Bezirk Brody

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Lage des Bezirks Brody im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Brody war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Lwiw, Rajon Brody sowie Teilen des Rajons Busk, des Rajons Radechiw und des Rajons Sboriw), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Brody. Im November 1918 war der Bezirk Brody nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie am Ende des Ersten Weltkriegs kurzzeitig Teil der Westukrainischen Volksrepublik.

Er grenzte im Norden an den Bezirk Radziechów, im Osten an das Russische Kaiserreich, im Südosten an den Bezirk Zbaraż, im Süden an den Bezirk Tarnopol, im Südwesten an den Bezirk Zborów und den Bezirk Złoczów, im Westen an den Bezirk Kamionka Strumiłowa sowie im Nordwesten an den Bezirk Radziechów.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Brody war dem Regierungsgebiet Lemberg unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:

Nach der Kundmachung im Jahre 1854[2] kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Brody (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Żółkiew[3].

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Brody wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]

Der Bezirk Brody bestand bei der Volkszählung 1910 aus 106 Gemeinden sowie 98 Gutsgebieten[8] und umfasste eine Fläche von 1752 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 137.903 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 146.216 Menschen[9]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (59 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 15 % der Bevölkerung aus[10].

Am 1. September 1911 wurde der Gerichtsbezirk Załoźce aus dem Bezirk ausgegliedert und dem politischen Bezirk Zborów angeschlossen[11], gleichzeitig wurde der Gerichtsbezirk Podkamień (bereits seit 1903 geplant[12]) und dem politischen Bezirk Brody unterstellt[13].

Am 1. Januar 1912 wurde der Gerichtsbezirk Łopatyn aus dem Bezirk ausgegliedert und dem neu geschaffenen politischen Bezirk Radziechów angeschlossen[14].

Ortschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Brody, Łopatyn und Załoźce, diesen waren folgende Orte zugeordnet[15]:

Gerichtsbezirk Brody:

Gerichtsbezirk Łopatyn:

Gerichtsbezirk Załoźce:

Der erst 1911 geschaffene Gerichtsbezirk Podkamień bestand dann aus folgenden Orten:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Reichsgesetzblatt vom 8. October 1850, Nr. 383, Seite 1741
  2. Reichsgesetzblatt vom 24. April 1854, Nr. 111, Seite 401
  3. Reichsgesetzblatt vom 4. Juli 1855, Nr. 118, Seite 521
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  8. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  9. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  10. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  11. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1911, LXV. Stück, Nr. 154: „Verordnung des Justizministeriums vom 5. August 1911“
  12. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1903, CVIII. Stück, Nr. 241: „Verordnung des Justizministeriums vom 27. November 1903“
  13. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1911, XLV. Stück, Nr. 102: „Verordnung des Justizministeriums vom 26. Mai 1911“
  14. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1911, XCIV. Stück, Nr. 225: „Kundmachung des Ministerium des Innern vom 6. Dezember 1911“
  15. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 322

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]