit der Hunsrück ins Saargebiet reicht und welche Orte sich dort noch zum Hunsrück zählen. Vielleicht könntest du weiterhelfen ? MfG Achim Berg 10:09, 27. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ich kann es zumindest versuchen. Die Abgrenzung ist meines Wissens nicht konkret irgendwo niedergeschrieben, man muss es wohl mehr an der Höhenlage festmachen. Irsch, bei dem ich das wieder geändert hatte, liegt im Tal und somit gehört es nicht zum "Gebirge" Hunsrück. -- Klein R. 16:40, 27. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Info[Quelltext bearbeiten]

VM --Update 00:37, 6. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Naja, nicht wirklich was Neues ;-( -- Klein R. 01:13, 6. Mär. 2010 (CET)Beantworten


Nachfolgende Diskussion von der Seite "Vandalismus" (!) nach hier archiviert, sozusagen als Demotivationshilfe für mich selbst ;-)

Im Artikel Wincheringen wurde seitens Benutzer Klein R. (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) hier [1] ein Eintrag gemacht, der nach den gängigen Regeln eine Urheberhechtsverletzung ist (Kopie von dieser Seite). Ich habs mit entsprechendem Edit-Kommentar zurückgesetzt und entsprechend den URV-Regeln bei den Versionslöschungen gemeldet. Benutzer:Klein R. revertiert zunächst und redet irgendwas von "Privatfehde", dann erneuter Revert mit der Behauptung "Genehmigung liegt vor" und der Unterstellung, ich würde ihm bzw. seinen Edits hinterherlaufen. Ich bitte darum: 1. den Artikel Wincheringen in der urspünglichen Version zu sperren solange die Urheberrechtsfrage nicht geklärt ist; 2. den Benutzer seitens Admin auf URV-und Edit-War-Sachverhalte hinzuweisen. --Update 00:33, 6. Mär. 2010 (CET)Beantworten

An einer Überprüfung dieser Frage ist mir ebenfalls sehr gelegen! Mal abgesehen davon, dass für eine URV m.E. ein identischer Text vorliegen muss, liegt die Genehmigung der Rechteinhaberin hier vor. Diese wurde am Tage des Eintrages an permissions-de@wikimedia.org übermittelt. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Bearbeitung erst nach ein paar Tagen, schließlich arbeiten hier Ehrenamtler. Bisher hat Benutzer Update in solchen Fällen nur eine Anfrage auf der Diskussionsseite gestellt mit UVR-Androhung (siehe z.B. Artikel Saarburg), inzwischen löscht er gleich.
Ob Update seit einer Diskussion mit unterschiedlicher Rechtsauffassung meinen Edits "hinterherläuft", ist ja einfach zu überprüfen. Dazu muss man sich ja nur meine Edits anschauen. Heute z.B. außer dem o.g. Wincheringen auch Taben-Rodt, Temmels und Wellen, wo es in keinem der Fälle 10 Minuten gedauert hat, bis meinem Edit ein Edit von Update folgte. Aber das darf er gerne, so hab ich ja eine zusätzliche Fehlerkontrolle. Nur die unsinnigen URV-Fahndungen nerven, da er inzwischen wissen sollte, dass diese nicht wirklich vorliegen.-- Klein R. 01:05, 6. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Selbstverständlich lag im "Fall Saarburg" auch eine Urheberrechtsverletzung zeitens Benutzer Klein R. vor: eingestellt von Klein R. am 12. 8. 2008, von mir ordnugsgemäß zunächst mit dem Baustein "Urheberrecht ungeklärt" hier in Frage gestellt und hier auf der Disk zeitgleich erläutert habe. Ob das Frau oder Herr Klein oder wer auch immer, jedenfalls wurde der Eintrag aus 2008 (!) dann am 5. Feb. 2010 nach mehr als 1 1/2 Jahren freigegeben. Toll!!! Wo ist die Freigabe des akutuellen Eintrags (=URV) im Artikel Wincheringen??? PS: URVs gehören zurückgesetzt --Update 01:38, 6. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Nachläufchen? Nein, ich habe derzeit ca. 3 1/2 Tsd. Artikel in meiner Beobachtung (Schwerpunkt RLP; bitte meine Beiträge der letzten Wochen, Monate ansehen, tolleriere manches, aber keine URVs! Klein R. knallt eine URV rein, revertiert mehrfach = Vandalismus! --Update 01:45, 6. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Das wird ja immer doller ;-) Über dreitausend Artikel in der Beobachtung und dann in nicht mal 10 Minuten immer hinter mir. Ich dachte, es ist nur Langeweile; das ist ja schon System! Doll!!!
Aber ich hab jetzt keine Lust und Zeit, hier einen Schlagabtausch abzuhalten. Ich hab Saarburg ja auch als Positivbeispiel genannt, also Baustein setzen und nicht gleich löschen, das find ich o.k.!!!
Könnte vielleicht mal ein Dritter unparteiisch einen Kommentar dazu abgeben? Und vor allem mal die URV suchen! Gute Nacht! -- Klein R. 01:55, 6. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Die aktuelle Einfügung seitens Klein R. im Abschnitt "Geschichte" im Artikel Wincheringen ist eine Kopie von dieser Seite) und damit eine Urheberrechtsverletzung. Die mehfachen Reverts, um seine URV-Version durchzusetzen, sind Vandalismus. --Update 02:05, 6. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Sich irren[Quelltext bearbeiten]

Sicher nicht nur an dieser Stelle [2]. Ich wäre dir sehr denkbar, wenn du als Ortskundiger die Saarburger Liste durchgehen könntest. Die offiziellen Denkmallisten sind meines Wissens für die Webveröffentlichung unter Zeitdruck erstellt worden und weisen deshalb immer wieder Fehler auf - und auch die vielerorts zugrundeliegende Denkmaltopographie ist nicht fehlerfrei; die Quote ist aber deutlich geringer. --jergen ? 15:40, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Habe die Saarburger Liste kurz überflogen und schon mal ein paar Fehler rausgenommen. Ich schau mir die Listen aus diesem Bereich demnächst mal in Ruhe an. Wie siehts da eigentlich mit Aktualisierungen aus? Hab beispielsweise ein inzwischen abgerissenes Anwesen rausgenommen, dann stimmt aber der o.a. Stand der Liste eigentlich nicht mehr, dieses Datum kann ich ja aber auch nicht ändern, da ich nicht sicher bin, ob inzwischen nicht noch weitere Änderungen in der offiziellen Liste erfolgt sind.
Und wie ist das mit Fotos. Hab erfreut festgestellt, dass in der Saarburger Liste viele meine Fotos eingearbeitet wurden ;-) Sind hier Fotos von allen erwähnten Denkmälern angestrebt bzw. erwünscht oder sprengt das den Rahmen?!? -- Klein R. 15:59, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Die Listen bauen, wo immer dies möglich ist, auf der Denkmaltopographie auf, sie ist also für Saarburg im Kern auf dem Stand von 1994, weshalb einerseits abgegangene Denkmäler noch genannt werden und andererseits die letzten Unterschutzstellungen fehlen können. In den meisten Fällen wurden die Listen nach der Erstveröffentlichung im zweiten Halbjahr 2009 nochmals durchgesehen, Anlass waren wiederholte Beschwerden aus der Bevölkerung über fehlende oder abgerissene Kulturdenkmäler, so stand's jedenfalls bei uns in der Zeitung. Wenn du möchtest, kannst du als ortskundiger Bürger der GDKE die dir aufgefallenen Fehler mitteilen; jemand anderes hatte das schon getan, ich finde den Hinweis nur nicht mehr. Die GDKE ist über solche Hinweise sicher dankbar.
Manchmal sind die Fehler noch auffälliger, was ich bemerke, notiere ich auf der jeweiligen Diskussionsseite: Diskussion:Liste der Kulturdenkmäler in Braunshorn und Diskussion:Liste der Kulturdenkmäler in Worms.
Was die Fotos angeht, vertragen die Listen natürlich noch mehr Illustrationen, sie müssen dann aber etwas anders gestaltet werden. Ein Beispiel für einen möglichen Endzustand ist die Liste der Kulturdenkmäler in Dirmstein, die alle Kulturdenkmäler abbildet und kurz darstellt; hier fehlen nur noch die Koordinaten der einzelnen Objekte. --jergen ? 16:19, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Du wirst vermisst![Quelltext bearbeiten]

Hallo Klein R.,
ein Wikipedianer hat Dich auf Wikipedia:Vermisste Wikipedianer eingetragen, weil einer oder mehrere Benutzer Dich vermissen. Falls Du wieder aktiv bist, würden sich diese Benutzer sicherlich über eine kurze Rückmeldung dort freuen. Vielen Dank, TaxonBot (Diskussion) 03:01, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Manchmal vermisse ich die Arbeit in Wikipedia auch. Da ich meine Recherche nicht nur für Wikipedia mache und die Texte auch in eigenen oder von mir betreuten Internetseiten und Printmedien veröffentliche, habe ich hier dauerhaft das Problem, dass ich nach Ansicht von Wikipedianern meine eigenen Urheberrechte verletze und die Urheberschaft laufend nachweisen muss (und das dazu noch immer wieder gegenüber den gleichen Personen). Das nervt und macht keinen Spaß, insbesondere wenn noch weitere negative Probleme dazukommen. Frohes Fest! --Klein R. (Diskussion) 23:06, 18. Dez. 2016 (CET)Beantworten