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Datei:DEU Pfronten COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen von Pfronten
English: Coat of Arms of Pfronten
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Rot auf silbernem Stein ein goldbewehrter silberner Falke mit gespreizten Flügeln.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentgulesor
Datum
Deutsch: seit 2. September 1954
Provenienz
Deutsch: Die Gemeinde Pfronten ist eine Sammelbezeichnung für die zum Teil weit auseinander liegende Ortsteile im gleichnamigen Tal. Die Gemeinde verwendete im 19. Jahrhundert für kurze Zeit ein Siegel mit der Ansicht des Ortes vor einem Gebirgszug. Ein eigenes Wappen nahm die Gemeinde 1954 an. Der Falke auf dem Stein steht redend für die Burg Falkenstein, die laut Überlieferung nach 1059 von dem Augsburger Bischof Heinrich II. (1047 bis 1063) erbaut wurde und wohl die höchst gelegene Burg Deutschlands war. Das Hochstift Augsburg richtete 1310 die Vogtei Falkenstein ein, die Burg wurde Amtshaus des bischöflichen Pflegers. In der Mitte des 15. Jahrhunderts wurde die Vogtei aufgelöst und in das Amannamt Pfronten umgewandelt. Es gehörte seitdem zur Pflege Füssen. Die Burg geriet in Vergessenheit und war Ende des 16. Jahrhunderts zerfallen. König Ludwig II. erwarb sie 1884. Er wollte hier ein neues Märchenschloss erbauen, zu dem es aber nicht mehr gekommen ist. Die Straße hinauf war allerdings schon angelegt. Zur Unterscheidung von dem sehr ähnlichen Wappenbild der altbayerischen Grafenfamilie von Falkenstein erscheint das Pfrontener Wappen in den Farben Rot und Silber. Zugleich weisen diese Farben auf die bedeutende Rolle des Hochstifts Augsburg hin, das bis zur Säkularisation 1803 den Sitz des hochstiftischen Amannamtes in Pfronten innehatte.
Künstler
InfoField
  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle File:Wappen Pfronten.JPG
Andere Versionen
 Wappen Pfronten.JPG
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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11:29, 12. Feb. 2016Vorschaubild der Version vom 11:29, 12. Feb. 2016512 × 537 (132 KB)Gliwi{{COAInformation |blazon of = {{de| Wappen von Pfronten}} {{en| Coat of Arms of Pfronten}} |blazon = {{de|In Rot auf silbernem Stein ein goldbewehrter silberner Falke mit gespreizten Flügeln.}} |references = [http://www.hdbg.eu/gem...

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