Benutzer Diskussion:Pecunius

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Rattenschwanz in Abschnitt Steuerabzugsfähigkeit der Kirchensteuer
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Du hast in Abgeltungssteuer einen größeren Exkurs zu Abgeltungssteuer und Kirchensteuer eingefügt. Ein wirklich spannendes Thema (keine Ironie!). Dennoch einige Anmerkungen:

  1. Der Exkurs ist länger als der Artikel. Angemessen?
  2. Die Umsetzung dieses Problems ist noch nicht einmal diskutiert, geschweige denn, dass ein Gesetzesentwurf vorläge oder eine Entscheidung getroffen oder diese rechtlich überprüft worden ist.
  3. Im Text sind viele Wertungen enthalten (z.B. "dürfte gegenwärtig einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung kaum standhalten")

Die Argumentation "Außerdem verstieße die erzwungene Konfessionsmitteilung gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" halte ich rechtlich für mehr als gewagt. Der Arbeitgeber erfährt heute schon über die Lohnsteuerkarte von der Konfession des Mitarbeiters. Von einer erfolgreichen Klage habe ich noch nichts gehört.

Kannst Du den Text in diesem Sinne noch bearbeiten? --Karsten11 20:50, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Karsten,

natürlich ist es nicht schwer, die Ergänzung zu kritisieren. An einigen Stellen wird es auch wohl erforderlich sein (übrigens hat este schon eine Wertung herausgenommen)

Aber: Der bisherige Artikel war aber auch sehr kurz, will sagen, sehr wenig aussagend. Insofern musste jede Konkretisierung Gefahr laufen, den Rahmen zu sprengen. Ich werde dennoch versuchen, ihn zu kürzen, ohne dass der Inhalt danach unverständlich rüberkommt.

Dahinter verbirgt sich aber ein anderes Problem: Ich denke, dass Wikipedia durchaus auch dann Sachverhalte aufgreifen können müsste, wenn diese strukturell noch zukünftig sind, also eben noch kein "Sach"-verhalte. Das ist bei kommenden Gesetzen zwangsläufig so. Das geschieht natürlich immer unter der Gefahr des Offenen.

Im politischen Geschäft muss unbedingt vorher über problematische und strittige Aspekte berichtet werden. Wenn Detail einmal im Gesetzentwurf, eingebracht in das Parlament, stehen, ist es in der Regel zu spät. Darum sollte ein solcher Text zur Abgeltungssteuer auch dann stehen bleiben, wenn noch kein Gesetzentwurf eingebracht wurde. Man kann ihn ja nach der Inkraftsetzung der neuen Steuer darauf hin ändern. Das wäre kein Problem.

Noch ein anderer Punkt: die Tatsache, dass die erzwungene Mitteilung des Konfessionsstatus im Fall der Lohnsteuerkarte gerichtlich geklärt ist, nimmt doch nicht weg, dass jede weitere erzwungene Offenlegung ein erneuter, mutmaßlicher Übergriff ist und zwar bis zum Beweis seiner Grundrechtskonfomität. Wir dürfen doch nicht die "Beweislast" unter der Hand umkehren. Also: diese Vermutung wird z.B. vom IBKA belegbar geäußert. Könnte also ein Beleg unsere Meinungsverschiedenheit beheben?

Übrigens wurde ein anderes Problem im Artikel noch gar nicht erwähnt: Kirchensteuer und diesbezügliche Gesetze sind Ländersache. Mir scheint es unzulässig für den Bundestag, ein solches Gesetz zu beschließen, bevor nicht alle Bundesländer ihre Kirchensteuergesetze geändert haben. Und ob da alle Länder mitmachen? Ein solcher Übergriff des Bundes (hier in Gestalt des Finanzministers) fällt offenbar zur Zeit noch niemandem auf. Na ja, Horst Köhler wird nicht arbeitslos werden...

Übrigens war das eine nette Begrüßung von Dir, auch okay die vielen hilfreichen Hinweise. Aber so ein ganz richtiger Neuling bin ich bei Wikipedia auch nicht mehr. Habe mich schon an mehreren Stellen eingemischt.

Soviel fürs erste.

Pecunius 18:56, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Steuerabzugsfähigkeit der Kirchensteuer[Quelltext bearbeiten]

Ich habe dir als Reaktion hierauf den Artikel Steuerabzugsfähigkeit der Kirchensteuer auf eine Unterseite deiner Benutzerseite verschoben, damit du die erhaltenswerten Aspekte in den Artikel Kirchensteuer einarbeiten kannst, wenn du mal wieder mehr Zeit hast. Du findest den Artikel hier: Benutzer:Pecunius/Steuerabzugsfähigkeit der Kirchensteuer. Grüße, Rattenschwanz 11:42, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten