Diskussion:Abgeordneter

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Kerchemer in Abschnitt andere (europäische) Länder
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Welchen Sinn hat eigentlich der "Siehe auch"-Link zu Jakob M. Mierscheid? Mwka 17:50, 25. Feb 2004 (CET)

Bitte mal den Artikel zu diesem bedeutendsten aller deutschen Bundestagsabgeordneten genau lesen :-) ! --mmr 17:55, 25. Feb 2004 (CET)

Sollte es nicht Abgeordnete lauten? Bezeichnet man eigentlich weibliche Abgeordnete auch als Abgeordneter --Anton-Josef 18:38, 10. Jan 2006 (CET)

Ups. Abgeordnete is ja auch blau. Verwirrung. --Anton-Josef 18:39, 10. Jan 2006 (CET)

Aus Hessens geplantem Einwanderertest[Quelltext bearbeiten]

58. Für die Abgeordneten in den Parlamenten gilt der "Grundsatz des freien Mandats". Was heißt das? Ist das absolut identisch mit dem erwähntem "Grundsatzes der Indemnität"? Auch falls ja: Ich halte es für sinnvoll, ebenso die Formulierung "Grundsatz des freien Mandats" einzuarbeiten. --Stephanbim 15:09, 15. Mär 2006 (CET)

Delegierte[Quelltext bearbeiten]

Wieso ist da ein redirect hierher? Delegierte müssen nicht von Wahlberechtigten gewählt werden und somit stimmen die Begriffe auch nicht überein.--Dany3000 Ҭalҟ тѳ мҽ 13:31, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Gemeinderäte = Abgeordnete ???[Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen einer Diskussion zum Artikel Georg Fahrenschon hat Benutzer:TFMS die Behauptung aufgestellt, Gemeinde- und Kreisräte seinen Abgeordnete. Das trifft meiner Ansicht nach nicht zu. Zwar ist die Definition im diesem Artikel diesbezüglich dünn, aber allein die Aufzählung im Abschnitt Deutschland macht klar wer dazu zählt und wer nicht. Ich bitte dazu aber um Rückmeldungen, damit die Frage abschlißenden geklärt werden kann. --Nixx 14:39, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Es ist m.E. ein Irrtum annehmen zu wollen, dass nur die Mitglieder eines Legislativorgans Abgeordnete genannte werden können. Entscheidendes Kriterium ist doch nicht die anschließende Aufgabe sondern die Art und Weise, wie die Mitgliedschaft in dem betreffenden Gremien erreicht wurde; nämlich durch eine Wahl, die von den Wahlberechtigten vorgenommen wurde und die damit die gewählten Personen in das jeweilige Gremien abordnen. --TMFS 17:59, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Bitte die Definitonen komplett anschauen. Es gehört auch die Immunität dazu, die genießen aber kommunale Mandatsträger nicht. --Nixx 12:17, 17. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Bitte erstmal die richtigen Definitionen heranziehen. Die Immunität ist nicht zwingend mit der Abgeordneteneigenschaft verbunden. Insofern ist auch Deine Änderung des Artikels nicht richtig. Du beschreibst damit nur die Situation auf Bundes- und Landesebene in der Bundesrepublik Deutschland. --TMFS 09:40, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Die Immunität ist sehr wohl ein typisches Merkmal des Abgeordneten in der Demokratie - vgl. z. B. die von mir angegebene Quelle. Es ist keinesfalls so dass die Immunität nur auf Bundes- und Landesebene in der BRD gegeben ist, das steht so auch nicht in der von Dir widerhergestellten Fassung! --Nixx 23:01, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten
TMFS hat natürlich recht, Nixx, es gibt Schulbücher, in denen so was erklärt ist. Giro Diskussion 00:29, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Hallo Giro und TMFS: Dann nennt doch bitte das Schulbuch in dem steht, dass nur im Deutschen Bundestag und in den Landtagen der Länder der Bundesrepublik die Immunität der Abgeordneten gegeben ist, wie Ihr beiden behauptet. Der Hinweis "es gibt Schulbücher ist keine ordnungegemäße Quellenangabe." --Nixx 21:11, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich zitiere mal aus dem Brockhaus (17. Auflage 1966 - nicht mehr ganz frisch; das sei zugegeben): Abgeordneter, ... das durch Wahl berufene Mitglied einer Körperschaft. Staatsrecht: das durch Wahl berufene Mitglied einer Volksvertretung oder einer kommunalen Vertretungskörperschaft (Kreistag, früher auch Provinziallandtag). Die Stellung des Abgeordneten ist durch die Verfassungen näher bestimmt. Nun ist dieser Brockhaus über vierzig Jahre alt. Dennoch bezweifle ich, dass der Begriff "Abgeordneter" in dieser Zeit einen solchen Bedeutungswandel erfahren hat, dass die Definition von Nixx zutreffend sein könnte. --TMFS 14:19, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Schauen wir mal in einen neueren Brockhaus: Jugendbrockhaus, Wiesbaden 1985, Stichwort: Abgeordneter: "das gewählte Mitglied einer Volksvertretung wie Bundestag oder Landtag. ..." Aus der Definition ergibt sich, dass es Abgeordnete nur in Gebietskörperschaften mit Staatscharakter geben kann, da nur diese ein Volk aufweisen. In kommunalen Gebietskörperschaften gibt es kein Volk, da Abgeordnete aber definitionsgemäß vom Volk gewählt werden, kann es auf dieser Ebene auch keine Abgeordneten geben. --Nixx 21:24, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich glaube nicht, dass der Jugendbrockhaus von 1985 in der Lage ist den "Brockhaus für Erwachsene" von 1966 zu "schlagen". ;) Und jetzt mal langsam EOD. --TMFS 23:49, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten
In der Wissenschaft wird - von wenigen Ausnahmen abgesehen - neuer Literatur stets der Vorzug gegeben. Ich darf auch daran erinnern, dass gerade von den Verfechtern des "weiten" Abgeordneten Begriffes der Hinweis auf Jugend- und Schulliteratur kam, daher kann das nun kein Einwand sein. --Nixx 12:16, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten
In der "Wissenschaft" wird vor allem wissenschaftliche Literatur verwendet; ein Kinderlexikon gehört nicht dazu. Ich bin nachher wahrscheinlich in der UB und werde da mal im neuesten Brockhaus nachschlagen. --TMFS 12:21, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Nochmal - diese Richtung von Literatur wurde von den Befürwortern der weiten Bedeutung vorgeschlagen. Allein schon deshalb kann der Einwand von dieser Seite nicht anerkannt werden. Gerade Kurzlexika usw. zeigen oft eine klarere Struktur und sind daher für grundlegende Fragen oftmals sehr hilfreich. Aber wie war es in der UB? --Nixx 22:27, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Nur weil Giro Dich auf Schulbücher verwiesen hat, sollten wir diese noch lange nicht zur (alleinigen) Grundlage unserer Arbeit machen. Auch nach dem Brockhaus von 2006 werden die Mitglieder von Gemeindevertretungen und Kreistagen vom Begriff Abgeordneter erfasst. Genauso steht es übrigens auch in der letzten Ausgabe von Meyers Konversations-Lexikon. --TMFS 23:24, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Wenn Dir Giros Ausführungen nicht passen, mach das doch mit ihm aus. Damals jedenfalls hast Du nichts dagegen eingewendet. Ich habe meine Quelle auch nie zur alleinigen Grundlage unserer Arbeit gemacht - aber mit eine Grundlage ist sie. Inzwischen hab ich mir auch einen neueren Brockhaus angeschaut. Richtig die kommunalen Mandatsträger werden da erwähnt, aber klar unter der Einschränkung, dass es sich bei deren Einbeziehung um einen Abgeordneten-Begriff im weiteren Sinne handelt. Das habe ich aber in meiner Version ähnlich dargestellt. Wenn also eine Quelle die kommunalen Mandatsträger nicht einbezieht eine andere nur im weiteren Sinne, so ist es zumindest strittig ob die dazugehören und der Begriff ist für eine Kapitelüberschrift ungeeignet. --Nixx 08:12, 24. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich wende die ganze Zeit etwas dagegen ein, Jugendlexika und Schulbücher zur Grundlage unserer Arbeit zu machen. Ein Jugendlexikon ist nämlich keine wissenschaftliche Quelle; darüber möchte ich auch nicht ernsthaft diskutieren müssen. Wir kennen in Wikipedia-Diskussionen auch keine Präklusion. In sämtlichen Definitionen, die uns aus wissenschaftlichen Lexika vorliegen, sind die Angehörigen kommunaler Vertretungsorgane mit erfasst. Meyers Lexikon spricht sogar noch weiter von "Körperschaften". Das ist auch richtig so. Schließlich haben z.B. auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (Körperschaften des öffentlichen Rechts) jeweils eine Abgeordnetenversammlung. Der Begriff ist also eben nicht so eng zu verwenden, wie Du offenbar meinst, und daher als Kapitelüberschrift auch zweifelsfrei geeignet. --TMFS 12:08, 24. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Dein Hinweis auf Körperschaften trifft nicht zu. Bei allen mir bekannten berufsständischen Körperschaften gibt es Vertreter und eine Vertreterversammlung so z. B. die Kassenärztliche Vereinigung Bayern ([1]). Angesichts dieser Fehlangabe von Dir habe ich auch erhebliche Zweifel ob Du Deine anderen Quellen richtig interpretierst. --Nixx 07:45, 25. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Deine Zweifel an meinen Fähigkeiten sind mir ziemlich gleichgültig ([2]). Die Frage ist abschließend geklärt. --TMFS 17:39, 25. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Dem ist nicht so, Du hast die falsche Behauptung aufgestellt: "... die Kassenärtzlichen Vereinigungen ..." hätten "... jeweils eine Abgeordnentenversammlung." Das heißt alle Kassenärztlichen Vereinigung hätten eine. Das ist wie von mir mit dem Beispiel Bayern nachgewiesen falsch. Hier heißt es nämlich Vertreterversammlung.
Dein Beispiel rechtfertigt nicht, daraus allgemeine Schlüsse zu ziehen, zumal das nicht der erste Fall wäre, in dem auch ein Gesetzgeber Begriffe unexakt verwendet. --Nixx 20:57, 30. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe keine Lust, mich mit Dir auf Nebenkriegsschauplätze zu begeben. In S-H heißt das Ding Abgeordnetenversammlung. q.e.d. --TMFS 22:02, 30. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Schön, dass es im nördlichsten Bundesland so ist, das sagt aber nicht zu einer Allgemeingültigkeit aus. Schon garnicht sagt es etwas zu kommunalen Mandatsträgern aus. Bitte sprich daher nicht in anderen Artikeln davon hier wäre etwas entgültig geklärt worden. --Nixx 17:27, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Stimmt. Aber die Frage der kommunalen Mandatsträger haben wir ja oben auch schon geklärt. Das KV-Beispiel diente nur dazu, Dir zu veranschaulichen, dass Du generell von einem zu engen Begriff ausgehst. Die Frage ist also insgesamt geklärt. --TMFS 17:29, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Zu den kommunalen Mandatsträgern ist noch nichts abschließend geklärt. Jedenfalls widerspricht Deine Anwendung des Begriffs auf diese völlig dem tatsächlichen und rechtlichen Sprachgebrauch im gesamten Süddeutschen Sprachraum einschließlich Österreichs und Südtirols. Auch zum übrigen Sprachraum fehlen bisher selbst Ansätze eines Beleges, dass dies irgendwo so legaldefiniert ist. --Nixx 17:36, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

...einschließlich Österreichs und Südtirols - Haben wir es auch noch eine Nummer kleiner? ;) Oder vielleicht gar einen Beleg für diese vollmundige Behauptung? --TMFS 17:40, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Landesliste[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlt hier eine Beschäftigung mit der Problematik der Landesliste. Wird damit nicht das eigene Gewissen außer Kraft gesetzt? --Gerhard Atze 07:55, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Hier wäre es interessant die Schweiz als Vergleichsland zu sehen (nicht signierter Beitrag von 89.217.54.213 (Diskussion) 17:02, 4. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

andere (europäische) Länder[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß jetzt nicht, warum man hier die Situation in bestimmten Länder beschreibt (Österreich, Italien und natürlich USA), in anderen dagegen nicht. Also beispielsweise nicht in anderen wichtigen europäischen Ländern (GB, F, E). Weil das hier ein Mitmachprojekt der Freiwilligen ist? Danach sieht es dann auch aus. Aber gut, ich will nichts gesagt haben, es ist euer Projekt, nicht meins. --Kerchemer (Diskussion) 11:25, 16. Jun. 2020 (CEST)Beantworten