D-NRW AöR

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D-NRW AöR

Staatliche Ebene Nordrhein-Westfalen
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gründung 1. Januar 2017
Vorgänger d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG

d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft

Hauptsitz Dortmund, Nordrhein-Westfalen
Netzauftritt https://www.d-nrw.de

Die D-NRW ÄöR ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen.[1]

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

D-NRW ist ein IT-Dienstleister, getragen vom Land Nordrhein-Westfalen und zahlreichen Kommunen, Kreisen und den Landschaftsverbänden des Landes. Die Organisation besteht seit 2002 zunächst als d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft. Seit 2017 ist D-NRW eine Anstalt öffentlichen Rechts. Zentrale Aufgabe ist die Förderung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen. Dazu gehört auch die gemeinsame Entwicklung von IT-Lösungen. Darüber hinaus unterstützt die Anstalt ihre Träger beim Einsatz digitaler Technologien in der öffentlichen Verwaltung.

Der gesetzliche Auftrag lautet zusammengefasst:

„Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung.“

§6 (1) d-NRW AöR Errichtungsgesetz[2]

Die Rechtsverordnung zur Aufgabenübertragung auf die d-NRW AöR (d-NRW VO)[3] und die Satzung der d-NRW AöR[4] vervollständigen die Rahmenbedingungen.

Organe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht aus 13 Mitgliedern, sechs davon stellen die kommunalen Spitzenverbände, die übrigen das Land NRW.

Träger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die D-NRW AöR wird durch das Land Nordrhein-Westfalen, die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland, die Städteregion Aachen sowie etliche Kreise und Gemeinden getragen. Im Jahr 2024 waren dies 387 Träger.[5]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. D-NRW : Über d-NRW. Abgerufen am 7. Februar 2024.
  2. d-NRW AöR Errichtungsgesetz (PDF; 0,2 MB) 2016
  3. Rechtsverordnung zur Aufgabenübertragung auf die d-NRW AöR (d-NRW VO). (PDF; 0,6 MB) In: d-nrw.de. 25. April 2022, abgerufen am 9. Februar 2024.
  4. Satzung der d-NRW AöR. (PDF; 0,3 MB) In: d-nrw.de. 19. November 2019, abgerufen am 9. Februar 2024.
  5. D-NRW : Träger der d-NRW AöR. Abgerufen am 7. Februar 2024.