Bundeseisenbahnvermögen
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Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung entstanden (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen). Die Wirtschaftsführung (Wirtschaftsplanvolumen zurzeit rund 8 Mrd. €) unterliegt Genehmigungsvorbehalten des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.
Das Amt wird von einem Präsidenten geleitet (bis zu seinem Tod am 5. Dezember 2006: Rolf Heine). Zum 1. Mai 2007 wurde der Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes, Armin Keppel, in Personalunion zum Präsidenten des BEV berufen. Die zunächst für das Jahr 2009 geplante Zusammenlegung der beiden Behörden liegt vorerst auf Eis.
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[Bearbeiten] Gliederung
Das Bundeseisenbahnvermögen ist zweistufig organisiert.
- Die Hauptverwaltung hat ihren Sitz in der Bundesstadt Bonn.
- Dienststellen
- Dienststelle Ost in Berlin mit Büros in Dresden, Erfurt, Halle und Schwerin
- Dienststelle Mitte in Frankfurt am Main mit der Außenstelle Saarbrücken
- Dienststelle Nord in Hannover mit Außenstelle Hamburg
- Dienststelle Südwest in Karlsruhe mit Außenstelle Stuttgart
- Dienststelle West in Köln mit Außenstelle Essen
- Dienststelle Süd in München mit Außenstelle Nürnberg
[Bearbeiten] Aufgaben
Vereinfachte Darstellung:
- Dienstherr der zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen oder beurlaubten Bundesbahnbeamten
- Betreuung von rd. 203.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern
- Verwaltung und Verwertung nicht bahnnotwendiger Liegenschaften
- Ärztlicher Dienst/Medizinischer Dienst (Bahnärzte)
- Weiterführung der betrieblichen Sozialeinrichtungen der Bundesbahn und Reichsbahn [1]
- Anerkannte Selbsthilfeeinrichtungen [2]
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Bundeseisenbahnvermögen - Betriebliche Sozialeinrichtungen
- ↑ Bundeseisenbahnvermögen - Selbsthilfeeinrichtungen
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