Diskussion:Aachen-Gesetz (1971)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Dancer in Abschnitt Artikel aufteilen
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Aachen-Gesetz (1971)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Gesetz von 71[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel gibt zuwenig über die Besonderheiten des Gesetztes für Aachen her (z.B. dass die Bezirke der Stadt Aachen nicht aufgrund der kommunalen Neugliederung gebildet wurden, sondern mit diesem Gesetz mit der Konsequenz, dass Änderungen der Bezirksgrenzen in der Stadt Aachen nicht vom Rat beschlossen werden können, sondern nur durch das Land NRW). Die Auszüge aus dem Gesetz sind nicht weiter hilfreich. Eine Überarbeitung wäre sinnvoll, in dieser Form wäre der Artikel für mich fast ein Löschkandidat, wenn nicht das Lemma an sich bedeutend wäre. --F-media 21:50, 11. Dez 2005 (CET)

In Ordnung! Das mit den Bezirken der Stadt Aachen verstehe ich nicht ganz. Schreibs doch bitte in den Artikel! Erscheint mir wichtig. --Eschweiler 08:24, 12. Dez 2005 (CET)
Hab das Gesetz nicht im Kopfe, müsste mich selbst erst schlau machen. Im besagten Gesetz wurde festgelegt, dass die eingemeindeten ehemaligen selbständigen Gemeinden Eilendorf, Brand, Laurensberg, Richterich u.a. in ihrer damaligen Grenzziehung die neuen Bezirke der Stadt Aachen (Größere Städte - etwas größer als Eschweiler, *fg - sind noch mal in Bezirke aufgeteilt) Die ehemaligen selbstständigen Gemeinden bekamen vertraglich bestimmte Rechte zugesichert. Durch diese Regelung wurde die alte Stadt Aachen zur Bezirksvertretung Aachen-Mitte und damit der größte Bezirk (rund 120 000 Einwohner) in NRW (normale Größe eines Bezirkes in NRW 20 000 - 50 000 Einwohner). Eine in der Vergangenheit öfters diskutierte Aufteilung des Bezirkes Aachen-Mitte in weitere Bezirke (etwa Burtscheid, Frankenberg o.a.) ginge daher nur durch eine Änderung des besagten Gesetztes. Auch gibt es im Norden zur Grenze nach Herzogenrath eine etwas eigenwillige Grenzziehung, die angeblich auf dem Willen eines damals dort ansässigen Landespolitikers beruhen soll, der nicht nach Aachen eingemeindet werden wollte. Aus diesem Grunde gibt es dort eine Straße doppelt, einmal zu Aachen gehörig, die andere zu Herzogenrath gehörig, was natürlich hin und wieder zu postalischen Problemen führt. Wie gesagt, mein Wissen zum Aachen-Gesetz ist aber (noch) nicht lexikareif. -- F-media 00:00, 13. Dez 2005 (CET)
Ergänzung: Die von mir o.a. Dinge sind im Gesetz selbst nicht geregelt, es muss daher noch Durchführungsverordnungen und Verträge geben, bisher bin ich aber noch nicht fündig geworden. F-media 11:37, 14. Mär 2006 (CET)

Ist der Satz zu § 47 vollständig? --84.149.132.167 17:16, 4. Feb. 2007 (CET) Es ist sowieso kein ganzer Satz, vermute ich, daher ohne Punkt. Verständlich ist es. Plehn 21:30, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Artikel aufteilen[Quelltext bearbeiten]

Jeder Wikipedia-Artikel soll nur EINE Sache behandeln. Die zwei "Aachen-Gesetze" müssen demzufolge in zwei Artikeln behandelt werden. --Röhrender Elch 22:48, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

warum wurde bei der Teilung des Artikels nicht die Versionsgeschichte ordnungsgemäß aufgeteilt? -- Dancer 21:21, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten