Czesław Jan Kukuczka

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Czesław Jan Kukuczka (* 13. Juli 1935 in Kamienica, Polen; † 29. März 1974 in Ost-Berlin) war ein polnischer Feuerwehrmann, der bei einem Fluchtversuch aus der DDR ein Todesopfer an der Berliner Mauer wurde. Seit 2024 wird sein Tod vor einem Berliner Gericht verhandelt; der Angeklagte soll zur Tatzeit dem Ministerium für Staatssicherheit angehört haben und mit der „Unschädlichmachung“ Kukuczkas beauftragt worden sein.[1]

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der 1935 geborene Kukuczka befand sich von 1953 bis 1954 in Haft, vermutlich wegen Unterschlagung. Nach seiner Entlassung heiratete er und wurde Vater dreier Kinder. Später wurde er Unterbrandmeister bei der Feuerwehr.

Am 29. März 1974 erschien er bei der polnischen Botschaft in Ost-Berlin (Unter den Linden 19–21) und erklärte, in seiner Aktentasche befände sich eine Bombe, mit der er die Botschaft in die Luft sprengen würde, wenn ihm nicht umgehend die Ausreise nach West-Berlin genehmigt würde.[1] Sein Motiv war möglicherweise eine geplante Übersiedlung in die USA. Daraufhin wurde ihm ein Passersatzdokument mit dem erforderlichen Ausreisevisum für West-Berlin ausgestellt; heimlich wurde das Ministerium für Staatssicherheit verständigt. Er wurde zum Grenzübergang auf dem Bahnhof Berlin Friedrichstraße gebracht. In der auch als Tränenpalast bekannten Ausreisehalle schoss ihn nach Augenzeugenberichten ein Zivilist im dunklen Mantel und mit getönter Brille aus zwei Meter Entfernung von hinten nieder. Schwerverletzt wurde er in das Haftkrankenhaus der Staatssicherheit auf dem Gelände des Untersuchungsgefängnisses in Berlin-Hohenschönhausen überführt. Dort starb er wenige Stunden später.

Nach der Wende hatte die Berliner Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren in dem Fall zunächst eingestellt. Erst 2016 wurde der Täter, Manfred Martin N., namhaft gemacht. Da man zu diesem Zeitpunkt jedoch von Totschlag ausging, wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Auch in Polen wurde wegen des tödlichen Schusses auf den Feuerwehrmann ermittelt und im Sommer 2021 ein europäischer Haftbefehl erlassen. Die polnische Seite beantragte daraufhin die Auslieferung von Martin Manfred N. Das führte bei der deutschen Justiz zu einer neuen Bewertung, die in einer Anklage wegen Mordes mündete, da dieser nicht verjährt. Der Prozess gegen Manfred Martin N. hat am 14. März 2024 vor dem Landgericht Berlin I begonnen.[2][1]

Bei Todesopfern an der Berliner Mauer wurde bisher nur im Fall von Walter Kittel ein rechtskräftiges Urteil wegen Mordes ausgesprochen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Czesław Jan Kukuczka – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Ex-Stasi-Mitarbeiter bestreitet mutmaßlichen Mord vor 50 Jahren. rbb24, 14. März 2024, abgerufen am 14. März 2024.
  2. Katrin Bischoff: Tödlicher Schuss vor 50 Jahren an DDR-Kontrollpunkt – Ex-Stasi-Mann in Berlin wegen Mordes vor Gericht. Berliner Zeitung, 11. März 2024, abgerufen am 13. März 2024.