Carl Friedrich von Fischer

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Carl Friedrich Freiherr von Fischer (* 17. Juli 1783 in Karlsruhe; † 21. September 1860 in Baden-Baden; evangelisch) war ein seit 1809 im badischen Staatsdienst stehender Jurist und wurde zum 23. Mai 1844 in den Ruhestand versetzt.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fischer war der Sohn des Karl Friedrich von Fischer (* 3. Dezember 1756 in Karlsruhe; † 9. Oktober 1821 ebenda), Hofgerichtsadvokat und Finanzminister, der am 16. April 1819 zum Freiherrn nobilitiert wurde, und der Maria Theresia geborene Schmittbauer. Er war verheiratet mit Charlotta geborene Braunstein.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fischer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und wurde 1808 Rechtspraktikant. Am 3. Februar 1809 erfolgte seine Anstellung als Hofgerichtsassessor am Hofgericht in Rastatt. Am 5. Mai 1813 wurde er Kreisrat beim Murg- und Pfinz-Kreisdirektorium in Rastatt beziehungsweise nach der Verlegung in Durlach. Ab dem 1. November 1822 wurde er Obervogt beim Landamt Karlsruhe und dort am 4. Oktober 1837 zum Geheimen Rat 3. Klasse ernannt. Am 23. Mai 1844 erfolgte die Versetzung in den Ruhestand.

Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bernd Breitkopf: Die alten Landkreise und ihre Amtsvorsteher. Die Entstehung der Landkreise und Ämter im heutigen Landkreis Karlsruhe. Biographien der Oberamtmänner und Landräte von 1803 bis 1997. Verlag Regionalkultur, Ubstadt-Weiher 1997, ISBN 3-929366-48-7, S. 114–115.
  • Edmund von der Becke-Klüchtzner: Stamm-Tafeln des Adels des Großherzogthums Baden: ein neu bearbeitetes Adelsbuch, Baden-Baden, 1886, S. 578 Stammtafel der Freiherren von Fischer online