Diskussion:Überweisungsbetrug

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Schadenhöhe[Quelltext bearbeiten]

Per Textbaustein Lückenhaft werden Angaben zur Schadenshöhe eingefordert. Gemeint ist wohl nicht der Einzelfall, sondern die Schadenshöhe pro Land und Jahr. Gibt es dazu Angaben? (Ich habe da wenig Hoffnungen, das wohl die Institute die den Zahlungsverkehr abwickeln, hier kaum freiwillig die Karten offenlegen. Zum anderen wird ein Geschädigter das hoffentlich merken und entsprechende Reklamation oder Klage anmelden. --ollio 00:31, 6. Jun 2006 (CEST)

In der Tat bestehen derartige Statistiken nicht. Ich habe den Baustein herausgenommen und eine entsprechende Info eingestellt.Karsten11 12:00, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Persönliche Erfahrung[Quelltext bearbeiten]

Ich war vor Jahren selber mal betroffen - Fehlerursache war eine Sammelrechnung mit falscherweise unbedrucktem Einzahlungsschein (Blanko). Der bedruckte Einzahlungsschein war auf Seite 2 der Rechnung, ich hatte aber per Bankvergütungsauftrag den Blanko eingereicht. Der Typ Einzahlungsschein darf aber Blanko gar nicht in Verkehr gesetzt werden - klassischer Programmfehler in der Fakturasoftware. Das Geld wurde mir nach Reklamation wieder mit Zinsen gutgeschrieben. Der primäre Fehler lagt eindeutig beim Dienstleister. Der mir unbekannte, kriminell motivierte Mitarbeiter in der Verarbeitungskette im Zahlungsverkehr ist nach meinem Hinweis wohl mit Sicherheit aufgeflogen. Das falsche Gutschriftskonto war ja bekannt. mfg --ollio 00:31, 6. Jun 2006 (CEST)

Leichtfertiges Handeln[Quelltext bearbeiten]

"Schäden durch Überweisungsbetrug werden in der Regel von Kreditinstituten beglichen, das Opfer ist aber im Zweifel in der Beweispflicht, nicht leichtfertig gehandelt zu haben. Die Buchung kann nicht wie beim Lastschriftverfahren einfach rückgängig gemacht werden"

Ist bereits die Herausgabe der Kontodaten, etwa auf Briefbögen, leichtfertiges Handeln? Unter "Formen..." steht: "Täter schreiben die gewünschten Informationen einfach von Geschäftsbriefbögen ab...". Wird man in einem solchen Fall nicht vom Kreditinstitut entschädigt? -- Habt Dank für euer aller Mitarbeit. GoldenCinnamon 14:20, 19. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Rechtliche Aspekte[Quelltext bearbeiten]

"Der Überweisungsbetrug ist eine kriminologische Bezeichnung und different zum Strafrecht. In Deutschland ist das Vergehen des Betrugs (§ 263 StGB), das Vergehen des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) und das Vergehen der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) einschlägig."

Gem. § 202a (2) StGB umfasst der Datenbegriff nur solche Daten, die nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind. Wenn es beim Überweisungsbetrug also darum geht, die Informationen der erlangten Überweisungsträger zu manipulieren, können diese nicht als Daten i.S. § 202a (2) StGB angesehen werden, so sie doch als lesbare Schrift verkörpert sind. M. E. dürfte also das Ausspähens von Daten gem. § 202a StGB als verwirlichter Tatbestand hinsichtlich des Überweisungbetruges nicht in Betracht kommen. Für den Fall, dass ich einem Irrtum erliege, bitte ich um Berichtigung.

Formulierung (Punkt 5)[Quelltext bearbeiten]

Unter Punkt 5 zu "dass den Hauptteil des Fälschungsrisikos auch eines Überweisungsauftrages die Bank zu tragen habe": Das ist etwas holprig formuliert, wäre nicht das "auch" nach "Überweisungsauftrag" besser aufgehoben? Oder zielt diese Formulierung explizit darauf ab, was eigentlich "insbesonders" meint, dann sollte man das "auch" durch "insbesonders" ersetzen. dv 19:56, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten


Mit freunlichen Grüßen

akki

Opfer[Quelltext bearbeiten]

Theoretisch kann jeder zum Opfer werden, der eine Überweisung in einen Bankbriefkasten wirft.

Das ist so nicht richtig, schließlich werrden im Text ja auch Szenarios erläutert wie anders an die entsprechenden Daten gelang werden kann. (Onlineauktionen / Einschreiben (Rückschein)) (nicht signierter Beitrag von 62.109.82.42 (Diskussion | Beiträge) 19:15, 6. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Two english links?[Quelltext bearbeiten]

There are currently links to two terms in english under "In anderen Sprachen". Shouldn't be just one? I'm not sure which one is the one which should remain. (nicht signierter Beitrag von 62.218.164.126 (Diskussion | Beiträge) 13:00, 4. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel klingt nicht nach Enzyklopädie sondern nach Zeitung. Ich werd ihn deshalb ein bisschen aufs Wesentliche reduzieren. -- Amtiss, SNAFU ? 01:05, 7. Sep. 2010 (CEST) Nachtrag: Der Abschnitt "Täter" basierte vollständig auf dem Zeitungsartikel der Berliner Zeitung, für mich eine durchaus fragwürdige Quelle (immerhin besser als die MoPo). Da er auch quasi inhaltslos war, habe ich ihn komplett entfernt. -- Amtiss, SNAFU ? 01:26, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten


Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 06:37, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten