Diskussion:50+1-Regel

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Janjonas in Abschnitt Gendern
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Diverses[Quelltext bearbeiten]

Ein Verein muss nicht gemeinnütig sein(z.b. ist der Bayer oder der VW Konzern nicht gemeinnützig). Die fehlende Quelle wäre http://www.bundesliga.de/media/native/dfl/satzung/satzung_ligaverband_2007-10-30_stand_.pdf §8 Absatz 3. Dazu frage ich mich ob diese Regel wirklich wichtig genug ist, um ein eigenen Artikel zu bekommen. Wenn ja, dann sollte man zumindest noch die Geschichte mit Martin Kind und seinen Änderungsversuchen einbauen. Zusätzlich gibt es Ausnahmen - wie angesprochen sind VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen zu 100% in Besitz von VW bzw. Bayer - was aufgrund dessen geht, dass wenn ein Investor mehr als 20 Jahre mit ein Verein verbunden ist, die Regel wegfällt. Dazu hat der BVB ca. 90% seiner Anteile verkauft was erlaubt ist da, da er eine KGaA ist und der Komplementär zu 100% in Vereinsbesitz ist. p.s. Würde das auch selber umbauen, aber der Relevanz vorbehalt, meine schlechte Rechtschreibung und quasi nicht vorhandenen Wikipedia-Kentnisse halten mich vorerst davon ab. -- 80.171.89.139 07:36, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Der Großteil von diesen Punkten steht schon im Artikel: Die Ausnahmeregel wird behandelt, und der Fall Dortmund wird auch erklärt. Dass H96 eine Änderung beantragt hat, steht auch drin. Du kannst den Artikel aber gern ausbauen; Formalitäten wie Links oder Rechtschreibfehler können andere leicht korrigieren. --BerntieDisk. 18:13, 15. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Der obere Beitrag ist neue Benrntie^^ hab da was zu geschrieben -- Kaeule 00:01, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Traditionsverein[Quelltext bearbeiten]

"die vollständige Kontrolle über die Profimannschaften von traditionsreichen Vereinen übernehmen"

Und bei neugegründeten ist es egal? Wie definiert sich das? --212.12.50.3 15:30, 15. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Der Halbsatz davor ist in diesem Zusammenhang auch ganz wichtig "Hintergrund dieser Regelung ist, ...." also das mit den traditionsreichen Vereinen ist ja der Kern an der ganzen Geschichte. Wenn das eh alles nur "ganz normale" Wirtschaftsunternehmen wären, würde diese Regelung wohl auch nicht bestehen. Deshalb sollen die Vereine, die mit Ausnahme von Wolfsburg, alle mindestens 100jahre alt sind und größtenteils auch schon eine sehr lange Bundesligatradition pfelgen, vor den wirtschaftlichen Interessen von Sponsoren und Investoren gewahrt werden. Das ist zwar so wahrscheinlich noch von keinem DFL Mitglied so ausgesprochen worden, aber faktisch ist es ja so.
Bei neugegründeten Vereinen ist das natürlich nicht egal, wie man bei Markranstädt/RB Leipzig sehen kann (auch wenn sie noch nicht dem Linzenzierungsverfahren unterstehen), aber wegen solcher Vereine/Unternehmen ist die Regelung nicht eingeführt worden. Da kann man jetzt natürlich drüber streiten ob das ein POV ist, daher bin ich auch gerne bereit auf das Wort "traditionsreich" zu verzichten -- Kaeule 00:01, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Dann wäre ich dafür auf das Wort "traditionsreich" zu verzichten. --212.12.50.3 17:19, 6. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Is schon raus --Kaeule 17:45, 6. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Klage[Quelltext bearbeiten]

Steht schon fest wann Herr Kind vor der EU klagen möchte? Die jetzige Regel wird ja ohnehin gekickt (korrekterweise). --Vicente2782 22:30, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Da weißt du mehr als ich. Ich weiß nur, "Kind ließ offen, ob er wie zuvor angekündigt bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen wird" --BerntieDisk. 23:41, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Achso. Ich kann mich nur noch an ein Interview mit ihm von vor ein paar Monaten errinnern (war glaub ich bei Sportbild), wo er angekündigt hatte im Falle eines negativen Votums vor Gericht zu ziehen. --Vicente2782 10:18, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Bei "Sky 90" hat er das vor wenigen Wochen nicht mehr als Alternative aufgeführt, sondern vorgeschlagen nur deutsche Investoren zuzulassen (Was gegen EU-recht verstoßen würde :P) -- Kaeule 11:27, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Neuigkeiten zu H96: http://www.hannover96.de/CDA/aktuelles/alle-news/detailansicht.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=51493&cHash=949d6f07ec78fb18b6a73e4dba223625 -- Kaeule 12:31, 30. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Es ist noch eine Klage beim DFB-Schiedsgericht offen, erst hieß es, eine Entscheidung falle noch 2018, dnan Februar 2019. Und jetzt wohl am Tage eines gewissen Heiligen (Sankt Nimmerlein). Sieeh hier. --H.A. (Diskussion) 14:35, 31. Mär. 2019 (CEST)Beantworten

Besitzverhältnisse Hoffenheim[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Besitzverhältnisse von der TSG Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH hinzufügen wollen, weiß jedoch nicht wie ich noch den Quellen Nachweis hinzufüge, hier der Link zu einen Interview mit Ditmar Hopp und der FAZ -> http://www.faz.net/s/RubBC20E7BC6C204B29BADA5A79368B1E93/Doc~E8E7A441283C74CFB8105C7DEE28F6588~ATpl~Ecommon~Scontent.html --78.51.142.255 17:23, 22. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Habe das nachgetragen, danke. --BerntieDisk. 19:04, 22. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Aber ist das in der Tabelle so denn korrekt? Er sagt er stellt 96% oder vielleicht sogar mehr, aber hat nur "50-1 Stimme" dann müsste das Verhältnis bei den Kapitalanleger in der Tabelle doch auch 96+x zu 4-x sein, oder? -- Kaeule 20:23, 22. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Stimmt, die 49% beziehen sich auf die Stimmenanteile, nicht auf das Kapital. Mir fällt aber auch keine Lösung dafür ein. Schreibt man über die 2. Spalte "Stimmenverteilung", dann stimmts nämlich bei Dortmund nichtmehr... --BerntieDisk. 23:43, 22. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Naja in der Tabelle muss einfach 96:4 stehen. Hier liegt doch genau der Fall vor, wo die 50+1-Regel zieht. Ein Anteilseigner stellt die Mehrheit an Kapital, hat aber nicht die Stimmenmehrheit. Beim BVB gibt es ja keinen einzelnen Investor, der Mehrheitseigner ist. -- Kaeule
Die Regel zieht in allen Fällen. Und die Situation beim BVB ist genau die gleich bei Hoffenheim: Kapital zum Großteil in fremder Hand, Stimmrechte aber zu mindestens 51% beim Verein.
Man kann das schon so machen, wie du vorschlägst, aber dann geht die Information verloren, dass Hopp nur 49% der Stimmen hat. Und das ist ja irgendwie das Wesentliche bei der 50+1-Regel... --BerntieDisk. 20:07, 26. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
OK aber letzendlich ist es so immer noch nicht richtig: Erstens: Eigentlich ist es überflüssig die Stimmenverteilung überhaupt anzugeben, weil hier die 50+1-Regel zieht. Da wo die 50+1-Regel nicht zieht, gibt es ja schließlich eine Anmerkung (Bayer und Wolfsburg) Und Zweitens: 51% zu 49% ist auch nicht ganz korrekt sondern "50%+1Stimmenanteil" zu "50%-1Stimmenteil" wäre in meinen Augen korrekt. Und in meinen Augen ist die Situaiton beim BVB noch anders, weil hier eine GmBH der Komlementär zu KGaA ist, somit liegen die Stimmrecht zu 100% beim Verein, weil dem die GmBh gehört. aber vllt. sollten wir uns mal jemanden zu rate ziehen, der sich damit auskennt :) --Kaeule 22:54, 14. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Hopp spricht in der Quelle aber explizit von 49%, nicht von 50%-1Stimme. Das mit dem BVB siehst du völlig richtig, ich habe auch oben geschrieben "mindestens 51%", nicht "genau 51%". --BerntieDisk. 03:37, 15. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Besitzverhältnisse MSV Duisburg[Quelltext bearbeiten]

Die MSV Duisburg GmbH & Co KGaA ist nicht im vollständigen Besitz des Muttervereins

vgl. http://www.derwesten.de/incoming/article3578333.ece/BINARY/ (nicht signierter Beitrag von 93.215.152.82 (Diskussion) 18:41, 21. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Besitzverhältnisse Hannover 96[Quelltext bearbeiten]

An der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA ist die "Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG" zu 84,34% beteiligt. Gesellschafter der "Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG" sind verschiedene Investoren aus dem Raum Hannover. (Quelle: http://www.wallstreetjournal.de/article/SB10001424127887324474004578446593596071254.html ) Leider geht aus der Quelle nicht die Stimmverteilung bei der KGaA hervor. (nicht signierter Beitrag von 88.71.52.35 (Diskussion) 14:14, 31. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Geht vll. aus einem Handelsregisterauszug hervor? Die 84,34% beziehen sich vermutlich auf die Kapitalanteile an der KGaA. Der e. V. müsste im Sinne der 50+1-Regel Mehrheitsgesellschafter der Komplementär-GmbH sein. --Obwalden2006 (Diskussion) 23:27, 19. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Der e.V. ist, wie es auch die Lizenzierungsordnung des Ligaverband e.V. für KGaA vorschreibt, hundertprozentiger Eigentümer (Stimmrecht und Kapital) der Komplementär-GmbH und somit mit dem hundertprozentigen Stimmrecht in der KGaA ausgestattet. (nicht signierter Beitrag von 80.187.110.198 (Diskussion) 15:13, 3. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Quellen/Belege hinzufügen[Quelltext bearbeiten]

Zu den Angaben in der Tabelle "Ausgegliederte Profimannschaften im deutschen Profifußball" fehlen Angaben/Quellen; diese sind auch nur teilweise auf den Wiki-Seiten der einzelnen Vereine zu finden. Vll. sollten die Angaben/Quellen direkt auf dieser Seite ergänzt werden - soweit es welche gibt. - Manche Angaben sind auch unvollständig (zB Hannover 96). --Obwalden2006 (Diskussion) 23:31, 19. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Besitzverhältnisse FC Carl Zeiss Jena[Quelltext bearbeiten]

Hier gab es in letzter Zeit Neuigkeiten:

http://www.dtoday.de/regionen/lokal-sport_artikel,-FCC-Mitglieder-stimmen-Investoreinstieg-zu-_arid,307817.html (nicht signierter Beitrag von 83.34.66.64 (Diskussion) 00:44, 26. Dez. 2013 (CET))Beantworten

1860 Stand 2015[Quelltext bearbeiten]

man kanns im bundesanzeiger nachlesen, dass die stimmlosen aktien mittlerweile stimmrecht haben; geschäftsbericht 2012/13, hauptversammlungsniederschrift vom 4. april 2014 (hab leider keine ahnung, wie ich hier darauf verlinken kann): „Von den 6.500.000 stimmberechtigten auf den Namen lautenden Stückaktien hält die HAM International Limited, [...] 3.900.000 und der TSV München von 1860 e.V. 2.600.000.“ --Ampfinger (Diskussion) 09:26, 4. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Dann sind die Vorzugsaktien anscheinend durch § 140 AktG vorübergehend stimmberechtigt. Mal schauen was die DFL dazu sagt. Deine Ausnahmetheorie solltest du aber auch erstmal belegen.--85.176.35.132 16:09, 4. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG[Quelltext bearbeiten]

Warum sollen die Anteilseigner der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG nicht aufgeführt werden? Die sind interessanter als der ziemlich nichtssagende Name der Gesellschaft. Weil es sich um eine GmbH & Co. KG handelt, sind die Anteilseigner nicht direkt an der Spielbetriebsgesellschaft beteiligt wie etwa bei Borussia Dortmund. Bei Eintracht Frankfurt sind die Mitglieder der Freunde der Eintracht Frankfurt AG auch aufgeführt. Interessant wäre es auch bei der DFC GmbH von Fortuna Köln, wo Michael Schwetje 2011 seinen Anteil auf 87 % erhöht hatte [1] – neuere Informationen liegen aber offenbar nicht vor. --Janjonas (Diskussion) 20:47, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Beliebtheit von Fussballclubs[Quelltext bearbeiten]

Diejenigen Bundesliga-Fussballclubs, bei denen die Vereinsmitglieder durch Kapitalanleger am weitestgehenden entmachtet wurden, sind hierzulande in der Bevölkerung am wenigsten beliebt. Zum Beispiel haben Rasen-Ballsport-Leipzig, Wolfsburg, Bayer Leverkusen und Hoffenheim, in der Gesamtheit der deutschen Fußballfans wohl die vergleichsweise niedrigsten Sympathiewerte. Das wurde in den letzten Jahren immer wieder durch zahlreiche Umfragen belegt. Eine schriftliche Quelle habe ich im Augenblick nicht zur Hand, dürfte sich jedoch wohl finden lassen.--2003:4C:6F41:9801:5151:9D5C:84BF:B6FF 13:45, 3. Jun. 2017 (CEST) Anhänger von Traditionsvereinen fühlen sich (bzw. den Verein ihres Herzens) wohl durch von Kapitalanlegern künstlich geschaffene Konkurrenten bedroht, und empfinden diese als Konkurrenten auftretende Kapitalanlageprodukte wohl fremdelnd wie unheimliche Frankensteinsche Monster.--2003:4C:6F41:9801:5151:9D5C:84BF:B6FF 13:53, 3. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Tabelle[Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle mit den Anteilen ist unnötig. Diese Infos sind mittlerweile in jeder Infobox zu finden. Daher geht da auch nichts verloren. Hier sind die Angaben auch oft ungenau und unaktuell. Der Abschnitt mit der Erklärungen der Rechtsformen genügt. Es genügt auch eine beispielhafte Auflistung der DFL-Mannschaften in der 1. und 2. Bundesliga. Ansonsten artet das viel zu sehr aus und viele Ausgliederungen von kleinen Regionalligisten bekommt man gar nicht mit. In der Anteilstabelle fehlen noch Etliche. Zudem stimmt Stimmenverteilung bei der GmbH & Co. KGaA gar nicht. Dort führt die GmbH die Geschäfte. Das hat nichts mit Stimmrechten zu tun. Die ganze Tabelle ist schwammig, unaktuell, unvollständig und mit viel Halbwissen angehaucht. --HSV1887 (Diskussion) 17:51, 26. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Man kann die Tabelle gerne korrigieren und vervollständigen. Für mich war sie ein guter Überblick. Was artet da aus? Wie viele Regionalligisten haben denn schon ausgegliedert? Bisher standen da nur fünf Vereine. Von den Zweitligisten haben gerade mal erst ca. die Hälfte eine Kapitalgesellschaft. Es gibt in der WP unzählige Tabellen, die nicht vollständig sind. Willst du die jetzt alle löschen? Wer entscheidet denn bei der KGaA bei strittigen Entscheidungen? --Janjonas (Diskussion) 18:15, 26. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Die GmbH führt die Geschäfte. Also deren Geschäftsführer. Da die Vereine die einzigen Gesellschafter sind, haben sie ein Weisungsrecht. Gibt da schon einige. Spontan fallen mir Aachen, Jeddloh und Flensburg ein. Das mit der "Stimmenverteilung" ist eh alles nur Theorie. In Uerdingen ist Ponomrew auch gleichzeitig Präsident des e. V., in Leipzig kontrolliert RB den e. V., Martin Kind ist Kommanditaktionär mit seiner Gruppe und gleichzeitig Geschäftsführer der vereinseigenen Komplementär-GmbH (bis vor Kurzem sogar auch noch Präsident des e. V.). Der Verein könnte Kind zwar jederzeit als Geschäftsführer absetzen und ihm Weisungen erteilen, nur würde man sich dann mit den Kapitalanlegern zerstreiten und wohlmöglich den Profifußball in Hannover gefährden. Das ist alles nicht so einfach zu beschreiben mit einer Tabelle. Dazu gibt es intern noch Gremien (Beirat, Aufsichtsrat), in dem evtl. Vertrauensleute von Investoren sitzen. 50+1 lässt sich relativ leicht umgehen, dass es nur noch auf dem Papier existiert. Leipzig ist der extremste Fall. --HSV1887 (Diskussion) 18:23, 26. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Tabelle wiederhergestellt, und die bleibt im Artikel! --Chianti (Diskussion) 10:42, 30. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Tabelle ist unvollständig, behauptet aber was anderes. Zudem strotzt sie nur so vor Halbwissen und Fehlern mit "Stimmenverteilung". In einer GmbH & Co. KGaA gibt es keinen Vorstand. Dafür ist die Komplementär-GmbH zuständig, die von den eingetragenen Vereinen beherrscht wird. Da gibt es keine "Stimmenverteilung". Das ist eine pure Vereinfachung, wie man sie auch immer wieder in den Medien liest. Bei einer GmbH & Co. KGaA haben die Aktionäre kaum Mitbestimmungsrechte, sie gelten dort nur als stille Kapitalgeber. Sowas wie Stimmrechte gibt es schlichtweg nicht, es ist einfach nur falsch. Zu sagen Ismaik hält 60% Anteile, hat aber nur 49% Stimmrechte ist totaler Firlefanz. Bei dieser Rechtsform muss einzig die Komplementär-GmbH vom e. V. beherrscht werden, alles andere ist für die 50+1-Regel irrelevant. Der Abschnitt Rechtsformen der Lizenzspielerabteilungen (1. und 2. Bundesliga) erklärt alle Rechtsformen. Dort sind auch die DFL-Lizenznehmer beispielhaft aufgeführt. Nähre Infos findet man in der Box bei den Vereinsartikeln. --HSV1887 (Diskussion) 19:48, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Da es erneut eingesetzt wurde: Bitte, dann blamiert euch damit. --HSV1887 (Diskussion) 13:32, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Wäre doch in Ordnung, einen Satz zur Tabelle zu ergänzen, der auf die Unvollständigkeit hinweist. Und wenn Fehler vorliegen, korrigiere diese doch, anstatt die ganze Tabelle zu löschen. --Johannnes89 (Diskussion) 14:51, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
In der Tabelle fehlt auf jeden Fall der FSV Zwickau - die haben Ende Januar ihre Profiabteilung in eine KG ausgegliedert -> https://www.liga3-online.de/fsv-zwickau-mitglieder-beschliessen-ausgliederung-der-profiabteilung/ .--Flodder666 (Diskussion) 21:55, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Da fehlen noch unzählige Vereine. --HSV1887 (Diskussion) 12:08, 20. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ich habe die KGaAs jetzt inhaltlich korrigiert. Wenn es keine „fremden“ Kapitalanleger gibt, habe ich diese Spalte freigelassen, da kann man evtl. noch 100 % (Verein e. V.) ergänzen. --Janjonas (Diskussion) 08:04, 13. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Der Sinn dieser Tabelle erschließt sich mir dennoch nicht, wenn es den Abschnitt darüber und in jedem Vereinsartikel die Infobox gibt. Durch z. B. Kapitalerhöhungen können sich immer mal Anteilsverhältnisse ändern, sodass das hier einfach nur unnötiger Aktualisierungsaufwand ist. Bei Borussia Dortmund sind die Anteile auch nicht mehr aktuell. --HSV1887 (Diskussion) 11:31, 14. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Es ist nicht aufwändiger, die eine Liste über die Kapitalanteile der deutschen Profivereine aktuell zu halten als tausende Vereins- und Spielerartikel. … Und siehe da, die im Dortmund-Artikel genannten Anteile sind auch schon wieder veraltet. --Janjonas (Diskussion) 17:59, 14. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Die Tabelle ist schon wieder veraltet. Es hat einfach keinen Sinn. --HSV1887 (Diskussion) 14:37, 4. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Gendern[Quelltext bearbeiten]

Ist es jetzt Sitte auf Wikipedia zu gendern? Allerdings ohne Binnenstrich oder Sternchen? --KingOfRay (Diskussion) 08:54, 9. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Wie kommst du darauf? --Janjonas (Diskussion) 13:08, 9. Mai 2023 (CEST)Beantworten