Corporate Governance

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Corporate Governance (engl. Corporate: Körperschaft, gemeinschaftlich; Governance: regieren, führen, "gutes Benehmen für Unternehmen" oder "der Knigge für Unternehmen") beschäftigt sich mit dem Setzen und Einhalten von Verhaltensregeln, die für Mitarbeiter von Unternehmen oder das Unternehmen selbst gelten. Wer diese Rahmenbedingungen setzt, ist unterschiedlich. Es können der Gesetzgeber, die Eigentümer, die Mitarbeiter, der Aufsichts- oder Verwaltungsrat, das Management, die Geschäftspartner, die menschliche Gesellschaft oder andere Interessenten sein.

Je nachdem, wer die Richtlinie setzt, steht sie in einem Gesetz, im Unternehmensleitbild, in Weisungen, Absichtserklärungen oder ist beispielsweise als Usus möglicherweise gar nicht schriftlich fixiert. Corporate-Governance-Richtlinien können sowohl verpflichtend wie auch als unverbindlich ausgestaltet sein, bei letzteren ist die Einhaltung dann gern gesehen. Oft haben Unternehmen sogar eigene Fachstellen, die darauf hinwirken, dass ihr Unternehmen solche Rahmenbedingungen und Richtlinien einhält.

Corporate Governance hat für börsennotierte Unternehmen die größte Bedeutung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemein

Corporate Governance umfasst allgemein die Gesamtheit aller internationalen und nationalen Werte und Grundsätze für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung, welche sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Unternehmensführung von Unternehmen gelten. Corporate Governance ist kein international einheitliches Regelwerk, sondern bis auf einige wenige international anerkannte, gemeinsame Grundsätze ein länderspezifisches Verständnis verantwortungsbewusster Unternehmensführung. Neben länderspezifischen Corporate-Governance-Bestimmungen existieren aber auch länderübergreifende branchenspezifische Regelungen.

Corporate Governance ist dabei sehr vielschichtig und umfasst obligatorische und freiwillige Maßnahmen: das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken (Compliance), das Befolgen anerkannter Standards und Empfehlungen sowie das Entwickeln und Befolgen eigener Unternehmensleitlinien. Ein weiterer Aspekt der Corporate Governance ist die Ausgestaltung und Implementierung von Leitungs- und Kontrollstrukturen.

Kennzeichen guter Corporate Governance:

  • Funktionsfähige Unternehmensleitung
  • Wahren der Interessen verschiedener Gruppen (z.B. der Stakeholder)
  • Zielgerichtete Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und -überwachung
  • Transparenz in der Unternehmenskommunikation
  • Angemessener Umgang mit Risiken
  • Managemententscheidungen sind auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet

Gute Corporate Governance gewährleistet verantwortliche, qualifizierte, transparente und auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und soll so der Organisation selbst, ihren Eigentümern, aber auch externen Interessengruppen (Geldgebern, Absatz- und Beschaffungsmärkten, der Gesellschaft, den Bürgern) dienen.

Darüber hinaus gibt es seit einiger Zeit Bemühungen, die Idee der Corporate Governance für weitere Organisationen des öffentlichen und halb-privaten Sektors nutzbar zu machen, z. B. für Genossenschaften (Cooperative Governance), Stiftungen, Vereine (Non-Profit Governance) oder öffentliche Betriebe und Institutionen (Public Corporate Governance). In Bezug auf Nachhaltigkeit wird der Begriff Governance zunehmend auch für Ressourcennnutzung und Infrastruktur der Netzwerkindustrien verwendet (Water Governance, Infrastructure Governance).

[Bearbeiten] Abgrenzung vom Begriff Management

Corporate Governance wird oft fälschlicherweise mit "Unternehmensführung" übersetzt, genauso wie Management mit "Unternehmensführung" übersetzt wird. Auch wenn das Management Rahmenbedingungen setzt und Leitlinien vorgibt, ist Corporate Governance nicht allein Aufgabe des Managements.

[Bearbeiten] Geschichte

Der Ausgangspunkt für die Deklaration und Einführung von Corporate Governance liegt in den 1930er-Jahren, als erstmals das Auseinanderklaffen von Aktionärsinteressen und Unternehmensführung erkannt wurde. Ein bedeutendes Buch dazu erschien 1932 unter dem Titel The Modern Corporation and Private Property von Adolf Augustus Berle und Gardiner C. Means.

Unter diesem Titel erschien der Begriff erstmals 1976, wurde aber erst durch den Cadbury Report (1992), den Greenbury Report (1995) und den Hampel Report (1998) bekannt, welche über praktische Erfahrungen damit berichteten.

Diese Berichte förderten weltweit die Bemühungen der Unternehmen, ihre Grundsätze einer guten Corporate Governance (siehe auch: Good Governance und Corporate Governance-Grundsätze) zu Papier zu bringen. Diese Grundsätze formulieren einerseits die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur Unternehmensführung und -überwachung, andererseits aber auch bloße Empfehlungen, etwa zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung oder zur Arbeit des Vorstandes und der Aufsichtsgremien (z. B. Aufsichtsrat) von Unternehmen.

[Bearbeiten] Internationale Regelungen

[Bearbeiten] OECD

Die OECD-Grundsätze der Corporate Governance[1] wurden erstmalig 1999 publiziert und 2004 aktualisiert.

[Bearbeiten] Finanzdienstleister

Ende 1974 wurde von den Zentralbanken der G10-Länder in der Bank for International Settlements der "Basler Ausschuss für Bankenaufsicht" gegründet.

Die 2006 von der BIS überarbeitet veröffentlichten "Kernprinzipien einer effektiven Bankenaufsicht" sowie die dazugehörige "Core Principles Methodology" umreißen die Anforderungen der Bankenaufsicht an die Führung eines Finanzdienstleisters.

[Bearbeiten] Öffentliche Institutionen

Über die bestehende, für den privatwirtschaftlichen Bereich gedachten "Corporate Governance Guidelines" hinaus wurde von der OECD im Mai 2005 eine Richtlinie für öffentliche Institutionen (englisch) verabschiedet; diese Vorschläge wurden mit Vertretern von INTOSAI und EUROSAI erarbeitet.

[Bearbeiten] Europäische Union

Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission zur Prüfung der in den Mitgliedstaaten bewährten Verfahren im Oktober 2004 ein Europäisches Corporate Governance-Forum eingerichtet. Dieses Forum soll die Konvergenz der nationalen Corporate-Governance-Kodizes fördern sowie die Kommission beraten. Dem Forum gehören fünfzehn Experten mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund an. Die Mitglieder des Forums werden für 3 Jahre ernannt.

[Bearbeiten] Nationale Regelungen

[Bearbeiten] Deutschland

In Deutschland sind die Corporate-Governance-Grundsätze in dem so genannten Corporate Governance Kodex fixiert worden. Eine vom Bundesministerium der Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 diesen Kodex verabschiedet. Der Kodex soll dazu beitragen, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -überwachung für nationale und internationale Investoren transparent zu machen. Auf diese Weise soll das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Unternehmen gestärkt werden.

[Bearbeiten] Frankreich

Hier gibt es unter anderem die Loi de Sécurité Financière von 2003 [2].

[Bearbeiten] Großbritannien

Der Cadbury Report (1992), der Greenbury Report (1995) und der Hampel Report (1998) bilden die Basis für Corporate Governance in Großbritannien.

Der heute für börsennotierte Unternehmen maßgebliche Turnbull Report wird 2005 von der Flint Commission überarbeitet.

[Bearbeiten] Kanada

Neben dem CoCo-Kontrollmodell (1995) gibt es weitere konkrete Vorgaben und Instrumente, die vom Risk Management and Governance Board des CICA erarbeitet werden.

[Bearbeiten] Österreich

Ähnlich wie in der Schweiz ist die Situation auch in Österreich. Der österreichische "Arbeitskreis für Corporate Governance"[3] hat den österreichischen Corporate-Governance-Kodex erstellt. Will ein Unternehmen an der Wiener Börse notiert sein, muss es zustimmen, diesen Kodex einzuhalten. Der Kodex enthält:

  • L-Regeln: sind aus verschiedenen Gesetzen kopiert, daher sowieso verbindlich ("Law"),
  • C-Regeln: wenn ein Unternehmen abweicht, muss es das begründen ("comply or explain"), die "Höchststrafe" ist, dass das Unternehmen die Börsenzulassung verliert, und
  • R-Regeln: Empfehlungen ohne besondere Auswirkungen für einen Betrieb, der die Regel nicht einhält ("recommend").

[Bearbeiten] Schweiz

In den Zulassungesbedingungen zum Börsenhandel an der SWX sind einige Mindestanforderungen für Unternehmen definiert. Seit dem 1. Juli 2002 existiert zudem der Swiss Code of Best Practice (oder "Swiss Code") vom Dachverband der Schweizer Wirtschaft (economiesuisse). Dieser listet Verhaltensregeln auf, die für eine vorbildliche Corporate Governance notwendig sind.

Von der Anlagestiftung Ethos wird jährlich ein Ranking bezüglich Corporate Governance über die 100 größten börsenkotierten Unternehmen durchgeführt. Gemäss den Resultaten vom Dezember 2005 steigt das Niveau der CG stetig. Ein weiteres Resultat der Studie zeigte, dass Gesellschaften mit einem Großaktionär, welcher mehr als 1/3 der Stimmrechte hält, auf einem tieferen CG-Niveau sind als Gesellschaften, deren Aktien kleiner aufgesplittet sind.

Auf eidgenössischer Ebene hat der Bundesrat am 13. September 2006 den Corporate-Governance-Bericht[1] verabschiedet. Im Einzelnen beantwortet der Bericht die Fragen:

  • (a) Welche Aufgaben der zentralen Bundesverwaltung eignen sich zur Auslagerung? (-> Aufgabentypologie);
  • (b) Wie sind die mit der Erfüllung dieser Aufgaben betrauten Unternehmen rechtlich zu konzipieren und zu steuern? (-> 28 Leitsätze);
  • (c) Wie hat sich der Bund intern bei der Wahrnehmung seiner Eignerinteressen zu organisieren? (-> Grundsätze zur Rollenverteilung).

Mit der Verknüpfung von Aufgabentypologie und Leitsätzen schafft der Corporate-Governance-Bericht ein Modell, das die Erfüllung von Bundesaufgaben im öffentlichen Interesse auch nach ihrer Auslagerung gewährleistet und die kohärente Steuerung der Unternehmungen des Bundes sicherstellt. Vertiefende Ausführungen zu den 28 Leitsätzen finden sich in einem Erläuternden Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung.

[Bearbeiten] Vereinigte Staaten

Basis bilden u.a. die auf der Arbeit der Treadway-Kommission beruhenden Kontrollmodelle COSO (1992) und COSO ERM (2004). Seit 2002 ist der Sarbanes-Oxley Act (SOX) für alle Unternehmen verbindlich, die an einer der US-Börsen gelistet sind.

[Bearbeiten] Literatur

  • Gerhard Schewe: Unternehmensverfassung. Corporate Governance im Spannungsfeld von Leitung, Kontrolle und Interessenvertretung. Springer, Berlin 2005, ISBN 3-540-24517-0. (Springer-Lehrbuch)
  • Michael Littger: Deutscher Corporate Governance Kodex - Funktion und Verwendungschancen. Eine interdisziplinäre Untersuchung mit Begründung einer Methodik zur Auswahl geeigneter Regelungsinstrumente. Nomos, Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-1785-3.
  • Patricia Siebart: Corporate Governance von Nonprofit-Organisationen. Ausgewählte Aspekte der Organisation und Führung. Haupt, Bern 2006, ISBN 3-258-07115-2.
  • Daniel G. Meister: Corporate Governance und Compliance-Management für Versicherungsunternehmen - Vor dem Hintergrund der Umsetzung von Solvency II, 2007, ISBN 978-3836433839
  • Julia C. Helbeck, Internal Control System in der Praxis - Ein Umsetzungsleitfaden zur Steuerung operationeller Risiken in Geschäftsprozessen, Saarbrücken 2008, ISBN 978-3836468817; Ein Praxisbeispiel zur Umsetzung des COSO-Modells.
  • ZCG Zeitschrift für Corporate Governance. Erich-Schmidt-Verlag Berlin, ISSN 1862-8702.
  • Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ), C.H. Beck Verlag

[Bearbeiten] Quellen

  1. OECD Webseite
  2. LOI n° 2003-706 du 1er août 2003 de sécurité financière, LSF
  3. Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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