Coin Master

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Coin Master
Entwickler Moon Active
Publisher Moon Active[1]
Veröffentlichung 2015
Plattform Android, iOS[1]
Medium Download
Sprache mehrsprachig
Altersfreigabe
USK
USK ab 16 freigegeben
USK ab 16 freigegeben
Information Urspr. USK-Einstufung ohne Altersbeschränkung via IARC,[2] im Juni 2019 nach persönlicher Prüfung angehoben[3]

Coin Master ist ein seit 2015 vertriebenes Onlinespiel, das als App auf Smartphones gespielt werden kann. Es steht in der Kritik, Kinder und Jugendliche gezielt ans Glücksspiel heranzuführen.[4][5][6][7]

Spielprinzip[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ziel des Spiels ist es, ein virtuelles Dorf aufzubauen und zu erhalten. Es existieren mindestens 472 Level.[8] Ein Level stellt eine Spielhalle dar.[9][6] Investitionen ins virtuelle Dorf werden durch virtuelles Geld, sogenannte „Coins“, finanziert. Neue Coins kann man durch einen simulierten einarmigen Banditen gewinnen, für den pro Stunde fünf Versuche zur Verfügung stehen. Durch Echtgeldzahlung über die App kann der Nutzer zusätzliche Versuche erwerben. Kostenpflichtig sind außerdem Zukäufe von virtuellem Tierfutter für den Dorfbetrieb.[10]

Die optische Erscheinung des Spiels richtet sich an Kinder. Tierfiguren und Spielelemente sind niedlich und bunt gestaltet.[11] Das Spiel, das ursprünglich ohne Altersfreigabe erhältlich war, wurde nach Kritik im iOS App Store für Nutzer ab 17 Jahren,[12] im Google Play Store für Nutzer ab 16 Jahren,[1] aber im Amazon Appstore weiterhin ab 0 Jahren freigegeben.[13] Artverwandte Spiele sind ebenfalls weiterhin ab 0 Jahren freigegeben.[6][1] Das Spiel wurde weltweit über 50 Millionen Mal heruntergeladen.[14]

Entwickler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Coin Master ist die einzige App des israelischen Anbieters Moon Active. Finanziell involviert sind oder waren der ehemalige Chef des Online-Casino-Betreibers 888 Holdings, Gigi Levy-Weiss,[9][15] der Gründer der Sportwetten-Plattform bwin, Norbert Teufelberger, und ein von Evan Hoff gegründetes Unternehmen, das in Glücksspiel-Automaten investiert.[16][15][17][18] Laut Moon Active besitzen diese Personen insgesamt weniger als 15 Prozent der Anteile.[18] Teufelberger habe dabei während einer Beratungstätigkeit in ein Unternehmen investiert, das bis 2017 Anteile an den Hersteller von Coin Master hielt.[18][19]

Coin Master befindet sich seit 2015 auf dem Markt.[20] Mit dem Spiel soll gemäß SensorTower Anfang 2019 ein monatlicher Umsatz von 11 Millionen US-Dollar weltweit gemacht worden sein.[21]

Werbung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Webvideoproduzenten und Influencer Bianca Claßen (BibisBeautyPalace) und Simon Desue, aber auch Daniela Katzenberger, Dieter Bohlen und Pietro Lombardi wurden für Werbung durch Online-Videos, Clips und Songs engagiert.[11][22] Die Kooperation mit Claßen wurde nach Kritik wegen ihrer mutmaßlich jungen Zielgruppe eingestellt.[18][19] Auch im Ausland wird mit Influencern und TV-Persönlichkeiten für das Spiel geworben, beispielsweise mit Jianhao Tan in Singapur[21] und mit Charlotte Crosby im Vereinigten Königreich[23] sowie David Beckham und NeNe Leakes in den USA.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die britische Spielewebsite Pocket Gamer nannte Coin Master im Februar 2018 einen als Spiel getarnten Spielautomaten.[24]

Im Juli 2019 kritisierte der Saarländische Rundfunk in einem Beitrag das Spielprinzip von Coin Master,[25] wenige Wochen später erschien ein weiterer kritischer Artikel auf OMR.com. Die kindgerechte Optik verführe vor allem Kinder zum Spiel. Die Nutzung eines virtuellen einarmigen Banditen sei letztlich Glückspiel statt Strategiespiel. Der Hersteller generiere somit mit einem süchtig machenden Spielkonzept hohe Einnahmen und führe Kinder ins Glückspiel ein.[26]

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen warnte bereits im August 2019 vor dem Spiel und kritisierte die auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Werbung, nicht aber das Spiel selbst. Jörg Schieb bemängelte, dass Kinder mit dem Spiel „auf Glücksspiel getrimmt“ würden, und sie von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen nicht davor geschützt würden.[20][4] In den Folgemonaten berichtete zunächst Der Spiegel,[5] dann mehrere Games-Portale,[20][27] aber auch zahlreiche weitere regionale und überregionale Medien über das Spiel und schlossen sich dieser Kritik an.[28][29][30][31][32] Auch der Elternratgeber Schau hin! befasst sich mit dem Handyspiel und merkte an, dass Jugendschützer sie als „Einstiegsdroge ins Glücksspiel“ sähen.[33]

Am 10. Oktober 2019 widmete sich Jan Böhmermann im Neo Magazin Royale dem Spiel und richtete seine Kritik nicht nur an die werbenden Influencer, sondern auch an das Spielkonzept und die Glückspiel-Finanziers hinter Moon Active.[11] Böhmermann wies außerdem darauf hin, dass Coin Master nicht als Glücksspiel deklariert sei, obwohl es deutliche Züge eines solchen Spiels zeige. Sichtbar werde dies unter anderem darin, dass das höchste Spiellevel eine virtuelle Spielhalle sei. In seinem Beitrag zitiert Böhmermann mehrfach aus Statements des Bremer Glückspielforschers Tobias Hayer. Sogenanntes „simuliertes Glücksspiel“ falle nicht unter das Jugendschutzgesetz, weshalb das Spiel ursprünglich eine Altersfreigabe von USK 0 erhalten konnte.[11][34][35] Die zuständige Kontrollbehörde habe bislang das Spiel nicht geprüft. Böhmermann rief Antragsberechtigte dazu auf, bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Prüfantrag für das Spiel zu stellen.[7][36] Am Folgetag meldete die Prüfstelle den Eingang zahlreicher Anträge,[37][38][39] und ihre Vorsitzende Martina Hannak bestätigte, dass ein Verfahren eingeleitet wurde.[1][10]

Zahlreiche Print- und Onlinemedien griffen den Beitrag Böhmermanns auf,[16][40][38][41][42][43] darunter auch weitere Computer- und Spiele-Portale.[44][45][46][47][17]

Am 4. März 2020 hat die BPjM auf Nicht-Indizierung des Spieles entschieden.[48][49] Laut Meldung der BPjM vom Folgetag sah das 12-köpfige Gremium den Tatbestand der Verherrlichung oder Verharmlosung von Glücksspiel als nicht erfüllt an, was „insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass die Visualisierung der Spielautomaten auch von echten Spielautomaten abweichende Elemente aufweist, der Spielfluss immer wieder durch andere Spielhandlungen unterbrochen wird und neben dem Gewinn von Coins weitere für das Spiel relevante Alternativen gewonnen werden können.“[48] Es könne nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Spielhandlung realweltliches Verhalten verursacht. Die Erfassung einer solchen jugendgefährdenden Wirkung bedürfe „einer grundsätzlichen Erweiterung der gefestigten und durch Rechtsprechung bestätigten Spruchpraxis der Bundesprüfstelle zu Konsummitteln mit Suchtgefährdungspotential um den Tatbestand der Verherrlichung bzw. Verharmlosung von Glücksspiel“.[48] Von der sogenannten Spielanlage ausgehende Gefahren wie exzessive Nutzung sowie finanzielle Schädigungen von Minderjährigen seien nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, weil das maßgebliche Jugendschutzgesetz aktuell keine solchen, sogenannten Interaktionsrisiken erfasse.

Ein von der Landesanstalt für Medien NRW in Abstimmung mit der Kommission für Jugendmedienschutz gegen Moon Active eingeleitetes Verfahren wurde am 3. April 2020 rechtskräftig abgeschlossen. Der außereuropäische Anbieter habe eine hohe Kooperationsbereitschaft gezeigt, den deutschen Jugendschutzanforderungen gerecht zu werden. Innerhalb von Coin Master werde nun eine doppelte Altersbestätigung verlangt und ein ausdrücklicher Hinweis auf die optionale Deaktivierung von In-App-Käufen werde angezeigt. Zudem sei die Marketing-Strategie, die „Influencer wie Daniela Katzenberger, Bibis Beauty Palace und Dieter Bohlen“ nutze, für Deutschland eingestellt worden. Damit werde der Landesanstalt für Medien NRW zufolge deutlich, dass sich das Angebot nicht an Kinder richtet.[50][51]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e Max Doll: Glücksspiel in Spielen: Apps bieten Kindern legal Zugriff auf Slotmaschinen. In: computerbase.de. 11. Oktober 2019, abgerufen am 15. Oktober 2019.
  2. Nach Böhmermann-Aufruf: Bundesprüfstelle prüft Indizierung von Coin Master. gameswirtschaft.de, 14. Oktober 2019.
  3. Simuliertes Glücksspiel – der Stand der Dinge. blog.fsf.de, 25. Oktober 2019; abgerufen am 18. Mai 2020
  4. a b Jörg Schieb: Coin Master: Kinder abzocken in bunt. wdr.de, 23. August 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  5. a b Anton Rainer: Gaming-App Coin Master: Wie Kinder in der Spielgeldfalle landen. In: Der Spiegel. Nr. 33, 2019 (online).
  6. a b c Böhmermann nimmt sich glücksspielähnliche App „Coin Master“ vor. In: derStandard.de. 11. Oktober 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  7. a b Jan Böhmermann warnt vor der App „Coin Master“. Business Punk, 11. Oktober 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  8. Boom Level Villages In Coin Master - 100% Clear Information. In: Coin Master Free Spins. Abgerufen am 3. Oktober 2023 (englisch).
  9. a b Ralf Nowotny: Indizierungsverfahren zu der App „Coin Master“ eingeleitet. In: mimika.at. 16. August 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  10. a b Enno Park: Nach Böhmermann-Bericht: Indizierungsverfahren gegen Smartphone-Spiel Coin Master. In: t3n. 16. Oktober 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  11. a b c d Coin Master – so wird man reich oder arm. In: ZDF.de. Neo Magazin Royale, 10. Oktober 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  12. Magdalena Markovic: Jan Böhmermann entlarvt „Coin Master“ als Glücksspielapp. In: kleine zeitung.at. 14. Oktober 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  13. Sophie Jordan: Böhmermann gegen Mobilspiel: Coin Master könnte indiziert werden. In: giga.de. 15. Oktober 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  14. Denny Fischer: Coin Master: Fragwürdige C-Promi-Heimat mit 50 Mio Downloads. In: smartdroid.de. 26. Juli 2019, abgerufen am 17. Oktober 2019.
  15. a b Sabine Löwenberger: Nach Böhmermann-Kritik: Indizierungs-Verfahren für mobile App Coin Master eingeleitet. In: casinoonline.de. 15. August 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  16. a b Mathias Ottmann: Dieser Beitrag von Jan Böhmermann betrifft alle, die Kinder haben. GQ Magazin, 11. Oktober 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  17. a b Maurice Weber: Böhmermann hats geschafft: Indizierungs-Verfahren für Mobilespiel Coin Master begonnen. In: Gamestar. 14. Oktober 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  18. a b c d Gustav Theile: Macht diese App Kinder glücksspielsüchtig? In: faz.net. 25. Oktober 2019, abgerufen am 26. Oktober 2019.
  19. a b Henning Bulka: Kritik an Smartphone-Spiel für Kinder: Jan Böhmermann attackiert „Coin Master“ – das sagt der Hersteller zu den Vorwürfen. In: rp-online.de. 25. Oktober 2019, abgerufen am 26. Oktober 2019.
  20. a b c Janina Kröger: Coin-Master-App in der Kritik – Ist sie eine Einstiegsdroge für Glücksspiel? In: pcspezialist.de. 16. August 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019. (epd/dpa)
  21. a b Akash Senapaty: How Coin Master got Indians hooked to slot machines. In: factordaily.com. 21. Februar 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019 (englisch).
  22. Sebastian Maas: Junge Menschen und Glücksspiel: Noch einmal richtig tippen – dann bin ich reich. bento, 1. Oktober 2019, abgerufen am 17. Oktober 2019.
  23. Gemma Calvert: Reality Rich List 2019: From Gemma Collins to Mark Wright, meet the biggest reality TV earners of 2019. 22. September 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  24. Matt Suckley: The IAP Inspector: How does Coin Master monetise? In: pocketgamer.biz. 7. Februar 2018, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  25. Kim Stoppert, Robert Hecklau, Susanne Armbruster: Die (teure) Wahrheit über Bibi und Coin Master. In: SR1. Saarländischer Rundfunk, 11. Juli 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. Oktober 2019; abgerufen am 13. Oktober 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sr.de
  26. Coin Master: So hat die Glücksspiel-App durch Influencer 280 Millionen Dollar umgesetzt. In: omr.com. 30. Juli 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  27. Michael Zeis: Coin Master: Coin Master Tricks: So überlistet ihr das Spiel! In: gameswelt.de. 2. Oktober 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  28. „Coin Master“: Einstiegsdroge ins Glücksspiel? Westfalen-Blatt, 9. August 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  29. Einstiegsdroge für Gücksspiel? Medienanstalt lässt Spiele-App “Coin Master” prüfen. In: Meedia.de. 12. August 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  30. Jugendschutz: Medienanstalt lässt Spiele-App “Coin Master” prüfen. Göttinger Tageblatt, 9. August 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. Oktober 2019; abgerufen am 13. Oktober 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.goettinger-tageblatt.de
  31. Coin Master: Jugendschützer prüfen Regulierung von „Social Casinos“. Pfalz Express, 9. August 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  32. Medienanstalt lässt Spiele-App „Coin Master“ prüfen. Süddeutsche Zeitung, 9. August 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019. (dpa)
  33. Spiele-App „Coin Master“ von Medienanstalt geprüft. Schau hin!, 14. August 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  34. Simuliertes Glücksspiel und Jugendschutz. Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, 11. Oktober 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  35. Daniel Herbig: „Simuliertes Glücksspiel“: Warum die USK Spiele wie NBA 2k20 für Kinder freigibt. heise online, 12. September 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  36. Laura Stresing: Spiele-App „Coin Master“ soll auf den Index. In: t-online.de. 15. Oktober 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  37. Indizierungsverfahren zu der App „Coin Master“. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, 11. Oktober 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  38. a b Eva-Maria Weiß: Bundesprüfstelle: Indizierungsverfahren für App „Coin Master“. heise online, 14. Oktober 2019, abgerufen am 14. Oktober 2019.
  39. Christian Ströhl: Prüfung auf jugendgefährdende Inhalte: Böhmermann erfolgreich: Indizierungs-Verfahren für Mobilespiel Coin Master. In: noz.de. Neue Osnabrücker Zeitung, 15. Oktober 2019, abgerufen am 17. Oktober 2019.
  40. Andreas Grieß: Video-Tipp: Jan Böhmermann kritisiert Coin Master und simuliertes Glückspiel für Kinder. In: turi2. 11. Oktober 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  41. Bundesprüfstelle hat „Coin Master“-App im Visier. In: Bild.de. 15. Oktober 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  42. Erfolg für Böhmermann: Umstrittenem Mobile-Game „Coin Master“ geht es an den Kragen. In: derStandard.de. 15. Oktober 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  43. Oliver Nickel: ZDF stößt Prüfung von Glücksspielapps für Kinder an. In: Golem.de. 15. Oktober 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  44. Jan Michelsen: Coin Master: Wird die App nach einem TV-Bericht indiziert? Computer Bild, 15. Oktober 2019, abgerufen am 17. Oktober 2019.
  45. Klaus Zimmermann: Glücksspiel für Kinder? Jan Böhmermann will Spiele App Coin Master auf den Index setzen lassen. In: casino.org. 13. Oktober 2019, abgerufen am 11. Oktober 2019.
  46. Tom Lubowski: Coin Master – Jan Böhmermann fordert Indizierung von simulierten Glücksspielen. In: spieletipps.de. 11. Oktober 2019, abgerufen am 13. Oktober 2019.
  47. Andreas Bertits: Indizierungs-Verfahren gegen Mobile-Game Coin Master dank Jan Böhmermann eingeleitet. In: PC Games. 14. Oktober 2019, abgerufen am 16. Oktober 2019.
  48. a b c Die Spiele-Apps „Coin Master“, „Coin Trip“ und „Coin Kingdom“ haben keine jugendgefährdende Wirkung im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, 5. März 2020, abgerufen am 9. März 2020.
  49. Keine Jugendgefährdung: Casino-App „Coin Master“ wird nicht indiziert, spiegel.de, 5. März 2020
  50. Erfolg – Ausländische App zur Einhaltung des deutschen Jugendschutzes verpflichtet. Landesanstalt für Medien NRW, 6. April 2020, abgerufen am 9. Juni 2020.
  51. Umstrittene App „Coin Master“ an deutschen Jugendschutz angepasst. Saarbrücker Zeitung, Verlag und Druckerei GmbH, 6. April 2020, abgerufen am 9. Juni 2020.