Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Kurztitel: Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz
Abkürzung: BEZNG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 931-4
Erlassen am: 27. Dezember 1993
(BGBl. I S. 2378, ber. 1994 I S. 2439)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1994
Letzte Änderung durch: Art. 14 G vom 28. Juni 2021
(BGBl. I S. 2250, 2260)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
7. Juli 2021
(Art. 18 G vom 28. Juni 2021)
GESTA: B116
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG) vom 27. Dezember 1993 ist unter Artikel 1 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.

Es behandelt die Zusammenführung der SondervermögenDeutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ zu einem einheitlichen Bundeseisenbahnvermögen.

Es wird intern in

  • einen unternehmerischen Bereich sowie
  • einen Verwaltungsbereich

gegliedert mit jeweils eigener Wirtschafts- und Rechnungsprüfung.

Der unternehmerische Bereich umfasst das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen und den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur.

Der Verwaltungsbereich umfasst die hoheitlichen Aufgaben, die bisher von den Sondervermögen wahrgenommen worden sind, und die Verwaltung des Personals, der Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens sowie der nicht bahnnotwendigen Grundstücke.

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