Brillantblau FCF

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Strukturformel
Allgemeines
Name Brillantblau FCF
Andere Namen
  • Dihydrogen(ethyl)[4-[4-[ethyl- (3-sulfonatobenzyl)]amino]-2′-sulfonato- benzhydryliden]-cyclohexa-2,5-dien- 1-yliden]-(3-sulfonatobenzyl)ammonium, Dinatriumsalz
  • E 133
  • C.I. 42090
  • C.I. Acid Blue 9, Disodium salt
  • C.I. Food Blue 2
Summenformel C37H34N2Na2O9S3
CAS-Nummer 3844-45-9
PubChem 19700
Kurzbeschreibung feinkristallines, dunkellilafarbenes Pulver[1]
Eigenschaften
Molare Masse 792,85 g/mol
Aggregatzustand

fest

Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung [1]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 33
S: 24/25
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Brillantblau FCF ist ein blauer Triphenylmethanfarbstoff, der als Lebensmittelfarbstoff (E 133) verwendet wird.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Eigenschaften

Brillantblau FCF ist ein rötlich-blaues Pulver, das wasserlöslich und stabil bei Hitze und im Licht ist. In saurer Umgebung schlägt die Farbe von Blau nach Grün um. Die neutrale Lösung hat ein Absorptionsmaximum bei λmax. = 630 nm.

[Bearbeiten] Herstellung

Brillantblau FCF ist ein synthetischer Farbstoff. Es ist ein anionischer Triphenylmethanfarbstoff, der aus 2-Sulfobenzaldehyd und 3-{[Ethyl(phenyl)amino]methyl}benzolsulfonsäure hergestellt wird:

Synthese von Brillantblau FCF

In Handel ist das Dinatriumsalz. Auch das Calcium-, Ammonium- [CAS: 2650-18-2] und Kaliumsalz [CAS: 71701-18-3] sowie der Aluminiumlack des Farbstoffes sind zugelassen.

[Bearbeiten] Verwendung

Brillantblau wird zur Färbung von Getränken, Götterspeise, Kandierten Früchten, Konserven, Knabberartikeln, Käserinde und Wursthäuten verwendet, vor allem in den USA. Er ist wasserlöslich und wird normalerweise vom Körper rasch wieder ausgeschieden.

Um Grün-, Violett- oder Brauntöne zu erreichen, wird Brillantblau FCF in Mischungen mit anderen Farbstoffen eingesetzt, z.B. in Verbindung mit Tartrazin (E 102), um verschiedene Grüntöne zu erzeugen.

[Bearbeiten] Gesundheitliche Aspekte

Brillantblau FCF gilt als unbedenklich. Als ADI-Wert wurden 0,1 mg/kg Körpergewicht festgesetzt. Der größte Teil des Farbstoffs wird unverändert ausgeschieden.[2]

Durch Tierversuche wurde nachgewiesen, dass sich Brillantblau bei der Einnahme in extrem hohen Dosen in Nieren und Lymphgefäßen ablagern kann.

[Bearbeiten] Rechtliche Situation

Brillantblau FCF ist nur für bestimmte Produkte zugelassen.[3] Dazu gehören unter anderem[2]:

  • essbare Überzüge für Käse und Wurst (qs)
  • Süßigkeiten (max. 300 mg/kg)
  • Kuchen, Keksen, Blätterteiggebäck (max. 200 mg/kg)
  • Spirituosen, Obst- und Fruchtweine (max. 200 mg/kg)
  • Speiseeis, Desserts (max. 150 mg/kg)

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. a b Sicherheitsdatenblatt zu "Erioglaucine disodium salt" bei Acros Organics
  2. a b zusatzstoffe-online.de: E133
  3. ZZulV Einzelnorm: Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 und § 7); Zusatzstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Lebensmitteln zugelassen sind
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