Diskussion:A-fonds-perdu-Beitrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Gürbetaler in Abschnitt Aufwand
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Aufwand[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass durch eine alternative Schenkung dem Begünstigten hohe steuerliche Aufwände entstehen würden. Die dazu angegebene Quelle A-fonds-perdu-Beiträge und Darlehen in der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs spricht dagegen von Abschreibungsaufwendungen.
Das ist meiner Ansicht nach etwas voellig anderes: Steuerliche Aufwaende sind nach meinem Verstaendnis Aufwaende, die steuerlich geltend gemacht (von der Steuer abgesetzt) werden koennen, also dem Steuerpflichtigen Steuern ersparen, mithin vorteilhaft fuer ihn sind. Abschreibungsaufwaende sind dagegen zunaechst Kosten, naemlich im Wesentlichen fuer Kaptial (Zinsen) und Abnutzung, und damit zunaechst nachteilig. Zwar koennen Abschreibungsaufwaende auch steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich die Steuern und damit die zu effektiv anfallenden Kosten reduzieren, aber trotzdem verbleiben Kosten.
A-fonds-perdu-Beitraege dienen nun offenbar dem Zweck, gerade diese Kosten zu kompensieren, nicht aber dazu, steuerliche Aufwaende und damit weitere Ersparnisse fuer den Empfaenger der a-fonds-perdu-Beitraege zu bewirken.

Falls mir hier niemand widerspricht, werde ich den Begriff steuerliche Aufwände daher in den Begriff Abschreibungsaufwaende aus der Quelle aendern. -- Juergen 178.200.30.203 10:59, 15. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Da bringst du die Dinge gründlich durcheinander. Die Grundaussage des Artikels ist, dass A-Fonds-perdu-Beiträge steuerlich nicht als Schenkung zu betrachten sind. Zu dieser Frage äussert sich die von dir genannte Verordnung nicht im Geringsten. Sie besagt allein, dass die Aufteilung zwischen A-Fonds-perdu-Beitrag und Darlehen so festzulegen sei, dass dem Unternehmen kein zusätzlicher Abschreibungsaufwand entstehe. Denn darlehensfinanzierte Anlagen muss das Unternehmen aktiviern, Beiträge à fonds perdu naturgemäss nicht, also entstehen daraus keine Abschreibungskosten.-- Gürbetaler (Diskussion) 22:49, 15. Feb. 2015 (CET)Beantworten