Diskussion:Öffentliches Unternehmen

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Beim Begriff wird gesagt, der Bergriff finde sich in keinem dt. Gesetz - das stimmt so nicht: § 130 II OWiG bestimmt in der geltendenFassung "(2) Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 ist auch das öffentliche Unternehmen." Quelle:http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__130.html -- MJZ (nicht signierter Beitrag von 134.34.16.155 (Diskussion | Beiträge) 12:02, 23. Mai 2009 (CEST)) [Beantworten]

Was sind konkrete Beispiele für öffentliche Unternehmen in der BRD? --Abdull 11:17, 22. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Es gibt da ziemlich viele. Z.B. die kommunalen Stadtwerke und dergleichen. Da fällt es schwer eine Übersicht zu machen. Daher aber der Hinweis darauf, dass es meist Unternehmen der Daseinsvorsorge sind. --Alkibiades 17:10, 22. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Ein Artikel zum Thema: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/1722198_Bundes-Imbiss-Ein-Konzern-namens-Staat.html --91.37.39.31 18:41, 18. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt "Wirtschaftlichkeit öffentlicher Unternehmen"[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Wirtschaftlichkeit öffentlicher Unternehmen" wird der erste Absatz nicht einmal ansatzweise durch die angegebene Quelle gestützt. Tatsächlich behandelt die angegebene Quelle ein völlig anderes Thema und zwar die Frage nach der Rechtsform öffentlicher Unternehmen (öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich). Der erste Absatz, der zudem sehr unsachlich formuliert ist, ist somit völlig unbelegt. Ebenfalls völlig unbelegt ist der zweite Teil des zweiten Absatzes, der zudem extrem gewagte Behauptungen enthält, ohne diese nachvollziehbar zu begründen. Ich lösche deshalb gemäß Wikipedia:Belege#Grundsätze die unbelegten Inhalte. --Mbube (Diskussion) 14:35, 26. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

hallo Mbube, auch wenn die von Dir gelöschten Aussagen durch die angegebene Quelle nicht belegt werden, so berechtigt das Dich nicht ohne weiteres, sie zu löschen. In Wikipedia muss nicht jeder Satz belegt werden. Die gelöschten Aussagen wiederholen eine verbreitete Fragestellung, ob öffentliche Unternehmen so wirtschaftlich arbeiten wie privatrechtlich organisierte und führt mit Marktanreizen, -preisregelungen und –kontrollen wichtige mikroökonomische Kriterien auf, die auf einen nicht funktionierenden Markt hindeuten könnten. Das ist sogar sehr sachlich, zumal der erste Satz mit „angeblich“ einen Behauptungsstatus besitzt, der nicht unbedingt zu bequellen ist. Der zweite Teil des zweiten Absatzes beinhaltet keine extrem gewagten Behauptungen, sondern durchaus vertretbare Schlussfolgerungen aus dem Wirtschaftlichkeitsprinzip nach § 7 BHO, übertragen auf die operative und Kontrollsituation bei öffentlichen Unternehmen. Konstruktiver wäre es gewesen, wenn Du Anstrengungen unternommen hättest, diese Aussagen zu verifizieren oder falsifizieren. Das werde ich jetzt nachholen. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:24, 30. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Doch, ich bin durchaus berechtigt, unbelegte Inhalte zu löschen. Ich schrieb oben bereits, dass ich gemäß Wikipedia:Belege#Grundsätze die unbelegten Inhalte löschen werde. Wenn du diesem Link folgst, dann kannst du folgendes lesen:
Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.
Meine Löschung war also völlig legitim. Es ist auch keineswegs meine Pflicht, unbelegte Inhalte zu verifizieren oder zu falsifizieren. Im Gegenteil, dies ist gemäß Wikipedia:Keine_Theoriefindung#Grundsatz sogar ausdrücklich nicht gewünscht:
Ob Aussagen wahr sind oder nicht, ist – insbesondere in umstrittenen Fällen – nicht in der Wikipedia zu klären.
--Mbube (Diskussion) 10:58, 30. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

hallo Mbube, Du hast die Message nicht verstanden - deshalb nochmal direkt: Verschanze Dich nicht hinter Formalismen, sondern beteilige Dich bitte konstruktiv an der Weiterentwicklung von Texten – nicht an deren bloßer Löschung. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 15:10, 31. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Verstehe nicht, was du mit "Formalismen" meinst. --Mbube (Diskussion) 15:30, 31. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Der belegte Abschnitt bleibt drin, da die in ihm beanstandete Meinungsmache existiert. --Hans Haase (有问题吗) 19:34, 4. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Dann finde Belege für diese Aussagen, dann können wir weiter diskutieren. --Mbube (Diskussion) 19:36, 4. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

hallo Mbube, nun hast Du bereits eine zweite Gegenstimme. Unter Formalismen verstehe ich die von Dir zitierten Stellen aus der Wikipedia. Anstatt dessen hättest Du selbst materiell zur Verbesserung beitragen können. Das habe ich nun nachgeholt, denn ich habe inzwischen umfangreiche Literatur (u.a. aus dem Bereich der Öffentlichen BWL) zum Thema gesammelt, die den Ursprungstext verifizieren wird. Damit sind Deine Löschungen widerlegt. Sobald ich diese Quellen mit Text verbunden habe, werde ich den Artikel entsprechend editieren; dann ist auch die Redundanz zu beseitigen. - Anderes Thema: Du hast im Dezember 2013 mehrfach an der Änderung des Liedartikels Mbube mitgewirkt. Ist Dir bewusst, dass dieser minimalistische Artikel inhaltlich nicht im Geringsten die Hintergründe reflektiert, die es zu ihm gibt? Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 21:20, 4. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich habe "materiell zur Verbesserung" des Artikels beigetragen, indem ich Inhalte, die durch den angegebenen Beleg nicht gedeckt waren, entfernt habe. Ich denke, dass dies eine massive Verbesserung ist, denn nichts ist schlimmer, als gefälschte Informationen in einer Enzyklopädie zu verbreiten. Ich habe inzwischen recherchiert und festgestellt, dass du diese gefälschten Informationen hier eingefügt hast [1]. An deiner Stelle wäre ich daher etwas zurückhaltender. Ich werde deine zukünftigen Einfügungen hier im Artikel deshalb ganz genau kontrollieren, um zu verhindern, dass du hier erneut Inhalte einfügst, die nicht durch die angegebenen Quellen gedeckt sind. Von mir aus darfst du das gerne als "Formalismus" abtun. --Mbube (Diskussion) 21:37, 4. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
hallo Mbube, Deiner „Kontrolle“ sehe ich gelassen entgegen. Es ist keine Verbesserung, wenn der aktuelle Meinungsstand zum Thema Wirtschaftlichkeit ersatzlos von Dir gelöscht wird. Denn gefälscht waren diese Informationen nicht, sie geben den aktuellen Meinungsstand wieder, der auch wissenschaftlich belegt werden wird, wodurch Deine Löschungen widerlegt sind. Mach Dir bei Deinen ganz genauen Kontrollen wesentlich mehr Mühe als Du sie beim Löschen gezeigt hast. Was sagst Du denn zum Liedartikel? Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 22:06, 4. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Wenn ich gemäß den Wikipediaregeln durch gefälschte Belege belegte Inhalte lösche, dann ist diese Löschung nicht dadurch "widerlegt", indem du behauptest, die gelöschten Inhalte würden "den aktuellen Meinungsstand" wiedergeben. Belege deine Behauptung, dann können wir weiter sehen. Aber sei gewiss, dass ich deine Einfügungen sehr genau kontrollieren werde. Da du aber seit Tagen immer wieder ankündigst, du hättest Belege für deine Behauptungen, diese aber nie lieferst, glaube ich nicht mehr so recht daran. Lassen wir es einfach dabei und ersparen uns die Zeit mit diesen sinnlosen Diskussionen. Wenn du etwas zu einem "Liedartikel" zu sagen hast, dann schreibe dies auf die Diskussionsseite des entsprechenden Liedartikels. --Mbube (Diskussion) 22:27, 4. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Die Diskussion scheint ziemlich festgefahren zu sein. Eigentlich ein Fall für WP:3M, was meint ihr? --feloscho [schreib' mir was]; 17:40, 7. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Was genau soll "festgefahren" sein? --Mbube (Diskussion) 17:40, 7. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Nunja, alle Diskussionsteilnehmer beharren auf ihren Positionen, mögen sie richtig oder falsch sein. Und bevor das in einem riesigen Edit-War ausartet, sollte man vielleicht unabhängige Benutzer zu Rate ziehen. --feloscho [schreib' mir was]; 17:44, 7. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Es geht hier darum, dass eine Textpassage (die meiner Meinung nach ziemlichen Unsinn enthalten hat, aber das ist hier unwichtig) mit einem Beleg belegt war, der die zu belegenden Inhalte nicht einmal ansatzweise belegte. Ich hatte daraufhin mit Hinweis auf Wikipedia:Belege#Grundsätze (Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden) die unbelegten Inhalte entfernt. Daraufhin hat der Benutzer, der diese Inhalte einfügte, eingeräumt, dass die zu belegenden Inhalte nicht durch die von ihm angegebene Quelle belegt werden und mich aufgefordert, ich sollte eine Quelle für die von ihm eingefügten Inhalte suchen. Da ich die gelöschten Inhalte für haarsträubenden Unsinn halte, habe ich darauf verwiesen, dass es nicht meine Aufgabe ist, für die umstrittenen Inhalte Belege zu finden (siehe Wikipedia:Belege#Grundsätze). Für mich ist die Sache damit abgeschlossen und ich verstehe nicht, worüber hier noch diskutiert werden soll und wozu eine 3M nützlich sein soll. --Mbube (Diskussion) 17:58, 7. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Da ich keinen Bock mehr darauf habe, hier ständig angepflaumt zu werden, weil ich eine inhaltlich falsche und mit einem gefälschten Beleg belegte Textpassage entfernt habe, obwohl dies doch unzweifelhaft eine Verbesserung des Artikels ist, habe ich nun doch etwas recherchiert. Die einzige wissenschaftliche Literatur, die ich zur Frage bezüglich der Empirie zur Wirtschaftlichlichkeit öffentlicher Unternehmen finden konnte ist das hier: "Die meisten Studien legen eine Vorteilhaftigkeit der privaten Produktion nahe." Von mir aus können wir das gerne in den Artikel einfügen. --Mbube (Diskussion) 18:27, 7. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
(BK) Mbube weis, dass das keine Qualitätsarbeit darstellt. Richtig wäre gewesen, den Beleg zu suchen. Die oben zitierte Formulierung ist für Unfug in Artikeln gedacht. Mir ist aufgefallen, dass Mbube bereits mit seinen ersten Edits tiefere Kenntnisse der WP mitbrachte. Mbube sollte uns viel mehr mitteilen, welche Belege er für das für und wieder der von ihm bestrittenen Behauptung gefunden hat. Alles andere ist Projektstörung, da nur endlos debattiert wird. Wo kämen wir hin, wenn jedem, dem ein Beleg nicht genügt alles löscht und den Artikel zum Stub macht und ihn anschließend beseitigen lässt? Hier sie gleich gesagt: Folgt eine Diskussion, statt Belegen, ist die Artikelarbeit nicht das Ziel von Mbube. --Hans Haase (有问题吗) 18:35, 7. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
„legen nahe“ – sind nicht bestätigt und Städte kaufen ihr Verkauftes teilweise wieder zurück – Fazit: Blabla, aber erwähnenswert und gegenüberzustellen. --Hans Haase (有问题吗) 18:35, 7. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Ich verstehe nicht, was du mir vorwirfst. Ich habe doch inzwischen einen Beleg gebracht, obwohl es nicht mein Job ist. Es ist ein zentraler Grundsatz der Wikipedia, dass die Pflicht, Informationen zu belegen, nicht bei dem liegt, der diese in Frage stellt. --Mbube (Diskussion) 18:41, 7. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Wenn die Aussage auch auf Nachfrage nicht belegt wird, ist sie natürlich zu entfernen.--Tohma (Diskussion) 23:19, 7. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Im zweiten Schritt und für Blabla: ja, siehe oben! Aus dem Artikel geht einiges nicht hervor: Wenn Städte etwas zurückkaufen – wer betreibt das dann? Haben die zu viel Geld? Der Artikel informiert nicht ausreichend! Tohma, schreib mal ein paar Begriffe zu hier verlinkbar sind oder sein können oder gib mir ein paar Stichworte für Referenzen. --Hans Haase (有问题吗) 00:57, 8. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

hallo zusammen, der von mir eingebrachte Inhalt bringt fachliche Details zum Thema Wirtschaftlichkeit öffentlicher Unternehmen und ist umfassend mit Quellen versehen. Nun kann Mbube seine Kontrolltätigkeit einbringen. Meine Kontrolle von Mbubes Einfügung fällt negativ aus: Weder die Aussage noch die Quelle gehören in den Unterabschnitt: es geht hier um die Wirtschaftlichkeit öffentlicher Unternehmen und nicht um die Wirtschaftlichkeit privatisierter öffentlicher baulicher Anlagen; in der Schule heißt das: Thema verfehlt. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 12:12, 8. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Danke für diese Richtigstellung und Aufarbeitung des Problems. --Hans Haase (有问题吗) 12:42, 8. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Ist die Fraport AG wirklich unter dem Punkt "Unternehmen mit einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland" zu nennen? Die Fraport AG ist zwar im Besitz des Landes Hessens und der Stadt Frankfurt allerdings nicht der Bundesrepublik.

http://www.fraport.de/de/investor-relations/fraport-aktie/basisdaten-aktionaersstruktur.html (nicht signierter Beitrag von 213.179.149.18 (Diskussion) 09:41, 18. Aug. 2015 (CEST))[Beantworten]

Stimmt, hab's gelöscht — Lasse Ramson (Diskussion) 23:22, 20. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Diese Problematik betr. nicht nur die Fraport AG, sondern u.a. auch den Duisport (Duisburger Hafen AG). Letztlich stellt sich imho die Frage, ob eine Beschränkung auf die Bundesebene zielführend ist oder herausragende Bsp. der Landes-/Kommunalebene angeführt werden sollen, somit ggf. schlicht die entsprechenden Einleitungen angepasst werden müssten. LG --GUMPi (Diskussion) 21:37, 22. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Zumindest ist es jetzt unter der Überschrift „...Beteiligungen des Bundes“ schlicht falsch. Ich ändere es aber nicht nochmal, möchte nicht, dass hier ein Edit-War entsteht. Lasse Ramson (Diskussion) 16:27, 30. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

ZF Friedrichshafen[Quelltext bearbeiten]

Ist nicht auch die ZF Friedrichshafen zumindest ein Unternehmen, welches überwiegend dem Staat gehört? Mehr als 90 Prozent der ZF gehören zur Zeppelin Stiftung, welche die Stadt Friedrichshafen kontrolliert. Die ZF müsste somit das größte Unternehmen sein, was überwiegend dem Staat gehört.

Die Zeppelin Stiftung wird zwar von der Stadt kontrolliert, aber sie gehört ihr nicht. Das ist eine ziemlich schräge Geschichte. Da klagen ja auch immer wieder Angehörige der Familie Zeppelin gegen diese Konstruktion der ehemaligen franzlsischen Besatzungsnacht. Wolfi71067 (Diskussion) 22:40, 23. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]

Crown Corporation[Quelltext bearbeiten]

In den Gebieten des Commonwealth Realm sind Öffentliche Unternehmen unter dem Begriff Crown Corporation verbreitet. Sollte dazu ein eigener Abschnitt z.B. hinter State-Owned Enterprises erstellt werden oder es an einer anderen Stelle eingebaut werden? --Redonebird (Diskussion) 08:38, 21. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Hallo Redonebird, für einen eigenen Abschnitt, müsste m.E. der Unterschied zu State-Owned Enterprises deutlich werden, sonst darunter erwähnen. Wenn darunter aber ein öffentliches Unternehmen verstanden wird, ähnlich wie in deutschsprachigen Ländern, würde ich den Abschnitt „Beispiele in Commonwealth-Länder“ oder so wählen und dies hinter Frankreich setzen. Gruß -- Ulanwp (Diskussion) 08:59, 21. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Mit Einführung des § 2b UStG gilt der Verweis auf betriebe gewerblicher Art im Umsatzsteuerrecht künftig nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 88.78.123.14 (Diskussion) 21:30, 3. Okt. 2019 (CEST)) Ich habe das mal geändert. (nicht signierter Beitrag von 88.78.123.14 (Diskussion) 21:30, 3. Okt. 2019 (CEST))[Beantworten]

Unternehmen der Länder[Quelltext bearbeiten]

Die Länder haben ja auch Unternehmen und die haben teilweise wenig mit dem Zweck zu tun. Besonders in Bayern und vor allem Baden-Württemberg hat es da manches, was mit staatlicher Verwaltung wenig zu tun hat. In Bayern fällt mir Münchner Hofbräu ein, in Baden-Württemberg Rothaus, das Staatsweingut Meersburg. Es gibt dort sogar einen §26 in der Landeshaushaltsordnung, der das regelt. Wolfi71067 (Diskussion) 22:46, 23. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]