Brandhalde

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Vogelschutzgebiet „Brandhalde“
Das Vogelschutzgebiet „Brandhalde“ ist ein bedeutendes Brutgebiet für Wanderfalken in Baden-Württemberg.

Das Vogelschutzgebiet „Brandhalde“ ist ein bedeutendes Brutgebiet für Wanderfalken in Baden-Württemberg.

Lage Oberndorf am Neckar im Landkreis Rottweil, Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID 555537909
Natura-2000-ID DE-7617-401
Vogelschutzgebiet 9,879 ha
Geographische Lage 48° 19′ N, 8° 35′ OKoordinaten: 48° 18′ 51″ N, 8° 34′ 37″ O
Brandhalde (Baden-Württemberg)
Brandhalde (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 5. Februar 2010
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg
f6
Naturschutzgebiet
„Brandhalde“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 9,881 ha
Kennung 3116
WDPA-ID 81449
Natura-2000-ID DE7617401
Geographische Lage 48° 19′ N, 8° 35′ O
Brandhalde (Baden-Württemberg)
Brandhalde (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 10. November 1981
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg
f4

Das Gebiet Brandhalde ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegtes Vogelschutzgebiet im baden-württembergischen Landkreis Rottweil in Deutschland.[2]

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das rund zehn Hektar (ha) große Natur- und Vogelschutzgebiet „Brandhalde“ liegt 2,4 Kilometer nördlich der Oberndorfer Stadtmitte. Die Gebiete sind deckungsgleich und erstrecken sich östlich des Stadtteils Aistaig und südöstlich des Neckars.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Vogelschutzgebiet wird beschrieben als „Teilbereich des oberen Neckartals mit einer naturhaften Landschaft von besonderer Eigenart und Schönheit, Lebensraum einer typischen Flora und Fauna, Bollerfelsen mit Steppenheidevegatationen, Magerrasenresten und ausgedehnten Wäldern“.

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Vogelschutzgebiet „Brandhalde“ ist ein bedeutendes Brutgebiet für Wanderfalken in Baden-Württemberg.

Lebensraumklassen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mischwald
  
92 %
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen
  
8 %

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist die Erhaltung der geschützten Teile der Brandhalde als Lebensraum einer für das obere Neckartal typischen Flora und Fauna mit zum Teil vom Aussterben bedrohten Pflanzen- und Tierarten und als naturhafte Landschaft von besonderer Eigenart und Schönheit.

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich beschrieben:[3]

Brutvögel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten, im Schutzgebiet „Brandhalde“ lediglich eine Art.

Wanderfalke (Falco peregrinus)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wanderfalke

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.

Zugvögel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36 Arten, im Schutzgebiet „Brandhalde“ ist davon keine Art erfasst.

Zusammenhängende Schutzgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Naturschutzgebiet und das Vogelschutzgebiet sind deckungsgleich. als zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen sind das 2.203 Hektar große FFH-GebietNeckartal zwischen Rottweil und Sulz“ sowie das LandschaftsschutzgebietNeckartal mit Seitentälern von Rottweil bis Aistaig“, das 1.598 Hektar groß ist.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Regierungspräsidium Freiburg, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg. 2. Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2004, ISBN 3-7995-5174-3. S. 509–511

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 8. Februar 2022.
  2. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010
  3. Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 8. Februar 2022.