Diskussion:Österreichische Bundeshymne

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Letzter Kommentar: vor 2 Tagen von 149.62.205.216 in Abschnitt Der Begriff "Treue"
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"Heimliche Hymnen Österreichs"[Quelltext bearbeiten]

Das Lied Großvater von STS hat ebenfalls einen hymnischen Charakter. Dieses Lied ist vielen Österreichern aller Altergruppen gut bekannt und wird es bei diesem Lied oft mitgesungen. (nicht signierter Beitrag von 88.117.62.3 (Diskussion) 20:39, 13. Jul 2011 (CEST))

Danke, dass du diesen Abschnitt ansprichst. Hatte ich auch schon vor, allerdings anders als du: Ich bin der Meinung, dass dieser Abschnitt aus dem Artikel entfernt werden sollte, da mit der Österreichischen Bundeshymne nicht in ursächlichem Zusammenhang stehend. Für heimliche Hymnen gibt es Nationalhymne#Inoffizielle Nationalhymnen, wo als Aufzählungspunkt auch Österreich schon dargestellt ist, der allenfalls noch erweitert werden könnte und nach Auslagerung von hier nach dort auch sollte.
Meinungen? --Elisabeth 21:21, 13. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

An sich bin ich der Meinung, daß der gesamte Beitrag "Heimliche Hymnen" gestrichen gehört. Nur die Tatsache, daß Lieder oft mitgesungen werden, macht noch keine Nationalhymne. Ich selbst bin als Soldat 2000km weit weg von Österreich gewesen und bei einem Filmbeitrag über Landschaften Österreichs untermauert mit dem Lied "I am from Austria" von Fendrich mitten in der Wüste Afrikas, hat sogar den größten Militaristen die Tränen in die Augen gedrückt - aber das sind persönliche Erfahrungen und haben mit einer Bundeshymne nichts zu tun - es gibt sicher hunderte Lieder, die man mit Österreich in Verbindung bringen könnte, aber wie gesagt, das sind persönliche Erfahrungen Einzelner - wo fängt man an und wo hört man da auf - also den gesamten Beitrag raus - Bei Fendrichs "I am from Austria" steht dann halt dabei, daß von vielen als heimliche Hymne betrachtet wird. Aber hier eine ganze "Beinahehymnenliste" zu machen wäre nicht sinnvoll.

Ev. könnte man diesen Artikel von orf.at heranziehen: Die heimlichen Hymnen der Republik. Dort werden einige der hier genannten Stücke erwähnt... --Schönen Gruß, Samiclaus (Diskussion) 12:52, 31. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

k.k.[Quelltext bearbeiten]

Am 14. November 1792 brachte der k.k. privil. Buchdrucker Joseph Hraschansky in Wien die Partitur in zwei Varianten heraus Gibt es die Bezeichnung k.k. schon im Jahre 1792? Siehe kk

HarWie (Diskussion) 08:55, 21. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Laut  AEIOU-Lexikon war die Bezeichnung k.k. bereits im 18. Jhd gebräuchlich und nicht erst, wie der Artikel Kaiserlich-königlich meint, seit der Errichtung des Kaisertums Österreich (1804). Im Zweifel könnte das "k.k. privil." auch wegen mangelnder Belege gelöscht werden.--Taste1at (Diskussion) 20:34, 6. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Die Angabe im Artikel stimmt und ist belegt, wenn auch nicht ganz gut einzelbelegt. War ursprünglich in einem einzelnen Absatz belegt ([1]; Diff, ziemlich weit unten) und wurde kurz darauf durch Zwischenschieben eines weiteren Faktums in zwei Absätze geteilt, wobei jedoch die Absatzgesamtbelegung im ersten, hier maßgeblichen Absatz, nicht mehr gut nachvollziehbar war ([2]; Diff).
Zur genannten Quelle: Peter Diem: „Land der Berge, Land am Strome …“. In: Dokumentation über die Entstehung der Bundeshymne, Version 168, 3. Dezember 2011. In: Wissenssammlung des Austria-Forum: Die Symbole Österreichs. (Aktuelle Version: 25. Oktober 2018, geändert durch Gerhard Wurzinger.) Im Abschnitt Der Komponist der österreichischen Bundeshymne heißt Johann Holzer heißt es (fett und kursiv übernommen):
„Die Partitur dieser Kantate wurde am 14. November 1792 vom ‚k. k. privil. Buchdrucker Joseph Hraschansky, Wien, Strauchgässel‘, ‚zum Vorteil seiner Witwe und Waisen‘ in zwei unterschiedlichen Varianten herausgebracht.“
Womit ich das Problem entsprechend vorgenannt behoben habe. --193.154.13.248 23:03, 6. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Vielen Dank für die Klärung. --Taste1at (Diskussion) 08:46, 7. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Der Begriff "Treue"[Quelltext bearbeiten]

Es gibt keine "Legal-Definition" für den Begriff "Treue", und damit hat ein indefinites "Wort" gesetzlichen Schutz, und es ist gesetzlich gefordert, auf diesen zu schwören.

"Treue" zum Führer und Kaiser (Habsburger), und zur Rechtsauffassung, daß "alles Erdreich Österreich untertan ist".

Ein weiterer "Schwamm-Begriff" ist in den Gesetzestexten der Begriff "Zucht". (Zucht und Ordnung).

(Siehe auch "Sexual-Lexikon" von Ernest Bornemann, Gutenberg-Verlag 1968)

Damit, mit dem Gebrauch dieser Begriffe, hält die "persönliche" Willkür Einzug in die Gesetze - "Personen- & Führerkult".

--149.62.205.216 06:22, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten