Clayton-Fahrzeug A

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Clayton-Fahrzeug A
Schiffsdaten
Flagge Deutsches Reich Deutsches Reich
Schiffstyp Dampfschiff
Bauwerft Norddeutsche Maschinen- & Armaturenfabrik, Bremen
Baunummer 9
Verbleib unbekannt
Schiffsmaße und Besatzung
Länge 15,00 m (Lüa)
Breite 4,00 m
Seitenhöhe 1,4 m
Tiefgang (max.) 0,90 m
Verdrängung 30 t
Vermessung 23 BRT
Maschinenanlage
Maschine Dampfkessel (nicht als Schiffsantrieb)[1]
Propeller keiner

Das Clayton-Fahrzeug A war ein Desinfektions- und Feuerlöschfahrzeug in der Kolonie Deutsch-Ostafrika.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Clayton-Apparat der Norddeutschen Maschinen- und Armaturenfabrik in Bremen

Das Clayton-Fahrzeug A wurde 1906 in Bremen im Auftrag der Kolonialabteilung für die Hafenbehörde Daressalam als Desinfektions- und Feuerlöschfahrzeug gebaut. Es war ausgerüstet mit einer Feuerlöschpumpe mit einer Leistung von 150 t Wasser pro Stunde und einem „Clayton-Apparat Typ B“. In dem Apparat wurde Schwefel mittels Gebläseluft zu Schwefeldioxid verbrannt. Pro Stunde ließen sich etwa 1.000 Kubikmeter Schwefelgas erzeugen. Das Fahrzeug konnte 4 t Kohle und 2 t Schwefel als Betriebsmittel für den Desinfektionsapparate und die Löschpumpe an Bord nehmen.[1]

Einsatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verbrennungsgase konnten nach Abkühlung durch maschinelle Vorrichtungen in Räume eingeleitet werden.[2] Dieses Verfahren wurde zur Schwefelräucherung auf Schiffen eingesetzt, um die Brut von Stechmücken und Ratten durch Begasung zu vernichten.[3] Damit sollte die in Daressalam auftretende Pest bekämpft werden.[4] Mit dem schwimmenden Clayton-Apparat des nach ihm benannten Gefährtes wurden Schiffe oder ggf. auch andere von See aus zugängliche mögliche Brutplätze der Anopheles-Mücke ausgeräuchert. Die Desinfektion eines Schiffes erfolgte auf Anordnung der Medizinalbehörde bzw. des Hafenarztes oder auf privaten Antrag. Die Kosten betrugen je nach Größe des Schiffes und den zu desinfizierenden Schiffsräumen 30 bis 275 Rupien. Für die Entgegennahme der Anträge und der Gebühren war die Hafenbehörde zuständig.[5]

Verbleib[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ende 1906 wurde das Desinfektions- und Feuerlöschfahrzeug von der Prinzessin von Deutschland nach Daressalam überführt. Der Röhrenkessel des Fahrzeugs diente nicht als Schiffsantrieb, sondern dem Betrieb der Schwefel- und Pumpenanlage. Die Fortbewegung im Hafen Daressalam geschah per Schlepp. Ein Ruder ist auf Bauzeichnungen erkennbar.[1] Sein weiterer Verbleib ist nicht bekannt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Erich Gröner: Die deutschen Kriegsschiffe 1815–1945. Band 7, Bernard & Graefe, Koblenz 1990, S. 220–221.
  • E. Immerschitt: Feuerlösch-, Desinfektions- und Rattenvertilgungsapparat an Bord von Schiffen. In: Der Zeitgeist. Monatliches Bildungsorgan des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes. 4. Jg. (1911), Nr. 11, S. 543 f.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Ohne Verfasser: Desinfektions-, Rattenvertilgungs- und Feuerlöschfahrzeug für Dar-es-Salam. In: Schiffbau, VIII. Jahrgang, Ausgabe Nr. 5 vom 12. Dezember 1906, S. 159–161.
  2. Gustav Giemsa: Rattenvernichtung (Memento des Originals vom 23. April 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de, in: Heinrich Schnee (Hg.): Deutsches Kolonial-Lexikon. Band 3, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 128 f.
  3. Clayton-Apparat (Memento des Originals vom 11. Juni 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de, in: Heinrich Schnee (Hg.): Deutsches Kolonial-Lexikon. Band 1, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 275.
  4. Ohne Verfasser: Ein Desinfektions- und Feuerlöschfahrzeug für Deutsch-Ostafrika. In: Deutsche Kolonialzeitung. 23. Jg. (1906), Ausg. Nr. 18 vom 5. Mai 1906, S. 178 (online).
  5. Gebühren-Tarif für Benutzung des Desinfektionsappartes System Clayton des Kaiserlichen Gouvernements von Deutsch-Ostafrika im Hafen von Daressalam. Vom 18. September 1907. in: Kaiserliches Gouvernement von Deutsch-Ostafrika (Hrsg.): Die Landes-Gesetzgebung des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiets. 2. Aufl., Tanga/Daressalam 1911, S. 511 (online).