Bezirksgericht Augsburg

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Das Bezirksgericht Augsburg war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern und der Vorläufer des Landgerichts Augsburg, der von 1857 bis 1879 existierte. Das Bezirksgericht hatte seinen Sitz in der Stadt Augsburg.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Gesetz vom 1. Juli 1856[1] wurde das Justizwesen im rechtsrheinischen Bayern nach dem Vorbild der Pfalz neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[2] wurde 1879 das Bezirksgericht Augsburg wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst. Sein Nachfolger in der Funktion als Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht Augsburg.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. RBl. 901
  2. GVBl. 355