Deutsche Filmgewerkschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zentralverband der Film- und Kino-Angehörigen Deutschlands
(Deutsche Filmgewerkschaft)
Gründung 1919
Nachfolger Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs
Auflösung 1930
Zweck Gewerkschaft

Der Zentralverband der Film- und Kino-Angehörigen Deutschlands (Deutsche Filmgewerkschaft) wurde 1919 gegründet. Die freie Gewerkschaft organisierte Beschäftigte in der Filmindustrie in der Weimarer Republik.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Zentralverband wurde Anfang 1919 gegründet.[1]

Die Filmgewerkschaft war Mitglied beim Allgemeinen Deutschem Gewerkschaftsbund.

Im Jahr 1930 schloss sich die Gewerkschaft dem Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs an.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Peter Lähn: Filmschaffende und Filmarbeiter. Zur Geschichte der gewerkschaftlichen Organisierung der Filmindustrie. In: Augen-Blick. Marburger Hefte zur Medienwissenschaft. Heft 8: Der Stummfilm als Gesamtkunstwerk. 1990, S. 69–75, doi:10.25969/mediarep/2772.