Benutzer Diskussion:Tsui/in Arbeit3

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Die "Tonuntersuchung" der FPÖ war eine etwas irre Angelegenheit, es gibt diese auf Videos, hier eine kommentierte Fassung. Wie in der dortigen Beschreibung nachzulesen wurde der höhere Frequenzbereich eines kurzem Abschnitts herangezogen, dieser wurde 40 Mal verlangsamt, dieser verlangsamte Abschnitt wurde nocheinmal verändert, wobei auf dem Ergebniss ein Geräusch zu hören war, das wohl ein Kompressionsartefakt ist. Die FPÖ glaubte damit bewiesen zu haben, dass die Skinheads in 40-facher Geschwindigkeit irgendetwas gerufen haben sollten. Nachvollziehbar ist dies nicht, wesshalb besagter Tontechniker angab: ""Wir dürfen nicht sagen, dass etwas manipuliert wurde, weil es ist nicht bewiesen, dass etwas manipuliert wurde. Das kann man anhand dieses Videos nicht beweisen". Jeder Behauptung, dass es auch nur irgendeinen Ansatzpunkt für irgendwelche Manipulationen gäbe entspricht nicht den Tatsachen, wesshalb Ich es für problematisch halte, zu formulieren, dass eine Manipulation nicht ausgeschlossen werden könne. Für eine Manipulation gab es nie ernsthafte Anhaltspunkte, abgesehen davon hatte das FPÖ-"Gutachten" nur eine MPEG 4-Version von der ORF-Homepage zur Verfügung, während der Gerichtsgutachter, der eine Manipulation ausschloß das die Aufnahmen im IMX-Rohdatenformat untersuchte. --Liberaler Humanist 21:25, 22. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Diese Hinweise sind deshalb für den Artikel nicht relevant, weil das Fraunhofer-Gutachten insgesamt nur als Anstoß für das zweite Gerichtsgutachten relevant ist, wie ich auf der Artikeldisku ausführlich begründet hatte. Kopilot (Diskussion) 13:01, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Vorschlag für die Passage zu den Gerichtsgutachten[Quelltext bearbeiten]

Zwei Gerichtsgutachter, die das am 13. März 2010 polizeilich beschlagnahmte Originalband des ORF untersuchten, fanden darauf weder rechtsradikale Parolen noch eine Aufforderung dazu noch Spuren einer nachträglichen Bearbeitung. Der erste Gutachter hielt es für „nicht sehr wahrscheinlich“, dass eine Passage herausgeschnitten worden sei.[1] Das privat beauftragte Fraunhofer-Institut empfahl ein auffälliges Atemgeräusch auf der Tonspur des vom ORF bearbeiteten Sendematerials zur weiteren Untersuchung.[2] Der zweite Gerichtsgutachter fand keine Anhaltspunkte für eine Manipulation auf dem beschlagnahmten Band. Er hielt eine oder keine nachträgliche Bearbeitung für etwa gleich wahrscheinlich und empfahl eine weitere Untersuchung dazu.[3] Der ORF erklärte, eine unbemerkte betriebliche oder spurenlose private Nachbearbeitung des Bandes sei bei dem verwendeten IMX-Material technisch unmöglich.[4]

  1. Der Standard: Gutachter findet keine Manipulation am Band, 19. September 2010
  2. FPÖ: Gutachten des Fraunhofer-Instituts, 2010
  3. Der Standard: "Schauplatz" Skins: Auch zweites Gutachten findet keine Nazi-Sager, 23. Mai 2011
  4. Kleine Zeitung, 22. März 2010: Strache: „ORF hat Ton absolut plump manipuliert“; Marianne Enigl (profil, 13. Dezember 2010): Im falschen Film: Obmann Strache steht unter Verdacht der Falschaussage

Begründung siehe Diskussion:Heinz-Christian Strache#Gutachten-Ergebnisse. MFG, Kopilot (Diskussion) 13:10, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Welchen Teil von „Die Diskussionen dazu sollten ohnehin weiter hier geführt werden“ habt Ihr beiden denn nicht verstanden? -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 15:02, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Bezüglich dieser Gutachten ist ein Umstand von nicht zu unterschätzender Bedeutung: Die Aufnahmen erfolgten im IMX-Format, in diesem wurden sie wenige Stunden nach der Aufnahme beschlagnahmt, (was am Rande anmerken könnte). Auf das IMX-Format beziehen sich auch die Berichte in der kleinen Zeitung und dem Profil, die die technischen Voraussetzungen für eine Bearbeitung benennen. Entscheidend ist allerdings eine Besonderheit des Formats, siehe dazu Interoperability Material Exchange: "Eine Besonderheit des IMX-Formats ist die eindeutige Aufzeichnungskennung UMID (Unique Material Identifier) gemäß SMPTE Standard 330M. Alle IMX Geräte stellen sicher, dass bei jedweder Bearbeitung, auch 1:1 Kopien die UMID beim neuen Material (Schnittergebnis/Kopie) auf Null gesetzt wird. Dadurch kann ein Originalmaterial eindeutig identifiziert werden." Die Gerichtsgutachter haben sich wie [http://derstandard.at/1284594630406/ORF-Skinhead-Reportage-Gutachter-findet-keine-Manipulation-am-Band hieraus, v.a. unter "bunt gemischte Sequenzen" (von dort zitierst du in ebendiesem Zusammenhang)) hervorgeht offenbar stark auf diese Kennung bezogen. Diese Aufzeichnungskennung verhindert genau das, was die FPÖ dem ORF vorwarf, nämlich ohne Nachvollziehbarkeit einzelne Dinge aus Aufzeichnungen zu schneiden, Aufzeichnungen aneinanderzureihen odgl. Das "Gutachten" der FPÖ hat sich wie gesagt der Version von der ORF-Homepage im MPEG-4-Format angenommen, das zum einen sehr stark komprimiert ist, zum anderen nicht die Aufnahmekennung des IMX-Formats hat. Ferner war dieses "Gutachten" etwas obskur, und konnte wohl aus einer Verbindung aller 3 Umstände keine Manipulation belegen. Das eigentlich relevante an diesen Gutachten sind nicht irgendwelche Zischlaute, sondern die UMID.

Bezüglich der Formulierungen würde Ich wenn Zitate erfolgen nur ganze Sätze zitieren. Das hier verlinkte, von der FPÖ verwendete Gutachten führt hinter jedem Satz, der bislang verkürzt zitiert wurde "kann nicht bewiesen werden" in diversen Varianten an. In diesem Kontext sind auch die Formulierungen des Gutachtens zu sehen, wobei in Gutachten selten unkommentiert eine Aussage in der Art von x ist P getätigt wird. --Liberaler Humanist 15:44, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Das IMX-Material steht in meinem Vorschlag. Und ich hatte oben schon erklärt, dass das Fraunhofergutachten nur eine Randnotiz ist. Ich glaube nicht, dass Tsui a. die Details benötigt, er kennt sich auch aus, b. dass dies der richtige Ort für nochmalige Diskussion desselben Themas ist. Hier geht es bloß um die Erstellung der Konsensversion vorn. Kopilot (Diskussion) 20:14, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Das IMX-Format würde Ich evtl. direkt erwähnen. Es gibt allerdings noch eine Sache, die für Unklarheit sorgen könnte. Es gab nicht eine, sondern 2 Beschlagnahmungen von Aufnahmematerial. Die Bänder mit den Aufnahmen von der FPÖ-Veranstaltung wurden am folgenden Tag beschlagnahmt. Abgesehen davon gab es Versuche, die gesamten Aufnahmen zu beschlagnahmen, was letzlich nicht erfolgte. Diesbezüglich kam es zu mehreren Urteilen, die eine Beschlagnahmung des gesamten Materials letzlich für illegal erklärten. [1], [2]. --Liberaler Humanist 12:48, 27. Mär. 2012 (CEST)Beantworten