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Datei:DEU Pommersfelden COA.svg

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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: Wappen von Pommersfelden
English: Coat of Arms of Pommersfelden
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Geteilt; oben in Silber ein blauer Pfahl, der mit dem silbernen Großbuchstaben T belegt ist, beseitet von je einem roten Zinnenturm, unten in Rot auf drei gesenkten silbernen Spitzen schreitend ein blau gekrönter und bewehrter doppelschwänziger goldener Löwe.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentazuregulesor
Datum
Deutsch: seit 28. August 1985
Provenienz
Deutsch: Pommersfelden besteht seit 1978 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Pommersfelden, Steppach, Oberndorf und Sambach. Pommersfelden ist seit dem 14. Jahrhundert im Besitz der Truchsessen von Nainsdorf und Pommersfelden, Bamberger Ministerialen, die 1093 erstmals erwähnt werden. Nach dem Tod des letzten Truchsess 1710 ging der Besitz an Lothar Franz von Schönborn, Kurfürst von Mainz und Fürstbischof in Bamberg (1675 bis 1729), über. Er ließ von 1711 bis 1716 das Schloss Weißenstein errichten, das sich bis heute im Besitz der Familie befindet. Der Löwe sowie die Farben Rot, Silber und Blau sind dem Wappen der Truchsessen von Pommersfelden entnommen, die auch im Ort Oberndorf begütert waren. Das T-Kreuz, auch Antoniuskreuz genannt, repräsentiert den Ort Sambach, dessen Kirche dem heiligen Antonius geweiht ist. Die beiden Zinnentürme sind aus dem Wappen der ehemals selbstständigen Gemeinde Steppach von 1958 übernommen. Sie repräsentieren alle ehemaligen und noch bestehenden Burgen im Gemeindegebiet.
Künstler
InfoField
  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle [2]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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aktuell19:57, 21. Feb. 2016Vorschaubild der Version vom 19:57, 21. Feb. 2016512 × 559 (60 KB)Gliwi{{COAInformation |blazon of = {{de| Wappen von Pommersfelden}} {{en| Coat of Arms of Pommersfelden}} |blazon = {{de|Geteilt; oben in Silber ein blauer Pfahl, der mit dem silbernen Großbuchstaben T belegt ist, beseitet von je einem roten...

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