Diskussion:Abbau (Bergbau)

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Abbauraum und Abbausee[Quelltext bearbeiten]

Die beiden Begriffe sind m.E. keine bergmännischen Fachausdrücke. Eine schnelle Googelei führt zu der Erkenntnis, dass Abbauraum ein Fachbegriff aus der Segelfliegerei zu sein scheint. Der Begriff Abbausee kommt zwar vereinzelt vor, wird aber im Internet eher in Beiträgen genannt, die nicht aus dem Bergbau stammen, sondern - sagen wir mal - von interessierten Laien verfaßt worden sind (soll keine Herabsetzung sein). Sollte sich kein Widerspruch regen, werde ich mich dieses Problems in der nächsten Zeit annehmen. --Weery 09:51, 28. Jan 2006 (CET)

Die Begriffe Abbauraum und Abbausee tauchen in der Neuausgabe des Diercke Wörterbuches der Allgemeinen Geographie (1040 Seiten) von 1997 mit etwa den Erklärungen auf, wie sie hier bei Wikipedia stehen. Möglicherweise sind es keine primär im Bergbau genutzten Begriffe, aber es sind in jedem Fall Fachbegriffe aus der geographischen Wissenschaft. Natürlich spricht nichts dagegen, die Begriffe trotzdem noch weiter mit Hintergrundinformation zu unterfüttern. -- Meister 17:50, 28. Jan 2006 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Pittimann Glückauf 14:13, 24. Sep. 2021 (CEST)

Hallo! Die Passage "...manuell von Hand, mittels Bohr- und Sprengarbeiten oder mit speziellen Maschinen.", lässt die Interpretation " ...manuell von Hand, manuell mittels Bohr- und Sprengarbeiten oder manuell mit speziellen Maschinen.", zu. Frage: Ist das gewollt? Wenn nicht, dann wäre das Wort manuell vor von Hand entbehrlich. Wenn nicht sogar unsinnig. Mit freundlichen Grüßen - --Coolewampe 14:31, 6. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Pittimann Glückauf 14:13, 24. Sep. 2021 (CEST)

Moin! Bezieht sich der Satz Als Abbaugrenze bezeichnet man [...] eine Begrenzungslinie, die nach technischen, wirtschaftlichen, ökologischen oder politischen [...] Gesichtspunkten festgelegt wird. Ist damit die Bauwürdigkeitsgrenze gemeint, oder was anderes? Wenn ersteres, würde ich das verlinken. Geoz 12:23, 19. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Abbaugrenze ist einfach die Linie, wo der Abbau aufhört. Die möglichen Gründe stehen oben. Die Bauwürdigkeitsgrenze wäre die wirtschaftliche Variante.Glückauf! Markscheider Disk 13:24, 19. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Naja, die genannten Gründe decken sich ziemlich genau mit denen der Grenzen der Bauwürdigkeit. Auch eine noch so reiche Lagerstätte, deren Erz technisch nicht aufbereitet werden kann, oder in einem Naturschutzgebiet liegt, oder auf der falschen Seite einer nationalen Grenze (wo Rohstoffe z.B. grundsätzlich dem Staat gehören), ist genauso wenig bauwürdig, wie eine, die nicht genug, oder das richtige Erz enthält. Deshalb habe ich ja gefragt. Glück auf! Geoz 22:34, 20. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Schwierig. Abbaugrenze ist dort,wo der Abbau aufhört. D.h., man weiß es erst hinterher. Die Bauwürdigkeitsgrenze kann man auch vorher festlegen.Glückauf! Markscheider Disk 22:54, 20. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Stimmt. Geoz 23:02, 20. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]