Didaktik der Arbeitslehre

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Didaktik der Arbeitslehre (auch Arbeitslehredidaktik) ist die Fachdidaktik der Arbeitslehre. Die Arbeitslehredidaktik ist eine eigenständige Disziplin mit vielfältigen Bezügen, auf fachwissenschaftlicher Ebene insbesondere zur Haushaltswissenschaft/Ernährungswissenschaft (Ökotrophologie), zu den Technikwissenschaften, zur Wirtschaftswissenschaft sowie Arbeitswissenschaft und den „Verbraucherwissenschaften“[1]. Analog zu anderen Fachdidaktiken bezieht sich die Arbeitslehredidaktik außerdem auf die Erziehungs- und Bildungswissenschaft, weitere Disziplinen der empirischen Bildungsforschung und andere Fachdidaktiken[2]. Forschungen und Entwicklungen der Arbeitslehredidaktik beziehen sich das fachspezifische Lehren und Lernen. Dazu gehören sowohl informelles Lernen im Lernfeld Arbeitslehre und formelles Lernen im Schulfach Arbeitslehre, das in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich benannt wird, sowie im Studienfach Arbeitslehre, das an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gelehrt wird. Fachdidaktik Arbeitslehre ist außerdem ein Bestandteil der Qualifikation für das Lehramt Arbeitslehre.[3]

Entstehung der Arbeitslehredidaktik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Entwicklungen der Arbeitslehredidaktik ist eng mit der Entstehungsgeschichte des Unterrichtsfaches Arbeitslehre verbunden. Deshalb kann sie kaum getrennt davon betrachtet werden. Im folgenden Abschnitt wird die historische Entwicklung der Arbeitslehre und ihrer Entwicklung der Didaktik in ausgewählten Schwerpunkten dargestellt.

Aufklärung und Industrieschulbewegung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Arbeitsorientierte Bildung bezog sich in den Anfängen auf den Berufsbegriffs, der während der Transformation der alten europäischen Agrargesellschaft in die Moderne Industrie entstand[4]. Mit der Industrieschulbewegung im 18. Jahrhundert entwickelten sich arbeitspädagogische Konzepte. Das „einfache“ Volk sollte grundlegende Kenntnisse im Schreiben, Lesen und Rechnen erlangen. Darüber hinaus wurden auch Arbeitstugenden wie Achtsamkeit, Industriegeist und Gemeinschaftssinn anvisiert[5]. Die parallel entstehenden Selektionsmechanismen der Bildungs- und Berufsbildungssysteme haben bis in die Gegenwart einen gesellschaftlichen Einfluss. Im Kontext der Industriepädagogik wurden junge Männer technisch erzogen, während junge Frauen eine hauswirtschaftliche Erziehung erhielten[6][7][8].

Die Arbeitsschulbewegung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die neuhumanistische Bildungstheorie verdrängte im 19. Jahrhundert das praktische Arbeiten an Schulen. Besonders die von Johann Friedrich Herbart (1776–1841) entworfene Idee der „Bildsamkeit des Zöglings“ prägte die Volksschulen. Herbart galt zu seiner Zeit als einer der Begründer der modernen Pädagogik. Basierend auf dem Konzept der „Bildsamkeit“ des Menschen versuchte er, Bildung und Lehre theoretisch zu gestalten. Diese Art von Bildung führte zur Passivität der Schülerinnen und Schüler. Mit der angewandten neuhumanistische Bildungstheorie entstand auch eine einflussreiche Gegenbewegung, die durch Jean Jacques Rousseau (1712–1778) beeinflusst worden war. Nach seinen Vorstellungen sollten Kinder ab dem 12. Lebensjahr erste nützliche handwerkliche Erfahrungen machen und Arbeitsprozesse erleben. Für Rousseau war die Art des Handwerkens nicht von großer Bedeutung, lediglich das Kinder etwas „Nützliches“ tun, war für ihn bedeutungsvoll. Dabei entwickelte sich aus Werkunterricht, Handarbeiten und Naturerkundungen mit Einbezug von didaktischen Hilfsmitteln an Schulen der „Arbeitsunterricht“[9].

Zur Arbeitsschulbewegung trug u. a. Hugo Gaudig (1860–1923) bei. Ihm war das Prinzip der Selbständigkeit und die der Selbstbestimmung von Schülerinnen und Schüler wichtig. Gaudigs Konzept sollte eine Technik der intellektuellen Arbeit vermitteln, die auf immer neue Ziele angewendet werden kann.

Ein weiteres Konzept, das „Schule“ und „Arbeitswelt“ zusammenführte und damit eine Verbindung von Theorie und Praxis intendierte, ist dem Begründer der Arbeitsschule Georg Michael Anton Kerschensteiner (1854–1932) zuzuschreiben. Er nahm eine zentrale Rolle in der Reformpädagogik ein und führte den „Arbeitsunterricht“ als Fach in der Weimarer Republik ein. Praktische und soziale Notwendigkeiten des Lebens prägten seine Pädagogik und erforderten für den Unterricht u. a. einen lebenspraktischen Bezug und einen berufsvorbereitenden Unterricht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, speziell nach der sogenannten „Wiederaufbauphase“ seit Mitte bis Ende der 1950er Jahre, erschien eine Reform des Schulwesens in der Bundesrepublik (Westdeutschland) unumgänglich. Der Übergang von der Schule zur Arbeitswelt musste neu durchdacht werden, denn die alten Prinzipien der Volksschule waren mit der nun neu entstandenen Gesellschaft kaum mehr vereinbar. Das historisch gewachsene dreigliedrige Schulsystem sah vor, die Schülerinnen und Schüler vergleichsweise früh in die Arbeitswelt zu entlassen. Das frühe Alter und die Übergangsprobleme von der Schule zur Arbeitswelt führen dazu, dass in der Schule ein Umdenken gefordert wurde[10].

Die unterschiedlichen Konzepte der Reformpädagogik und die der Arbeitsschulbewegung prägen die Lehrpläne der Arbeitslehre und das Berufsschulwesen bis heute. Im Kern steht ein lebensnaher und persönlichkeitsbildender Arbeitslehreunterricht, der Kinder und Jugendliche die Teilnahme zum Wirtschaftsleben ermöglicht, Kinder und Jugendliche dazu zur Berufswahl befähigt, um so einen erfolgreichen Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu ermöglichen[11].

Etablierung der Arbeitslehre in den 1960er- und 1970er-Jahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 1953 konstituierte sich der „Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen“. Dieser sollte die Entwicklung des deutschen Erziehungs- und Bildungswesens beobachten und durch Anregungen und Empfehlungen fördern. 1959 veröffentlichte das Gremium den „Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemeinbildenden öffentlichen Schulwesens“. Infolgedessen wurde 1964 mit dem „Gutachten über das Berufliche Ausbildungs- und Schulwesen“ eine Empfehlung zum „Aufbau der Hauptschule“ entwickelt. Demnach wurde die Hauptschule als vierjährige Ganztagsschule mit einheitlichem Konzept entworfen, die auf Grundschul- und Förderstufe aufbaut. Ab der siebten Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler in die Arbeits- und Berufswelt eingeführt werden[12].

Ein Schwerpunkte des neuen Unterrichtsfachs Arbeitslehre bildete das praktisches Arbeiten in verschiedenen Fachgebieten, wie Wirtschaft, Arbeit, Technik sowie Hauswirtschaft. Gedankliche Vorbereitungen, Reflexionen und Auswertungen hatten dennoch einen hohen Stellenwert. Produktions- und Dienstleistungsprozesse sollten nähergebracht werden. Die Berufswahl bildete das didaktische Zentrum des Arbeitslehreunterrichts. Darum wurden auch Praktika absolviert, um u. a. erste praktische Einblicke in Unternehmen/Betriebe zu erlangen[13].

Das Fach Arbeitslehre wurde damals ausschließlich in der Sekundarstufe I unterrichtet, trotz bildungspolitischer Forderungen nach einer Einführung des Fachs in allen Schulstufen[14][15]. Mit der Zeit wurde das Fach Arbeitslehre ständig weiterentwickelt, sodass unterschiedliche didaktische Konzeptionen sowie theoretische und bildungspolitische Ansätze vorgelegt wurden[16]. Abermals stand das Fach Arbeitslehre in der Kritik, diesmal aufgrund fehlender Systematik und Forschung. Gefordert wurden ein stärkeres wissenschaftsorientiertes Konzept und eine präzise Definition der Fachdidaktik für das Fach[17]. Mit der Einführung fachdidaktischer Lehrstühle und der Gründung arbeitslehredidaktischer Fachgesellschaften wurde die (Weiter-)Entwicklung der Arbeitslehredidaktik vorangetrieben.

Didaktische Prämissen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1974 wurde ein arbeitswissenschaftliches Konzept entwickelt, welches in der beruflichen Bildung zu einer Kompetenzwende führte. Im Zuge dessen wurden die theoretischen und didaktischen Inhalte der Arbeitslehre neu entwickelt. Es wurde unter anderem zum Kompetenzbegriff bildungstheoretische Perspektive, subjektive und gesellschaftliche Aspekte der beruflichen Bildung hinzugefügt. Außerdem sind neue didaktische Leitlinien geschaffen worden, die die Handlungsorientierung und den Subjektbezug als Prämissen für das pädagogische Handeln in den Mittelpunkt stellen. Diese Neuausrichtung wurde in der Kultusministerkonferenz 1988 zur Strukturierung der Arbeitslehre als Lernfeld eingebracht mit dem Ziel, einer größeren curricularen Öffnung und einer besseren Integration der Arbeitslehrinhalte in anderen Unterrichtsfächern[18]

Die Neuorientierung der Arbeitslehre als Lernfeld wurde in den 1990er-Jahren in den Bundesländern nicht einheitlich umgesetzt. Selbst das Fach „Arbeitslehre“, wurde seit den 1970er-Jahren in den Bundesländern heterogen in die Schulpraxis eingeführt. Als Konsequenz daraus gibt es Arbeitslehre als eigenständiges Fach, als Fächerverbund oder aber auch als eine Ergänzung von bereits bestehenden Fächern. Hinzuzufügen ist, dass jedes Bundesland große unterschiedliche Bildungsziele und Inhalte definiert hat[19]

In einer Fachdebatte in den 1980er-Jahren wird die unterschiedliche Umsetzung des Fachs Arbeitslehre kritisiert: Das Fach sei unübersichtlich, es fehlt an identitätsbildende wissenschaftliche Schwerpunkte und Bezugsdisziplinen[20] Daraufhin sind seit 1990 bildungspolitische Reforminitiativen und theoretische Ansätze zur Neuentwicklung der Arbeitslehre entstanden[21] Die „Gesellschaft für Arbeit, Technik und Wirtschaft im Unterricht“ (GATWU) erarbeitete ein Kerncurriculum für die Arbeitslehre und leistete einen bedeutenden Beitrag dazu, dass das Fach in den einzelnen Bundesländern mehr vereinheitlicht wurde[18]Durch die Diskussion um die Bildungsstandards sind außerdem neue curriculare Konzepte entwickelt worden, so wurde in die Entwicklung neuer Lehrpläne das kompetenzorientierte Lernen in die Bildungsstandards hinzugefügt[22]

Das Leitbild der Didaktik ist in folgenden Bezugskategorien einzuordnen: Theorie-Praxis-Transfer, Exemplarik sowie Handlungsorientierung. Der Aufbau des Rahmenlehrplans wird in Basiskonzepten, Inhaltsfeldern und Kompetenzen beschrieben, die thematisch nach dem Bedingungsgefüge Wirtschaft/Betrieb/Unternehmen, Lebenswelt/Haushalt/Familie und Gemeinwesen/Staat/Ehrenamt ausgerichtet sind[3]

Forschungen und Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben Gegenstand und Aufgaben der Arbeitslehredidaktik sind gesellschaftlich relevante Fragen zur Alltagsgestaltung von Bedeutung. So weist zum Beispiel das Fachgebiet Fachdidaktik Arbeitslehre (Prof. Dr. Silke Bartsch) folgende Forschungsschwerpunkte aus:

  • "didaktische Grundfragen der lebensweltorientierten Bildung in der Arbeitslehre
  • fachdidaktische Forschungen zu Themen der Verbraucherbildung und Digitalisierung
  • fachspezifische Lehr-Lernarrangements und methodische Zugänge in der digitalen Welt
  • subjektive Theorien von Lehrenden und Lernenden, Schwerpunkt: Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Aufgabenentwicklung mit Blick auf die Querschnittsthemen Inklusion und Sprachbildung"[23].

Arbeitslehredidaktik Disziplinen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Peter Kenning: Verbraucherwissenschaften - Begriffliche Grundlagen und Status-Quo. In: Peter Kenning, Andreas Oehler, Lucia A. Reisch (Hrsg.): Verbraucherwissenschaften. Rahmenbedingungen, Forschungsfelder und Institutionen. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-658-29934-7, S. 3–20.
  2. Martin Rothgangel: 17 Fachdidaktiken im Vergleich. Ergebnisse und Perspektiven. In: Martin Rothgangel, Ulf Abraham, Horst Bayrhuber, Volker Frederking, Werner Jank, Helmut Johannes Vollmer (Hrsg.): Lernen im Fach und über das Fach hinaus. Bestandsaufnahmen und Forschungsperspektiven aus 17 Fachdidaktiken im Vergleich. 2. Auflage. Allgemeine Fachdidaktik, Bd. 2, Fachdidaktische Forschungen 13. Waxmann, Münster, New York 2021, ISBN 978-3-8309-9307-0, S. 550.
  3. a b Marianne Friese: Modernisierung der Arbeitslehre. Entwicklungen, Handlungsfelder und Zukunftsgestaltung. In: Marianne Friese (Hrsg.): Arbeitslehre und Berufsorientierung modernisieren. Analysen und Konzepte im Wandel von Arbeit, Beruf und Lebenswelt. Berufsbildung, Arbeit und Innovation, 49. wbv, Bielefeld 2018, ISBN 978-3-7639-5973-0, S. 21–48.
  4. Max Weber: Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus. Hrsg.: Die protestantische Ethik I. Eine Aufsatzsammlung hrsg. v. Johannes Winckelmann. Verlagshaus Mohn, 1984, S. 27–376.
  5. Renate Eichner: Praxisbezogenheit und Handlungsorientierung in der bayerischen Arbeitslehre - Konzeption. Möglichkeiten und Grenzen der Verwirklichung im Rahmen eines kooperativen Ansatzes im Lernfeld Arbeitslehre. Internationaler Verlag der Wissenschaften, ISBN 3-631-38507-2.
  6. Marianne Friese: Reformprojekt Arbeitslehre. Entwicklungen, Konzepte und Handlungsbedarfe. (PDF) Fachtagung Arbeitslehre. Neue Anforderungen an berufsorientierte Kompetenzentwicklung und Professionalisierung des pädagogischen Personals. 16. Hochschultage Berufliche Bildung 2011, 2011, abgerufen am 17. März 2022.
  7. Handbuch Geschlechterforschung und Fachdidaktik | SpringerLink. ISBN 978-3-531-18222-3, doi:10.1007/978-3-531-18984-0 (springer.com [abgerufen am 17. März 2022]).
  8. Marianne Friese: Wandel der berufspädagogischen Integrationsförderung: Strukturelle Problemlagen, Förderansätze und Professionalisierung des pädagogischen Personals. Hrsg.: Niedermair, Gerhard. 2012, ISBN 978-3-99033-074-6.
  9. Franz-Josef, Kaiser: Arbeitslehre: Materialien zu einer didaktischen Theorie der vorberuflichen Erziehung. 1974, ISBN 3-7815-0233-3.
  10. Manfred Hüttner: Die Abgrenzung zum beruflichen Schulwesen. Ein Grundproblem der Didaktik der Wirtschafts- und Arbeitslehre in der Hauptschule. Hrsg.: Erziehungswissenschaft. Bildungspolitik. Schulreform. Bericht über den Kongress der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft vom 12. - 15. April 1970 in der Kongresshalle in Berlin. pedocs (pedocs.de [PDF; abgerufen am 17. März 2022]).
  11. Marianne Friese: Modernisierung der Arbeitslehre. Entwicklungen, Handlungsfelder und Zukunftsgestaltung. (PDF) Abgerufen am 16. März 2022.
  12. Manfred Hüttner: Die Abgrenzung zum beruflichen Schulwesen. Ein Grundproblem der Didaktik der Wirtschafts- und Arbeitslehre in der Hauptschule. (pedocs.de).
  13. Dietmar Kahsnitz, Günter Ropohl, Alfons Schmid: Handbuch der Arbeitslehre. 1997, ISBN 3-486-23308-4.
  14. Abel, Heinrich: Berufsvorbereitung als Aufgabe der Pflichtschule. Hrsg.: Pädagogische Rundschau. 1966.
  15. Karl-Wilhelm Stratmann: Hauptschule und Arbeitslehre. Analyse der Diskussion um ein schulpädagogisches Projekt. Hrsg.: Gutachten im Auftrag der VW-Stiftung. 1968.
  16. Herwig Blankertz: Arbeitslehre in der Hauptschule. Hrsg.: Neue-Deutsche-Schule. Essen 1967.
  17. Adolf Kell: Didaktische Matrix – Konkretisierung des didaktischen Strukturgitters für den Arbeitslehreunterricht. Hrsg.: Curriculumforschung – Strategien, Strukturierung, Konstruktion. S. 35–52.
  18. a b Rolf Oberliesen, Hermann Zöllner: KERNCURRICULUM ARBEITSLEHRE - EINE ÜBERFÄLLIGE BILDUNGSPOLITISCHE UND CURRICULARE FORDERUNG. Peter Lang, Berlin 2003 (oekonomische-bildung.de [PDF; abgerufen am 17. März 2022]).
  19. Dietmar Kahsnitz, Günter Ropohl, Alfons Schmid: Handbuch zur Arbeitslehre. München 1997, S. 8.
  20. Erich Dauenhauer: Arbeitslehre. Vom Ende einer Bildungs- und Wissenschaftsidee. 1999.
  21. Heinz Dedering: Einführung in das Lernfeld Arbeitslehre. 1994.
  22. Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards. Eine Expertise. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. Februar 2018; abgerufen am 17. März 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bildungsserver.de
  23. FG Fachdidaktik / Arbeitslehre: Forschung. Abgerufen am 17. März 2022.