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Bezirksamt Pforzheim

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Lage der Bezirksämter in Baden im Jahr 1890

Das Bezirksamt Pforzheim, zunächst Oberamt Pforzheim, war eine Verwaltungseinheit im Land Baden. Es bestand von 1819 bis 1939.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet des Bezirksamtes teilte sich im Wesentlichen in einen nördlichen, im Kraichgau und einen südlichen, im Nordschwarzwald gelegenen Teil auf. Der äußerste Südosten reichte in das Korngäu. Politisch zeichnete es sich durch eine ausgesprochene Grenzlage auf: nur im Nordwesten hatte es Verbindung zum übrigen badischen Territorium, ansonsten lagen benachbart verschiedene württembergische Oberämter.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das an der Mündung der Nagold in die Enz gelegene Pforzheim hatte seit dem hohen Mittelalter unter der Herrschaft der Markgrafen von Baden gestanden und war Sitz eines Oberamtes. 1803 wurden ihm die Orte des aufgelösten Amtes Langensteinbach zugewiesen. 1807 kamen elf grundherrschaftliche Orte hinzu, die zuvor reichsritterschaftlichen Familien gehört hatten, die in Umsetzung der Rheinbundakte von 1806 mediatisiert worden waren und nun unter badischer Landeshoheit standen. Ein weiterer war im Rahmen des Tausch- und Epurationsvertrages mit Württemberg zu Baden gekommen.[1] Aufgrund des Novemberediktes von 1809 wurde das Oberamt 1810 in ein Stadt- und Erstes Landamt und ein Zweites Landamt aufgeteilt.[2] 1819 wurden beide wieder vereinigt, erneut mit der Bezeichnung Oberamt.[3]

Das Bezirksamtsgebäude von 1903 mit seinem markanten Turm 2009.

Seinen Sitz hatte das Oberamt zunächst in einem Gebäude, das bereits seit Jahrhunderten solchen Zwecken gedient hatte. Es wurde 1825 an einen Wirt verkauft, der dort die Gaststätte Zur Krone betrieb. Stattdessen erwarb der Staat ein 1800 vom ehemaligen Bürgermeister Jakob Friedrich Dreher und seiner Frau Agnese Eva errichtetes Haus vor dem Altstädter Tor.[4] Im Zuge der Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung 1857 wurde Pforzheim Sitz eines Amtsgerichts. 1864 wurde im ganzen Land einheitlich die Bezeichnung Bezirksamt eingeführt. Ab 1903 war die Verwaltung im neu errichteten Bezirksamtsgebäude untergebracht.

Im Laufe der Zeit kam es zu Verschiebungen einzelner Orte mit benachbarten Ämtern. Bei der Auflösung der Bezirksämter Stein 1821, Durlach 1924 und Bretten 1936 wurden jeweils mehrere Gemeinden Pforzheim zugewiesen. Mit Inkrafttreten der Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 schied Pforzheim als Stadtkreis aus, der Rest bildete den Landkreis Pforzheim.

Orte und Einwohnerzahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1825[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vom Mitte 1821 aufgelösten Amt Stein kamen Göbrichen, Ersingen, Eisingen, Bilfingen zu Pforzheim. Im Gegenzug wurden Langensteinbach, Spielberg und Auerbach an das Amt Durlach abgetreten.[5] Der ebenfalls ursprünglich für Pforzheim vorgesehene Hauptort Stein ging an Bretten.[6] Ende 1821 wurde noch Untermutschelbach dem Amt Durlach zugewiesen.[7]

1825 wurde 26.828 Einwohnern berichtet. Sie verteilten sich auf diese Ortschaften:[8]

Außerdem, als grundherrschaftliche Orte:

1864[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Topographische Karte von 1842, Blatt Pforzheim

Die 1864 gezählten 43.273 Bewohner verteilten sich auf 33 Gemeinden:[9]

  • Bauschlott: 843
  • Bilfingen: 631
  • Brötzingen: 2604
  • Büchenbronn: 928
  • Dietenhausen: 179
  • Dietlingen: 1656
  • Dürrn: 899
  • Eisingen: 900
  • Ellmendingen: 1020
  • Ersingen: 1185
  • Eutingen: 1248
  • Göbrichen: 942
  • Hamberg: 393
  • Hohenwart: 326
  • Huchenfeld: 785
  • Ispringen: 1057
  • Ittersbach: 860
  • Kieselbronn: 991
  • Langenalb: 507
  • Lehningen: 281
  • Mühlhausen: 469
  • (Ober-)Mutschelbach: 362
  • Neuhausen: 695
  • Niefern: 1662
  • Nöttingen (mit Darmsbach): 812
  • Öschelbronn: 1096
  • Pforzheim: 16.320
  • Schellbronn: 283
  • Steinegg: 288
  • Tiefenbronn: 770
  • Weiler: 545
  • Weißenstein: 1101
  • Würm: 635

1939[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Gebiet des Bezirksamtes lagen zwei gemeindefreie Gebiete, die in Baden als abgesonderte Gemarkung bezeichnet wurden: Haidach und Hagenschieß.[10] Wie in der Badischen Gemeindeordnung von 1921 vorgesehen[11] wurden sie in den Jahren danach aufgelöst. Am 1. Juli 1920 wurde Stein von Bretten nach Pforzheim umgesetzt.[12] Bei der Auflösung des Bezirksamts Durlach am 1. April 1924 gingen an Pforzheim die Gemeinden Königsbach, Singen und Wilferdingen,[13] Im April 1936 wurde Obermutschelbach zum Bezirksamt Karlsruhe umgesetzt.[14] Am 1. Oktober 1936 kamen vom aufgelösten Bezirksamt Bretten Nußbaum, Ruit und Sprantal hinzu.[15] Zum 1. April 1939 wurden Ruit und Sprantal Karlsruhe zugeteilt.[16]

Neben diesen Zu- und Abgängen verringerte sich die der Zahl der Gemeinden durch Eingemeindungen nach Pforzheim um zwei, betroffen waren 1905 Brötzingen und 1913 Dillweißenstein. Zum Zeitpunkt der Aufteilung in Stadt- und Landkreis Pforzheim im Juni 1939 umfasste das Gebiet des Bezirksamts somit neben Pforzheim 34 weitere Gemeinden.[17]

Leiter der Verwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Leitung der Verwaltung, als Amtmann oder Oberamtmann und später Landrat, hatten inne:[18]

Der 1843 zum Leiter ernannte Joseph Lang blieb, wie bisher, in gleicher Stellung beim Bezirksamt Hoffenheim.[19]

Übergeordnete Behörden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens übergeordnete Behörden waren zunächst der Murg- und Pfinzkreis mit Sitz in Durlach, ab 1863 der neu entstandene Landeskommissärbezirk Karlsruhe. Zugleich wurden seine Gemeinden dem Kreisverband Karlsruhe zugeteilt.

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sofern nicht zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt nach Pforzheim eingemeindet, zählt die weit überwiegende Mehrheit der Orte des Bezirksamtes seit der Kreisreform 1973 zum Enzkreis. Zu diesem Zeitpunkt kam Ittersbach, wie auch die bis 1939 an die Bezirksämter Bretten, Durlach und Karlsruhe abgegebenen Ortschaften, zum Landkreis Karlsruhe.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 98. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  2. Beilage A zum Organisationsrescript vom 26. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 9. Dezember 1809, S. 411f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  3. Beschluss der Vereinigung der Stadt- und Landämter Bruchsal, Pforzheim, Rastatt und Freiburg. Veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 10. Februar 1819, S. 19. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  4. Aloys Stolz, August Allgaier: Geschichte der Stadt Pforzheim. Pforzheim 1901, S. 331 u. 342.
  5. Entsprechender Beschluss vom 10. Mai 1821, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Staats- und Regierungsblatt am 18. Juni 1821, Heft X, S. 74. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  6. Eintrag zum Ort Stein bei LEO-BW.
  7. Entsprechender Beschluss, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Staats- und Regierungsblatt am 17. November 1821, Heft XVIII, S. 134. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  8. Friedrich Dittenberger: Geographisch-statistische-topographische Beschreibung des Großherzogthums Baden. Karlsruhe 1825, S. 128f.
  9. Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung des Großherzogthums Baden. Zwanzigstes Heft: Die Volkszählung vom Dezember 1864, I. Teil, S. 47. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  10. Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Baden, neue Folge, zweites Heft: Die Volkszählung am 1. Dezember 1885, II. Teil (Ortsverzeichnis). Karlsruhe 1889, S. 85. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  11. Badische Gemeindeordnung von 1921, § 105. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  12. Entsprechende Verordnung vom 22. Mai 1920, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 22. Juni 1920, Heft 37, S. 261f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  13. Entsprechende Verordnung vom 18. Januar 1924, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 22. Januar 1924, Heft 3, S. 9. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  14. Beschluss des Reichsstatthalters vom 25. Februar 1936, veröffentlicht am 13. März 1936 im Ministerialblatt für die Badische Innere Verwaltung, Ausgabe A, Nr. 11, Sp. 213. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  15. Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 26. Juni 1936. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  16. § 31 des Gesetzes über die Landkreisselbstverwaltung in Baden, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 28. Juni 1939, Heft 11, S. 98. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  17. Michael Rademacher: Pforzheim. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 23. September 2022.
  18. Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.
  19. Entsprechende Mitteilung, veröffentlicht am 9. Januar 1843 im Großherzoglich-Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft III, S. 21. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.